Berufshaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt Regress wegen Abmahnungen und Umsatzausfälle Ihrer Kunden durch Fehler in Design und Programmierung.
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Ein Stockfoto ohne passende Lizenz, eine Schrift ohne Webrecht, ein Cookie-Banner, das nicht dem Recht entspricht: Beim Webdesign kommen die teuersten Briefe nicht vom Kunden, sondern von Anwälten Dritter. Dazu kommen Shops, die nach dem Relaunch nicht verkaufen. Hier steht, wie Sie sich dagegen absichern und was es kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Der Kunde zahlt zunächst selbst und holt sich das Geld dann bei Ihnen, wenn Sie das Bild ausgewählt oder eingebaut haben. Eine Vermögensschadenhaftpflicht mit eingeschlossenen Rechtsverletzungen übernimmt diesen Regress und wehrt überzogene Forderungen ab. Achten Sie darauf, dass Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht ausdrücklich im Vertrag stehen.
Fotos aus der Bildersuche, Stockmaterial mit falscher Lizenz oder Webfonts ohne Lizenz führen zu Abmahnungen, oft vierstellig je Bild.
Tracking ohne Einwilligung, eingebundene Schriften von fremden Servern oder ein fehlerhaftes Kontaktformular lösen Abmahnungen und Bußgeldverfahren beim Kunden aus.
Nach dem Relaunch gehen keine Bestellungen durch, weil die Zahlungsschnittstelle falsch eingerichtet ist. Der Händler verlangt den entgangenen Umsatz.
Eine Domain wird nicht rechtzeitig verlängert, ein Launch zum Messetermin verpasst. Der Kunde weicht auf teurere Lösungen aus und schickt die Rechnung.
Veraltete Plugins in betreuten Websites werden übernommen und verteilen Schadsoftware. Kunden und Besucher sind betroffen.
Kunden zahlen nicht, weil sie mit dem Design unzufrieden sind oder die Abnahme verweigern. Kleine Beträge, aber häufig.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt Regress wegen Abmahnungen und Umsatzausfälle Ihrer Kunden durch Fehler in Design und Programmierung.
Dringend empfohlen
Für Personen- und Sachschäden bei Kunden und im Büro; gute Tarife bündeln sie mit der Vermögensschadendeckung.
Hilft, wenn Ihre eigenen Systeme oder Ihre Zugänge zu Kundenwebsites angegriffen werden.
Sichert Ihr Einkommen, wenn Augen, Rücken oder Hände nicht mehr mitmachen.
Sinnvoll je nach Betrieb
Ersetzt Laptop, Monitore und Testgeräte bei Bruch, Überspannung und Diebstahl.
Für Honorarklagen und Streit um die Abnahme, der in kleinen Projekten häufig ist.
Der Beitrag hängt vom Jahresumsatz, der Deckungssumme und der Tätigkeit ab. Onlineshops und Apps mit Zahlungsfunktionen sind teurer als reine Gestaltung.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Webdesignerin solo, Umsatz 40.000 Euro, 250.000 Euro Vermögen und 3 Mio. Euro Betriebshaftpflicht | etwa 150 bis 450 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Webagentur mit fünf Leuten, Shops und Apps, 1 Mio. Euro Deckung | etwa 900 bis 2.500 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Kleine Agentur mit Wartungsverträgen für Kundenwebsites | etwa 300 bis 800 Euro im Jahr |
| Elektronikversicherung | Rechner, Monitore und Testgeräte im Wert von 10.000 Euro | etwa 100 bis 300 Euro im Jahr |
| Firmenrechtsschutz | Solo-Selbstständige, Vertrags- und Honorarstreit | etwa 250 bis 600 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Haftpflicht einer Solo-Webdesignerin kostet im Jahr ungefähr so viel wie zwei bis vier Stunden Gestaltung.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026. Der Einstiegsbeitrag stammt aus öffentlichen Tarifbeispielen, die übrigen Werte sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
01
Für: Freie Webdesignerin oder Entwickler ohne Angestellte
Zusammen etwa 150 bis 450 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Kleines Studio mit Wartungsverträgen und Shops
Zusammen etwa 800 bis 1.800 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Webagentur mit Team, Apps und Zahlungsabwicklung
Zusammen etwa 1.800 bis 4.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Webdesignern wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Dienstag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Ein Kunde leitet eine Abmahnung weiter: Zwei Fotos auf seiner Website waren nicht lizenziert. Er verlangt Anwaltskosten und Lizenzgebühr.
Nach dem Shop-Relaunch scheitert jede Kartenzahlung. Drei Tage Umsatzausfall beim Händler.
Die Domain eines Start-ups wurde nicht verlängert und ist weg. Die Ersatzlösung kostet deutlich mehr.
Ein veraltetes Plugin in 30 betreuten Websites wird ausgenutzt. Bereinigung, Forensik und Kundeninformation.
Kaffee über dem Laptop mit dem Projekt kurz vor der Präsentation.
Ein Kunde verweigert die Zahlung, weil ihm das Design nicht gefällt. Sie klagen Ihr Honorar ein.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Als Makler holen wir Angebote mehrerer Versicherer ein und achten darauf, dass Rechtsverletzungen und Ihre tatsächlichen Leistungen versichert sind.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wir helfen Ihnen, eine Abmahnung richtig zu melden, bevor Sie etwas unterschreiben.
Haftpflicht, Technik, Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge betreuen wir zusammen, ohne dass Sie fünf Portale pflegen.
Unsere Arbeit kostet Sie nichts, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie erreichen Menschen, die Ihren Vertrag kennen.
Fragen und Antworten
Gesetzlich nicht, aber Abmahnungen und Regressforderungen gehören zum Alltag der Branche. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist deshalb die wichtigste Versicherung für Sie.
Für Solo-Selbstständige beginnt sie bei etwa 150 Euro im Jahr. Agenturen mit Shops und Apps zahlen eher 900 bis 2.500 Euro.
Für die gesetzliche Haftung ja, wenn Rechtsverletzungen eingeschlossen sind. Zusagen, die darüber hinausgehen, etwa eine Garantie, deckt sie nicht.
Wenn Sie die Wartung übernommen hatten und ein Versäumnis nachgewiesen wird, zahlt die Haftpflicht den Schaden beim Kunden. Ihre eigenen Kosten zahlt eine Cyberversicherung.
Nur wenn sie im Vertrag steht. Apps mit Zahlungsfunktionen oder Gesundheitsdaten sollten Sie vorher mit uns besprechen.
Ja, wenn Kunden außerhalb der EU sitzen. Viele Tarife schließen die USA und Kanada aus oder verlangen einen Zuschlag.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Brauche ich IT-Haftpflicht und Cyberversicherung, oder reicht eine?

Zahlt die Versicherung, wenn wir wegen eines Bildes abgemahnt werden?

Brauche ich als Solo-Designer überhaupt eine Versicherung?
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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