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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Bin ich bei einer Nebentätigkeit über die Privathaftpflicht versichert?

Kurz gesagt

Nur zum Teil. Die Privathaftpflicht schließt berufliche Risiken grundsätzlich aus. Manche Tarife decken kleine selbstständige Nebentätigkeiten bis zu einer Umsatzgrenze, bei einzelnen Anbietern bis etwa 22.000 Euro im Jahr. Als angestellter Minijobber haften Sie gegenüber dem Arbeitgeber meist nur eingeschränkt, Ehrenamt ist oft mitversichert.

Bin ich bei einer Nebentätigkeit über die Privathaftpflicht versichert?

Was es kostet

Was Schutz für eine Nebentätigkeit kostet, nach veröffentlichten Angaben.

BeispielRichtwert
Nebentätigkeit in der Privathaftpflicht, im Tarif enthalten0 Euro Aufpreis, Umsatzgrenze bei einzelnen Anbietern bis etwa 22.000 Euro
Nebentätigkeit per Zusatzbausteinetwa 10 bis 20 Euro Aufpreis im Jahr
Betriebshaftpflicht für ein kleines Gewerbeab etwa 10 Euro im Monat, rund 120 Euro im Jahr
Berufshaftpflicht für beratende Tätigkeitetwa 100 bis 250 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Angaben. Der Aufpreis für einen Zusatzbaustein ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ob Ihre Tätigkeit auf der Liste steht, klären wir vor dem Angebot.

Rechenbeispiel

Angestellte mit Nebengewerbe als Hochzeitsfotografin

So prüfen Sie, ob die Privathaftpflicht reicht oder ein eigener Vertrag nötig ist.

Umsatz aus der Fotografieetwa 9.000 Euro im Jahr
Privathaftpflicht mit Nebentätigkeitsklauseletwa 80 bis 120 Euro, Fotografie auf der Liste
Risiko verlorene Aufnahmen, reiner Vermögensschadenin der Privathaftpflicht meist nicht gedeckt
Eigene Betriebshaftpflicht mit Vermögensschädenab etwa 120 Euro im Jahr

Für Sachschäden reicht der Tarif. Wer für verlorene Hochzeitsbilder geradestehen will, braucht zusätzlich eigenen Schutz für rund 10 Euro im Monat.

Warum die Privathaftpflicht beim Job aufhört

Die Privathaftpflicht ist für die Gefahren des täglichen Lebens gedacht. Was Sie im Beruf, im Dienst oder in einem Gewerbe tun, ist in den Bedingungen meist ausdrücklich ausgenommen. Das gilt für den Hauptberuf genauso wie für den Nebenjob.

Ob Sie mitversichert sind, hängt deshalb davon ab, welche Art Nebentätigkeit Sie haben und was Ihr Tarif dazu sagt.

Art der NebentätigkeitÜblicher Stand in der Privathaftpflicht
Minijob als Angestellter, zum Beispiel Kellnernnicht versichert, Sie haften aber meist nur eingeschränkt
Ehrenamt ohne leitende Funktionin vielen Tarifen mitversichert
Gelegentliches Babysitten oder Nachhilfeje nach Tarif, oft mitversichert
Kleingewerbe, zum Beispiel Onlineverkauf oder Fotografienur in Tarifen mit Nebentätigkeitsklausel, bis zur Umsatzgrenze
Handwerk, Heilberufe, Beratung, Transportfast immer ausgeschlossen
Nebengewerbe mit eigenen Mitarbeiternnicht versichert, eigene Betriebshaftpflicht nötig

Angestellt im Minijob: Wer zahlt, wenn etwas passiert?

Lassen Sie als Aushilfe ein Tablett mit Gläsern fallen, zahlt Ihre Privathaftpflicht nicht. Das ist oft weniger schlimm, als es klingt: Nach der Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung tragen Beschäftigte bei leichter Fahrlässigkeit meist nichts, bei mittlerer nur einen Teil.

