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Versicherungen für Reisebüros und Reiseveranstalter

Im Reisebüro sind die teuren Fehler unsichtbar: ein falscher Hinweis zum Visum, ein vergessener Anschlussflug, eine Buchung auf den falschen Namen. Wer Reisen selbst zusammenstellt, wird außerdem zum Reiseveranstalter und muss die Kundengelder gegen die eigene Insolvenz absichern. Hier steht, was Pflicht ist, was sinnvoll ist und was es kostet.

Versicherungen für Reisebüros und Reiseveranstalter

Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt

Bin ich als Reisebüro schon Reiseveranstalter, wenn ich Flug und Hotel zusammen verkaufe?

Sehr oft ja. Wer mehrere Reiseleistungen für dieselbe Reise zusammenstellt und zu einem Gesamtpreis oder in einem Buchungsvorgang verkauft, gilt nach dem Pauschalreiserecht als Veranstalter. Dann haften Sie für die ganze Reise, müssen die Kundengelder nach § 651r BGB gegen Insolvenz absichern und einen Sicherungsschein ausgeben. Klären Sie das, bevor Sie Bausteine kombinieren, denn ohne Absicherung dürfen Sie keine Anzahlung annehmen.

Was in dieser Branche schiefgeht

  1. 01

    Falscher Hinweis zur Einreise

    Visum, Reisepass statt Personalausweis, Einreiseformular: Fehlt der richtige Hinweis, bleibt die Familie am Flughafen stehen und fordert die Reisekosten zurück.

  2. 02

    Buchungsfehler

    Falsches Datum, falscher Name im Ticket, verpasster Anschluss durch zu knappe Umsteigezeit. Umbuchung und Ersatzflug kosten schnell vierstellig.

  3. 03

    Plötzlich Veranstalter

    Wer Bausteine selbst kombiniert, haftet für Mängel der ganzen Reise, vom schmutzigen Hotel bis zum ausgefallenen Transfer.

  4. 04

    Insolvenz eines Partners

    Geht eine Airline oder ein Veranstalter pleite, stehen Kunden mit leeren Händen da. Dann zeigt sich, wer seine Pflichten zur Absicherung und Information erfüllt hat.

  5. 05

    Daten und Zahlungen

    Reisebüros speichern Pässe, Geburtsdaten und Kreditkarten. Ein Angriff auf das Buchungssystem ist ein Datenschutzfall mit Meldepflicht.

  6. 06

    Ausfall am Schalter

    Fällt das Buchungssystem aus oder brennt das Büro, können Sie keine Reisen verkaufen, während Miete und Löhne weiterlaufen.

Risiko-Radar
Haftung 4Feuer und Wasser 2Diebstahl 2Cyber 4Ausfall 3Gesundheit 1

Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.

Welche Versicherungen Sie brauchen

Unverzichtbar

Berufshaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt, wenn Kunden durch Beratungs- oder Buchungsfehler Geld verlieren, etwa bei falschen Einreisehinweisen.

Dringend empfohlen

Betriebshaftpflicht

Deckt Personen- und Sachschäden im Büro und bei Veranstaltern die Haftung für Reiseleistungen, wenn sie eingeschlossen ist.

Cyberversicherung

Hilft bei Angriffen auf Buchungssystem und Kundendaten, zahlt Forensik, Meldung an Betroffene und Betriebsausfall.

Firmenrechtsschutz

Reiserecht ist streitanfällig: Minderung, Rückforderung, Provisionsstreit mit Veranstaltern.

Sinnvoll je nach Betrieb

Inhaltsversicherung

Ersetzt Einrichtung, Technik und Prospektmaterial im Ladenlokal nach Feuer, Wasser oder Einbruch.

Was es kostet: Beispielpreise

Für reine Vermittler sind die Beiträge überschaubar. Deutlich teurer wird es, wenn Sie selbst Reisen veranstalten: Dann kommt die Insolvenzabsicherung dazu, die sich nach dem Pauschalreiseumsatz richtet. Beim Reisesicherungsfonds liegt das Entgelt inzwischen bei 0,25 Prozent dieses Umsatzes, dazu eine Sicherheitsleistung. Kleinere Veranstalter sichern sich über Versicherer oder Banken ab, deren Beitrag individuell festgelegt wird.

