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Welche Versicherung hilft, wenn mein Social-Media-Konto gehackt wird?

Kurz gesagt

Wenn Ihr Social-Media-Konto gehackt wird, hilft vor allem eine private Cyberversicherung. Welche Leistung Sie bekommen, hängt vom Tarif ab: Dienstleister zum Löschen falscher Beiträge, Anwalt gegen den Täter, Datenrettung, Geld bei Betrug in Ihrem Namen. Das Konto selbst zurückholen kann keine Versicherung, das entscheidet der Plattformbetreiber. Policen kosten etwa 7 bis 212 Euro im Jahr.

Welche Versicherung hilft, wenn mein Social-Media-Konto gehackt wird?

Was es kostet

Beiträge und Leistungsgrenzen aus Test, Produktinformation und Testberichten.

BeispielRichtwert
Private Cyberpolice, alle getesteten Tarife, Einzelperson7 bis 212 Euro im Jahr
Basistarif, Einzelpersonrund 45 Euro im Jahr
Tarif mit Löschdienst, Datenrettung bis 2.000 Euro, Identitätsmissbrauch bis 15.000 Euroab 4,99 Euro im Monat
Psychologische Erstberatung bei Cybermobbing, ein Tarifbis 300 Euro

Stand Oktober 2026, aus dem Warentest vom April 2024,

veröffentlichten Tarifpreisen und Testberichten.

Was Ihr Tarif bei einem gehackten Profil zahlt, steht in seinen Bedingungen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Profil gekapert, Täter postet und kauft auf Ihren Namen ein

So verteilt sich der Schaden, wenn Sie eine Cyberpolice mit Löschdienst und Identitätsschutz haben.

Passwort, Support, Anzeige, Zwei-Faktor-Anmeldung0 Euro, selbst erledigt
Löschen der falschen Beiträge durch Dienstleisterüber den Tarif
Bestellungen in Ihrem Namenüber den Tarif bis zur Grenze je Fall
Beitrag der Police im Jahretwa 45 bis 150 Euro

Sie tragen vor allem die Zeit für die ersten Schritte. Ob Sie das Konto zurückbekommen, entscheidet trotzdem die Plattform.

Welche Versicherung bei einem gehackten Konto hilft

Für ein gekapertes Profil ist die private Cyberversicherung gedacht. Die Stiftung Warentest hat im April 2024 zwanzig Tarife geprüft: 18 versuchen, verletzende oder missbrauchte Inhalte löschen zu lassen, 11 suchen im Netz nach Missbrauch Ihrer Daten. Eine Erfolgsgarantie gibt keiner.

Postet der Täter in Ihrem Namen, zahlen Tarife mit Rechtsschutz einen Anwalt gegen ihn. Tarife ohne Rechtsschutz bieten laut Test teils wenig. Andere Policen greifen nur am Rand: Manche Hausratverträge zahlen bei Phishing, viele Privathaftpflichtverträge, wenn Sie ohne Absicht Schadsoftware weitergeben.

Was passiert istWer hilftWas es kostet
Zugang weg, Passwort geändertSupport der Plattformnichts
Täter postet peinliche oder falsche InhalteCyberpolice mit Löschdienstim Tarif enthalten, ohne Garantie
Täter bittet Freunde um GeldPolizei; Freunde wenden sich an ihre BankIhnen entsteht meist kein eigener Schaden
Täter kauft mit Ihren Daten einCyberpolice mit Identitätsschutzin einem Tarif bis 15.000 Euro je Fall
Gerät mit Schadsoftware befallenCyberpolice mit Datenrettungin einem Tarif bis 2.000 Euro je Fall
Anwalt gegen den TäterCyberpolice mit RechtsschutzAnwalts- und Gerichtskosten im Tarifrahmen

Was keine Versicherung leisten kann

Ob Sie Ihr Konto zurückbekommen, entscheidet allein der Betreiber der Plattform. Eine Police kann Fachleute bezahlen und Druck machen, den Zugang aber nicht erzwingen.

Geben Sie solchen Diensten keine Zugangsdaten und zahlen Sie nichts im Voraus. Der kostenlose Weg über die Hilfeseite der Plattform ist mühsam, aber der sichere.

