Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Die Forderungsausfalldeckung zahlt Ihnen einen Schaden aus Ihrer eigenen Privathaftpflicht, wenn der Verursacher weder versichert ist noch zahlen kann. Voraussetzung ist meist ein Urteil gegen ihn, eine erfolglose Vollstreckung und oft ein Mindestschaden von 2.500 Euro. In guten Tarifen ist sie ohne Aufpreis enthalten.
Was die Forderungsausfalldeckung kostet und wo die Grenzen liegen, nach veröffentlichten Angaben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Guter aktueller Tarif | 0 Euro Aufpreis, im Beitrag enthalten |
| Als Zusatzbaustein bei manchen Anbietern | etwa 4 bis 5 Euro im Monat |
| Üblicher Mindestschaden | etwa 500 bis 2.500 Euro je Schaden |
| Privathaftpflicht mit Forderungsausfall, Single | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Angaben. Welche Grenzen Ihr Vertrag hat, prüfen wir auf Wunsch anhand der Bedingungen.
Rechenbeispiel
So läuft ein Fall ab, wenn der Verursacher nicht zahlen kann.
| Schmerzensgeld laut Urteil | 6.000 Euro |
| Zerstörtes E-Bike, von der Hausrat nicht gedeckt | 2.400 Euro |
| Forderung gesamt | 8.400 Euro |
| Vollstreckung beim Verursacher | erfolglos |
| Mindestschaden im Tarif | 2.500 Euro, überschritten |
Die Forderungsausfalldeckung zahlt die 8.400 Euro. Anwalts- und Gerichtskosten tragen Sie oder Ihre Rechtsschutzversicherung.
Normalerweise zahlt Ihre Privathaftpflicht, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Die Forderungsausfalldeckung dreht das um: Sie schützt Sie, wenn Ihnen jemand etwas zufügt und seine Schuld nicht begleichen kann.
Ihr Versicherer stellt Sie dann so, als hätte der Verursacher eine Privathaftpflicht mit dem Umfang Ihres eigenen Vertrags gehabt. Gezahlt wird also nur, was dieser Schutz auch umfasst hätte.
| Fall | Zahlt die Forderungsausfalldeckung? |
|---|---|
| Unversicherter Radfahrer fährt Sie an, Behandlung und Verdienstausfall | ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Nachbar ohne Versicherung setzt Ihre Wohnung unter Wasser | ja, abzüglich dessen, was Ihre Hausrat zahlt |
| Fremder Hund beißt Sie, Halter ohne Versicherung | je nach Tarif, gute Tarife schließen es ein |
| Schaden unter dem Mindestbetrag, zum Beispiel ein zerkratztes Fahrrad | meist nein |
| Absichtliche Körperverletzung | nur mit Opferschutz im Tarif |
| Schaden durch ein Auto | nein, dafür gibt es die Verkehrsopferhilfe |
Die Deckung ist keine schnelle Hilfe. Meist brauchen Sie ein rechtskräftiges Urteil oder einen anderen vollstreckbaren Titel gegen den Verursacher, dazu einen erfolglosen Vollstreckungsversuch. Das kann Monate dauern.
Die Kosten für Anwalt und Gericht trägt die Forderungsausfalldeckung in der Regel nicht. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist hier im Vorteil. Außerdem zahlt sie nur, soweit keine andere Stelle eintritt, etwa Krankenkasse, Unfallversicherung oder Hausrat.
Ein niedriger Mindestschaden ist der wichtigste Punkt. Bei 2.500 Euro bleiben viele Alltagsschäden draußen, manche Tarife leisten schon ab dem ersten Euro.
Prüfen Sie auch, ob Schäden durch Tiere und vorsätzliche Taten eingeschlossen sind und wo das Urteil ergangen sein darf. Viele Tarife verlangen ein Urteil aus Deutschland oder der EU.
Die Deckung ersetzt keine eigene Unfall-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung. Sie ist ein Auffangnetz für seltene, aber teure Fälle, etwa bleibende Verletzungen durch einen zahlungsunfähigen Verursacher.
Ist Ihr Vertrag älter als etwa fünf Jahre, fehlt der Baustein oft oder die Grenzen sind eng. Dann lohnt ein Vergleich mit einem aktuellen Tarif.
Fragen und Antworten
Meist ja, oder einen anderen vollstreckbaren Titel wie einen Vollstreckungsbescheid. Manche Tarife akzeptieren auch ein notarielles Schuldanerkenntnis.
Nur wenn Ihr Tarif keinen oder einen niedrigen Mindestschaden hat. Oft liegt die Grenze bei 2.500 Euro.
Grundsätzlich nicht. Tarife mit Opferschutz zahlen aber auch bei absichtlich zugefügten Verletzungen, etwa Schmerzensgeld.
Oft ja, das Urteil muss aber meist in Deutschland oder einem EU-Staat ergangen sein.
In guten aktuellen Tarifen nicht. Ältere Verträge enthalten sie oft gar nicht.
Nein. Für Schäden durch nicht versicherte oder unbekannte Autos gibt es die Verkehrsopferhilfe.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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