VersicherungBeispielRichtwert
BerufshaftpflichtKleines Reisebüro, rund 40.000 Euro Umsatz, 100.000 Euro Deckungetwa 200 bis 400 Euro im Jahr
BerufshaftpflichtReisebüro mit bis zu fünf Beschäftigten, 250.000 Euro Deckungetwa 450 bis 900 Euro im Jahr
BetriebshaftpflichtReisebüro als Vermittler, 3 Mio. Euro Deckungetwa 90 bis 250 Euro im Jahr
BetriebshaftpflichtKleiner Reiseveranstalter mit eigenen Gruppenreisen, mit Veranstalterhaftungetwa 600 bis 2.000 Euro im Jahr
CyberversicherungReisebüro mit Buchungssystem und Kartenzahlungetwa 300 bis 800 Euro im Jahr

Zum Vergleich: Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht eines kleinen Reisebüros kosten im Jahr ungefähr so viel wie die Provision aus ein bis zwei Pauschalreisen einer vierköpfigen Familie.

Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026. Vermögensschaden und Haftpflicht für Vermittler stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Veranstalterhaftung und Cyber sind Richtwerte aus unserer Angebotspraxis. Die Kosten der Insolvenzabsicherung hängen stark von Umsatz, Anzahlungen und Bonität ab.

Quellen der Preisbeispiele

Unsere Vorschläge: drei Pakete

01

Vermittler

Für: Reisebüro, das nur fremde Reisen vermittelt

  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht

Zusammen etwa 300 bis 650 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

02

Büro

Für: Reisebüro mit Ladenlokal, Beschäftigten und eigenem Buchungssystem

  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Cyberversicherung
  • Firmenrechtsschutz
  • Inhaltsversicherung

Zusammen etwa 1.300 bis 2.800 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

03

Veranstalter

Für: Büro, das auch eigene Reisen veranstaltet, zuzüglich Insolvenzabsicherung

  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Cyberversicherung
  • Firmenrechtsschutz
  • Inhaltsversicherung
  • Betriebsunterbrechung

Zusammen etwa 2.500 bis 6.000 Euro im Jahr

Dieses Paket anfragen

Der schlimmste Tag im Reisebüro

Sechs Dinge, die Reisebüros wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Montag in der Hauptsaison. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.

Schaden bis jetzt40.200 Euro
  1. Eine Familie wird am Flughafen abgewiesen: Für das Reiseziel war ein Reisepass nötig, im Büro wurde der Personalausweis genannt. Reise verfallen, Ersatzbuchung.

    5.800 Euro · Zahlt: Berufshaftpflicht

  2. Im Ticket eines Geschäftskunden ist der Name falsch geschrieben. Die Airline verlangt eine Neuausstellung zum Tagespreis.

    1.400 Euro · Zahlt: Berufshaftpflicht

  3. Ein Kunde stolpert im Büro über ein Prospektdisplay und bricht sich das Handgelenk.

    5.500 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht

  4. Das Buchungssystem ist verschlüsselt, Kundendaten mit Passnummern sind abgeflossen. Forensik, Meldung an Behörden und Kunden.

    18.000 Euro · Zahlt: Cyberversicherung

  5. Eine selbst zusammengestellte Rundreise hatte einen ausgefallenen Transfer. Die Gruppe verlangt Minderung und klagt.

    6.500 Euro · Zahlt: Betriebshaftpflicht

  6. Ein Veranstalter zahlt Provisionen nicht aus. Sie klagen den offenen Betrag ein.

    3.000 Euro · Zahlt: Firmenrechtsschutz

Welches Paket hätten Sie gehabt?

Davon bezahlt die Versicherung: 0 Euro
Aus eigener Tasche: 40.200 Euro

Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.

