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Kojencharter: Bin ich als Mitsegler versichert?
Kurze Antwort
Wer eine Koje bucht, fährt als Gast auf einem Boot mit Skipper. Für Fehler der Schiffsführung steht dessen Haftpflicht ein, eigene Verletzungen, Schäden am Boot und Ihr Gepäck sichern Sie dagegen selbst ab.
Beim Kojencharter bucht man keine ganze Yacht, sondern einen Platz an Bord. Das Boot führt ein Skipper, der es selbst besitzt oder vom Veranstalter gestellt bekommt, und die übrigen Kojen belegen Menschen, die man oft erst am Steg kennenlernt. Versicherungsrechtlich sind Sie damit in einer anderen Lage als beim Bareboat-Charter: Sie sind nicht Schiffsführer, Sie stehen in aller Regel nicht für die Yacht als Ganzes ein, und über die Kaution des Bootes entscheidet nicht Ihr Verhalten allein.
Trotzdem bleibt einiges bei Ihnen. Verletzen Sie sich an Bord, zahlt die Haftpflicht des Skippers oder des Bootes nur, wenn jemand eine Pflicht verletzt hat, etwa bei der Sicherheitseinweisung. Ein Sturz im Seegang ohne fremdes Verschulden ist Ihr eigenes Risiko, und im Ausland kommen Arztkosten und ein möglicher Rücktransport dazu. Beschädigen Sie selbst etwas, etwa beim Anlegen am Fender oder mit dem Beiboot, kann der Veranstalter Sie in Anspruch nehmen. Ob Ihre Privathaftpflicht dafür einspringt, ist sehr unterschiedlich geregelt, denn Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen und an fremden Wasserfahrzeugen sind dort häufig ausgeschlossen.
Klären Sie deshalb vor der Buchung drei Dinge schriftlich: welche Haftpflicht für Boot und Skipper besteht und ob Ansprüche der Gäste darin eingeschlossen sind, ob und in welcher Höhe Sie an der Kaution beteiligt werden, und was im Vertrag über Schäden durch Gäste steht. Für sich selbst prüfen Sie eine Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport, eine Unfallversicherung, die ohne Schuldfrage zahlt, und bei einer frühen Buchung eine Reiserücktrittsversicherung. Kamera, Telefon und Brille gehen an Bord eher verloren als anderswo, auch dafür lohnt ein Blick in die eigenen Verträge.
Zum Merken
Skipper
haftet für Fehler der Schiffsführung
Gast
sichert Unfall, Krankheit und Gepäck selbst ab
Eine Koje zu buchen heißt nicht, dass alles an Bord für Sie versichert ist.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Haftet der Skipper, wenn ich mich beim Kojencharter verletze?
Nur, wenn er eine Sorgfaltspflicht verletzt hat, etwa bei der Einweisung oder der Entscheidung, bei schlechtem Wetter auszulaufen. Ein Missgeschick ohne Pflichtverletzung tragen Sie selbst, dafür ist eine Unfallversicherung da.
Muss ich beim Kojencharter eine Kaution zahlen?
Das regelt jeder Veranstalter selbst. Manche beteiligen die Gäste anteilig an der Kaution der Yacht, andere nicht. Lassen Sie sich die Regel vor der Buchung schriftlich geben.
Zahlt meine Privathaftpflicht, wenn ich an Bord etwas beschädige?
Das ist je nach Vertrag sehr verschieden. Schäden an gemieteten Sachen und an fremden Booten sind häufig ausgeschlossen. Fragen Sie vor dem Törn bei Ihrem Versicherer nach, ob Sie als Gast auf einer Charteryacht geschützt sind.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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