Berufshaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für WEG- und Mietverwalter von Wohnraum gesetzliche Pflicht und deckt Fehler bei Fristen, Beschlüssen und Abrechnungen.
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Ein Verwalter bewegt fremdes Geld und trifft Entscheidungen über fremde Gebäude. Eine vergessene Gewährleistungsfrist, ein falsch umgesetzter Beschluss oder eine abgelaufene Gebäudeversicherung, und die Eigentümer fordern Schadenersatz. Für Wohnimmobilienverwalter ist die Vermögensschadenhaftpflicht deshalb Pflicht; was daneben sinnvoll ist, steht hier.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für die Erlaubnis ja, für die Praxis oft nicht. Ein einziger Fall, etwa eine versäumte Gewährleistungsfrist bei einem neuen Dach oder ein falsch vergebener Sanierungsauftrag, kann bei großen Anlagen sechsstellig werden. Ab einigen hundert Einheiten empfehlen wir 1 Mio. Euro je Schaden oder mehr. Der Mehrbeitrag ist meist klein.
Mängel am Gemeinschaftseigentum werden zu spät gerügt, die Gewährleistung ist abgelaufen. Die Eigentümer verlangen die Sanierungskosten vom Verwalter.
Ein Auftrag wird ohne gültigen Beschluss vergeben, ein Angebot zu teuer angenommen, eine Sonderumlage falsch verteilt. Seit dem WEG-Recht von 2020 haben Verwalter mehr Befugnisse und mehr Verantwortung.
Die Gebäudeversicherung ist gekündigt oder unterversichert, dann kommt der Wasserschaden. Die Lücke fällt auf den Verwalter zurück.
Hausgeldkonten, Rücklagen und Mietkautionen: Veruntreuung durch eigene Mitarbeiter und Betrug per gefälschter Rechnung sind reale Risiken.
Kontodaten, Mieterakten, Verbrauchswerte: Eine gehackte Verwaltersoftware betrifft tausende Menschen und legt Abrechnungen lahm.
Winterdienst, lose Geländer, defekte Spielplätze: Der Verwalter muss sie organisieren. Stürzt jemand, wird oft auch er in Anspruch genommen.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für WEG- und Mietverwalter von Wohnraum gesetzliche Pflicht und deckt Fehler bei Fristen, Beschlüssen und Abrechnungen.
Deckt Personen- und Sachschäden aus dem Büro und bei Begehungen, einschließlich organisierter Verkehrssicherung und eigener Hausmeister.
Dringend empfohlen
Zahlt Forensik, Datenschutzmeldungen und Ausfall, wenn Verwaltersoftware oder Mailkonten angegriffen werden.
Für Streit um Verwaltervergütung, Abberufung, Arbeitsrecht und Strafverfahren, etwa nach einem Unfall in einer verwalteten Anlage.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Geschäftsführer einer Verwaltungs-GmbH, die für Organisationsfehler persönlich haften können.
Für Büroeinrichtung, Akten und Technik gegen Feuer, Wasser und Einbruch.
Hilft, gute Buchhalter und Objektbetreuer zu halten, die in der Branche knapp sind.
Die Pflichtversicherung richtet sich vor allem nach dem Umsatz und der Zahl der verwalteten Einheiten. Für kleine und mittlere Verwaltungen sind die Beiträge überschaubar, mit höherer Deckung und Vertrauensschaden wird es entsprechend mehr.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Verwalter mit 40 Einheiten und 50.000 Euro Umsatz, 500.000 Euro Deckung | etwa 120 bis 250 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Verwalter mit 300 Einheiten und 110.000 Euro Umsatz, 500.000 Euro Deckung | etwa 230 bis 460 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Verwaltung mit 1.500 Einheiten und 500.000 Euro Umsatz | etwa 670 bis 1.200 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Büro mit bis zu fünf Mitarbeitern | etwa 80 bis 200 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Hausverwaltung mit rund 500.000 Euro Umsatz, 500.000 Euro Deckung | etwa 500 bis 900 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Pflicht-Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht eines kleinen Verwalters kosten zusammen im Jahr etwa so viel, wie er für die Verwaltung einer einzigen Eigentumswohnung im Jahr bekommt.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen von Vergleichsportalen und unserer Angebotspraxis. Mit 1 Mio. Euro Deckung je Schaden steigt der Beitrag um etwa ein Drittel bis die Hälfte.
