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Versicherungen für Hafenmeister, Marinas und Steganlagen

Ein Hafen ist an einem Sommerwochenende voller fremder Boote, fremder Manöver und fremder Fehler. Sie legen Gastlieger an, kranen Boote aufs Land, lagern sie über Winter und verkaufen Strom und Wasser am Steg. Der Betrieb selbst gehört in eine eigene Haftpflicht, Gebäude- und Inhaltsversicherung. Für die Boote Ihrer eigenen Kunden sind wir zusätzlich Assekuradeur, das ist eine andere Rolle als für Ihre Hafeninfrastruktur.

Versicherungen für Hafenmeister, Marinas und Steganlagen

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Zahlt unsere Betriebshaftpflicht, wenn beim Kranen ein fremdes Boot beschädigt wird?

Nur, wenn die Police eine ausdrückliche Obhutsdeckung für fremde Boote enthält. Ohne diesen Einschluss greift bei Schäden an Sachen, die Sie zur Bearbeitung, Beförderung oder Lagerung übernommen haben, häufig eine Ausschlussklausel. Für Ihre Hafeninfrastruktur sind wir Makler und holen als solcher Angebote mehrerer Versicherer ein; für die Boote Ihrer eigenen Kunden sind wir zusätzlich Assekuradeur mit eigener Vollmacht und eigenem Tarif.

Was in dieser Branche schiefgeht

  1. 01

    Kranung und Slip

    Beim Aus- und Einkranen hängt ein fremdes Boot am Gurt. Ein gerissener Gurt, ein Fehler beim Ansetzen oder ein kippendes Bock lässt den Wert eines ganzen Bootes im Schaden landen.

  2. 02

    Anlege- und Kollisionsschäden

    Gastlieger, die zum ersten Mal in Ihrem Hafen anlegen, rammen Stege, Dalben und Nachbarboote, oft bei Wind quer zur Box.

  3. 03

    Personen am Steg und im Wasser

    Nasse Planken, lose Klampen, Kinder am Beckenrand: Stürze und Ertrinkungsunfälle sind der teuerste Einzelfall und treffen oft Dritte, nicht die eigenen Mitarbeiter.

  4. 04

    Sturm und Hochwasser

    Ein Sturm reißt Steganlagen aus der Verankerung, Hochwasser überflutet Werkstatt und Kranbahn. Beides trifft Küsten- und Binnenhäfen gleichermaßen, wenn auch mit anderen Pegeln.

  5. 05

    Winterlager

    Boote stehen über Monate an Land in Ihrer Obhut. Umkippende Böcke, ein Sturmschaden an der aufgebockten Flotte oder ein Brand in der Lagerhalle treffen viele Kundenboote auf einmal.

  6. 06

    Buchungssystem und Kasse

    Onlinebuchung für Liegeplätze, Strom- und Wasserabrechnung: Fällt das System in der Hochsaison aus oder wird es angegriffen, blockiert das den ganzen Hafenbetrieb.

Risiko-Radar
Haftung 5Feuer und Wasser 4Diebstahl 3Cyber 2Ausfall 3Gesundheit 3

Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.

Welche Versicherungen Sie brauchen

Unverzichtbar

Betriebshaftpflicht

Deckt Personen- und Sachschäden am Steg und im Hafenbecken sowie, mit ausdrücklichem Einschluss, Schäden an fremden Booten bei Kranung, Slip und Lagerung.

Gewerbegebäude

Für Werkstatt, Kranhalle, Bootshaus und feste Steganlagen, wenn sie Ihnen gehören, gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser.

Dringend empfohlen

Elementarschaden

Ergänzt die Gebäudeversicherung um Hochwasser und Starkregen, für Häfen an Fluss und See das größere Risiko als reiner Sturm.

Inhaltsversicherung

Versichert Werkzeug, Krananlage, Kasse und Lagerböcke in Werkstatt und Bootshaus gegen Einbruch, Feuer und Sturm.

Betriebsunterbrechung

Ersetzt entgangene Liegeplatz- und Kranungseinnahmen, wenn Steg oder Kranbahn nach einem Sachschaden in der Saison ausfallen.

Sinnvoll je nach Betrieb

Kfz-Versicherung

Für Stapler, Zugmaschine oder Slipwagen, mit dem Boote im Hafen bewegt werden.

Cyberversicherung

Für Onlinebuchung von Liegeplätzen und das Kassensystem, die in der Hochsaison nicht ausfallen dürfen.

