Berufshaftpflicht
Gesetzliche Pflicht nach § 67 StBerG für jeden Steuerberater und jede Berufsausübungsgesellschaft; sie zahlt die Vermögensschäden Ihrer Mandanten.
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Ein versäumter Einspruch, eine vergessene Frist für den Investitionsabzugsbetrag, ein falsch gebuchter Lohn: In der Steuerkanzlei kosten kleine Fehler den Mandanten schnell fünfstellige Beträge. Die Berufshaftpflicht ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben. Hier steht, welche Summen gelten, was sie kosten und wo Kanzleien darüber hinaus Lücken haben.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, wenn sie im Vertrag gemeldet sind. Die meisten Tarife rechnen je Mitarbeiter einen Zuschlag, bei Vollzeitkräften etwa 80 bis 170 Euro im Jahr je nach Deckungssumme. Wer neue Leute einstellt und das nicht meldet, riskiert Streit um die Leistung. Prüfen Sie einmal im Jahr, ob die Zahl im Vertrag stimmt.
Einspruchsfristen, Antragsfristen und Abgabefristen laufen parallel für hunderte Mandanten. Eine einzige vergessene Frist kann Verspätungszuschläge und verlorene Steuervorteile auslösen.
Umwandlungen, Betriebsaufspaltungen und Nachfolgeplanungen haben Folgen über Jahre. Ein übersehenes Detail bei der Erbschaftsteuer wird schnell sechsstellig.
Falsch berechnete Sozialversicherungsbeiträge fallen oft erst bei der Betriebsprüfung auf. Die Nachforderung für vier Jahre trifft den Mandanten, der Regress die Kanzlei.
Steuerberater halten Bankverbindungen, Gehälter und Steuer-IDs tausender Menschen. Angreifer wissen das, Kanzleien gehören zu den häufig angegriffenen Betrieben.
Businesspläne, Unternehmensbewertungen und Finanzierungsberatung liegen am Rand der Vorbehaltsaufgaben. Ob sie mitversichert sind, entscheidet der Wortlaut des Vertrags.
In der Einzelkanzlei hängt alles an einer Person. Fällt sie in der Hochsaison aus, stauen sich Fristen und Mandanten wandern ab.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Gesetzliche Pflicht nach § 67 StBerG für jeden Steuerberater und jede Berufsausübungsgesellschaft; sie zahlt die Vermögensschäden Ihrer Mandanten.
Dringend empfohlen
Deckt Forensik, Wiederherstellung, Meldepflichten und Betriebsausfall, wenn Kanzleisoftware oder Mailkonten angegriffen werden.
Zahlt Personen- und Sachschäden, etwa den Sturz eines Mandanten in der Kanzlei; das ist kein Vermögensschaden und fällt nicht unter die Pflichtdeckung.
Ersetzt Einrichtung, Rechner und die Kosten der Wiederbeschaffung von Unterlagen nach Brand, Wasser oder Einbruch.
Das Versorgungswerk zahlt meist erst bei voller Berufsunfähigkeit; eine private Absicherung schließt die Lücke davor.
Sinnvoll je nach Betrieb
Zahlt Gehälter und Miete weiter, wenn die Kanzlei nach einem Sachschaden wochenlang nicht arbeiten kann.
Hilft, Steuerfachangestellte in einem engen Arbeitsmarkt zu halten, und ist für die Kanzlei steuerlich begünstigt.
