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Was tun bei Identitätsdiebstahl im Internet?

Kurz gesagt

Bei Identitätsdiebstahl im Internet zählt, was Sie zuerst tun: ändern Sie sofort Passwörter, sperren Sie Karten und Konten und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Bestreiten Sie fremde Verträge schriftlich und melden Sie den Fall der Schufa, deren Datenkopie kostenlos ist. Einem Mahnbescheid müssen Sie binnen zwei Wochen widersprechen. Eine Cyberpolice hilft beim Aufräumen, nötig ist sie dafür aber nicht.

Was tun bei Identitätsdiebstahl im Internet?

Was es kostet

Was Hilfe und Vorsorge bei Identitätsdiebstahl kosten, nach veröffentlichten Preisen und Testergebnissen.

BeispielRichtwert
Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DSGVO0 Euro
Laufende Schufa-Überwachung, kleinstes Paketetwa 4,95 Euro im Monat, rund 59 Euro im Jahr
Private Cyberpolice, Basistarif Einzelpersonrund 45 Euro im Jahr
Private Cyberpolice mit Geldleistung bis 3.000 Euro je Fallrund 137 Euro im Jahr
Spanne aller getesteten Cybertarife, Einzelperson7 bis 212 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Preisen und dem Warentest vom Mai 2024.

Die Kosten für Musterschreiben, Anzeige und Widerspruch beim Mahngericht liegen bei null;

die Einschätzung, wann eine Überwachung lohnt, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Leistungen bei Identitätsmissbrauch stehen in den jeweiligen Tarifbedingungen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Drei Bestellungen auf Rechnung in Ihrem Namen

Jemand bestellt mit Ihrem Namen und Geburtsdatum Elektronik für 1.400 Euro an eine Packstation. Sechs Wochen später kommt die Mahnung eines Inkassobüros.

Anzeige online, Widerspruch per Einschreiben an Händler und Inkassobüroetwa 5 Euro Porto
Schufa-Datenkopie und Berichtigung0 Euro
Forderung von 1.400 Euro plus InkassogebührenSie schulden nichts, wenn Sie rechtzeitig bestreiten
Händler klagt trotzdem, Anwalt nötigzahlt Rechtsschutz oder Cyberpolice mit Rechtsschutz, sonst Sie selbst

Mit schnellem Widerspruch kostet der Fall vor allem Zeit. Teuer wird es nur, wenn Fristen verstreichen oder ein Gerichtsverfahren ohne Rechtsschutz folgt.

Woran Sie einen Identitätsdiebstahl erkennen

Meist fällt es erst auf, wenn Post kommt: eine Rechnung für eine Bestellung, die Sie nie aufgegeben haben, eine Mahnung eines Inkassobüros oder die Bestätigung eines Handyvertrags. Andere merken es, weil sie sich nicht mehr in ihr E-Mail-Postfach oder ein soziales Netzwerk einloggen können.

Die Täter brauchen dafür oft nur Name, Geburtsdatum und Anschrift. Damit bestellen sie auf Rechnung an eine Packstation. Ihre Bankdaten oder Passwörter müssen dazu gar nicht gestohlen sein.

Die Schritte in der richtigen Reihenfolge

Zuerst schließen Sie die Tür: Zugänge sichern, Karten sperren, Geräte auf Schadsoftware prüfen. Danach sichern Sie Beweise und erstatten Anzeige. Erst dann geht es an die Forderungen und an Ihre Einträge bei Auskunfteien.

Der Grund für diese Reihenfolge: Solange die Täter noch Zugriff auf Ihr Postfach haben, können sie jede neue Passwortmail mitlesen.

Was passiert istWas Sie tunWie schnell
E-Mail oder Konto bei einem Netzwerk gekapertPasswort über ein anderes Gerät zurücksetzen, Zwei-Faktor-Anmeldung einschaltensofort
Fremde Abbuchungen auf Ihrem KontoKarte und Onlinebanking sperren, Erstattung bei der Bank verlangensofort
Rechnung oder Mahnung für fremde BestellungVertrag schriftlich bestreiten, Kopie der Anzeige beilegeninnerhalb weniger Tage
Gerichtlicher MahnbescheidWiderspruch beim Mahngericht einlegenbinnen zwei Wochen
Falscher Eintrag bei der SchufaDatenkopie anfordern, Berichtigung schriftlich verlangensobald die Anzeige vorliegt
Fremde Konten oder Profile in Ihrem Namenbeim Anbieter melden und Löschung verlangensofort

Fremde Rechnungen müssen Sie nicht bezahlen

Wer einen Vertrag nicht geschlossen hat, schuldet auch kein Geld. Sie müssen aber aktiv widersprechen. Schreiben Sie dem Händler oder Inkassobüro, dass Sie nichts bestellt haben, legen Sie die Anzeige bei und verlangen Sie, dass Ihre Daten gesperrt werden. Ein Einschreiben ist der sichere Weg.