Konkrete Tipps vom Makler

  1. Prüfen Sie ehrlich, ob Sie Reiseleistungen bündeln. Wenn ja, brauchen Sie die Insolvenzabsicherung und die Veranstalterhaftung, bevor Sie die erste Anzahlung annehmen.
  2. Wählen Sie für die Vermögensschadenhaftpflicht mindestens 250.000 Euro, wenn Sie Gruppen- oder Fernreisen verkaufen.
  3. Dokumentieren Sie Einreise- und Visahinweise schriftlich in der Buchungsbestätigung. Das ist im Streit Ihr bester Beleg.
  4. Achten Sie in der Cyberversicherung auf Kartenzahlungsdaten und Betriebsunterbrechung durch Ausfall des Buchungssystems.
  5. Verkaufen Sie verbundene Reiseleistungen nur mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Formblatt, sonst drohen Sie wie ein Veranstalter zu haften.
  6. Lassen Sie sich von Partnerveranstaltern den Sicherungsschein zeigen, bevor Sie Kundengelder weiterleiten.

Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

Wir kennen die Grenze zum Veranstalter

Ob Sie Vermittler oder Veranstalter sind, entscheidet über Ihre Pflichten. Als Makler klären wir das mit Ihnen und holen Angebote mehrerer Versicherer für genau Ihre Rolle ein.

Wir verstehen Regulierung

In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wenn ein Kunde nach einem Beratungsfehler fordert, wissen wir, wie man den Fall für den Versicherer aufbereitet.

Büro, Daten und Privates zusammen

Vermögensschaden, Haftpflicht, Cyber, Laden und Ihre private Absicherung betreuen wir aus einer Hand.

Familienbetrieb seit 1989

Die Beratung ist für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie haben feste Ansprechpartner, auch in der Hochsaison.

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ein Reisebüro die Kundengelder gegen Insolvenz absichern?

Wer nur fremde Pauschalreisen vermittelt, nicht, das macht der Veranstalter. Wer selbst Reisen zusammenstellt oder verbundene Reiseleistungen verkauft und dabei Geld annimmt, muss nach § 651r oder § 651w BGB absichern.

Wann muss ich zum Deutschen Reisesicherungsfonds?

Ab einem Pauschalreiseumsatz von 10 Millionen Euro im Jahr ist die Absicherung über den Fonds Pflicht. Kleinere Veranstalter können sich über einen Versicherer oder eine Bank absichern.

Was kostet die Vermögensschadenhaftpflicht für ein Reisebüro?

Für kleine Büros beginnt sie bei etwa 200 Euro im Jahr bei 100.000 Euro Deckung. Mit mehr Beschäftigten und höheren Summen liegen Sie meist zwischen 450 und 900 Euro.

Wer zahlt, wenn ich einen falschen Visahinweis gebe?

Die Vermögensschadenhaftpflicht, denn der Kunde hat keinen Personen- oder Sachschaden, sondern verliert Geld. Die normale Betriebshaftpflicht zahlt dafür nicht.

Brauche ich eine Cyberversicherung?

Wer Passdaten und Kreditkarten speichert, sollte sie haben. Ein Datenabfluss löst Meldepflichten und Kosten aus, die ein kleines Büro allein kaum tragen kann.

Haftet das Reisebüro für Mängel im Hotel?

Als Vermittler meist nicht, dafür haftet der Veranstalter. Als Veranstalter schon, dann für die ganze Reise. Deshalb ist die Frage, welche Rolle Sie haben, so wichtig.

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebote für Reisebüro anfordern

Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Betriebshaftpflichtversicherung

Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht

Firmenrechtsschutzversicherung

Cyberversicherung für Unternehmen

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Hotel

Hafte ich, wenn einem Gast etwas aus dem Zimmer gestohlen wird?

Eventagentur

Wer haftet, wenn auf einer Veranstaltung ein Gast verletzt wird: die Agentur, der Kunde oder die Location?

Amtliche Einordnung

Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:

  • 79.11 Reisebüros
  • 79.12 Reiseveranstalter
  • 79.90 Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten

Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.

Zur Bootsversicherung

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

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Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

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