Betriebshaftpflicht
Deckt die Haftung aus Aufsicht und Betreuung, Schäden an gemieteten Wohnungen und mit Einschluss auch Schäden durch Betreute ohne Verschulden des Trägers.
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In der Jugendhilfe und der sozialen Arbeit betreuen Sie Menschen, die oft nicht selbst haften können oder wollen. Ein Jugendlicher aus der Wohngruppe beschädigt ein Auto, eine betreute Person setzt die Wohnung unter Wasser, ein Klient wird auf der Fahrt zum Termin verletzt. Dazu kommen besonders geschützte Daten und Vorstände, die mit öffentlichem Geld arbeiten.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Zuerst der Jugendliche selbst, wenn er eine eigene Haftpflicht hat, was selten ist. Gegen den Träger besteht ein Anspruch nur, wenn die Aufsicht verletzt wurde. Damit Geschädigte trotzdem nicht leer ausgehen und Nachbarn und Vermieter nicht verärgert werden, bieten gute Verträge einen Einschluss für Schäden durch Betreute, auch ohne Verschulden des Trägers.
Ein zerkratztes Auto, ein eingeschlagenes Schaufenster, ein Brand durch eine vergessene Herdplatte: Betreute verursachen Schäden, für die oft niemand anderes aufkommt.
Ein Jugendlicher entweicht aus der Wohngruppe und verletzt jemanden, ein Kind verunglückt bei einer Freizeit. Dann wird geprüft, ob die Aufsicht angemessen war.
Kleinbusse mit Klienten, Privatwagen der Mitarbeiter auf Dienstfahrt: Unfälle mit Betreuten an Bord sind teuer und belastend.
Betreutes Wohnen findet oft in angemieteten Wohnungen statt. Wasserschäden, Vandalismus und verlorene Schlüssel treffen die Mietsache.
Hilfepläne, Gesundheitsdaten, Berichte ans Jugendamt: Sozialdaten sind besonders geschützt, und eine Datenpanne kann die Zusammenarbeit mit Kostenträgern gefährden.
Übergriffe durch Klienten, Nachtdienste, Stress: Arbeitsunfälle und psychische Belastung sind in der sozialen Arbeit häufig.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Deckt die Haftung aus Aufsicht und Betreuung, Schäden an gemieteten Wohnungen und mit Einschluss auch Schäden durch Betreute ohne Verschulden des Trägers.
Dringend empfohlen
Deckt Vermögensschäden aus Beratung, etwa in Schuldner-, Sozial- oder Betreuungsberatung, wenn Klienten durch einen Fehler Geld verlieren.
Schützt Vorstand und Geschäftsführung bei Fehlern mit Zuwendungen, Pflegesätzen und Personal.
Für Kleinbusse und Dienstwagen, am besten mit Dienstreise-Kasko für Privatwagen der Mitarbeitenden.
Für Fallakten, Dokumentationssoftware und Mailverkehr mit Sozialdaten, die bei einem Angriff abfließen können.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Einrichtung von Wohngruppen, Treffs und Beratungsstellen gegen Feuer, Wasser und Einbruch.
Für Streit mit Kostenträgern um Entgelte, mit Mitarbeitenden oder in Strafverfahren nach einem Vorfall.
Die Beiträge richten sich nach Art der Betreuung, Zahl der Plätze und Mitarbeitenden und dem Budget des Trägers. Stationäre Wohngruppen werden höher eingestuft als offene Treffs oder Beratungsstellen.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Beratungsstelle oder Jugendtreff eines Vereins mit bis zu 50.000 Euro Umsatz | etwa 180 bis 450 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Träger mit einer Wohngruppe mit acht Plätzen und Einschluss von Schäden durch Betreute | etwa 500 bis 1.200 Euro im Jahr |
| D&O-Versicherung | Vorstand eines Trägervereins mit 2 Mio. Euro Haushalt | etwa 500 bis 1.100 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Träger mit rund 1 Mio. Euro Umsatz und digitaler Falldokumentation | etwa 500 bis 900 Euro im Jahr |
| Flottenversicherung | Zwei Kleinbusse für Fahrdienste mit Vollkasko | etwa 1.800 bis 3.500 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Haftpflicht einer Wohngruppe kostet im Jahr etwa so viel wie zwei bis vier Tagessätze für einen betreuten Platz.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen für Vereine, D&O und Cyber sowie unserer Angebotspraxis. Für soziale Träger gibt es kaum veröffentlichte Beiträge, das genaue Angebot holen wir ein.