Schwierig wird es bei grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Kunden und deren Sachen. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob seine Betriebshaftpflicht solche Fälle abdeckt. Manche Privathaftpflicht deckt zudem den Verlust von Dienstschlüsseln, das lohnt einen Blick in die Bedingungen.

Selbstständig nebenbei: die Nebentätigkeitsklausel

Einige Tarife nehmen kleine selbstständige Nebentätigkeiten mit auf, etwa als Fotograf, DJ, Musiklehrer, Yogalehrer oder beim Verkauf im Internet. Die Bedingungen nennen dann eine Liste erlaubter Tätigkeiten und eine Grenze für den Jahresumsatz.

Die Grenzen dieser Lösung sollten Sie kennen: reine Vermögensschäden, Schäden an Sachen, die Sie bearbeiten, und Produkthaftung für selbst hergestellte Waren fehlen oft. Private und berufliche Schäden teilen sich außerdem dieselbe Deckungssumme.

Wann Sie eine eigene Betriebshaftpflicht brauchen

Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, an fremden Sachen arbeiten, beraten, Waren herstellen oder die Umsatzgrenze überschreiten, reicht die Privathaftpflicht nicht mehr. Auch wenn ein Auftraggeber einen Nachweis über eine Betriebshaftpflicht verlangt, hilft die private Police nicht.

Eine Betriebshaftpflicht für ein kleines Gewerbe ist oft günstiger als gedacht. Für beratende Berufe ist eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht der richtige Weg.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie angestellt oder selbstständig nebenbei arbeiten.
  2. In den Bedingungen nach Nebentätigkeit, Nebenberuf oder Ehrenamt suchen.
  3. Prüfen, ob Ihre Tätigkeit auf der Liste steht und wie hoch die Umsatzgrenze ist.
  4. Überlegen, welche Schäden typisch sind: Personen, Sachen oder reines Geld.
  5. Bei Lücken eine eigene Betriebs- oder Berufshaftpflicht anfragen.

Checkliste

  • Tätigkeit ausdrücklich in den Bedingungen genannt
  • Jahresumsatz sicher unter der Grenze
  • Keine eigenen Mitarbeiter, auch nicht auf Minijobbasis
  • Kein Bearbeiten fremder Sachen und keine eigene Herstellung
  • Nachweis für Auftraggeber nicht nötig

Häufige Fehler

  • Annehmen, dass jeder Nebenjob automatisch mitversichert ist
  • Die Umsatzgrenze nicht an ein wachsendes Nebengewerbe anpassen
  • Beratende Tätigkeit ohne Schutz für Vermögensschäden anbieten
  • Die erste Aushilfe einstellen und den Schutz nicht umstellen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich im Minijob über meine Privathaftpflicht versichert?

Nein, Schäden bei der Arbeit sind ausgeschlossen. Als Angestellter haften Sie aber bei leichter Fahrlässigkeit meist nicht selbst.

Ist ein Ehrenamt in der Privathaftpflicht versichert?

In vielen Tarifen ja, etwa als Trainer im Sportverein. Verantwortliche Ämter wie Vorstand sind oft ausgenommen und über den Verein zu versichern.

Deckt die Privathaftpflicht meinen Verkauf im Internet?

Gelegentliche private Verkäufe ja. Ein angemeldetes Gewerbe nur, wenn der Tarif Nebentätigkeiten einschließt und Sie unter der Umsatzgrenze bleiben.

Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?

Dann besteht für die Nebentätigkeit in der Regel kein Schutz mehr. Melden Sie steigende Umsätze rechtzeitig, damit wir eine Betriebshaftpflicht anfragen können.

Sind Babysitten und Nachhilfe versichert?

Gelegentlich und im kleinen Rahmen oft ja. Regelmäßige, bezahlte Tätigkeit kann als beruflich gelten, das regelt jeder Tarif anders.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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