Versicherungen für Bootsverleih, Charter und Freizeitverleih
Beim Bootsverleih sitzt am Ruder jemand, den Sie eine Viertelstunde lang kennen. Er rammt Stege, setzt Boote auf Steine und verliert Paddel, SUPs und manchmal die Nerven. Die Boote selbst gehören in eine gewerbliche Bootsversicherung, der Betrieb an Land in eine eigene Haftpflicht. Hier steht, wie beides zusammenpasst.
Kann ich meine Leihboote über die normale Bootsversicherung versichern?
Nein. Eine private Bootsversicherung deckt keine gewerbliche Vermietung; vermieten Sie trotzdem, riskieren Sie den Schutz. Gewerblich genutzte Boote brauchen einen gewerblichen Tarif mit Zuschlag, und zwar je Boot einen eigenen Vertrag. Diese Deckung bieten wir mit unserem eigenen Konzept an, auch für Charter-Jetskis, und nehmen die Schäden selbst auf; über die Leistung entscheidet der Versicherer.
Was in dieser Branche schiefgeht
01
Mieter ohne Erfahrung
Viele Mieter fahren zum ersten Mal ein Motorboot. Anlegemanöver, Schleusen und Gegenverkehr enden oft an einem fremden Steg oder einem anderen Boot.
02
Grundberührung
Ein Stein unter der Wasserlinie, ein zu flach gefahrener Uferbereich: Propeller, Welle und Rumpf sind schnell vierstellig beschädigt.
03
Menschen im Wasser
Badende, Schwimmer, Stand-up-Paddler: Ein Personenschaden durch ein Mietboot ist der teuerste Fall und betrifft oft Dritte, nicht den Mieter.
04
Wetter am Steg
Gewitter und Sturm reißen Boote von der Boje, drücken sie gegen den Steg oder füllen offene Boote mit Regenwasser.
05
Diebstahl von Leihmaterial
SUP-Boards, Außenborder, Westen und Neoprenanzüge verschwinden aus Containern und Bootshäusern, oft in der Nacht vor dem Saisonstart.
06
Die kurze Saison
Fällt im Juli die halbe Flotte nach einem Sturm aus, lässt sich der Umsatz im Oktober nicht nachholen.
Risiko-Radar
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Deckt den Betrieb an Land: Stürze auf dem Steg, Schäden am Parkplatz, Einweisung und geführte Touren. Die Haftung aus dem Gebrauch der Boote liegt in der Bootsversicherung je Fahrzeug.
Der größte Posten sind die Boote selbst. Sie rechnen wir als Assekuradeur im eigenen gewerblichen Tarif je Boot nach Wert, Länge, Motorisierung und Revier, mit Zuschlag für die gewerbliche Nutzung. Die folgenden Beispiele betreffen den Betrieb an Land, der zusätzlich versichert wird.
Versicherung
Beispiel
Richtwert
Betriebshaftpflicht
Verleih mit Steg, Kiosk und bis zu drei Saisonkräften
etwa 150 bis 400 Euro im Jahr
Inhaltsversicherung
20 SUPs und Kanus, Westen und Kasse im Container, Wert 25.000 Euro
etwa 250 bis 600 Euro im Jahr
Betriebsunterbrechung
Ertragsausfall bis sechs Monate, zusammen mit der Inhaltsversicherung
etwa 150 bis 400 Euro im Jahr zusätzlich
Cyberversicherung
Kleiner Betrieb mit Onlinebuchung, 250.000 Euro Deckung
etwa 350 bis 500 Euro im Jahr
Zum Vergleich: Haftpflicht und Inhalt für den Betrieb an Land kosten im Jahr ungefähr so viel wie zehn halbe Tage Motorbootmiete ohne Führerschein.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026,
aus öffentlich genannten Tarifbeispielen vergleichbarer Betriebe und unserer Angebotspraxis.
Die Beiträge für die Boote nennen wir Ihnen nach Bootsliste,
Sechs Dinge, die an Land wirklich passieren, hier an einem einzigen Samstag im August. Schäden am und durch das Boot selbst bearbeiten wir in der Bootsversicherung im eigenen Haus; hier sehen Sie, was der Betrieb daneben tragen muss.
Schaden bis jetzt77.300 Euro
Über Nacht wurde der Container aufgebrochen. Sechs SUP-Boards, zwei Außenborder und die Wechselkasse fehlen.
7.800 Euro · Zahlt: Inhaltsversicherung
Eine Kundin rutscht auf dem nassen Steg aus und bricht sich den Knöchel.
8.500 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht
Die Onlinebuchung ist verschlüsselt, alle Reservierungen des Wochenendes sind weg.
