Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Nur zum Teil. Die Privathaftpflicht schließt berufliche Risiken grundsätzlich aus. Manche Tarife decken kleine selbstständige Nebentätigkeiten bis zu einer Umsatzgrenze, bei einzelnen Anbietern bis etwa 22.000 Euro im Jahr. Als angestellter Minijobber haften Sie gegenüber dem Arbeitgeber meist nur eingeschränkt, Ehrenamt ist oft mitversichert.
Was Schutz für eine Nebentätigkeit kostet, nach veröffentlichten Angaben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Nebentätigkeit in der Privathaftpflicht, im Tarif enthalten | 0 Euro Aufpreis, Umsatzgrenze bei einzelnen Anbietern bis etwa 22.000 Euro |
| Nebentätigkeit per Zusatzbaustein | etwa 10 bis 20 Euro Aufpreis im Jahr |
| Betriebshaftpflicht für ein kleines Gewerbe | ab etwa 10 Euro im Monat, rund 120 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht für beratende Tätigkeit | etwa 100 bis 250 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Angaben. Der Aufpreis für einen Zusatzbaustein ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ob Ihre Tätigkeit auf der Liste steht, klären wir vor dem Angebot.
Rechenbeispiel
So prüfen Sie, ob die Privathaftpflicht reicht oder ein eigener Vertrag nötig ist.
| Umsatz aus der Fotografie | etwa 9.000 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht mit Nebentätigkeitsklausel | etwa 80 bis 120 Euro, Fotografie auf der Liste |
| Risiko verlorene Aufnahmen, reiner Vermögensschaden | in der Privathaftpflicht meist nicht gedeckt |
| Eigene Betriebshaftpflicht mit Vermögensschäden | ab etwa 120 Euro im Jahr |
Für Sachschäden reicht der Tarif. Wer für verlorene Hochzeitsbilder geradestehen will, braucht zusätzlich eigenen Schutz für rund 10 Euro im Monat.
Die Privathaftpflicht ist für die Gefahren des täglichen Lebens gedacht. Was Sie im Beruf, im Dienst oder in einem Gewerbe tun, ist in den Bedingungen meist ausdrücklich ausgenommen. Das gilt für den Hauptberuf genauso wie für den Nebenjob.
Ob Sie mitversichert sind, hängt deshalb davon ab, welche Art Nebentätigkeit Sie haben und was Ihr Tarif dazu sagt.
| Art der Nebentätigkeit | Üblicher Stand in der Privathaftpflicht |
|---|---|
| Minijob als Angestellter, zum Beispiel Kellnern | nicht versichert, Sie haften aber meist nur eingeschränkt |
| Ehrenamt ohne leitende Funktion | in vielen Tarifen mitversichert |
| Gelegentliches Babysitten oder Nachhilfe | je nach Tarif, oft mitversichert |
| Kleingewerbe, zum Beispiel Onlineverkauf oder Fotografie | nur in Tarifen mit Nebentätigkeitsklausel, bis zur Umsatzgrenze |
| Handwerk, Heilberufe, Beratung, Transport | fast immer ausgeschlossen |
| Nebengewerbe mit eigenen Mitarbeitern | nicht versichert, eigene Betriebshaftpflicht nötig |
Lassen Sie als Aushilfe ein Tablett mit Gläsern fallen, zahlt Ihre Privathaftpflicht nicht. Das ist oft weniger schlimm, als es klingt: Nach der Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung tragen Beschäftigte bei leichter Fahrlässigkeit meist nichts, bei mittlerer nur einen Teil.
Schwierig wird es bei grober Fahrlässigkeit oder bei Schäden an Kunden und deren Sachen. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob seine Betriebshaftpflicht solche Fälle abdeckt. Manche Privathaftpflicht deckt zudem den Verlust von Dienstschlüsseln, das lohnt einen Blick in die Bedingungen.
Einige Tarife nehmen kleine selbstständige Nebentätigkeiten mit auf, etwa als Fotograf, DJ, Musiklehrer, Yogalehrer oder beim Verkauf im Internet. Die Bedingungen nennen dann eine Liste erlaubter Tätigkeiten und eine Grenze für den Jahresumsatz.
Die Grenzen dieser Lösung sollten Sie kennen: reine Vermögensschäden, Schäden an Sachen, die Sie bearbeiten, und Produkthaftung für selbst hergestellte Waren fehlen oft. Private und berufliche Schäden teilen sich außerdem dieselbe Deckungssumme.
Sobald Sie Mitarbeiter beschäftigen, an fremden Sachen arbeiten, beraten, Waren herstellen oder die Umsatzgrenze überschreiten, reicht die Privathaftpflicht nicht mehr. Auch wenn ein Auftraggeber einen Nachweis über eine Betriebshaftpflicht verlangt, hilft die private Police nicht.
Eine Betriebshaftpflicht für ein kleines Gewerbe ist oft günstiger als gedacht. Für beratende Berufe ist eine Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht der richtige Weg.
Fragen und Antworten
Nein, Schäden bei der Arbeit sind ausgeschlossen. Als Angestellter haften Sie aber bei leichter Fahrlässigkeit meist nicht selbst.
In vielen Tarifen ja, etwa als Trainer im Sportverein. Verantwortliche Ämter wie Vorstand sind oft ausgenommen und über den Verein zu versichern.
Gelegentliche private Verkäufe ja. Ein angemeldetes Gewerbe nur, wenn der Tarif Nebentätigkeiten einschließt und Sie unter der Umsatzgrenze bleiben.
Dann besteht für die Nebentätigkeit in der Regel kein Schutz mehr. Melden Sie steigende Umsätze rechtzeitig, damit wir eine Betriebshaftpflicht anfragen können.
Gelegentlich und im kleinen Rahmen oft ja. Regelmäßige, bezahlte Tätigkeit kann als beruflich gelten, das regelt jeder Tarif anders.
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Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Was zahlt die private Haftpflichtversicherung?
Die private Haftpflicht zahlt, wenn Sie einem anderen schuldhaft einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügen. …
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?
Die private Haftpflicht zahlt nicht bei Vorsatz, bei Schäden an eigenen Sachen, bei Schäden durch Auto, Motorrad oder …
Zahlt die Haftpflicht bei verlorenem Schlüssel?
Ja, wenn Ihr Tarif den Verlust fremder Schlüssel einschließt, etwa der Mietwohnung, des Vereinsheims oder oft auch des …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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