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid zählt die Frist. Ohne Widerspruch folgt der Vollstreckungsbescheid, und dann kann gepfändet werden, obwohl die Forderung falsch ist.

Was eine Cyberversicherung leistet und was nicht

Eine private Cyberpolice bezahlt je nach Tarif einen Anwalt, hilft beim Löschen falscher Profile und erstattet manchmal Geld, das Betrüger erbeutet haben. Im Warentest suchten 11 von 20 Tarifen selbst im Netz nach missbrauchten Daten, eine Löschung garantiert aber keiner.

Die Schritte oben müssen Sie trotzdem selbst gehen, und sie kosten fast nichts. Wer bereits eine Rechtsschutzversicherung hat und überwiegend per Lastschrift oder Kreditkarte zahlt, braucht für Identitätsdiebstahl meist keine eigene Police. Sinnvoll ist sie eher, wenn Sie viel online handeln oder keinen Rechtsschutz haben.

Wann Sie die Schufa-Überwachung nicht brauchen

Bezahlte Überwachungsdienste melden neue Einträge schneller. Für die meisten reicht aber die kostenlose Datenkopie, die Sie jederzeit anfordern können, etwa nach einem Datenleck oder zwei Monate nach dem Vorfall noch einmal zur Kontrolle.

Ein Dauervertrag lohnt sich eher, wenn Ihre Daten nachweislich im Umlauf sind und schon mehrfach missbraucht wurden.

Schritt für Schritt

  1. Passwörter von E-Mail, Bank und Shops über ein sauberes Gerät ändern und Zwei-Faktor-Anmeldung einschalten.
  2. Karten und Onlinebanking sperren lassen, Sperrnotruf 116 116, und fremde Abbuchungen zurückfordern.
  3. Bildschirmfotos, Rechnungen und Mahnungen sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten.
  4. Jede fremde Forderung schriftlich bestreiten und die Anzeige beilegen.
  5. Kostenlose Schufa-Datenkopie anfordern und falsche Einträge berichtigen lassen.
  6. Den Fall Ihrer Cyber- oder Rechtsschutzversicherung melden, wenn Sie eine haben.

Checkliste

  • Für jedes Konto ein eigenes Passwort
  • Zwei-Faktor-Anmeldung bei E-Mail und Bank
  • Ausweiskopien nur geschwärzt verschicken
  • Prüfen, ob Ihre Adresse in einem bekannten Datenleck steckt
  • Einmal im Jahr die kostenlose Schufa-Datenkopie ansehen
  • Klären, ob Rechtsschutz oder Hausrat schon Hilfe bei Onlinemissbrauch bieten

Häufige Fehler

  • Fremde Rechnungen ignorieren, statt schriftlich zu widersprechen
  • Die Zweiwochenfrist beim Mahnbescheid verpassen
  • Passwörter am befallenen Gerät ändern, auf dem noch Schadsoftware läuft
  • Keine Anzeige erstatten, ohne sie glauben Händler und Versicherer oft nicht
  • Aus Angst einen teuren Überwachungsdienst abschließen, obwohl die Datenkopie reicht

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich eine Rechnung zahlen, die durch Identitätsdiebstahl entstanden ist?

Nein. Ohne Ihren Vertragsschluss gibt es keine Schuld. Sie müssen der Forderung aber schriftlich widersprechen.

Wo zeige ich Identitätsdiebstahl an?

Bei der Polizei, in jedem Bundesland auch über die Onlinewache. Heben Sie das Aktenzeichen auf, Sie brauchen es für Händler und Versicherung.

Zahlt die Bank, wenn Fremde mein Konto nutzen?

Ja, eine nicht freigegebene Zahlung muss sie erstatten. Sie tragen höchstens 50 Euro, außer Sie haben grob fahrlässig gehandelt, etwa eine TAN weitergegeben.

Wie bekomme ich falsche Schufa-Einträge gelöscht?

Datenkopie anfordern, falsche Einträge schriftlich mit Anzeige als Beleg bestreiten. Die Schufa muss prüfen und berichtigen.

Hilft eine Hausratversicherung bei Identitätsdiebstahl?

Nur mit einem Baustein für Onlinebanking oder Onlinebetrug, und dann meist nur bei Geldverlust, nicht beim Abwehren fremder Rechnungen.

Brauche ich nach einem Identitätsdiebstahl einen Anwalt?

Oft nicht. Bei einer Klage oder hartnäckigem Inkasso lohnt er sich, die Kosten trägt dann eine Rechtsschutz- oder Cyberpolice mit Rechtsschutz.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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