Betriebshaftpflicht
Die Luftfahrt-Halterhaftpflicht und Fluggasthaftpflicht ist Pflicht; für Flugplätze, Hangars und Instandhaltung kommt eine Luftfahrt-Betriebs- und Produkthaftpflicht dazu. Wir fragen dafür Spezialversicherer an.
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In der Luftfahrt schreibt das Gesetz vor, was versichert sein muss, noch bevor das erste Flugzeug rollt. Dazu kommen Hangar, Ersatzteile, Werkstatt und Menschen, deren Lizenz an ihrer Gesundheit hängt. Hier steht, was Pflicht ist, was sinnvoll ist und wo die Kosten liegen.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Die Halterhaftpflicht nach § 43 LuftVG. Die Mindestsummen richten sich nach der höchstzulässigen Startmasse und stehen in der EU-Verordnung 785/2004; sie gelten auch für kleine Flugzeuge und Hubschrauber. Befördern Sie Fluggäste, etwa bei Rundflügen oder in der Ausbildung mit Mitfliegern, kommt eine Fluggasthaftpflicht je Sitz dazu. Ohne diese Nachweise gibt es keine Zulassung und keinen Start.
Seitenwind, Bodenberührung beim Durchstarten, eingeknicktes Bugrad: In der Ausbildung sind Landeunfälle die häufigsten Schäden.
Ein Absturz auf Wohngebiet, Straße oder Stromleitung verursacht Schäden, die das Luftfahrzeug um ein Vielfaches übersteigen.
Ein Flugzeug rollt gegen ein anderes, ein Hangartor schließt auf die Tragfläche, ein Tankwagen streift ein Leitwerk.
Ein falsch montiertes Teil, eine übersehene Prüfung: Instandhaltungsbetriebe haften für Folgen, die erst Monate später eintreten.
Herz, Augen, Diabetes: Wer die medizinische Tauglichkeit verliert, darf nicht mehr fliegen, auch wenn er sonst arbeiten könnte.
Hagel auf dem Vorfeld und Sturm, der abgestellte Flugzeuge bewegt, treffen Luftfahrzeuge ohne Hangarplatz.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Luftfahrt-Halterhaftpflicht und Fluggasthaftpflicht ist Pflicht; für Flugplätze, Hangars und Instandhaltung kommt eine Luftfahrt-Betriebs- und Produkthaftpflicht dazu. Wir fragen dafür Spezialversicherer an.
Dringend empfohlen
Für Hangar, Werkstatt und Schulungsgebäude im eigenen Besitz, einschließlich Sturm und Hagel.
Für Ersatzteile, Werkzeug, Prüfgeräte und Simulatoren nach Feuer, Einbruch und Leitungswasser.
Mit Klausel für Fluguntauglichkeit, damit der Verlust der Lizenz das Einkommen nicht beendet.
Unfallschutz für Fluglehrer, Piloten und Flugschüler mit ausdrücklichem Einschluss von Luftfahrtrisiken.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für Betriebe, die gewerblich mit Drohnen arbeiten, etwa bei Inspektionen oder Vermessung.
Hält Flugschule oder Werft über Wasser, wenn der Hangar nach einem Brand ausfällt.
