Alles zur Versicherung: Berufsunfähigkeit
Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
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Kurz gesagt
Bekomme ich mit Rückenproblemen eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Meist ja, aber oft nicht zu Normalbedingungen. Nach einem Bandscheibenvorfall schließen Versicherer häufig alle Erkrankungen der Wirbelsäule aus, andere nehmen Sie mit Zuschlag. Beschwerden, die über fünf Jahre zurückliegen, fragen viele Anträge nicht mehr ab. Eine anonyme Risikovoranfrage zeigt, wer Sie wie versichert.
Was eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet und womit Sie mit Rückenproblemen rechnen sollten.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bürokaufmann, 30 Jahre, 1.000 Euro Rente bis 67, ohne Vorerkrankung | rund 50 bis über 100 Euro im Monat |
| Dachdecker, 20 Jahre, 1.000 Euro Rente bis 65, ohne Vorerkrankung | rund 100 bis über 200 Euro im Monat |
| Zuschlag wegen Rückenproblemen | etwa 10 bis 30 Prozent auf den Beitrag |
| Ausschluss der Wirbelsäule | 0 Euro mehr, dafür kein Schutz für den Rücken |
Beiträge ohne Vorerkrankung aus Beispielen der Verbraucherzentrale, Stand November 2026.
Die Zuschlagshöhe ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis; ob und wie ein Versicherer annimmt,
zeigt erst die Voranfrage.
Rechenbeispiel
Konservativ behandelt mit Physiotherapie, seit zwei Jahren beschwerdefrei, Bericht des Orthopäden liegt vor. Der Makler stellt eine anonyme Voranfrage bei fünf Versicherern für 1.000 Euro Rente.
| Zwei Versicherer | Ausschluss der Wirbelsäule |
| Ein Versicherer | Zuschlag von 20 Prozent |
| Ein Versicherer | Zurückstellung um ein Jahr |
| Ein Versicherer | Ablehnung |
| Beitrag mit Zuschlag statt etwa 60 Euro | etwa 72 Euro im Monat |
Er nimmt den Zuschlag und ist auch gegen Berufsunfähigkeit durch den Rücken versichert. Bleibt er beschwerdefrei, kann er später die Herabsetzung verlangen.
Erkrankungen von Skelett und Bewegungsapparat sind nach einer Statistik mit Stand 2026 der Grund für knapp 18 Prozent aller BU-Leistungsfälle, nach psychischen Erkrankungen der zweithäufigste. Wer schon Rückenprobleme hatte, ist für den Versicherer deshalb ein erhöhtes Risiko.
Wie streng er urteilt, hängt vom Befund ab: einmalige Verspannung, wiederkehrende Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfall oder Operation. Versicherer bewerten dieselben Angaben unterschiedlich, die Verbraucherzentrale beschreibt Fälle, in denen ein Versicherer normal annahm, ein anderer einen Zuschlag wollte und ein dritter ablehnte.
| Befund | Was häufig folgt |
|---|---|
| Einmalige Verspannung, lange her und ausgeheilt | oft Annahme ohne Einschränkung |
| Wiederkehrende Rückenschmerzen mit Physiotherapie | Zuschlag oder Ausschluss der Wirbelsäule |
| Bandscheibenvorfall, konservativ behandelt | häufig Ausschluss aller Erkrankungen der Wirbelsäule |
| Bandscheibenoperation in den letzten Jahren | Zurückstellung oder Ablehnung möglich |
| Beschwerden außerhalb des Abfragezeitraums | müssen nicht angegeben werden |
Ein Ausschluss nimmt alle Erkrankungen und Folgeerkrankungen der Wirbelsäule aus dem Schutz. Werden Sie später wegen des Rückens berufsunfähig, zahlt die BU nichts, obwohl Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben. Ein Zuschlag kostet mehr, lässt aber den vollen Schutz stehen und ist deshalb meist das kleinere Übel.
Fallen die Umstände für den Zuschlag später weg, können Sie nach § 41 VVG verlangen, dass er herabgesetzt wird. Fragen Sie bei einem Ausschluss vor Abschluss, ob und wann der Versicherer ihn überprüft.
Sie müssen nach § 19 VVG alles angeben, wonach der Antrag in Textform fragt. Meist sind das fünf Jahre ambulante Behandlung und zehn Jahre Klinikaufenthalte. Auch leichte Beschwerden wie eine Nackenverspannung und verordnete Physiotherapie gehören dazu, wenn sie im Zeitraum liegen.
Ein Rückenleiden, wegen dem Sie zuletzt vor mehr als fünf Jahren beim Arzt waren, fällt bei diesem Zeitraum nicht mehr darunter. Verschweigen Sie dagegen Gefragtes, kann der Versicherer nach § 21 VVG noch bis fünf Jahre nach Abschluss Rechte geltend machen, bei Vorsatz oder Arglist zehn Jahre.
Stellen Sie keine Anträge nacheinander bei mehreren Versicherern. Eine Ablehnung kann im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer vermerkt werden. Bei der anonymen Risikovoranfrage fragt ein Makler ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern gleichzeitig an, zu welchen Bedingungen sie Sie versichern würden.
Legen Sie dafür Arztberichte, MRT-Befunde und einen kurzen Bericht Ihres Orthopäden bei, dass Sie beschwerdefrei sind. Ihre Patientenakte dürfen Sie nach § 630g BGB einsehen.
Fragen und Antworten
Ja, wenn der Antrag nach Behandlungen im Zeitraum fragt.
Verordnete Heilmittel stehen in den Daten Ihrer Krankenkasse.
Oft erst nach einer beschwerdefreien Zeit und dann meist mit Ausschluss.
Eine Voranfrage zeigt, was möglich ist.
Meist der Zuschlag, weil dann auch Berufsunfähigkeit durch den Rücken versichert ist.
Das hängt vom Versicherer ab.
Fragen Sie vor Abschluss, ob er ihn nach einigen beschwerdefreien Jahren überprüft.
Nein.
Was nach Vertragsschluss entsteht, müssen Sie nicht nachmelden.
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