Der Beitrag hängt vom Honorarumsatz, der Deckungssumme, der Zahl der Mitarbeiter und der Rechtsform ab. Fachberaterbezeichnungen senken den Beitrag bei manchen Versicherern.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Einzel-Steuerberater, Pflichtdeckung 250.000 Euro, Honorar bis 50.000 Euro | etwa 260 bis 820 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Einzelkanzlei, 250.000 Euro, drei Vollzeitkräfte in der Buchhaltung | etwa 900 bis 1.300 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Sozietät mit drei Steuerberatern, 1 Mio. Euro je Fall, Honorar 1 Mio. Euro | etwa 2.400 bis 5.200 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Kanzlei mit zehn Arbeitsplätzen und Fernzugriff | etwa 800 bis 2.500 Euro im Jahr |
| Inhaltsversicherung | Einrichtung und Technik im Wert von 60.000 Euro | etwa 130 bis 400 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Pflichtversicherung einer kleinen Einzelpraxis kostet im Jahr ungefähr so viel wie zwei bis drei einfache Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und Tarifblättern; Cyber und Inhalt sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Kanzlei und Versicherer ab; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
01
Für: Berufsstart, Einzelberater, Nebenpraxis
Zusammen etwa 260 bis 820 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Einzelkanzlei mit Buchhaltungsteam und eigenen Räumen
Zusammen etwa 2.000 bis 4.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Steuerberatungsgesellschaft oder Sozietät mit mehreren Berufsträgern
Zusammen etwa 5.000 bis 12.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die in Steuerkanzleien wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Tag im Mai. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Die Einspruchsfrist gegen einen Schätzungsbescheid ist abgelaufen. Der Mandant muss 18.000 Euro Steuern zahlen, die er nicht schuldet.
Die Rentenversicherung prüft einen Mandanten: Minijobber wurden vier Jahre falsch abgerechnet. Nachforderung samt Säumniszuschlägen.
Beim Verkauf einer GmbH-Beteiligung wurde eine Sperrfrist übersehen. Der Veräußerungsgewinn wird voll besteuert.
Eine Mail mit Schadsoftware verschlüsselt den Server. Forensik, Wiederherstellung und Benachrichtigung von 900 Mandanten.
Ein Mandant rutscht auf der frisch gewischten Treppe zur Kanzlei aus und bricht sich den Knöchel.
Kurzschluss im Serverraum: Rauch zieht durch die Büros, Rechner und Einrichtung sind verrußt.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Als Makler holen wir Angebote mehrerer Versicherer ein und zeigen, wie sie Mitarbeiter zählen, was sie unter wirtschaftsberatender Tätigkeit verstehen und wo Sublimits liegen.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Diese Erfahrung hilft Ihnen, wenn ein Versicherer bei einem Regress aus der Lohnbuchhaltung zögert.
Berufshaftpflicht, Kanzleiräume, Altersvorsorge des Teams und Ihre private Absicherung laufen bei uns zusammen.
Unsere Arbeit kostet Sie nichts, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie sprechen mit Menschen, die Ihren Vertrag kennen.
Fragen und Antworten
Mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung muss mindestens 1 Mio. Euro betragen. Für Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung gilt 1 Mio. Euro je Fall.
Für eine kleine Einzelpraxis mit Pflichtdeckung etwa 260 bis 820 Euro im Jahr. Mit Mitarbeitern und höherer Summe steigt der Beitrag schnell auf 1.000 Euro und mehr.
Ja. Seit der Berufsrechtsreform vom 1. August 2022 muss jede Berufsausübungsgesellschaft eine eigene Berufshaftpflicht haben, unabhängig von der Rechtsform.
Wirtschaftsprüfer brauchen nach § 54 WPO eine Berufshaftpflicht von mindestens 1 Mio. Euro je Fall. Wer beide Zulassungen hat, braucht einen Vertrag, der beide Berufe abdeckt.
Ja, wenn sie auf einem Fehler der Kanzlei beruhen, etwa einer vergessenen Frist. Nicht versichert sind Zuschläge, die der Mandant selbst verursacht hat.
Die Berufshaftpflicht zahlt Schäden Ihrer Mandanten, nicht Ihre eigenen Kosten nach einem Angriff. Forensik, Wiederherstellung und Ausfall übernimmt nur eine Cyberversicherung.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Reicht die gesetzliche Mindestsumme von 250.000 Euro?

Wie hoch muss meine Deckungssumme sein?

Brauche ich für jede Erlaubnis einen eigenen Vertrag?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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