Luftfahrtversicherungen werden fast immer einzeln kalkuliert. Entscheidend sind Startmasse, Sitzplätze, Neuwert, Einsatzart (privat, Schulung, gewerbliche Beförderung), Erfahrung der Piloten und Schadenverlauf.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Ultraleichtflugzeug, Halterhaftpflicht mit gesetzlicher Mindestdeckung | etwa 250 bis 600 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Einmotoriges Schulflugzeug bis 1.200 kg, Halter- und Fluggasthaftpflicht | etwa 1.000 bis 2.500 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Instandhaltungsbetrieb für Kleinflugzeuge, Luftfahrt-Produkthaftpflicht | etwa 2.000 bis 6.000 Euro im Jahr |
| Gewerbegebäude | Hangar mit Werkstatt, Neuwert 800.000 Euro | etwa 800 bis 2.000 Euro im Jahr |
| Drohnenversicherung | Gewerbliche Inspektionsdrohne bis 25 kg, 1 Mio. Euro Deckung | etwa 100 bis 400 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Halterhaftpflicht eines Ultraleichtflugzeugs kostet im Jahr ungefähr so viel wie zwei bis drei Flugstunden auf demselben Flugzeug.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer aus unserer Angebotspraxis, Stand September 2026. Für Luftfahrzeuge gibt es kaum veröffentlichte Tarifbeispiele. Die Kaskoversicherung des Luftfahrzeugs kommt hinzu und liegt je nach Wert und Einsatz oft bei einigen Prozent des Versicherungswerts.
01
Für: Halter von Ultraleichtflugzeugen und kleine Vereine ohne gewerbliche Beförderung
Zusammen etwa 400 bis 1.000 Euro im Jahr je Luftfahrzeug
Dieses Paket anfragen02
Für: Flugschule mit zwei bis fünf Schulflugzeugen und Fluglehrern
Zusammen etwa 5.000 bis 15.000 Euro im Jahr, ohne Kasko der Flugzeuge
Dieses Paket anfragen03
Für: Instandhaltung, Hangar, Rundflüge oder Charter mit eigenem Gelände
Zusammen individuell kalkuliert nach Flotte und Tätigkeit
Dieses Paket anfragenSechs Ereignisse, wie sie Flugschulen und Luftfahrtbetriebe tatsächlich kennen, alle an einem Samstag. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Beim Herausziehen aus dem Hangar streift die Tragfläche eines Schulflugzeugs das Leitwerk eines eingestellten Gastflugzeugs.
Ein Flugschüler setzt bei Seitenwind hart auf, das Bugrad knickt ein, ein Zaun am Platzrand wird beschädigt.
Ein Mitflieger beim Rundflug verletzt sich beim Aussteigen am Flügel.
Ein Fluglehrer stürzt von der Tragfläche beim Betanken und bricht sich das Handgelenk.
Hagel beschädigt die Ersatzteile im offenen Lager und das Dach des Hangars.
Beim Fliegerarzt wird bei der Inhaberin eine Herzrhythmusstörung festgestellt, die Tauglichkeit ruht. Die Rente mit Fluguntauglichkeitsklausel zahlt im ersten Jahr.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Luftfahrtrisiken zeichnen nur wenige Versicherer. Als Makler fragen wir mehrere an und vergleichen Summen, Selbstbehalte und Ausschlüsse.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Nach einem Landeunfall bringen wir Gutachter, Versicherer und Werft an einen Tisch, damit Ihr Flugzeug schnell wieder fliegt.
Halterhaftpflicht, Hangar, Lizenzverlust und Ihre private Vorsorge laufen bei uns zusammen.
Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihre Flotte kennen.
Fragen und Antworten
Ja. Nach § 43 LuftVG muss jeder Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung unterhalten, die Mindestsummen stehen in der EU-Verordnung 785/2004.
Wenn Flugschüler oder Mitflieger an Bord sind, ja. Die Deckung wird je Sitz vereinbart und ist neben der Halterhaftpflicht nötig.
Halter- und Fluggasthaftpflicht liegen für ein einmotoriges Schulflugzeug nach unserer Erfahrung meist bei 1.000 bis 2.500 Euro im Jahr, die Kasko kommt je nach Wert hinzu.
Nicht automatisch. Piloten brauchen eine Klausel, die den Verlust der Fliegertauglichkeit als Leistungsfall anerkennt.
Für Luftfahrtunternehmen und Flugschulen die BG Verkehr. Sie ist Pflicht für angestellte Piloten, Fluglehrer und Techniker.
Ja. Auch Drohnen sind Luftfahrzeuge, die Halterhaftpflicht ist Pflicht, bei gewerblicher Nutzung als gewerbliche Deckung.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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