Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Was muss ich im Haftpflicht-Schadenfall tun?

Kurz gesagt

Melden Sie den Schaden innerhalb einer Woche Ihrem Versicherer, auch wenn noch niemand Geld von Ihnen verlangt. Sichern Sie Fotos, Namen und Zeugen, aber sagen Sie keine Zahlung zu. Der Versicherer prüft, ob Sie überhaupt haften, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab. Steht der Betrag fest, muss er binnen zwei Wochen leisten.

Was muss ich im Haftpflicht-Schadenfall tun?

Was es kostet

Was ein Schaden Sie kostet, hängt vor allem von Ihrer Selbstbeteiligung ab. Dazu die üblichen Beiträge für eine Privathaftpflicht.

BeispielRichtwert
Single, Tarif mit guter Deckungetwa 40 bis 120 Euro Beitrag im Jahr
Paar oder Familieetwa 60 bis 180 Euro Beitrag im Jahr
Eigenanteil je Schaden0 bis 250 Euro, je nach vereinbarter Selbstbeteiligung
Abwehr einer unberechtigten Forderung0 Euro für Sie, Anwalts- und Gerichtskosten trägt der Versicherer

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Beitragsspannen. Die Fristen stehen im Versicherungsvertragsgesetz und in den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft; Ihr Vertrag kann günstigere Regeln enthalten.

Rechenbeispiel

Waschmaschine läuft aus, Decke beim Nachbarn nass

Der Zulaufschlauch platzt, während Sie einkaufen sind. Wasser dringt in die Wohnung darunter, Decke und Laminat sind nass. Sie melden den Schaden am selben Abend.

Trocknung und Malerarbeiten beim Nachbarn2.600 Euro
Laminat, acht Jahre alt, Abzug auf den Zeitwert1.200 statt 1.800 Euro
Berechtigter Schaden3.800 Euro
Ihre Selbstbeteiligung150 Euro
Zahlung Ihrer Privathaftpflicht3.650 Euro

Sie tragen 150 Euro. Oft zahlt zuerst die Gebäude- oder Hausratversicherung des Nachbarn und holt sich das Geld dann von Ihrem Versicherer zurück; für Sie ändert das nichts. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel.

Die ersten Minuten und Stunden

Zuerst geht es darum, den Schaden nicht größer werden zu lassen: Wasser abdrehen, eine verletzte Person versorgen, die Stelle sichern. Diese Pflicht zur Schadenminderung steht in praktisch allen Bedingungen, und die Kosten dafür trägt in der Regel der Versicherer mit.

Danach sichern Sie Beweise. Fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Blickwinkeln, notieren Sie Datum, Uhrzeit, Ort, Namen und Anschrift der geschädigten Person und von Zeugen. Beschädigte Teile heben Sie auf, bis der Versicherer sagt, dass sie weg dürfen.

WasWarum es zählt
Fotos vom Schaden und der Umgebungzeigen, wie es passiert ist und was vorher schon kaputt war
Name und Anschrift der geschädigten Personder Versicherer nimmt direkt Kontakt auf
Zeugen mit Telefonnummerwichtig, wenn später über die Schuld gestritten wird
Beschädigte Teile, Kaufbeleg, Alter der Sachedaraus ergibt sich der Zeitwert, den der Versicherer ersetzt
Kurze eigene Notiz zum Ablaufnach Wochen erinnert man sich schlechter

Melden: wann, wie und was drinstehen muss

Nach § 104 VVG müssen Sie dem Versicherer innerhalb einer Woche mitteilen, was Ihre Haftung auslösen könnte. Die Frist läuft erneut, wenn jemand später eine Forderung stellt. Die meisten Versicherer nehmen Meldungen online, per App oder am Telefon an.

Schreiben Sie sachlich, was passiert ist, und lassen Sie nichts weg. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht oder wichtige Pflichten verletzt, riskiert, dass der Versicherer gar nicht zahlt; bei grober Fahrlässigkeit darf er kürzen. Kommt ein Mahnbescheid oder eine Klage, geben Sie das sofort weiter und legen fristgerecht Widerspruch ein.

Warum Sie nichts zusagen sollten

Es ist menschlich, am Unfallort zu sagen: Das zahlt meine Versicherung. Ein solches Versprechen nimmt Ihnen den Schutz zwar nicht, denn nach § 105 VVG darf der Versicherer die Leistung deswegen nicht verweigern. Er zahlt aber nur, was Sie rechtlich wirklich schulden. Haben Sie mehr zugesagt oder bezahlt, bleibt der Rest bei Ihnen.

