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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Brauche ich als Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Kurz gesagt

Bewohnen Sie Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung selbst, meist nicht: Das deckt Ihre Privathaftpflicht mit ab. Eigenen Schutz brauchen Sie für Mehrfamilienhäuser, vermietete Häuser und unbebaute Grundstücke. Er kostet oft nur 30 bis 70 Euro im Jahr, für vermietete Mehrfamilienhäuser eher ab 80 bis 100 Euro. Ein Öltank braucht fast immer eine eigene Versicherung.

Brauche ich als Eigentümer eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Was es kostet

Richtwerte für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Gewässerschadenhaftpflicht, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen, 5 Millionen Euro Deckungetwa 36 Euro im Jahr
Unbebautes Grundstück, 1.000 Quadratmeter, 10 Millionen Euro Deckungetwa 32 Euro im Jahr
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht allgemeinetwa 30 bis 70 Euro im Jahr
Vermietetes Mehrfamilienhaus, erweiterter Schutzab etwa 80 bis 100 Euro im Jahr
Gewässerschadenhaftpflicht, oberirdischer Tank 3.000 Literetwa 20 bis über 90 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Größere Häuser mit vielen Wohnungen kosten mehr; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Zweifamilienhaus, eine Wohnung vermietet, Ölheizung

Sie wohnen unten und vermieten die obere Wohnung. Im Keller steht ein oberirdischer Tank mit 3.000 Litern. Ihre Privathaftpflicht schließt vermietete Wohnungen nicht ein.

Privathaftpflicht für Ihren Haushaltläuft weiter wie bisher
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Hausetwa 35 bis 70 Euro
Gewässerschadenhaftpflicht für den Tanketwa 20 bis 90 Euro
Davon auf die Mieter umlegbarder auf die vermietete Wohnung entfallende Anteil

Zusätzlich etwa 55 bis 160 Euro im Jahr, von denen Sie einen Teil über die Nebenkosten zurückbekommen.

Wofür Sie als Eigentümer haften

Wer ein Haus oder Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Juristen nennen das Verkehrssicherungspflicht. Gemeint sind ganz alltägliche Dinge: der Gehweg im Winter, lose Dachziegel, ein morscher Baum, eine wackelnde Treppenstufe.

Rutscht der Postbote auf dem ungestreuten Weg aus oder fällt bei Sturm ein Ziegel auf ein parkendes Auto, haften Sie. Bei Personenschäden können Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall sehr teuer werden.

Ihre LageReicht die Privathaftpflicht?
Einfamilienhaus, selbst bewohntja, in üblichen Tarifen
Eigentumswohnung, selbst bewohntja, für Ihr Sondereigentum
Ferienhaus im Inland, nur selbst genutztmeist ja
Einzelne Zimmer im eigenen Haus vermietetmeist ja, bis zu einer Zahl von Räumen laut Vertrag
Einliegerwohnung oder vermietete Eigentumswohnungin manchen Tarifen ja, Vertrag prüfen
Mehrfamilienhaus oder vermietetes Hausnein, eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig
Unbebautes Grundstückmeist nein, eigene Police nötig

Wann die Privathaftpflicht reicht

Die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft schließen die Haftung als Inhaber einer selbst genutzten Wohnung, eines Einfamilienhauses und eines Wochenendhauses im Inland ein, samt Garten und Garage. Auch Streuen, Schneeräumen und die Instandhaltung sind damit abgedeckt.

Viele Tarife gehen weiter und schließen eine vermietete Einliegerwohnung oder eine vermietete Eigentumswohnung ein. Das ist aber keine Selbstverständlichkeit. Steht es nicht ausdrücklich im Vertrag, brauchen Sie für die vermietete Einheit eigenen Schutz.

Eigentümergemeinschaft und Bauherr

In einer Wohnanlage haftet für Treppenhaus, Dach und Außenanlagen die Gemeinschaft der Eigentümer. Dafür schließt in der Regel die Verwaltung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das ganze Gebäude ab. Fragen Sie nach, ob es sie gibt.

