Berufshaftpflicht
Pflicht für Beratende Ingenieure und Tragwerksplaner; sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus Planung, Berechnung und Prüfung.
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Ein Rechenfehler in der Statik, eine falsch ausgelegte Lüftung, ein Prüfbericht mit vertauschten Proben: Ingenieurfehler stecken im Bauwerk oder im Produkt und kosten erst später, dann aber richtig. Für Beratende Ingenieure und Tragwerksplaner verlangt das Landesrecht eine Berufshaftpflicht. Hier steht, wann sie Pflicht ist, welche Summen üblich sind und was sie kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, für alles, was Sie im Auftrag des Büros planen, prüfen oder berechnen. Nicht versichert sind Nebentätigkeiten auf eigene Rechnung, etwa eine Statik für Bekannte am Wochenende. Wer als Prüfingenieur oder Prüfsachverständiger persönlich anerkannt ist, braucht zudem oft eine eigene Police mit den vorgeschriebenen Summen.
Ein Fehler in der Lastannahme oder Bewehrung fällt oft erst bei Rissen auf. Sanierung, Sperrung und Gutachten kosten schnell sechsstellige Beträge.
Falsch dimensionierte Heizung, Lüftung oder Kühlung zwingt zum Umbau im laufenden Betrieb, dazu kommen Energiekosten und Mietminderung.
Ein fehlerhaftes Prüfergebnis im Labor gibt ein mangelhaftes Bauteil frei oder stoppt eine gute Charge. Der Auftraggeber verlangt Rückruf- oder Stillstandskosten.
Bei Bauüberwachung, Inbetriebnahme und Messungen vor Ort sind Sie zwischen Kränen, offenen Schächten und laufenden Anlagen unterwegs.
Laserscanner, Tachymeter, Drohnen und Laborgeräte sind teuer, empfindlich und viel unterwegs.
Berechnungen, BIM-Modelle und Prüfdaten liegen digital. Verlust oder Verschlüsselung gefährden Termine und Nachweise.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Pflicht für Beratende Ingenieure und Tragwerksplaner; sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus Planung, Berechnung und Prüfung.
Dringend empfohlen
Für Prüflabore und Büros mit eigenen Arbeiten vor Ort: Schäden beim Kunden, die nicht aus einem Planungsfehler stammen.
Versichert Messtechnik, Laborgeräte und Rechner gegen Bruch, Bedienfehler, Überspannung und Diebstahl, auch auf der Baustelle.
Ersetzt Einrichtung, Proben und Ausstattung von Büro und Labor nach Brand, Wasser oder Einbruch.
Hilft bei verschlüsselten Servern, Datenverlust und gehackten Konten, wenn Berechnungen und Modelle auf dem Spiel stehen.
Sinnvoll je nach Betrieb
Zahlt laufende Kosten, wenn ein Labor nach einem Brand wochenlang keine Aufträge bearbeiten kann.
Pflicht-Haftpflicht für Drohnen bei Vermessung und Inspektion; die Büropolice schließt Luftfahrzeuge meist aus.
Für Geschäftsführer einer Ingenieur-GmbH oder Laborgesellschaft mit persönlicher Haftung.
Maßgeblich sind Fachrichtung, Honorar oder Umsatz, Deckungssummen und Selbstbeteiligung. Tragwerksplanung und Prüfingenieure zahlen mehr als Beratung oder Vermessung.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Beratender Ingenieur, Gründung, 3 Mio. Euro Personen- und 300.000 Euro sonstige Schäden | etwa 900 bis 1.500 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Tragwerksplanung mit drei Ingenieuren, Honorar 400.000 Euro | etwa 3.000 bis 8.000 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Prüflabor mit zehn Mitarbeitern, Material- und Umweltprüfung | etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr |
| Elektronikversicherung | Messtechnik und Laborgeräte im Wert von 150.000 Euro | etwa 600 bis 1.800 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Büro mit zehn Arbeitsplätzen | etwa 600 bis 1.500 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Berufshaftpflicht eines Gründerbüros kostet im Jahr ungefähr so viel wie zehn bis fünfzehn abgerechnete Stunden Tragwerksplanung.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026. Der Einstiegsbeitrag stammt aus öffentlichen Tarifbeispielen, die übrigen Werte sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
01
Für: Beratender Ingenieur ohne Angestellte, Planung und Gutachten
Zusammen etwa 900 bis 1.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Ingenieurbüro mit Team, Messtechnik und Bauüberwachung
Zusammen etwa 4.000 bis 10.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Prüflabor oder Ingenieurgesellschaft mit Geräten und Geschäftsführung
Zusammen etwa 8.000 bis 20.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die in Ingenieurbüros und Laboren wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Freitag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
In der Tiefgarage eines Wohnhauses zeigen sich Risse. Die Bewehrung war zu knapp berechnet, die Decke muss verstärkt werden.
Die Lüftung einer Schulturnhalle schafft die geforderte Luftmenge nicht. Nachrüstung in den Ferien.
Im Labor wurden zwei Betonproben vertauscht. Der Kunde lässt eine bereits betonierte Wand prüfen und teilweise erneuern.
Auf der Baustelle kippt das Stativ mit dem Laserscanner in die Baugrube.
Ein Mitarbeiter öffnet eine gefälschte Rechnung, der Server ist verschlüsselt. Wiederherstellung und zwei Tage Stillstand.
Ein Trockenschrank im Labor überhitzt und setzt den Raum in Brand. Geräte, Proben und Einrichtung sind verloren.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Als Makler holen wir Angebote mehrerer Versicherer ein und prüfen, ob Statik, TGA, Vermessung oder Labor tatsächlich so im Vertrag stehen, wie Sie arbeiten.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Dieses Wissen hilft bei komplexen Bauschäden, in denen mehrere Beteiligte und Versicherer streiten.
Berufshaftpflicht, Messtechnik, Firmenwagen und Ihre private Vorsorge betreuen wir in einer Hand.
Für Sie kostenlos, der Versicherer zahlt unsere Vergütung. Sie haben Ansprechpartner, die Ihr Büro kennen.
Fragen und Antworten
Nein. Pflicht ist sie für Beratende Ingenieure in der Kammerliste sowie für bauvorlageberechtigte Ingenieure, Tragwerksplaner und Prüfingenieure nach Landesrecht. Für alle anderen ist sie dringend empfohlen, weil sie unbegrenzt haften.
Für Gründer beginnt sie bei etwa 900 Euro im Jahr. Büros mit Tragwerksplanung und mehreren Ingenieuren zahlen eher 3.000 bis 8.000 Euro.
Nicht über die Haftpflicht. Eigene Geräte versichern Sie über eine Elektronik- oder Inhaltsversicherung, am besten mit Außenversicherung für die Baustelle.
Ja. Wichtig ist, dass Folgeschäden aus falschen Prüfergebnissen versichert sind, etwa Ausbau- und Rückrufkosten des Kunden. Das steht nicht in jeder Standardpolice.
Sie haften weiter für Fehler aus den Jahren davor. Vereinbaren Sie eine Nachhaftung oder eine Ruhensversicherung, damit Spätschäden gedeckt bleiben.
Nur wenn ARGEN ausdrücklich eingeschlossen sind. Klären Sie vor Beginn, wie die Police Ihren Anteil und die gemeinsame Haftung behandelt.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Welche Deckungssumme verlangt meine Architektenkammer?

Hafte ich auch als Gerichtsgutachter?

Sind unsere Proben versichert, wenn der Tiefkühlschrank ausfällt?
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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