4.000 Euro · Zahlt: Cyberversicherung
Bei einer geführten Kanutour kentert eine Gruppe am Wehr. Ein Teilnehmer verletzt sich und wirft dem Guide eine falsche Einweisung vor.
15.000 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht
Ein Gewittersturm drückt die Steganlage ein und reißt das Dach des Bootshauses auf.
24.000 Euro · Zahlt: Gewerbegebäude
Ohne Steg ruht der Verleih zehn Tage, mitten in den Sommerferien.
18.000 Euro · Zahlt: Betriebsunterbrechung
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Davon bezahlt die Versicherung: 0 Euro
Aus eigener Tasche: 77.300 Euro
Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.
Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.
Konkrete Tipps vom Makler
Versichern Sie jedes vermietete Boot gewerblich in einem eigenen Vertrag. Ein privat versichertes Boot in der Vermietung ist im Schaden oft ohne Schutz.
Vereinbaren Sie im Mietvertrag eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung der Bootsversicherung, dann trägt der Mieter die kleinen Schäden.
Dokumentieren Sie jede Einweisung mit Unterschrift und Uhrzeit. Nach einem Unfall ist das Ihr wichtigster Beleg.
Legen Sie SUPs und Kanus als eigene Position in die Inhaltsversicherung, mit Außenversicherung für den Einsatz auf dem Wasser, wenn der Versicherer das anbietet.
Prüfen Sie Pacht- und Liegeplatzverträge auf Haftpflichtsummen und benennen Sie die Kommune oder den Verpächter als Mitversicherten, wenn es verlangt wird.
Melden Sie Charter-Jetskis und schnelle Motorboote ausdrücklich an. Wir versichern auch gewerblich genutzte Jetskis, das ist am Markt selten.
Warum NAMMERT für Ihren Betrieb
Bei Booten mit eigenem Konzept
Für Boote haben wir eigene Tarife für Charter und Vermietung. Sie bekommen die Bootsdeckung direkt von uns, und den Schaden nehmen wir im eigenen Haus auf.
Schäden nehmen wir selbst auf
Ein gerammter Steg am Sonntag, ein Propeller auf dem Stein: Wir kennen die Werften, die Gutachter und die typischen Mieterschäden aus Jahrzehnten eigener Schadenakten.
Land und Wasser aus einer Hand
Für Steg, Bootshaus, Leihmaterial und Onlinebuchung holen wir als Makler Angebote mehrerer Versicherer ein und stimmen sie auf Ihre Bootsverträge ab. So bleibt keine Lücke zwischen Ufer und Wasser.
Familienbetrieb am Wasser seit 1989
Wir leben von Booten und kennen den Takt einer Saison. Sie haben feste Ansprechpartner, die auch im August ans Telefon gehen.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Braucht ein Bootsverleih eine Pflichtversicherung?
Eine bundesweite Pflicht gibt es nicht.
Einzelne Gewässer und Hafenordnungen,
Genehmigungen der Wasserbehörde und Pachtverträge verlangen aber oft eine Haftpflicht für die
Boote.
Ohne sie wäre ein Personenschaden durch einen Mieter ohnehin nicht tragbar.
Haftet der Mieter oder der Verleih für einen Schaden?
Gegenüber Dritten haften oft beide, der Verleih als Halter und der Mieter als Fahrer.
Die Bootshaftpflicht des Verleihs zahlt zuerst;
bei grober Fahrlässigkeit kann sie sich Geld beim Mieter zurückholen.
Warum braucht jedes Boot einen eigenen Vertrag?
Weil gewerblich genutzte Boote einzeln bewertet werden: Wert,
Motor und Einsatz unterscheiden sich stark.
Bündelpolicen über mehrere Boote bieten wir für gewerbliche Nutzung nicht an.
Sind SUP-Boards und Kanus über die Bootsversicherung versichert?
Kleines Leihmaterial ohne Motor wird oft günstiger als Inventar in der Inhaltsversicherung geführt.
Motor- und Segelboote gehören in die Bootsversicherung.
Wir sehen uns Ihre Liste an und teilen sinnvoll auf.
Darf ich mein privat versichertes Boot gelegentlich vermieten?
In unserem Privattarif können Sie eine private Vermietung bis 30 Tage im Versicherungsjahr
mitversichern.
Wer regelmäßig und gewerblich vermietet, braucht den gewerblichen Tarif.
Wer reguliert den Schaden, wenn ein Mieter mein Boot beschädigt?
Bei uns versicherte Boote betreuen wir im Schadenfall selbst.
Sie melden den Schaden direkt bei uns,
wir beauftragen Gutachter und Werft und reichen den Schaden vollständig beim Versicherer ein,
der über die Leistung entscheidet.
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Die empfohlenen Versicherungen sind angekreuzt.
Ändern Sie, was nicht passt; wir vergleichen.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.