Versicherungen für Grafik-, Mode- und Produktdesigner
Ein Logo, das einer fremden Marke zu ähnlich sieht. Ein Etikett mit falscher Allergenangabe. Ein Stuhlentwurf, dessen Lehne bricht. Designfehler zeigen sich oft erst, wenn Tausende Stück gedruckt oder produziert sind, und dann geht es um Summen weit über dem Honorar.
Brauche ich als Solo-Designer überhaupt eine Versicherung?
Wenn Sie für Unternehmen arbeiten, ja. Ein Druckfehler auf 50.000 Verpackungen oder eine Markenverletzung im Logo trifft Sie persönlich und unbegrenzt, auch als Freiberufler. Eine Berufshaftpflicht für Vermögensschäden kostet im Einstieg um die 170 bis 400 Euro im Jahr und prüft zuerst, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist.
Was in dieser Branche schiefgeht
01
Freigegebener Fehler
Ein Zahlendreher in der Telefonnummer, eine falsche Farbe im Corporate Design, ein Tippfehler auf der Verpackung. Auch nach der Freigabe des Kunden wird oft über die Mitschuld gestritten.
02
Logo und Marke
Ein neues Logo, das einer eingetragenen Marke zu nahe kommt, zwingt den Kunden zur Umstellung von Schildern, Fahrzeugen und Drucksachen.
03
Schriften und Bilder
Schriftlizenzen gelten oft nur für einen Rechner oder ein Medium. Wird die Schrift in App oder Web weiterverwendet, folgt eine Nachforderung.
04
Konstruktion im Produktdesign
Ein Entwurf für Möbel, Leuchten oder Spielzeug mit Schwachstelle kann Menschen verletzen. Dann geht es um Personenschäden und Rückrufe.
05
Mode und Muster
Ein Print, der einem geschützten Design gleicht, stoppt eine ganze Kollektion. Ware muss vernichtet oder umgearbeitet werden.
06
Datenverlust
Offene Dateien, Kundenarchiv, Schriftensammlung: Ein defektes Laufwerk oder Verschlüsselungstrojaner kostet Tage und manchmal Kundenaufträge.
Risiko-Radar
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Für Atelier, Nähmaschinen, Stoffe und Muster nach Feuer, Leitungswasser und Einbruch.
Was es kostet: Beispielpreise
Grafikdesign gehört zu den günstigen Berufen in der Haftpflicht. Teurer wird es im Produktdesign, weil dort Personenschäden und Rückrufe denkbar sind, und bei hohem Umsatz mit großen Markenkunden.
Versicherung
Beispiel
Richtwert
Berufshaftpflicht
Grafikdesigner allein, Vermögensschäden bis 100.000 Euro, mit Selbstbeteiligung
etwa 170 bis 400 Euro im Jahr
Berufshaftpflicht
Designbüro mit drei Mitarbeitern, 250.000 Euro Deckung, Personen- und Sachschäden eingeschlossen
etwa 500 bis 1.100 Euro im Jahr
Betriebshaftpflicht
Produktdesigner mit Entwurfshaftung, 3 Mio. Euro Deckung
etwa 400 bis 1.200 Euro im Jahr
Elektronikversicherung
Rechner, Tablets und Drucker im Wert von 10.000 Euro
etwa 100 bis 250 Euro im Jahr
Firmenrechtsschutz
Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter
etwa 250 bis 500 Euro im Jahr
Zum Vergleich: Die Berufshaftpflicht eines Grafikdesigners kostet im Jahr etwa so viel wie ein einfacher Logoentwurf für einen Handwerksbetrieb.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026.
Der Einstieg in die Berufshaftpflicht stammt aus öffentlich genannten Tarifbeispielen,
die übrigen Werte sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis.
Sechs Fälle, wie sie in Designbüros vorkommen, alle an einem Donnerstag. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Schaden bis jetzt52.900 Euro
Die Druckerei meldet: Auf 40.000 Etiketten fehlt eine Allergenangabe, die in Ihrer Vorlage fehlte. Neudruck und Umetikettierung.
14.000 Euro · Zahlt: Berufshaftpflicht
Ein Markeninhaber mahnt das neue Logo eines Kunden ab. Der Kunde muss Schilder und Autos umbeschriften.
