Berufshaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Kunden durch Beratungs- oder Buchungsfehler Geld verlieren, etwa bei falschen Einreisehinweisen.
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Im Reisebüro sind die teuren Fehler unsichtbar: ein falscher Hinweis zum Visum, ein vergessener Anschlussflug, eine Buchung auf den falschen Namen. Wer Reisen selbst zusammenstellt, wird außerdem zum Reiseveranstalter und muss die Kundengelder gegen die eigene Insolvenz absichern. Hier steht, was Pflicht ist, was sinnvoll ist und was es kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Sehr oft ja. Wer mehrere Reiseleistungen für dieselbe Reise zusammenstellt und zu einem Gesamtpreis oder in einem Buchungsvorgang verkauft, gilt nach dem Pauschalreiserecht als Veranstalter. Dann haften Sie für die ganze Reise, müssen die Kundengelder nach § 651r BGB gegen Insolvenz absichern und einen Sicherungsschein ausgeben. Klären Sie das, bevor Sie Bausteine kombinieren, denn ohne Absicherung dürfen Sie keine Anzahlung annehmen.
Visum, Reisepass statt Personalausweis, Einreiseformular: Fehlt der richtige Hinweis, bleibt die Familie am Flughafen stehen und fordert die Reisekosten zurück.
Falsches Datum, falscher Name im Ticket, verpasster Anschluss durch zu knappe Umsteigezeit. Umbuchung und Ersatzflug kosten schnell vierstellig.
Wer Bausteine selbst kombiniert, haftet für Mängel der ganzen Reise, vom schmutzigen Hotel bis zum ausgefallenen Transfer.
Geht eine Airline oder ein Veranstalter pleite, stehen Kunden mit leeren Händen da. Dann zeigt sich, wer seine Pflichten zur Absicherung und Information erfüllt hat.
Reisebüros speichern Pässe, Geburtsdaten und Kreditkarten. Ein Angriff auf das Buchungssystem ist ein Datenschutzfall mit Meldepflicht.
Fällt das Buchungssystem aus oder brennt das Büro, können Sie keine Reisen verkaufen, während Miete und Löhne weiterlaufen.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Kunden durch Beratungs- oder Buchungsfehler Geld verlieren, etwa bei falschen Einreisehinweisen.
Dringend empfohlen
Deckt Personen- und Sachschäden im Büro und bei Veranstaltern die Haftung für Reiseleistungen, wenn sie eingeschlossen ist.
Hilft bei Angriffen auf Buchungssystem und Kundendaten, zahlt Forensik, Meldung an Betroffene und Betriebsausfall.
Reiserecht ist streitanfällig: Minderung, Rückforderung, Provisionsstreit mit Veranstaltern.
Sinnvoll je nach Betrieb
Ersetzt Einrichtung, Technik und Prospektmaterial im Ladenlokal nach Feuer, Wasser oder Einbruch.
Zahlt laufende Kosten, wenn das Büro nach einem Sachschaden geschlossen bleibt.
Für Rechner, Drucker und Kassensystem, auch gegen Überspannung und Bedienfehler.
Für reine Vermittler sind die Beiträge überschaubar. Deutlich teurer wird es, wenn Sie selbst Reisen veranstalten: Dann kommt die Insolvenzabsicherung dazu, die sich nach dem Pauschalreiseumsatz richtet. Beim Reisesicherungsfonds liegt das Entgelt inzwischen bei 0,25 Prozent dieses Umsatzes, dazu eine Sicherheitsleistung. Kleinere Veranstalter sichern sich über Versicherer oder Banken ab, deren Beitrag individuell festgelegt wird.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Berufshaftpflicht | Kleines Reisebüro, rund 40.000 Euro Umsatz, 100.000 Euro Deckung | etwa 200 bis 400 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Reisebüro mit bis zu fünf Beschäftigten, 250.000 Euro Deckung | etwa 450 bis 900 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Reisebüro als Vermittler, 3 Mio. Euro Deckung | etwa 90 bis 250 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Kleiner Reiseveranstalter mit eigenen Gruppenreisen, mit Veranstalterhaftung | etwa 600 bis 2.000 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Reisebüro mit Buchungssystem und Kartenzahlung | etwa 300 bis 800 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht eines kleinen Reisebüros kosten im Jahr ungefähr so viel wie die Provision aus ein bis zwei Pauschalreisen einer vierköpfigen Familie.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026. Vermögensschaden und Haftpflicht für Vermittler stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Veranstalterhaftung und Cyber sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis. Die Kosten der Insolvenzabsicherung hängen stark von Umsatz, Anzahlungen und Bonität ab.
