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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Bekomme ich mit Rückenproblemen eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Kurz gesagt

Bekomme ich mit Rückenproblemen eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Meist ja, aber oft nicht zu Normalbedingungen. Nach einem Bandscheibenvorfall schließen Versicherer häufig alle Erkrankungen der Wirbelsäule aus, andere nehmen Sie mit Zuschlag. Beschwerden, die über fünf Jahre zurückliegen, fragen viele Anträge nicht mehr ab. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt, wer Sie wie versichert.

Bekomme ich mit Rückenproblemen eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Was es kostet

Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet und womit Sie mit Rückenproblemen rechnen sollten.

BeispielRichtwert
Bürokaufmann, 30 Jahre, 1.000 Euro Rente bis 67, ohne Vorerkrankungrund 50 bis über 100 Euro im Monat
Dachdecker, 20 Jahre, 1.000 Euro Rente bis 65, ohne Vorerkrankungrund 100 bis über 200 Euro im Monat
Zuschlag wegen Rückenproblemenetwa 10 bis 30 Prozent auf den Beitrag
Ausschluss der Wirbelsäule0 Euro mehr, dafür kein Schutz für den Rücken

Beiträge ohne Vorerkrankung aus Beispielen der Verbraucherzentrale, Stand November 2026.

Die Zuschlagshöhe ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; ob und wie ein Versicherer annimmt,

zeigt erst die Voranfrage.

Rechenbeispiel

Industriekaufmann, 31 Jahre, Bandscheibenvorfall vor drei Jahren

Konservativ behandelt mit Physiotherapie, seit zwei Jahren beschwerdefrei, Bericht des Orthopäden liegt vor. Der Makler stellt eine anonyme Voranfrage bei fünf Versicherern für 1.000 Euro Rente.

Zwei VersichererAusschluss der Wirbelsäule
Ein VersichererZuschlag von 20 Prozent
Ein VersichererZurückstellung um ein Jahr
Ein VersichererAblehnung
Beitrag mit Zuschlag statt etwa 60 Euroetwa 72 Euro im Monat

Er nimmt den Zuschlag und ist auch gegen Berufsunfähigkeit durch den Rücken versichert. Bleibt er beschwerdefrei, kann er später die Herabsetzung verlangen.

Warum der Rücken bei der Berufsunfähigkeitsversicherung so viel wiegt

Erkrankungen von Skelett und Bewegungsapparat sind nach einer Statistik mit Stand 2026 der Grund für knapp 18 Prozent aller BU-Leistungsfälle, nach psychischen Erkrankungen der zweithäufigste. Wer schon Rückenprobleme hatte, ist für den Versicherer deshalb ein erhöhtes Risiko.

Wie streng er urteilt, hängt vom Befund ab: einmalige Verspannung, wiederkehrende Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfall oder Operation. Versicherer bewerten dieselben Angaben unterschiedlich, die Verbraucherzentrale beschreibt Fälle, in denen ein Versicherer normal annahm, ein anderer einen Zuschlag wollte und ein dritter ablehnte.

BefundWas häufig folgt
Einmalige Verspannung, lange her und ausgeheiltoft Annahme ohne Einschränkung
Wiederkehrende Rückenschmerzen mit PhysiotherapieZuschlag oder Ausschluss der Wirbelsäule
Bandscheibenvorfall, konservativ behandelthäufig Ausschluss aller Erkrankungen der Wirbelsäule
Bandscheibenoperation in den letzten JahrenZurückstellung oder Ablehnung möglich
Beschwerden außerhalb des Abfragezeitraumsmüssen nicht angegeben werden

Ausschluss oder Zuschlag

Ein Ausschluss nimmt alle Erkrankungen und Folgeerkrankungen der Wirbelsäule aus dem Schutz. Werden Sie später wegen des Rückens berufsunfähig, zahlt die BU nichts, obwohl Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben. Ein Zuschlag kostet mehr, lässt aber den vollen Schutz stehen und ist deshalb meist das kleinere Übel.

