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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Was ist die Forderungsausfalldeckung?

Kurz gesagt

Die Forderungsausfalldeckung zahlt Ihnen einen Schaden aus Ihrer eigenen Privathaftpflicht, wenn der Verursacher weder versichert ist noch zahlen kann. Voraussetzung ist meist ein Urteil gegen ihn, eine erfolglose Vollstreckung und oft ein Mindestschaden von 2.500 Euro. In guten Tarifen ist sie ohne Aufpreis enthalten.

Was ist die Forderungsausfalldeckung?

Was es kostet

Was die Forderungsausfalldeckung kostet und wo die Grenzen liegen, nach veröffentlichten Angaben.

BeispielRichtwert
Guter aktueller Tarif0 Euro Aufpreis, im Beitrag enthalten
Als Zusatzbaustein bei manchen Anbieternetwa 4 bis 5 Euro im Monat
Üblicher Mindestschadenetwa 500 bis 2.500 Euro je Schaden
Privathaftpflicht mit Forderungsausfall, Singleetwa 40 bis 120 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Angaben. Welche Grenzen Ihr Vertrag hat, prüfen wir auf Wunsch anhand der Bedingungen.

Rechenbeispiel

Unversicherter Radfahrer, gebrochenes Handgelenk

So läuft ein Fall ab, wenn der Verursacher nicht zahlen kann.

Schmerzensgeld laut Urteil6.000 Euro
Zerstörtes E-Bike, von der Hausrat nicht gedeckt2.400 Euro
Forderung gesamt8.400 Euro
Vollstreckung beim Verursachererfolglos
Mindestschaden im Tarif2.500 Euro, überschritten

Die Forderungsausfalldeckung zahlt die 8.400 Euro. Anwalts- und Gerichtskosten tragen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung.

So funktioniert die Deckung

Normalerweise zahlt Ihre Privathaftpflicht, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Die Forderungsausfalldeckung dreht das um: Sie schützt Sie, wenn Ihnen jemand etwas zufügt und seine Schuld nicht begleichen kann.

Ihr Versicherer stellt Sie dann so, als hätte der Verursacher eine Privathaftpflicht mit dem Umfang Ihres eigenen Vertrags gehabt. Gezahlt wird also nur, was dieser Schutz auch umfasst hätte.

FallZahlt die Forderungsausfalldeckung?
Unversicherter Radfahrer fährt Sie an, Behandlung und Verdienstausfallja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Nachbar ohne Versicherung setzt Ihre Wohnung unter Wasserja, abzüglich dessen, was Ihre Hausrat zahlt
Fremder Hund beißt Sie, Halter ohne Versicherungje nach Tarif, gute Tarife schließen es ein
Schaden unter dem Mindestbetrag, zum Beispiel ein zerkratztes Fahrradmeist nein
Absichtliche Körperverletzungnur mit Opferschutz im Tarif
Schaden durch ein Autonein, dafür gibt es die Verkehrsopferhilfe

Die Hürden, die Sie kennen sollten

Die Deckung ist keine schnelle Hilfe. Meist brauchen Sie ein rechtskräftiges Urteil oder einen anderen vollstreckbaren Titel gegen den Verursacher, dazu einen erfolglosen Vollstreckungsversuch. Das kann Monate dauern.

Die Kosten für Anwalt und Gericht trägt die Forderungsausfalldeckung in der Regel nicht. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist hier im Vorteil. Außerdem zahlt sie nur, soweit keine andere Stelle eintritt, etwa Krankenkasse, Unfallversicherung oder Hausrat.

Worauf Sie im Tarif achten sollten

Ein niedriger Mindestschaden ist der wichtigste Punkt. Bei 2.500 Euro bleiben viele Alltagsschäden draußen, manche Tarife leisten schon ab dem ersten Euro.

Prüfen Sie auch, ob Schäden durch Tiere und vorsätzliche Taten eingeschlossen sind und wo das Urteil ergangen sein darf. Viele Tarife verlangen ein Urteil aus Deutschland oder der EU.

Wann Sie sich nicht darauf verlassen sollten

Die Deckung ersetzt keine eigene Unfall-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung. Sie ist ein Auffangnetz für seltene, aber teure Fälle, etwa bleibende Verletzungen durch einen zahlungsunfähigen Verursacher.

Ist Ihr Vertrag älter als etwa fünf Jahre, fehlt der Baustein oft oder die Grenzen sind eng. Dann lohnt ein Vergleich mit einem aktuellen Tarif.

Schritt für Schritt

  1. Schaden sofort dokumentieren: Fotos, Zeugen, Arztberichte, Polizei.
  2. Den Verursacher schriftlich zur Zahlung auffordern.
  3. Zahlt er nicht, einen Titel erwirken, etwa per Mahnbescheid oder Klage.
  4. Die Zwangsvollstreckung versuchen und das Ergebnis aufbewahren.
  5. Mit Urteil und Vollstreckungsnachweis den Schaden bei Ihrer Privathaftpflicht melden.

Checkliste

  • Forderungsausfall im Vertrag enthalten
  • Mindestschaden höchstens 500 Euro oder gar keiner
  • Schäden durch Tiere eingeschlossen
  • Opferschutz bei vorsätzlichen Taten
  • Urteile aus der EU anerkannt

Häufige Fehler

  • Glauben, jede alte Privathaftpflicht habe den Baustein
  • Keine Beweise sichern und später den Schaden nicht belegen können
  • Ohne Titel und Vollstreckungsversuch direkt beim eigenen Versicherer melden
  • Anwaltskosten einplanen vergessen, die nicht ersetzt werden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich immer ein Gerichtsurteil?

Meist ja, oder einen anderen vollstreckbaren Titel wie einen Vollstreckungsbescheid. Manche Tarife akzeptieren auch ein notarielles Schuldanerkenntnis.

Zahlt die Forderungsausfalldeckung auch kleine Schäden?

Nur wenn Ihr Tarif keinen oder einen niedrigen Mindestschaden hat. Oft liegt die Grenze bei 2.500 Euro.

Gilt die Deckung bei Vorsatz?

Grundsätzlich nicht. Tarife mit Opferschutz zahlen aber auch bei absichtlich zugefügten Verletzungen, etwa Schmerzensgeld.

Gilt sie im Ausland?

Oft ja, das Urteil muss aber meist in Deutschland oder einem EU-Staat ergangen sein.

Muss ich die Forderungsausfalldeckung extra bezahlen?

In guten aktuellen Tarifen nicht. Ältere Verträge enthalten sie oft gar nicht.

Zahlt sie auch bei Unfällen mit einem Auto?

Nein. Für Schäden durch nicht versicherte oder unbekannte Autos gibt es die Verkehrsopferhilfe.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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