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Für: Reisebüro, das nur fremde Reisen vermittelt
Zusammen etwa 300 bis 650 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Reisebüro mit Ladenlokal, Beschäftigten und eigenem Buchungssystem
Zusammen etwa 1.300 bis 2.800 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Büro, das auch eigene Reisen veranstaltet, zuzüglich Insolvenzabsicherung
Zusammen etwa 2.500 bis 6.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Reisebüros wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Montag in der Hauptsaison. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Eine Familie wird am Flughafen abgewiesen: Für das Reiseziel war ein Reisepass nötig, im Büro wurde der Personalausweis genannt. Reise verfallen, Ersatzbuchung.
Im Ticket eines Geschäftskunden ist der Name falsch geschrieben. Die Airline verlangt eine Neuausstellung zum Tagespreis.
Ein Kunde stolpert im Büro über ein Prospektdisplay und bricht sich das Handgelenk.
Das Buchungssystem ist verschlüsselt, Kundendaten mit Passnummern sind abgeflossen. Forensik, Meldung an Behörden und Kunden.
Eine selbst zusammengestellte Rundreise hatte einen ausgefallenen Transfer. Die Gruppe verlangt Minderung und klagt.
Ein Veranstalter zahlt Provisionen nicht aus. Sie klagen den offenen Betrag ein.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Ob Sie Vermittler oder Veranstalter sind, entscheidet über Ihre Pflichten. Als Makler klären wir das mit Ihnen und holen Angebote mehrerer Versicherer für genau Ihre Rolle ein.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wenn ein Kunde nach einem Beratungsfehler fordert, wissen wir, wie man den Fall für den Versicherer aufbereitet.
Vermögensschaden, Haftpflicht, Cyber, Laden und Ihre private Absicherung betreuen wir aus einer Hand.
Die Beratung ist für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie haben feste Ansprechpartner, auch in der Hochsaison.
Fragen und Antworten
Wer nur fremde Pauschalreisen vermittelt, nicht, das macht der Veranstalter. Wer selbst Reisen zusammenstellt oder verbundene Reiseleistungen verkauft und dabei Geld annimmt, muss nach § 651r oder § 651w BGB absichern.
Ab einem Pauschalreiseumsatz von 10 Millionen Euro im Jahr ist die Absicherung über den Fonds Pflicht. Kleinere Veranstalter können sich über einen Versicherer oder eine Bank absichern.
Für kleine Büros beginnt sie bei etwa 200 Euro im Jahr bei 100.000 Euro Deckung. Mit mehr Beschäftigten und höheren Summen liegen Sie meist zwischen 450 und 900 Euro.
Die Vermögensschadenhaftpflicht, denn der Kunde hat keinen Personen- oder Sachschaden, sondern verliert Geld. Die normale Betriebshaftpflicht zahlt dafür nicht.
Wer Passdaten und Kreditkarten speichert, sollte sie haben. Ein Datenabfluss löst Meldepflichten und Kosten aus, die ein kleines Büro allein kaum tragen kann.
Als Vermittler meist nicht, dafür haftet der Veranstalter. Als Veranstalter schon, dann für die ganze Reise. Deshalb ist die Frage, welche Rolle Sie haben, so wichtig.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Welche Deckungssumme braucht ein Reisebus?

Hafte ich, wenn einem Gast etwas aus dem Zimmer gestohlen wird?

Wer haftet, wenn auf einer Veranstaltung ein Gast verletzt wird: die Agentur, der Kunde oder die Location?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
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