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Versicherungen für Rechtsanwälte, Kanzleien und Notare

Eine verpasste Berufungsfrist, ein übersehener Verjährungstermin, eine Mail an den falschen Empfänger: In der Kanzlei entstehen Schäden nicht durch Hitze oder Wasser, sondern am Schreibtisch. Die Berufshaftpflicht ist deshalb Voraussetzung für die Zulassung. Hier steht, welche Summen das Gesetz verlangt, was sie kosten und was darüber hinaus sinnvoll ist.

Versicherungen für Rechtsanwälte und Notare

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Reicht die gesetzliche Mindestsumme von 250.000 Euro?

Für die Zulassung ja, für die Praxis oft nicht. Wer Gesellschaftsrecht, Immobilientransaktionen, Erbauseinandersetzungen oder Bauprozesse betreut, hat regelmäßig Streitwerte, die weit darüber liegen. Ein einziger Fehler kann dann die Differenz aus dem Privatvermögen kosten. Viele Kanzleien wählen deshalb 1 Mio. Euro je Fall oder mehr; der Aufpreis ist deutlich kleiner als die höhere Deckung.

Was in dieser Branche schiefgeht

  1. 01

    Fristen

    Berufungs-, Klage- und Verjährungsfristen sind der Klassiker unter den Anwaltsschäden. Ein falsch notierter Termin im Kalender reicht, und der Anspruch des Mandanten ist verloren.

  2. 02

    Falscher Rat

    Eine überholte Rechtsprechung, eine übersehene Klausel im Vertrag oder eine unvollständige Belehrung über Risiken: Der Mandant verlangt dann den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist.

  3. 03

    Anderkonten

    Über Anderkonten laufen Vergleichssummen und Kaufpreise. Eine Überweisung an einen gefälschten Empfänger oder ein Tippfehler in der IBAN wird schnell sechsstellig.

  4. 04

    Mandantendaten

    Schriftsätze, Gutachten und Gesundheitsdaten liegen digital in der Kanzleisoftware und im beA. Ein Angriff mit Verschlüsselung legt die Kanzlei still und löst Meldepflichten aus.

  5. 05

    Vertrauensschäden

    Veruntreut eine Mitarbeiterin Fremdgeld oder manipuliert Überweisungen, ist das kein Beratungsfehler. Dafür braucht es eine eigene Deckung für Schäden durch Vertrauenspersonen.

  6. 06

    Streit im eigenen Haus

    Kündigung einer Fachangestellten, Streit um Gewinnverteilung in der Sozietät oder Ärger mit dem Vermieter der Kanzleiräume: auch Anwälte brauchen manchmal einen Anwalt, den jemand bezahlt.

Risiko-Radar
Haftung 5Feuer und Wasser 2Diebstahl 2Cyber 4Ausfall 2Gesundheit 2

Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.

Welche Versicherungen Sie brauchen

Unverzichtbar

Berufshaftpflicht

Gesetzliche Pflicht nach § 51 BRAO und Voraussetzung der Zulassung; sie deckt die Vermögensschäden Ihrer Mandanten aus Fristen und Beratung.

Dringend empfohlen

Betriebshaftpflicht

Deckt Personen- und Sachschäden in der Kanzlei, etwa wenn ein Mandant im Flur stürzt; die Vermögensschadendeckung allein zahlt das nicht.

Cyberversicherung

Zahlt Forensik, Datenwiederherstellung und Meldepflichten, wenn Kanzleisoftware oder Postfach angegriffen werden.

Inhaltsversicherung

Ersetzt Büroeinrichtung, Rechner und Akten-Wiederherstellung nach Brand, Leitungswasser oder Einbruch.

Berufsunfähigkeit

In der Einzelkanzlei hängt das ganze Einkommen an Ihrer Arbeitskraft; die Rente aus dem Versorgungswerk greift erst bei voller Berufsunfähigkeit.

Sinnvoll je nach Betrieb

D&O-Versicherung

Sinnvoll für Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH oder AG, die gegenüber der Gesellschaft persönlich haften.

Firmenrechtsschutz

Für Arbeitsrechtsstreit mit Mitarbeitern und Streit um die Kanzleiräume, wenn Sie sich nicht selbst vertreten wollen oder dürfen.

Was es kostet: Beispielpreise

Der Beitrag der Berufshaftpflicht richtet sich nach Jahreshonorar, gewählter Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Rechtsform. Fachanwaltstitel senken den Beitrag bei manchen Versicherern.

VersicherungBeispielRichtwert
BerufshaftpflichtEinzelkanzlei, Pflichtdeckung 250.000 Euro, Jahreshonorar bis 75.000 Euroetwa 250 bis 600 Euro im Jahr
BerufshaftpflichtEinzelkanzlei mit 1 Mio. Euro je Fall, Jahreshonorar etwa 100.000 Euroetwa 1.000 bis 1.700 Euro im Jahr
BerufshaftpflichtPartG mbB mit fünf Anwälten, Pflichtdeckung 1 Mio. Euro je Falletwa 4.000 bis 10.000 Euro im Jahr
CyberversicherungKanzlei mit fünf Arbeitsplätzen und beAetwa 500 bis 1.500 Euro im Jahr
InhaltsversicherungBüroeinrichtung und Technik im Wert von 50.000 Euroetwa 120 bis 350 Euro im Jahr

Zum Vergleich: Die Pflichtversicherung einer kleinen Einzelkanzlei kostet im Jahr ungefähr so viel wie zwei bis drei Erstberatungen von Verbrauchern.

Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Tarifblättern; das Beispiel für die PartG mbB ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Rechtsgebieten, Honorar und Versicherer ab; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.

Quellen der Preisbeispiele

Unsere Vorschläge: drei Pakete

01

Zulassung

Für: Berufseinstieg, Einzelanwalt, Syndikus mit Nebenmandaten

  • Berufshaftpflicht

Zusammen etwa 250 bis 600 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

02

Kanzlei

Für: Einzelkanzlei oder kleine Sozietät mit Mitarbeitern und eigenen Räumen

  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung
  • Cyberversicherung

Zusammen etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

03

Sozietät

Für: PartG mbB oder Anwalts-GmbH mit mehreren Berufsträgern

  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Inhaltsversicherung
  • Cyberversicherung
  • D&O-Versicherung
  • Firmenrechtsschutz

Zusammen etwa 6.000 bis 15.000 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

Der schlimmste Tag in der Kanzlei

Sechs Dinge, die in Kanzleien wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Donnerstag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.

Schaden bis jetzt178.000 Euro
  1. Beim Sortieren der Post fällt auf: Die Berufungsbegründung in einer Bausache hätte gestern eingehen müssen. Der Mandant verliert 60.000 Euro.

    60.000 Euro · Zahlt: Berufshaftpflicht

  2. Eine Mandantin stolpert über das Kabel des Beamers im Besprechungsraum und bricht sich den Arm.

    8.000 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht

  3. Im Kaufvertrag für eine Gewerbeimmobilie fehlt eine Gewährleistungsklausel. Der Käufer bleibt auf einem Dachschaden sitzen.

    45.000 Euro · Zahlt: Berufshaftpflicht

  4. Ein gefälschter Mandantenbrief ändert die Bankverbindung, der Vergleichsbetrag vom Anderkonto geht an Betrüger.

    25.000 Euro · Zahlt: Cyberversicherung

  5. Die Kanzleisoftware ist verschlüsselt. Forensik, Wiederherstellung und die Meldung an die Datenschutzbehörde.

    18.000 Euro · Zahlt: Cyberversicherung

  6. Ein Wasserrohr in der Decke bricht. Rechner, Drucker und die Handakten im Archiv stehen unter Wasser.

    22.000 Euro · Zahlt: Inhaltsversicherung

Welches Paket hätten Sie gehabt?

Davon bezahlt die Versicherung: 0 Euro
Aus eigener Tasche: 178.000 Euro

Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.

Konkrete Tipps vom Makler

  1. Wählen Sie die Deckungssumme nach Ihren größten Mandaten, nicht nach dem Gesetz: 1 Mio. Euro je Fall kostet oft weniger als das Doppelte der Pflichtdeckung.
  2. Prüfen Sie, ob Anderkonten, Treuhandtätigkeit und Tätigkeiten als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker oder Mediator ausdrücklich mitversichert sind.
  3. Fragen Sie nach dem Ausschluss für wissentliche Pflichtverletzung und wie der Versicherer ihn auslegt, etwa bei bewusst verschobenen Fristen.
  4. Achten Sie beim Wechsel in eine PartG mbB oder GmbH auf die höheren Pflichtsummen nach § 59o BRAO und auf eine lückenlose Rückwärtsdeckung.
  5. Ergänzen Sie eine Vertrauensschadenversicherung, wenn Mitarbeiter Zugriff auf Fremdgeld haben; die Berufshaftpflicht zahlt bei Untreue nicht.
  6. Klären Sie die Nachhaftung, bevor Sie die Kanzlei aufgeben oder in den Ruhestand gehen: Fehler zeigen sich oft erst Jahre später.

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Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich als angestellter Anwalt selbst versichert sein?

Ja. § 51 BRAO gilt für jeden zugelassenen Rechtsanwalt, auch im Angestelltenverhältnis. Häufig übernimmt die Kanzlei den Beitrag oder schließt Sie in ihre Police ein, der Nachweis gegenüber der Kammer bleibt aber Ihre Pflicht.

Was kostet die Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte?

Die Pflichtdeckung für eine kleine Einzelkanzlei liegt meist zwischen 250 und 600 Euro im Jahr. Mit 1 Mio. Euro je Fall sind es eher 1.000 bis 1.700 Euro, Gesellschaften zahlen deutlich mehr.

Welche Summen gelten für eine PartG mbB oder GmbH?

Nach § 59o BRAO 2,5 Mio. Euro je Versicherungsfall, bei Gesellschaften mit höchstens zehn Berufsträgern 1 Mio. Euro. Gesellschaften ohne Haftungsbeschränkung brauchen 500.000 Euro.

Was gilt für Notare?

Notare müssen nach § 19a BNotO mindestens 500.000 Euro je Fall versichern. Dazu kommen Gruppenverträge über die Notarkammern, etwa für Vertrauensschäden. Anwaltsnotare brauchen beide Deckungen.

Zahlt die Berufshaftpflicht, wenn meine Mitarbeiterin Fremdgeld veruntreut?

Nein, das ist ein Vertrauensschaden. Dafür gibt es eine eigene Versicherung; für Notare regeln das die Kammern, Anwaltskanzleien müssen selbst vorsorgen.

Muss die Kammer erfahren, wenn ich den Versicherer wechsle?

Der Versicherer meldet Beginn, Ende und Änderungen der Pflichtversicherung an die Rechtsanwaltskammer. Wechseln Sie deshalb nahtlos, sonst droht ein Widerruf der Zulassung.

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