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

Was es kostet: Beispielpreise

Die Boote Ihrer eigenen Kunden rechnen wir als Assekuradeur im eigenen gewerblichen Tarif je Boot. Die folgenden Beispiele betreffen den Hafenbetrieb selbst, den wir als Makler bei mehreren Versicherern einholen.

VersicherungBeispielRichtwert
BetriebshaftpflichtHafen mit Kranung, Steganlage und bis zu fünf Mitarbeitern, mit Obhutseinschluss für fremde Booteetwa 300 bis 700 Euro im Jahr
GewerbegebäudeWerkstatt und Kranhalle, Wert 300.000 Euroetwa 500 bis 1.200 Euro im Jahr
InhaltsversicherungWerkzeug, Krananlage und Lagerböcke im Wert von 80.000 Euroetwa 400 bis 900 Euro im Jahr
BetriebsunterbrechungErtragsausfall bis sechs Monate, zusammen mit der Gebäudeversicherungetwa 300 bis 700 Euro im Jahr zusätzlich
CyberversicherungHafen mit Onlinebuchung der Liegeplätze, 250.000 Euro Deckungetwa 350 bis 500 Euro im Jahr

Zum Vergleich: Betriebshaftpflicht mit Obhutseinschluss für fremde Boote kostet im Jahr ungefähr so viel wie zwei Kranungen einer mittleren Motoryacht.

Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen vergleichbarer Betriebe und unserer Angebotspraxis. Die Beiträge für Kundenboote nennen wir Ihnen nach Bootsliste, weil Wert und Motorisierung stark schwanken.

Quellen der Preisbeispiele

Unsere Vorschläge: drei Pakete

01

Steg

Für: Kleiner Hafen ohne eigene Kranung, mit Gastliegern und Strom- und Wasseranschluss

  • Betriebshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung

Zusammen etwa 700 bis 1.500 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

02

Werft

Für: Hafen mit Kranung, Slip und Winterlager

  • Betriebshaftpflicht
  • Gewerbegebäude
  • Elementarschaden
  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechung

Zusammen etwa 1.800 bis 3.800 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

03

Marina

Für: Marina mit Werkstatt, Kranhalle, Onlinebuchung und Fuhrpark für Slip und Kranung

  • Betriebshaftpflicht
  • Gewerbegebäude
  • Elementarschaden
  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechung
  • Kfz-Versicherung
  • Cyberversicherung

Zusammen etwa 3.200 bis 6.500 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

Der schlimmste Tag im Hafen

Sechs Dinge, die im Hafenbetrieb wirklich passieren, hier an einem einzigen Tag mit Sturmwarnung im September. Schäden an Booten, die wir als Assekuradeur selbst versichern, regulieren wir im eigenen Haus; hier sehen Sie, was der Hafenbetrieb daneben tragen muss.

Schaden bis jetzt98.000 Euro
  1. Beim Kranen reißt ein Hebegurt, eine fremde Segelyacht schlägt auf den Kranarm und wird am Rumpf beschädigt.

    18.000 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht

  2. Ein Gast rutscht auf dem nassen Steg aus und bricht sich den Arm.

    7.500 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht

  3. Die Onlinebuchung für die Liegeplätze wird verschlüsselt, alle Reservierungen des Wochenendes sind weg.

    4.500 Euro · Zahlt: Cyberversicherung

  4. Ein Sturm mit Windböen reißt einen Teil der Steganlage aus der Verankerung.

    32.000 Euro · Zahlt: Gewerbegebäude

  5. Der Regen der Sturmnacht lässt den Fluss über die Ufer treten, Werkstatt und Kranbahn stehen unter Wasser.

    21.000 Euro · Zahlt: Elementarschaden

  6. Ohne intakten Steg und Kranbahn ruht der Betrieb zwei Wochen, mitten in der Saison.

    15.000 Euro · Zahlt: Betriebsunterbrechung

Welches Paket hätten Sie gehabt?

Davon bezahlt die Versicherung: 0 Euro
Aus eigener Tasche: 98.000 Euro

Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.