Den Hergang wahrheitsgemäß schildern dürfen und sollen Sie. Nur die Frage, wer haftet und wie viel, überlassen Sie dem Versicherer.

Wie der Versicherer prüft und zahlt

Die Privathaftpflicht zahlt nur, wenn Sie nach dem Gesetz für den Schaden einstehen müssen. Das ist öfter nicht der Fall, als viele denken, etwa bei einem reinen Missgeschick unter Freunden ohne eigene Schuld. Dann wehrt der Versicherer die Forderung ab und trägt auch die Kosten dafür, bis hin zum Anwalt und Gericht.

Ersetzt wird der Zeitwert, also der Wert der Sache zum Zeitpunkt des Schadens, nicht der Neupreis. Stehen Anspruch und Höhe fest, muss der Versicherer nach § 106 VVG innerhalb von zwei Wochen zahlen oder Sie von der Forderung freistellen.

Kleine Schäden: selbst zahlen oder melden?

Nach einem Schaden dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen. Wer mehrere kleine Schäden in kurzer Zeit meldet, bekommt deshalb manchmal eine Kündigung. Liegt der Schaden kaum über Ihrer Selbstbeteiligung, kann es sinnvoll sein, ihn selbst zu regeln.

Melden sollten Sie trotzdem fast immer, vor allem bei Personenschäden. Ob später doch hohe Kosten kommen, etwa für Behandlung oder Verdienstausfall, sieht man am ersten Tag selten.

Schritt für Schritt

  1. Schaden begrenzen und, wenn nötig, Hilfe holen.
  2. Fotos machen, Namen, Anschriften und Zeugen notieren.
  3. Keine Schuld und keine Zahlung zusagen, nur den Ablauf schildern.
  4. Innerhalb einer Woche beim Versicherer melden, mit Fotos und Notiz.
  5. Geschädigte Person an den Versicherer verweisen und dessen Rückfragen vollständig beantworten.
  6. Mahnbescheid oder Klage sofort weitergeben und Fristen einhalten.

Checkliste

  • Versicherungsschein und Vertragsnummer griffbereit
  • Fotos vom Schaden und der Umgebung
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der geschädigten Person
  • Zeugen mit Kontaktdaten
  • Kaufbeleg oder Alter der beschädigten Sache
  • Meldung innerhalb einer Woche verschickt, Eingang bestätigt

Häufige Fehler

  • Am Unfallort versprechen, dass die Versicherung alles zahlt
  • Mit der Meldung warten, bis eine Rechnung kommt
  • Beschädigte Teile wegwerfen, bevor der Versicherer sie gesehen hat
  • Selbst eine Werkstatt beauftragen und den Neupreis erwarten
  • Einen Mahnbescheid liegen lassen, weil man ihn für Sache der Versicherung hält

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange habe ich Zeit, einen Haftpflichtschaden zu melden?

Eine Woche ab dem Ereignis oder ab der ersten Forderung. Eine etwas spätere Meldung kostet nicht automatisch den Schutz, aber sie macht die Prüfung schwerer. Melden Sie deshalb so früh wie möglich.

Darf ich den Schaden einfach selbst bezahlen?

Ja. Der Versicherer erstattet dann aber nur, was Sie rechtlich schulden. Klären Sie vorher, ob und in welcher Höhe er übernimmt.

Muss ich der geschädigten Person meine Versicherung nennen?

Das ist sinnvoll. Nennen Sie Versicherer und Vertragsnummer, damit er direkt Kontakt aufnehmen kann. Mehr als das müssen Sie nicht zusagen.

Warum zahlt der Versicherer nur den Zeitwert?

Im Schadenersatzrecht bekommt die geschädigte Person den Wert, den die Sache noch hatte. Ein fünf Jahre altes Handy wird deshalb nicht zum Neupreis ersetzt.

Was ist, wenn ich gar nicht schuld bin?

Dann wehrt der Versicherer die Forderung ab. Diese Abwehr gehört zur Leistung, Sie zahlen dafür nichts, auch wenn es vor Gericht geht.

Kann mir nach einem Schaden gekündigt werden?

Ja, nach einem Schadenfall dürfen beide Seiten kündigen. Bei einem einzelnen Schaden geschieht das selten, bei mehreren kleinen in kurzer Zeit öfter.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Privathaftpflicht

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Privathaftpflichtversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.