Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Bewohnen Sie Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung selbst, meist nicht: Das deckt Ihre Privathaftpflicht mit ab. Eigenen Schutz brauchen Sie für Mehrfamilienhäuser, vermietete Häuser und unbebaute Grundstücke. Er kostet oft nur 30 bis 70 Euro im Jahr, für vermietete Mehrfamilienhäuser eher ab 80 bis 100 Euro. Ein Öltank braucht fast immer eine eigene Versicherung.
Richtwerte für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Gewässerschadenhaftpflicht, aus veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen, 5 Millionen Euro Deckung | etwa 36 Euro im Jahr |
| Unbebautes Grundstück, 1.000 Quadratmeter, 10 Millionen Euro Deckung | etwa 32 Euro im Jahr |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht allgemein | etwa 30 bis 70 Euro im Jahr |
| Vermietetes Mehrfamilienhaus, erweiterter Schutz | ab etwa 80 bis 100 Euro im Jahr |
| Gewässerschadenhaftpflicht, oberirdischer Tank 3.000 Liter | etwa 20 bis über 90 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Größere Häuser mit vielen Wohnungen kosten mehr; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Sie wohnen unten und vermieten die obere Wohnung. Im Keller steht ein oberirdischer Tank mit 3.000 Litern. Ihre Privathaftpflicht schließt vermietete Wohnungen nicht ein.
| Privathaftpflicht für Ihren Haushalt | läuft weiter wie bisher |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Haus | etwa 35 bis 70 Euro |
| Gewässerschadenhaftpflicht für den Tank | etwa 20 bis 90 Euro |
| Davon auf die Mieter umlegbar | der auf die vermietete Wohnung entfallende Anteil |
Zusätzlich etwa 55 bis 160 Euro im Jahr, von denen Sie einen Teil über die Nebenkosten zurückbekommen.
Wer ein Haus oder Grundstück besitzt, muss dafür sorgen, dass niemand zu Schaden kommt. Juristen nennen das Verkehrssicherungspflicht. Gemeint sind ganz alltägliche Dinge: der Gehweg im Winter, lose Dachziegel, ein morscher Baum, eine wackelnde Treppenstufe.
Rutscht der Postbote auf dem ungestreuten Weg aus oder fällt bei Sturm ein Ziegel auf ein parkendes Auto, haften Sie. Bei Personenschäden können Behandlung, Schmerzensgeld und Verdienstausfall sehr teuer werden.
| Ihre Lage | Reicht die Privathaftpflicht? |
|---|---|
| Einfamilienhaus, selbst bewohnt | ja, in üblichen Tarifen |
| Eigentumswohnung, selbst bewohnt | ja, für Ihr Sondereigentum |
| Ferienhaus im Inland, nur selbst genutzt | meist ja |
| Einzelne Zimmer im eigenen Haus vermietet | meist ja, bis zu einer Zahl von Räumen laut Vertrag |
| Einliegerwohnung oder vermietete Eigentumswohnung | in manchen Tarifen ja, Vertrag prüfen |
| Mehrfamilienhaus oder vermietetes Haus | nein, eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig |
| Unbebautes Grundstück | meist nein, eigene Police nötig |
Die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft schließen die Haftung als Inhaber einer selbst genutzten Wohnung, eines Einfamilienhauses und eines Wochenendhauses im Inland ein, samt Garten und Garage. Auch Streuen, Schneeräumen und die Instandhaltung sind damit abgedeckt.
Viele Tarife gehen weiter und schließen eine vermietete Einliegerwohnung oder eine vermietete Eigentumswohnung ein. Das ist aber keine Selbstverständlichkeit. Steht es nicht ausdrücklich im Vertrag, brauchen Sie für die vermietete Einheit eigenen Schutz.
In einer Wohnanlage haftet für Treppenhaus, Dach und Außenanlagen die Gemeinschaft der Eigentümer. Dafür schließt in der Regel die Verwaltung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das ganze Gebäude ab. Fragen Sie nach, ob es sie gibt.
Wer baut oder umbaut, ist über die Privathaftpflicht nur bis zu einer Bausumme versichert, die im Vertrag steht. Liegt das Vorhaben darüber, brauchen Sie für die Bauzeit eine Bauherrenhaftpflicht.
Die Privathaftpflicht deckt Schäden durch auslaufendes Heizöl nur bei kleinen Behältern. Ein üblicher Tank im Keller oder im Garten fällt nicht darunter. Läuft Öl ins Erdreich oder Grundwasser, kann die Sanierung sehr teuer werden.
Dafür gibt es die Gewässerschadenhaftpflicht. Sie kostet für einen oberirdischen Tank oft nur 20 bis 90 Euro im Jahr. Wer vermietet, kann den Beitrag häufig über die Nebenkosten umlegen.
Wohnen Sie selbst im Haus, haben keinen Öltank und vermieten nichts, reicht eine gute Privathaftpflicht. Eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht wäre dann doppelt bezahlt.
Prüfen Sie aber, ob Ihre Privathaftpflicht das Haus wirklich nennt. Ältere Verträge sind hier manchmal knapper als neue.
Fragen und Antworten
Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden an Ihrem eigenen Haus, etwa durch Feuer oder Sturm. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zahlt Schäden, die andere durch Ihr Haus oder Grundstück erleiden.
Ja, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das gilt auch für die Gewässerschadenhaftpflicht.
Meist ja. Auch auf einer Wiese kann ein Baum auf die Straße fallen oder jemand in ein Loch treten. Der Schutz kostet oft nur rund 30 Euro im Jahr.
Nicht ganz. Sie müssen weiter kontrollieren, ob gestreut wird. Die Haftung verlagert sich teilweise, aber sie verschwindet nicht.
Bewohnen Sie sie selbst, deckt die Privathaftpflicht Ihr Sondereigentum. Für Dach, Treppenhaus und Außenanlagen ist die Police der Eigentümergemeinschaft zuständig.
Für Personenschäden eher nicht. Rechnen Sie mit mindestens 5 Millionen Euro, die Mehrkosten für 10 Millionen sind meist gering.
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