22.000 Euro · Zahlt: Berufshaftpflicht
Beim Kundentermin fällt Ihr Musterkoffer auf ein Designerregal und zerkratzt es.
1.800 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht
Das Grafiktablett fällt vom Tisch, das Display ist gebrochen.
2.600 Euro · Zahlt: Elektronikversicherung
Ein Verschlüsselungstrojaner sperrt den Server mit allen offenen Projekten.
8.500 Euro · Zahlt: Cyberversicherung
Ein Kunde zahlt nicht, weil er die Nutzungsrechte anders verstanden hat.
4.000 Euro · Zahlt: Firmenrechtsschutz
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Davon bezahlt die Versicherung: 0 Euro
Aus eigener Tasche: 52.900 Euro
Beispielhafte Summen ohne Selbstbeteiligung.
Was gezahlt wird, regeln die Bedingungen.
Konkrete Tipps vom Makler
Lassen Sie Marken-, Urheber-, Design- und Wettbewerbsrechtsverletzungen ausdrücklich in die Berufshaftpflicht schreiben.
Im Produktdesign sollte die Betriebshaftpflicht Schäden aus Ihren Konstruktionsvorgaben einschließen, auch wenn ein anderer das Produkt herstellt.
Prüfen Sie, ob Schäden nach Freigabe durch den Kunden versichert sind; manche Bedingungen schließen sie aus.
Rechnen Sie Schriftlizenzen und Softwareabos in die Elektronikversicherung als Wiederbeschaffungskosten mit ein, wo das angeboten wird.
Arbeiten Sie weltweit oder für US-Kunden, klären Sie den Geltungsbereich vorher; US-Ansprüche sind oft ausgeschlossen.
Sichern Sie Ihr Einkommen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, solange Sie jung und gesund sind; später wird es teurer oder unmöglich.
Warum NAMMERT für Ihren Betrieb
Wir vergleichen Bedingungen, nicht nur Preise
Ob ein freigegebener Fehler versichert ist, entscheidet ein Satz in den Bedingungen. Als Makler legen wir Ihnen Angebote mehrerer Versicherer mit diesem Satz nebeneinander.
Wir wissen, wie Schadenbearbeitung läuft
In der Bootsversicherung bearbeiten wir Schäden selbst. Dieses Handwerk hilft, wenn Ihr Versicherer bei einer Markenabmahnung Unterlagen sehen will.
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Berufshaftpflicht, Technik, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge regeln wir gemeinsam, abgestimmt auf Ihr schwankendes Einkommen.
Familienbetrieb seit 1989, kostenlos für Sie
Die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie rufen an und sprechen mit jemandem, der Ihren Vertrag kennt.
Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Was kostet eine Berufshaftpflicht für Grafikdesigner?
Im Einstieg etwa 170 bis 400 Euro im Jahr für Vermögensschäden bis 100.000 Euro.
Mit Mitarbeitern, höherer Deckung und Personen- und Sachschäden liegen Designbüros meist bei 500
bis 1.100 Euro.
Bin ich versichert, wenn der Kunde den Entwurf freigegeben hat?
Oft ja, aber nicht immer.
Der Kunde kann trotz Freigabe Ersatz fordern, und manche Tarife schließen solche Fälle aus.
Das gehört vor Vertragsschluss geprüft.
Brauche ich als Produktdesigner eine andere Versicherung?
Ja, zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht eine Betriebshaftpflicht,
die Personen- und Sachschäden aus Ihren Entwürfen deckt.
Ein gebrochener Stuhl ist kein Vermögensschaden.
Sind Abmahnungen wegen Schriften versichert?
Wenn Urheberrechtsverletzungen eingeschlossen sind und keine Absicht vorliegt, ja.
Die Versicherung prüft auch, ob die Forderung der Höhe nach stimmt.
Muss ich als freier Designer in die Berufsgenossenschaft?
Ohne Angestellte nicht, Sie können sich aber freiwillig versichern.
Mit Angestellten ist die Mitgliedschaft Pflicht, meist bei der VBG.
Deckt die Künstlersozialkasse auch Unfälle ab?
Nein.
Die Künstlersozialkasse übernimmt einen Teil der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung,
nicht aber Unfall, Berufsunfähigkeit oder Haftpflicht.
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Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.