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Ein Hausboot fährt durch einen ruhigen Kanal auf eine Schleuse zu, eine Person steht am Steuerstand

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Hausboot mit Charterschein: Wer haftet bei einem Schaden?

Kurze Antwort

Mit der Charterbescheinigung, oft Charterschein genannt, fahren Sie ein Hausboot ohne Führerschein. Für Schäden haftet trotzdem, wer steuert, und die Kaution ist schnell weg, am häufigsten bei einem Anstoßen in der Schleuse.

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Auf vielen Binnenrevieren, etwa auf der Mecklenburgischen Seenplatte und in Brandenburg, dürfen Sie ein gemietetes Hausboot ohne Sportbootführerschein fahren. Voraussetzung ist eine Charterbescheinigung, die der Vermieter nach einer Einweisung in Theorie und Praxis ausstellt. Sie gilt nur für das gemietete Boot, nur für die Dauer der Miete und nur in den dafür freigegebenen Revieren, und die Boote sind in Länge und Geschwindigkeit begrenzt.

An der Verantwortung ändert die Bescheinigung nichts. Wer steuert, ist für Schäden verantwortlich, am Hausboot selbst wie an Dritten. Das Hausboot ist über den Vermieter versichert, Ihr Eigenanteil ist die Kaution. Die typischen Schäden sind unspektakulär: ein Anstoßen in der Schleuse, eine Berührung mit der Spundwand beim Anlegen, ein Propeller im flachen Uferbereich, eine abgerissene Scheuerleiste. Jeder davon kann die Kaution kosten.

Fragen Sie deshalb vor der Buchung, wie hoch Kaution und Selbstbehalt sind, ob der Vermieter eine Reduzierung der Kaution gegen Aufpreis anbietet und welche Schäden er ausdrücklich ausschließt. Planen Sie die ersten Schleusen ohne Zeitdruck, fahren Sie Anlegemanöver langsam und lassen Sie die Übergabe mit Fotos protokollieren. Wer ein eigenes Boot bei uns versichert hat, sollte außerdem wissen: Die integrierte Skipperhaftpflicht gilt ab Basis-Plus auch für gemietete Boote bis zur Größe des eigenen.

Hausboot in der Schleuse: ein Anstoßen an der Wand ist der häufigste Schaden

Zum Merken

Ohne

Führerschein fahren, mit Charterbescheinigung

Mit

voller Verantwortung für Boot und Schleuse

Die Charterbescheinigung ersetzt den Führerschein, nicht die Verantwortung.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Hausboot einen Führerschein?

Auf den freigegebenen Binnenrevieren nicht, dort genügt die Charterbescheinigung des Vermieters nach einer Einweisung. Auf anderen Gewässern gelten die normalen Regeln für den Sportbootführerschein.

Bin ich mit Charterbescheinigung versichert?

Das Hausboot ist über den Vermieter versichert, Ihr Eigenanteil ist die Kaution. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden kann der Vermieter oder sein Versicherer darüber hinaus auf Sie zurückgreifen.

Welche Schäden passieren am häufigsten?

Anstoßschäden in Schleusen und beim Anlegen, Schäden am Propeller im flachen Wasser und abgerissene Scheuerleisten. Sie sind klein, reichen aber oft für die ganze Kaution.

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