Betriebshaftpflicht
Deckt Personenschäden bei Bewohnern, Besuchern und Dritten sowie den Regress der Kassen; mit Einschluss von Pflege- und Behandlungsfehlern.
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Im Pflegeheim leben Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, rund um die Uhr. Ein Sturz aus dem Bett, eine Verbrühung in der Badewanne, ein Bewohner, der unbemerkt das Haus verlässt: Das sind die Schäden, die Heime wirklich beschäftigen. Dazu kommen Brandschutz, Personalmangel und eine Pflegedokumentation, die nicht ausfallen darf. Hier steht, was davon versichert sein muss und was es kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Nein. Das Heim haftet, wenn es Pflichten verletzt hat, etwa bei der Sturzprophylaxe, bei Hilfsmitteln oder der Aufsicht, und das im Einzelfall nachgewiesen wird. In der Praxis fordern vor allem Krankenkassen nach Stürzen die Behandlungskosten zurück. Die Betriebshaftpflicht prüft diese Forderungen, zahlt berechtigte und wehrt unberechtigte ab. Eine gute Pflegedokumentation entscheidet dabei fast immer.
Stürze aus dem Bett, im Bad oder auf dem Flur sind die häufigsten Haftungsfälle im Heim. Oberschenkelhalsbrüche bedeuten Operation, Reha und oft dauerhafte Pflege.
Druckgeschwüre, Flüssigkeitsmangel, falsch gegebene Medikamente oder übersehene Infektionen führen zu Forderungen von Angehörigen und Kassen.
Menschen mit Demenz verlassen unbemerkt das Haus. Unfälle im Straßenverkehr treffen dann auch Dritte.
Rauchende Bewohner, Heizdecken und Küchengeräte sind typische Brandursachen. Evakuierung, Ersatzunterkunft und Sanierung sind extrem teuer.
Große Warmwasseranlagen, viele Bäder und alte Leitungen bedeuten Leitungswasserschäden und Pflichten zur Trinkwasserhygiene.
Heben, Schichtdienst und Infektionen belasten das Team. Ausfälle verschärfen den Personalmangel und die Haftungsrisiken.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Deckt Personenschäden bei Bewohnern, Besuchern und Dritten sowie den Regress der Kassen; mit Einschluss von Pflege- und Behandlungsfehlern.
Dringend empfohlen
Versichert das Heimgebäude gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementarschäden, wenn es dem Träger gehört.
Ersetzt Pflegebetten, Hilfsmittel, Küche und Einrichtung, dazu Sachen der Bewohner, soweit vereinbart.
Zahlt Pflegesätze, Personal und Kosten der Ersatzunterbringung, wenn Bereiche nach einem Brand oder Wasserschaden gesperrt sind.
Die Pflegedokumentation und Medikation laufen digital; ein Ausfall ist ein Sicherheitsrisiko für Bewohner und ein Meldefall.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Geschäftsführung und Vorstand eines Trägers, die für Organisation, Finanzen und Heimaufsicht persönlich verantwortlich sind.
Für Fahrdienste und Fahrzeuge der Tagespflege.
Eine betriebliche Krankenversicherung hilft, Pflegekräfte zu gewinnen und zu halten.
Maßgeblich sind die Zahl der Plätze, die Art der Pflege, Schadenverlauf, Gebäudewert und Brandschutz. Heime mit Beatmung oder geschlossenen Bereichen kosten mehr als betreutes Wohnen.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Pflegeheim mit rund 60 Plätzen, 10 Mio. Euro Deckung | etwa 2.000 bis 5.500 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Betreutes Wohnen mit 20 Wohnungen ohne stationäre Pflege | etwa 600 bis 1.500 Euro im Jahr |
| Gewerbegebäude | Heimgebäude mit 6 Mio. Euro Neuwert | etwa 4.000 bis 10.000 Euro im Jahr |
| Inhaltsversicherung | Einrichtung und Pflegehilfsmittel im Wert von 500.000 Euro | etwa 800 bis 2.000 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Träger mit digitaler Pflegedokumentation, 500.000 Euro Deckung | etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Betriebshaftpflicht und Inhaltsversicherung eines Heims mit 60 Plätzen kosten im Jahr ungefähr so viel wie der Eigenanteil eines Bewohners für ein bis zwei Monate.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus unserer Angebotspraxis; öffentliche Tarifbeispiele gibt es für stationäre Pflege kaum. Schadenverlauf und Brandschutz verändern den Beitrag stark; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
01
Für: Wohnanlage mit Service, ohne stationäre Pflege
Zusammen etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Pflegeheim oder Tagespflege in gemieteten Räumen
Zusammen etwa 5.000 bis 12.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Träger mit eigenem Gebäude, Fahrdienst und Geschäftsführung
Zusammen ab etwa 15.000 Euro im Jahr, individuell kalkuliert
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die in Pflegeheimen wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Sonntag mit knapper Besetzung. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Eine Bewohnerin steht nachts allein auf und stürzt, Oberschenkelhalsbruch. Die Krankenkasse fordert die Behandlungskosten zurück.
Beim Baden ist das Wasser zu heiß, ein Bewohner erleidet Verbrühungen an den Beinen.
Ein Bewohner mit Demenz verlässt unbemerkt das Haus und verursacht auf der Straße einen Unfall mit einem Radfahrer.
Die Pflegedokumentation ist verschlüsselt, Medikationspläne müssen von Hand rekonstruiert werden.
Ein Wasserrohr im Keller bricht. Wäscherei und Lager stehen unter Wasser.
In einem Bewohnerzimmer fängt eine Heizdecke Feuer. Der Wohnbereich wird evakuiert und bleibt sechs Wochen gesperrt.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Für Heime zeichnen nur wenige Versicherer. Als Makler holen wir Angebote ein und bereiten Brandschutz und Schadenverlauf so auf, dass Sie faire Bedingungen bekommen.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wir helfen Ihrer Pflegedienstleitung, Stürze und Regressforderungen sauber zu melden.
Haftpflicht, Gebäude, Fahrdienst, betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge der Mitarbeiter laufen bei uns zusammen.
Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie erreichen Menschen, die Ihr Haus kennen.
Fragen und Antworten
Ein Gesetz schreibt sie nicht ausdrücklich vor, aber Versorgungsverträge, Heimaufsicht, Vermieter und Banken verlangen sie praktisch immer. Ohne sie ist ein Heim nicht zu betreiben.
Für rund 60 Plätze meist 2.000 bis 5.500 Euro im Jahr, je nach Pflegeart und Schadenverlauf. Betreutes Wohnen ist deutlich günstiger.
Nur wenn das vereinbart ist. Viele Policen schließen Sachen der Bewohner ein, oft mit einer Grenze je Fall. Das sollte im Vertrag stehen.
Wenn das Heim seine Aufsichtspflicht verletzt hat, die Betriebshaftpflicht des Heims. Hat es alle zumutbaren Maßnahmen getroffen, ist die Forderung abzuwehren.
Für private und freigemeinnützige Träger die BGW, für kommunale Einrichtungen die Unfallkasse des Landes.
Ja, wenn Pflegedokumentation, Medikation und Dienstpläne digital laufen. Ein Ausfall gefährdet die Versorgung, und Gesundheitsdaten lösen strenge Meldepflichten aus.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Wer zahlt, wenn eine Pflegekraft den Schlüssel eines Patienten verliert?

Warum steigen unsere Haftpflichtprämien, obwohl wir kaum Schäden haben?

Wer zahlt, wenn ein Jugendlicher aus unserer Wohngruppe etwas beschädigt?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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