01
Für: Einzelverwalter mit wenigen WEG oder Mietshäusern
Zusammen etwa 200 bis 450 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Verwaltung mit Mitarbeitern und einigen hundert Einheiten
Zusammen etwa 1.000 bis 2.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Verwaltungs-GmbH mit über 1.000 Einheiten und eigenem Hausmeisterdienst
Zusammen etwa 2.500 bis 5.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Verwaltern wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Montag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Die Eigentümer einer WEG fordern die Kosten für die Flachdachsanierung, weil der Verwalter die Mängel erst nach Ablauf der Gewährleistung gerügt hat.
Eine Mieterin stürzt auf dem vereisten Weg vor einem verwalteten Haus. Der Winterdienst war nicht beauftragt.
Die Verwaltersoftware ist verschlüsselt, Abrechnungen und Kontodaten von 800 Eigentümern sind betroffen.
Ein Beschluss zur Fassadensanierung wird angefochten, weil die Einladung fehlerhaft war. Neue Versammlung, Gutachter, Verzugskosten beim Handwerker.
Eine Eigentümergemeinschaft beruft Sie vorzeitig ab. Sie klagen auf Ihre Vergütung für die restliche Vertragslaufzeit.
Ein Objektbetreuer tritt beim Rundgang eine morsche Kellertür ein, die Tür eines Mieters ist beschädigt.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Als Versicherungsmakler arbeiten wir selbst unter einer Gewerbeerlaubnis mit Pflichtversicherung und Weiterbildungsnachweis. Wir wissen, was eine Aufsicht sehen will.
Bei der Vermögensschadenhaftpflicht unterscheiden sich Tarife bei Nachhaftung, Ausschlüssen und Mitversicherung der Sondereigentumsverwaltung. Wir legen die Angebote nebeneinander.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Das hilft Ihnen, wenn Eigentümer Forderungen stellen und der Versicherer die Pflichtverletzung prüft.
Gebäude-, Haftpflicht- und Elementarversicherungen Ihrer WEG vergleichen wir gern mit. Seit 1989 ein Familienbetrieb, kostenlos für Sie.
Fragen und Antworten
Ja. Wer das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietwohnungen verwaltet, ist Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO und muss nach § 15 MaBV mindestens 500.000 Euro je Schaden und 1 Mio. Euro im Jahr versichern.
Nein, die Pflicht betrifft Wohnimmobilien. Wer nur Büros und Läden verwaltet, braucht keine Erlaubnis nach § 34c GewO, sollte die Vermögensschadenhaftpflicht aber trotzdem haben.
Die Pflichtversicherung beginnt für kleine Verwalter bei etwa 120 Euro im Jahr. Eine Verwaltung mit einigen hundert Einheiten zahlt für Vermögensschaden, Betriebshaftpflicht, Cyber und Rechtsschutz meist 1.000 bis 2.000 Euro.
Nicht die Vermögensschadenhaftpflicht, die Vorsatz ausschließt. Dafür gibt es die Vertrauensschadenversicherung, die gerade bei Verwaltern mit Treuhandkonten sinnvoll ist.
Er muss ihn organisieren und überwachen. Hat er keinen Dienst beauftragt oder die Kontrolle versäumt, kann er neben der Gemeinschaft haften. Das deckt die Betriebshaftpflicht.
Ja. Die Versicherungen des Eigentümers schützen das Haus und ihn selbst, nicht Ihre Fehler als Verwalter. Für Wohnraum ist Ihre eigene Vermögensschadenhaftpflicht Pflicht.
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Brauche ich als Makler wirklich eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Darf ich die Versicherungsbeiträge auf die Mieter umlegen?

Hafte ich, wenn jemand auf einem Gehweg stürzt, den ich räumen sollte?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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