Fallen die Umstände für den Zuschlag später weg, können Sie nach § 41 VVG verlangen, dass er herabgesetzt wird. Fragen Sie bei einem Ausschluss vor Abschluss, ob und wann der Versicherer ihn überprüft.

Was Sie angeben müssen

Sie müssen nach § 19 VVG alles angeben, wonach der Antrag in Textform fragt. Meist sind das fünf Jahre ambulante Behandlung und zehn Jahre Klinikaufenthalte. Auch leichte Beschwerden wie eine Nackenverspannung und verordnete Physiotherapie gehören dazu, wenn sie im Zeitraum liegen.

Ein Rückenleiden, wegen dem Sie zuletzt vor mehr als fünf Jahren beim Arzt waren, fällt bei diesem Zeitraum nicht mehr darunter. Verschweigen Sie dagegen Gefragtes, kann der Versicherer nach § 21 VVG noch bis fünf Jahre nach Abschluss Rechte geltend machen, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre.

Anonyme Risikovoranfrage statt Einzelantrag

Stellen Sie keine Anträge nacheinander bei mehreren Versicherern. Eine Ablehnung kann im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer vermerkt werden. Bei der anonymen Risikovoranfrage fragt ein Makler ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern gleichzeitig an, zu welchen Bedingungen sie Sie versichern würden.

Legen Sie dafür Arztberichte, MRT-Befunde und einen kurzen Bericht Ihres Orthopäden bei, dass Sie beschwerdefrei sind. Ihre Patientenakte dürfen Sie nach § 630g BGB einsehen.

Schritt für Schritt

  1. Patientenakte und Abrechnungsdaten der Krankenkasse für fünf bis zehn Jahre anfordern.
  2. Diagnosen, Behandlungen und Physiotherapie mit Datum auflisten.
  3. Aktuellen Bericht des Orthopäden zur Beschwerdefreiheit holen.
  4. Anonyme Risikovoranfrage über einen Makler bei mehreren Versicherern stellen.
  5. Zuschlag und Ausschluss vergleichen, dann mit vollständigen Angaben beantragen.

Checkliste

  • Abfragezeitraum jeder Frage gelesen
  • Physiotherapie und Krankschreibungen mitgezählt
  • Befunde und Bericht zur Beschwerdefreiheit vorhanden
  • Keine Einzelanträge vor der Voranfrage
  • Ausschluss nur nach Vergleich mit einem Zuschlag

Häufige Fehler

  • Rückenschmerzen weglassen, weil sie harmlos schienen
  • Den Ausschluss der Wirbelsäule ohne Vergleich annehmen
  • Nach der ersten Ablehnung bei einem Versicherer aufgeben
  • Mit dem Antrag warten, bis neue Beschwerden in der Akte stehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich Physiotherapie angeben?

Ja, wenn der Antrag nach Behandlungen im Zeitraum fragt.

Verordnete Heilmittel stehen in den Daten Ihrer Krankenkasse.

Bekomme ich nach einer Bandscheiben-OP eine BU?

Oft erst nach einer beschwerdefreien Zeit und dann meist mit Ausschluss.

Eine Voranfrage zeigt, was möglich ist.

Was ist besser, Zuschlag oder Ausschluss?

Meist der Zuschlag, weil dann auch Berufsunfähigkeit durch den Rücken versichert ist.

Kann ein Ausschluss später wegfallen?

Das hängt vom Versicherer ab.

Fragen Sie vor Abschluss, ob er ihn nach einigen beschwerdefreien Jahren überprüft.

Muss ich neue Rückenprobleme nach Abschluss melden?

Nein.

Was nach Vertragsschluss entsteht, müssen Sie nicht nachmelden.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Berufsunfähigkeit

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Berufsunfähigkeitsversicherung

Zum Beispiel Bauingenieurin mit Baustellentätigkeit statt Ingenieurin

Für die anonyme Voranfrage erfragen wir die Einzelheiten später persönlich

Zum Beispiel Selbstständigkeit, Beamtenstatus, bestehender BU-Vertrag

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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