Die ersten Schritte, bevor Sie die Versicherung anrufen

Kommen Sie noch ins Konto, ändern Sie sofort das Passwort, melden Sie alle anderen Sitzungen ab und prüfen Sie, ob der Täter E-Mail-Adresse oder Telefonnummer geändert hat. Ändern Sie auch alle anderen Konten mit demselben Passwort. Sind Sie ausgesperrt, nutzen Sie die Passwort-vergessen-Funktion und dann den Support der Plattform.

Warnen Sie Freunde und Familie, damit niemand auf Geldbitten hereinfällt. Sichern Sie Screenshots und erstatten Sie Anzeige über die Onlinewache Ihrer Landespolizei. Schalten Sie danach die Zwei-Faktor-Anmeldung ein. Findet ein Virenscanner Schadsoftware, entfernen Sie sie zuerst.

Wann Sie keine eigene Police brauchen

Wer sein Konto nur privat nutzt, Zwei-Faktor-Anmeldung eingeschaltet hat und schon einen Rechtsschutz besitzt, kommt bei einem Hack meist mit den kostenlosen Schritten aus.

Sinnvoller ist eine Cyberpolice, wenn an Ihrem Profil viel hängt, etwa Reichweite, Bilder Ihrer Kinder oder Einnahmen. Für ein Konto, mit dem Sie Geld verdienen, prüfen Sie, ob der Tarif gewerbliche Nutzung überhaupt einschließt.

Schritt für Schritt

  1. Sofort Passwort ändern und alle anderen Sitzungen beenden.
  2. Ausgesperrt: Passwort zurücksetzen, dann den Support der Plattform nutzen.
  3. Freunde und Familie vor Nachrichten aus dem Konto warnen.
  4. Screenshots sichern und Anzeige bei der Onlinewache erstatten.
  5. Die Cyberversicherung melden, bevor Sie selbst Dienstleister beauftragen.
  6. Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten und andere Konten mit gleichem Passwort ändern.

Checkliste

  • Tarif nennt ausdrücklich Hilfe bei gehackten Profilen oder Löschdienst
  • Rechtsschutz gegen Täter im Netz eingeschlossen
  • Grenze je Fall für Identitätsmissbrauch und Datenrettung bekannt
  • Gewerblich genutzte Konten mitversichert, falls Sie damit Geld verdienen
  • Familie und Kinder im Vertrag, wenn deren Konten geschützt sein sollen

Häufige Fehler

  • Einem bezahlten Wiederherstellungsdienst Zugangsdaten geben
  • Selbst einen Dienstleister beauftragen, ohne vorher die Versicherung zu fragen
  • Keine Screenshots sichern, bevor der Täter Beiträge löscht
  • Dasselbe Passwort für E-Mail und Social Media behalten
  • Annehmen, die Hausrat zahle bei jedem Hack

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Konto gehackt wird?

In der Regel nicht für das Konto selbst.

Manche Hausratverträge zahlen bei Phishing, wenn Geld abgeflossen ist.

Prüfen Sie das in Ihren Bedingungen.

Holt die Cyberversicherung mein Konto zurück?

Sie kann Fachleute bezahlen und beim Löschen helfen,

den Zugang gibt aber nur der Plattformbetreiber frei.

Eine Garantie gibt keine Versicherung.

Muss ich Anzeige erstatten?

Es ist sinnvoll, Screenshots helfen dabei.

Das unbefugte Eindringen in ein geschütztes Konto ist nach § 202a StGB strafbar.

Die Anzeige geht online über die Polizei Ihres Bundeslands.

Wer zahlt, wenn der Täter meine Freunde um Geld bittet?

Den Schaden haben Ihre Freunde, nicht Sie.

Sie sollten sich sofort an ihre Bank und die Polizei wenden.

Warnen Sie Ihre Kontakte deshalb schnell.

Ist ein Konto, mit dem ich Geld verdiene, privat versichert?

Das regelt jeder Tarif selbst.

Prüfen Sie, ob gewerbliche Nutzung eingeschlossen ist,

sonst fragen Sie nach einer Lösung für Ihr Gewerbe.

Hilft eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Cyberpolice mit Rechtsschutz zahlt den Anwalt gegen den Täter im Netz.

Ob Ihr allgemeiner Rechtsschutz solche Fälle einschließt, steht in seinen Bedingungen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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