Alles zur Versicherung: Cyberversicherung
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Kurz gesagt
Bei Identitätsdiebstahl im Internet zählt, was Sie zuerst tun: ändern Sie sofort Passwörter, sperren Sie Karten und Konten und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Bestreiten Sie fremde Verträge schriftlich und melden Sie den Fall der Schufa, deren Datenkopie kostenlos ist. Einem Mahnbescheid müssen Sie binnen zwei Wochen widersprechen. Eine Cyberpolice hilft beim Aufräumen, nötig ist sie dafür aber nicht.
Was Hilfe und Vorsorge bei Identitätsdiebstahl kosten, nach veröffentlichten Preisen und Testergebnissen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | 0 Euro |
| Laufende Schufa-Überwachung, kleinstes Paket | etwa 4,95 Euro im Monat, rund 59 Euro im Jahr |
| Private Cyberpolice, Basistarif Einzelperson | rund 45 Euro im Jahr |
| Private Cyberpolice mit Geldleistung bis 3.000 Euro je Fall | rund 137 Euro im Jahr |
| Spanne aller getesteten Cybertarife, Einzelperson | 7 bis 212 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisen und dem Warentest vom Mai 2024.
Die Kosten für Musterschreiben, Anzeige und Widerspruch beim Mahngericht liegen bei null;
die Einschätzung, wann eine Überwachung lohnt, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Leistungen bei Identitätsmissbrauch stehen in den jeweiligen Tarifbedingungen;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Jemand bestellt mit Ihrem Namen und Geburtsdatum Elektronik für 1.400 Euro an eine Packstation. Sechs Wochen später kommt die Mahnung eines Inkassobüros.
| Anzeige online, Widerspruch per Einschreiben an Händler und Inkassobüro | etwa 5 Euro Porto |
| Schufa-Datenkopie und Berichtigung | 0 Euro |
| Forderung von 1.400 Euro plus Inkassogebühren | Sie schulden nichts, wenn Sie rechtzeitig bestreiten |
| Händler klagt trotzdem, Anwalt nötig | zahlt Rechtsschutz oder Cyberpolice mit Rechtsschutz, sonst Sie selbst |
Mit schnellem Widerspruch kostet der Fall vor allem Zeit. Teuer wird es nur, wenn Fristen verstreichen oder ein Gerichtsverfahren ohne Rechtsschutz folgt.
Meist fällt es erst auf, wenn Post kommt: eine Rechnung für eine Bestellung, die Sie nie aufgegeben haben, eine Mahnung eines Inkassobüros oder die Bestätigung eines Handyvertrags. Andere merken es, weil sie sich nicht mehr in ihr E-Mail-Postfach oder ein soziales Netzwerk einloggen können.
Die Täter brauchen dafür oft nur Name, Geburtsdatum und Anschrift. Damit bestellen sie auf Rechnung an eine Packstation. Ihre Bankdaten oder Passwörter müssen dazu gar nicht gestohlen sein.
Zuerst schließen Sie die Tür: Zugänge sichern, Karten sperren, Geräte auf Schadsoftware prüfen. Danach sichern Sie Beweise und erstatten Anzeige. Erst dann geht es an die Forderungen und an Ihre Einträge bei Auskunfteien.
Der Grund für diese Reihenfolge: Solange die Täter noch Zugriff auf Ihr Postfach haben, können sie jede neue Passwortmail mitlesen.
| Was passiert ist | Was Sie tun | Wie schnell |
|---|---|---|
| E-Mail oder Konto bei einem Netzwerk gekapert | Passwort über ein anderes Gerät zurücksetzen, Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten | sofort |
| Fremde Abbuchungen auf Ihrem Konto | Karte und Onlinebanking sperren, Erstattung bei der Bank verlangen | sofort |
| Rechnung oder Mahnung für fremde Bestellung | Vertrag schriftlich bestreiten, Kopie der Anzeige beilegen | innerhalb weniger Tage |
| Gerichtlicher Mahnbescheid | Widerspruch beim Mahngericht einlegen | binnen zwei Wochen |
| Falscher Eintrag bei der Schufa | Datenkopie anfordern, Berichtigung schriftlich verlangen | sobald die Anzeige vorliegt |
| Fremde Konten oder Profile in Ihrem Namen | beim Anbieter melden und Löschung verlangen | sofort |
Wer einen Vertrag nicht geschlossen hat, schuldet auch kein Geld. Sie müssen aber aktiv widersprechen. Schreiben Sie dem Händler oder Inkassobüro, dass Sie nichts bestellt haben, legen Sie die Anzeige bei und verlangen Sie, dass Ihre Daten gesperrt werden. Ein Einschreiben ist der sichere Weg.
Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid zählt die Frist. Ohne Widerspruch folgt der Vollstreckungsbescheid, und dann kann gepfändet werden, obwohl die Forderung falsch ist.
Eine private Cyberpolice bezahlt je nach Tarif einen Anwalt, hilft beim Löschen falscher Profile und erstattet manchmal Geld, das Betrüger erbeutet haben. Im Warentest suchten 11 von 20 Tarifen selbst im Netz nach missbrauchten Daten, eine Löschung garantiert aber keiner.
Die Schritte oben müssen Sie trotzdem selbst gehen, und sie kosten fast nichts. Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat und überwiegend per Lastschrift oder Kreditkarte zahlt, braucht für Identitätsdiebstahl meist keine eigene Police. Sinnvoll ist sie eher, wenn Sie viel online handeln oder keinen Rechtsschutz haben.
Bezahlte Überwachungsdienste melden neue Einträge schneller. Für die meisten reicht aber die kostenlose Datenkopie, die Sie jederzeit anfordern können, etwa nach einem Datenleck oder zwei Monate nach dem Vorfall noch einmal zur Kontrolle.
Ein Dauervertrag lohnt sich eher, wenn Ihre Daten nachweislich im Umlauf sind und schon mehrfach missbraucht wurden.
Fragen und Antworten
Nein. Ohne Ihren Vertragsschluss gibt es keine Schuld. Sie müssen der Forderung aber schriftlich widersprechen.
Bei der Polizei, in jedem Bundesland auch über die Onlinewache. Heben Sie das Aktenzeichen auf, Sie brauchen es für Händler und Versicherung.
Ja, eine nicht freigegebene Zahlung muss sie erstatten. Sie tragen höchstens 50 Euro, außer Sie haben grob fahrlässig gehandelt, etwa eine TAN weitergegeben.
Datenkopie anfordern, falsche Einträge schriftlich mit Anzeige als Beleg bestreiten. Die Schufa muss prüfen und berichtigen.
Nur mit einem Baustein für Onlinebanking oder Onlinebetrug, und dann meist nur bei Geldverlust, nicht beim Abwehren fremder Rechnungen.
Oft nicht. Bei einer Klage oder hartnäckigem Inkasso lohnt er sich, die Kosten trägt dann eine Rechtsschutz- oder Cyberpolice mit Rechtsschutz.
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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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