Berufshaftpflicht
Gesetzliche Pflicht nach § 51 BRAO und Voraussetzung der Zulassung; sie deckt die Vermögensschäden Ihrer Mandanten aus Fristen und Beratung.
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Eine verpasste Berufungsfrist, ein übersehener Verjährungstermin, eine Mail an den falschen Empfänger: In der Kanzlei entstehen Schäden nicht durch Hitze oder Wasser, sondern am Schreibtisch. Die Berufshaftpflicht ist deshalb Voraussetzung für die Zulassung. Hier steht, welche Summen das Gesetz verlangt, was sie kosten und was darüber hinaus sinnvoll ist.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für die Zulassung ja, für die Praxis oft nicht. Wer Gesellschaftsrecht, Immobilientransaktionen, Erbauseinandersetzungen oder Bauprozesse betreut, hat regelmäßig Streitwerte, die weit darüber liegen. Ein einziger Fehler kann dann die Differenz aus dem Privatvermögen kosten. Viele Kanzleien wählen deshalb 1 Mio. Euro je Fall oder mehr; der Aufpreis ist deutlich kleiner als die höhere Deckung.
Berufungs-, Klage- und Verjährungsfristen sind der Klassiker unter den Anwaltsschäden. Ein falsch notierter Termin im Kalender reicht, und der Anspruch des Mandanten ist verloren.
Eine überholte Rechtsprechung, eine übersehene Klausel im Vertrag oder eine unvollständige Belehrung über Risiken: Der Mandant verlangt dann den Schaden, der ihm dadurch entstanden ist.
Über Anderkonten laufen Vergleichssummen und Kaufpreise. Eine Überweisung an einen gefälschten Empfänger oder ein Tippfehler in der IBAN wird schnell sechsstellig.
Schriftsätze, Gutachten und Gesundheitsdaten liegen digital in der Kanzleisoftware und im beA. Ein Angriff mit Verschlüsselung legt die Kanzlei still und löst Meldepflichten aus.
Veruntreut eine Mitarbeiterin Fremdgeld oder manipuliert Überweisungen, ist das kein Beratungsfehler. Dafür braucht es eine eigene Deckung für Schäden durch Vertrauenspersonen.
Kündigung einer Fachangestellten, Streit um Gewinnverteilung in der Sozietät oder Ärger mit dem Vermieter der Kanzleiräume: auch Anwälte brauchen manchmal einen Anwalt, den jemand bezahlt.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Gesetzliche Pflicht nach § 51 BRAO und Voraussetzung der Zulassung; sie deckt die Vermögensschäden Ihrer Mandanten aus Fristen und Beratung.
Dringend empfohlen
Deckt Personen- und Sachschäden in der Kanzlei, etwa wenn ein Mandant im Flur stürzt; die Vermögensschadendeckung allein zahlt das nicht.
Zahlt Forensik, Datenwiederherstellung und Meldepflichten, wenn Kanzleisoftware oder Postfach angegriffen werden.
Ersetzt Büroeinrichtung, Rechner und Akten-Wiederherstellung nach Brand, Leitungswasser oder Einbruch.
In der Einzelkanzlei hängt das ganze Einkommen an Ihrer Arbeitskraft; die Rente aus dem Versorgungswerk greift erst bei voller Berufsunfähigkeit.
Sinnvoll je nach Betrieb
Sinnvoll für Geschäftsführer einer Rechtsanwalts-GmbH oder AG, die gegenüber der Gesellschaft persönlich haften.
Für Arbeitsrechtsstreit mit Mitarbeitern und Streit um die Kanzleiräume, wenn Sie sich nicht selbst vertreten wollen oder dürfen.