Konkrete Tipps vom Makler

  1. Lassen Sie sich in der Betriebshaftpflicht ausdrücklich eine Obhutsdeckung für fremde Boote bestätigen, sonst ist Ihr größtes Risiko oft ausgeschlossen.
  2. Führen Sie ein Kranungsprotokoll mit Zustand, Uhrzeit und Unterschrift des Bootseigners. Das ist Ihr wichtigster Beleg im Schadenfall.
  3. Versichern Sie Steganlagen, die Ihnen gehören, gegen Hochwasser und Starkregen mit, nicht nur gegen Sturm.
  4. Vereinbaren Sie mit Kunden im Winterlagervertrag eine Selbstbeteiligung und klare Regeln zur Bocklagerung, das senkt Streit im Schadenfall.
  5. Prüfen Sie Pachtverträge mit der Kommune auf geforderte Haftpflichtsummen und benennen Sie sie als Mitversicherten, wenn es verlangt wird.
  6. Melden Sie Stapler und Slipwagen ausdrücklich in der Kfz-Versicherung an, ein normaler Betriebshaftpflichtvertrag deckt sie oft nicht.
  7. Sprechen Sie uns auf die Boote Ihrer eigenen Kunden an: Die versichern wir als Assekuradeur direkt, mit eigener Schadenregulierung.

Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

Zwei Rollen, klar getrennt

Für Ihre Hafeninfrastruktur, also Steg, Gebäude, Haftpflicht und Fuhrpark, sind wir Makler und holen Angebote mehrerer Versicherer ein. Für die Boote Ihrer eigenen Kunden sind wir zusätzlich Assekuradeur mit eigener Vollmacht, nicht für die Anlage selbst.

Wir kennen den Hafenalltag

Kranungssaison, Winterlager, Gastlieger am Wochenende: Wir wissen, wo im Hafenbetrieb die Schäden entstehen, aus Jahrzehnten eigener Schadenakten bei Booten.

Ein Ansprechpartner für beide Seiten

Versichern Sie den Hafenbetrieb bei uns und vermitteln Sie Ihren Kunden unsere Bootsversicherung, sprechen Sie im Schaden mit derselben Nummer, ohne zwischen zwei Häusern zu vermitteln.

Familienbetrieb am Wasser seit 1989

Wir leben von Booten und kennen den Takt einer Saison. Sie haben feste Ansprechpartner, die auch am Sturmwochenende ans Telefon gehen.

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ein Hafen versichert sein?

Eine bundesweite Pflicht für die Hafenanlage gibt es nicht. Hafenordnung, Wasserstraßenrecht und Pachtverträge mit der Kommune verlangen aber meist den Nachweis einer Betriebshaftpflicht, und ohne sie wäre ein Schaden an einem fremden Boot bei der Kranung ohnehin nicht tragbar.

Sind fremde Boote bei uns in der normalen Betriebshaftpflicht mitversichert?

Nicht automatisch. Sachen, die Sie zur Bearbeitung, Beförderung oder Lagerung übernehmen, etwa beim Kranen oder im Winterlager, fallen unter eine sogenannte Obhutsklausel und brauchen einen ausdrücklichen Einschluss in der Police.

Versichert NAMMERT auch die Steganlage selbst?

Ja, als Makler holen wir dafür Angebote mehrerer Versicherer ein, etwa Gebäude-, Elementarschaden- und Inhaltsversicherung. Assekuradeur mit eigenem Tarif sind wir nur für die Boote Ihrer eigenen Kunden, nicht für die Hafeninfrastruktur.

Wer haftet, wenn ein Gastlieger beim Anlegen einen fremden Steg beschädigt?

In der Regel der Gastlieger über seine eigene Bootshaftpflicht. Ihre Betriebshaftpflicht als Hafen greift, wenn der Schaden aus dem Betrieb der Anlage selbst entsteht, etwa durch eine defekte Klampe oder einen maroden Steg.

Brauchen wir eine eigene Versicherung für den Kran?

Der Kran selbst gehört in die Inhalts- oder eine Maschinenversicherung, Schäden, die er an fremden Booten verursacht, in die Betriebshaftpflicht mit Obhutseinschluss. Beides sollte aufeinander abgestimmt sein.

Was kostet die Versicherung für einen Hafen?

Für Betriebshaftpflicht mit Obhutseinschluss meist etwa 300 bis 700 Euro im Jahr. Gebäude, Inhalt und Betriebsunterbrechung kommen je nach Größe der Anlage dazu, die Beiträge für Kundenboote rechnen wir nach Bootsliste.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Hafen und Marina anfordern

Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Elementarschadenversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung

Inhaltsversicherung für Betriebe

Gewerbliche Gebäudeversicherung

Betriebsunterbrechungsversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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