Wer baut oder umbaut, ist über die Privathaftpflicht nur bis zu einer Bausumme versichert, die im Vertrag steht. Liegt das Vorhaben darüber, brauchen Sie für die Bauzeit eine Bauherrenhaftpflicht.

Die Lücke beim Öltank

Die Privathaftpflicht deckt Schäden durch auslaufendes Heizöl nur bei kleinen Behältern. Ein üblicher Tank im Keller oder im Garten fällt nicht darunter. Läuft Öl ins Erdreich oder Grundwasser, kann die Sanierung sehr teuer werden.

Dafür gibt es die Gewässerschadenhaftpflicht. Sie kostet für einen oberirdischen Tank oft nur 20 bis 90 Euro im Jahr. Wer vermietet, kann den Beitrag häufig über die Nebenkosten umlegen.

Wann Sie keinen eigenen Schutz brauchen

Wohnen Sie selbst im Haus, haben keinen Öltank und vermieten nichts, reicht eine gute Privathaftpflicht. Eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wäre dann doppelt bezahlt.

Prüfen Sie aber, ob Ihre Privathaftpflicht das Haus wirklich nennt. Ältere Verträge sind hier manchmal knapper als neue.

Schritt für Schritt

  1. In der Privathaftpflicht nachsehen, welche Immobilien sie ausdrücklich nennt.
  2. Prüfen, ob etwas vermietet ist: Zimmer, Einliegerwohnung, ganze Wohnung.
  3. Unbebaute Grundstücke und Mehrfamilienhäuser gesondert versichern.
  4. Einen Öltank über die Gewässerschadenhaftpflicht absichern.
  5. Vor einem Bau oder Umbau die Bausumme mit der Grenze im Vertrag vergleichen.
  6. In der Eigentümergemeinschaft nach der Police für das Gemeinschaftseigentum fragen.

Checkliste

  • Selbst genutzte Immobilie in der Privathaftpflicht genannt
  • Vermietete Einheiten ausdrücklich eingeschlossen oder eigene Police
  • Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro
  • Öltank mit Gewässerschadenhaftpflicht versichert
  • Winterdienst geregelt, bei Übertragung auf Mieter schriftlich
  • Bauvorhaben unter der Bausumme im Vertrag oder Bauherrenhaftpflicht

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Wohngebäudeversicherung decke auch Schäden an anderen
  • Die vermietete Wohnung vergessen, weil man selbst im Haus wohnt
  • Den Öltank für mitversichert halten
  • Ein geerbtes unbebautes Grundstück ohne Schutz lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der Unterschied zur Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden an Ihrem eigenen Haus, etwa durch Feuer oder Sturm. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt Schäden, die andere durch Ihr Haus oder Grundstück erleiden.

Kann ich den Beitrag auf die Mieter umlegen?

Ja, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das gilt auch für die Gewässerschadenhaftpflicht.

Brauche ich sie für ein unbebautes Grundstück?

Meist ja. Auch auf einer Wiese kann ein Baum auf die Straße fallen oder jemand in ein Loch treten. Der Schutz kostet oft nur rund 30 Euro im Jahr.

Ich habe den Winterdienst an die Mieter übertragen. Bin ich dann raus?

Nicht ganz. Sie müssen weiter kontrollieren, ob gestreut wird. Die Haftung verlagert sich teilweise, aber sie verschwindet nicht.

Was ist mit meiner Eigentumswohnung?

Bewohnen Sie sie selbst, deckt die Privathaftpflicht Ihr Sondereigentum. Für Dach, Treppenhaus und Außenanlagen ist die Police der Eigentümergemeinschaft zuständig.

Reicht eine Deckung von 3 Millionen Euro?

Für Personenschäden eher nicht. Rechnen Sie mit mindestens 5 Millionen Euro, die Mehrkosten für 10 Millionen sind meist gering.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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