01
Für: Jugendtreff, Beratungsstelle oder kleines Projekt eines Vereins
Zusammen etwa 350 bis 800 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Träger mit Wohngruppe oder betreutem Wohnen in angemieteten Wohnungen
Zusammen etwa 1.500 bis 3.200 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Träger mit mehreren Angeboten, Fahrdienst und Beratung
Zusammen ab etwa 5.000 Euro im Jahr, nach Größe
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die in Jugendhilfe und sozialer Arbeit wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Freitag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
In einer betreuten Wohnung lief über Nacht die Badewanne über, die Wohnung darunter ist nass.
Ein Jugendlicher der Wohngruppe tritt beim Spiel gegen ein parkendes Auto und beschädigt Tür und Spiegel.
Der Kleinbus mit vier Klienten wird an der Kreuzung gerammt; Schaden am Bus und am anderen Wagen.
Nach einer falschen Auskunft in der Schuldnerberatung verpasst ein Klient eine Frist, die Pfändung kostet ihn Geld.
Die Falldokumentation ist verschlüsselt, Hilfepläne von 200 Familien sind betroffen, Meldung an die Datenschutzaufsicht.
Das Land fordert Zuwendungen zurück, weil der Vorstand Personalkosten falsch abgerechnet hat.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Budgets sind knapp und Vorgaben der Kostenträger streng. Als Makler holen wir Angebote mehrerer Versicherer ein und versichern, was die Vereinbarungen wirklich verlangen.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Diese Erfahrung hilft, wenn nach einem Schaden durch Betreute geklärt werden muss, wer zahlt.
Haftpflicht, D&O, Fahrzeuge und Daten stimmen wir aufeinander ab, damit bei einem Vorfall kein Vertrag auf den anderen verweist.
Wechselnde Vorstände brauchen feste Ansprechpartner. Die haben Sie bei uns, und unsere Arbeit kostet den Träger nichts, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Gesetzlich gibt es keine allgemeine Pflicht, aber Betriebserlaubnis und Leistungsvereinbarungen setzen in der Praxis eine Haftpflicht voraus. Fahrzeuge brauchen die gesetzliche Kfz-Haftpflicht.
Nur bei verletzter Aufsicht. Viele Geschädigte bleiben sonst auf ihrem Schaden sitzen. Ein Einschluss für Schäden durch Betreute zahlt auch ohne Verschulden bis zu einer Grenze.
In der Wohlfahrtspflege ja, über die BGW. Für die Haftung der Ehrenamtlichen sollte die Betriebshaftpflicht sie ausdrücklich mitversichern.
Wenn sie in rechtlichen oder finanziellen Fragen berät, etwa zu Schulden, Sozialleistungen oder Mietrecht, ja. Falsche Auskünfte können Klienten Geld kosten.
Die Haftpflicht mit Einschluss von Schäden durch Betreute liegt meist bei 500 bis 1.200 Euro im Jahr. Mit D&O, Inhalt und Cyber sind es etwa 1.500 bis 3.200 Euro.
Schäden bei anderen zahlt die Kfz-Haftpflicht des Mitarbeiters. Den Schaden am eigenen Wagen deckt nur eine Dienstreise-Kasko des Trägers, sonst bleibt er am Mitarbeiter hängen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Wer zahlt, wenn sich ein Kind bei uns verletzt?

Wer zahlt, wenn eine Pflegekraft den Schlüssel eines Patienten verliert?

Haftet das Heim für jeden Sturz eines Bewohners?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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