Der Beitrag der Berufshaftpflicht richtet sich nach Jahreshonorar, gewählter Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Rechtsform. Fachanwaltstitel senken den Beitrag bei manchen Versicherern.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Einzelkanzlei, Pflichtdeckung 250.000 Euro, Jahreshonorar bis 75.000 Euro | etwa 250 bis 600 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Einzelkanzlei mit 1 Mio. Euro je Fall, Jahreshonorar etwa 100.000 Euro | etwa 1.000 bis 1.700 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | PartG mbB mit fünf Anwälten, Pflichtdeckung 1 Mio. Euro je Fall | etwa 4.000 bis 10.000 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Kanzlei mit fünf Arbeitsplätzen und beA | etwa 500 bis 1.500 Euro im Jahr |
| Inhaltsversicherung | Büroeinrichtung und Technik im Wert von 50.000 Euro | etwa 120 bis 350 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Pflichtversicherung einer kleinen Einzelkanzlei kostet im Jahr ungefähr so viel wie zwei bis drei Erstberatungen von Verbrauchern.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Tarifblättern; das Beispiel für die PartG mbB ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Rechtsgebieten, Honorar und Versicherer ab; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
01
Für: Berufseinstieg, Einzelanwalt, Syndikus mit Nebenmandaten
Zusammen etwa 250 bis 600 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Einzelkanzlei oder kleine Sozietät mit Mitarbeitern und eigenen Räumen
Zusammen etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: PartG mbB oder Anwalts-GmbH mit mehreren Berufsträgern
Zusammen etwa 6.000 bis 15.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die in Kanzleien wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Donnerstag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Beim Sortieren der Post fällt auf: Die Berufungsbegründung in einer Bausache hätte gestern eingehen müssen. Der Mandant verliert 60.000 Euro.
Eine Mandantin stolpert über das Kabel des Beamers im Besprechungsraum und bricht sich den Arm.
Im Kaufvertrag für eine Gewerbeimmobilie fehlt eine Gewährleistungsklausel. Der Käufer bleibt auf einem Dachschaden sitzen.
Ein gefälschter Mandantenbrief ändert die Bankverbindung, der Vergleichsbetrag vom Anderkonto geht an Betrüger.
Die Kanzleisoftware ist verschlüsselt. Forensik, Wiederherstellung und die Meldung an die Datenschutzbehörde.
Ein Wasserrohr in der Decke bricht. Rechner, Drucker und die Handakten im Archiv stehen unter Wasser.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Als Makler vergleichen wir mehrere Versicherer und zeigen Ihnen, wo Ausschlüsse, Sublimits für Anderkonten und Serienschadenklauseln voneinander abweichen.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wir wissen, wie Schadenabteilungen argumentieren, und unterstützen Sie, wenn der Versicherer bei einem Fristversäumnis Einwände erhebt.
Berufshaftpflicht, Kanzleiräume, Altersvorsorge der Mitarbeiter und Ihre eigene Absicherung laufen bei uns in einer Akte zusammen.
Kostenlos für Sie, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie erreichen Menschen, die Ihre Kanzlei kennen.
Fragen und Antworten
Ja. § 51 BRAO gilt für jeden zugelassenen Rechtsanwalt, auch im Angestelltenverhältnis. Häufig übernimmt die Kanzlei den Beitrag oder schließt Sie in ihre Police ein, der Nachweis gegenüber der Kammer bleibt aber Ihre Pflicht.
Die Pflichtdeckung für eine kleine Einzelkanzlei liegt meist zwischen 250 und 600 Euro im Jahr. Mit 1 Mio. Euro je Fall sind es eher 1.000 bis 1.700 Euro, Gesellschaften zahlen deutlich mehr.
Nach § 59o BRAO 2,5 Mio. Euro je Versicherungsfall, bei Gesellschaften mit höchstens zehn Berufsträgern 1 Mio. Euro. Gesellschaften ohne Haftungsbeschränkung brauchen 500.000 Euro.
Notare müssen nach § 19a BNotO mindestens 500.000 Euro je Fall versichern. Dazu kommen Gruppenverträge über die Notarkammern, etwa für Vertrauensschäden. Anwaltsnotare brauchen beide Deckungen.
Nein, das ist ein Vertrauensschaden. Dafür gibt es eine eigene Versicherung; für Notare regeln das die Kammern, Anwaltskanzleien müssen selbst vorsorgen.
Der Versicherer meldet Beginn, Ende und Änderungen der Pflichtversicherung an die Rechtsanwaltskammer. Wechseln Sie deshalb nahtlos, sonst droht ein Widerruf der Zulassung.
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Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

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Wie hoch muss meine Deckungssumme sein?

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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