Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Cyberversicherung

Wer zahlt bei Betrug beim Onlineshopping?

Kurz gesagt

Wer zahlt bei Betrug beim Onlineshopping? Das hängt fast nur davon ab, wie Sie bezahlt haben. Eine Lastschrift holen Sie 8 Wochen lang zurück, bei Kreditkarte hilft die Rückbuchung meist bis 120 Tage, bei Käuferschutz gelten oft 180 Tage. Eine Überweisung ist dagegen meist verloren. Dann zahlt nur eine Cyberversicherung mit Geldleistung, bis zu ihrer Grenze je Fall.

Wer zahlt bei Betrug beim Onlineshopping?

Was es kostet

Was Betrugsschutz kostet und was er bringt, nach veröffentlichten Tarifen und Testergebnissen.

BeispielRichtwert
Rückbuchung einer Kreditkartenzahlungmeist 0 Euro, manche Banken nehmen eine Bearbeitungsgebühr
Cyberpolice ohne Geldleistung bei Kaufbetrugab etwa 45 Euro im Jahr
Cyberpolice mit bis zu 3.000 Euro je Betrugsfall, Einzelpersonrund 137 Euro im Jahr
Dieselbe Police für die Familierund 161 Euro im Jahr
Spanne aller getesteten Cybertarife, Einzelperson7 bis 212 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifpreisen und Fristen.

Dass Cyberpolicen eine Anzeige und den Vorrang anderer Wege verlangen, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis;

die genauen Bedingungen stehen im jeweiligen Tarif.

Fristen der Bezahldienste können sich ändern, maßgeblich sind deren aktuelle Bedingungen.

Rechenbeispiel

E-Bike für 1.800 Euro, drei Zahlwege

Ein Shop bietet ein E-Bike deutlich unter Marktpreis an. Nach der Zahlung ist die Seite verschwunden. So unterschiedlich endet derselbe Betrug.

Bezahlt per Kreditkarte, Rückbuchung nach 3 Wochen beantragtRückzahlung der 1.800 Euro sehr wahrscheinlich
Bezahlt per Überweisung, ohne Cyberpolice1.800 Euro meist verloren
Bezahlt per Überweisung, Cyberpolice mit 3.000 Euro je Fall und 150 Euro SelbstbeteiligungErstattung etwa 1.650 Euro

Die Zahlart entscheidet mehr als jede Versicherung. Wer trotzdem per Überweisung zahlt, braucht eine Cyberpolice mit ausreichender Grenze je Fall.

Zwei Arten von Betrug

Im ersten Fall bezahlen Sie selbst, und die Ware kommt nie: Fake-Shop, falscher Verkäufer auf Kleinanzeigen, Ticket, das es nicht gibt. Das Geld haben Sie freiwillig geschickt. Ob Sie es zurückbekommen, entscheidet die Zahlart.

Im zweiten Fall zahlt jemand anderes mit Ihren Daten, etwa nach einer gefälschten Bankseite oder mit Ihrer gestohlenen Kreditkarte. Dann haben Sie die Zahlung nicht freigegeben. Die Bank muss sie erstatten, Sie tragen höchstens 50 Euro. Das gilt nicht, wenn Sie grob fahrlässig waren, etwa eine TAN am Telefon weitergegeben haben.

Wer bei welcher Zahlart zahlt

Die Fristen sind kurz. Handeln Sie, sobald Sie Zweifel haben, nicht erst, wenn die Lieferzeit lange vorbei ist.

ZahlartWer zahlt Ihnen das Geld zurückFrist
SEPA-LastschriftIhre Bank bucht zurück8 Wochen, bei nicht genehmigter Lastschrift 13 Monate
Kreditkartedie Bank über die Rückbuchung, wenn der Händler nicht widersprichtmeist bis 120 Tage
Bezahldienst mit Käuferschutzder Bezahldienstmeist 180 Tage, nicht bei Zahlung an Freunde
Kauf auf Rechnungniemand muss zahlen, Sie zahlen nur bei Lieferungentfällt
Überweisung, Vorkassefast nie die Bank, nur eine Cyberpolice mit Geldleistungsofort Bank anrufen, Polizei anzeigen
Gutscheinkarten, Bargeldtransferpraktisch niemandsofort beim Anbieter sperren lassen

Was die Cyberversicherung beim Onlineshopping zahlt

Eine private Cyberpolice zahlt bei Kaufbetrug nur, wenn der Tarif eine Geldleistung vorsieht. Einfache Tarife bieten oft nur Beratung. Bessere zahlen zum Beispiel bis 3.000 Euro je Fall und 10.000 Euro im Jahr.

Fast alle Tarife verlangen eine Anzeige bei der Polizei und dass Sie zuerst alle anderen Wege versucht haben, also Rückbuchung und Käuferschutz. Die Versicherung springt nur für den Rest ein.

Was Hausrat und Rechtsschutz beitragen

Manche Hausratversicherungen haben einen Baustein für Onlinebanking. Er zahlt, wenn Fremde Ihr Konto leerräumen, aber in der Regel nicht, wenn Sie selbst an einen Fake-Shop überwiesen haben.

Eine Rechtsschutzversicherung mit Vertragsrecht zahlt den Anwalt, wenn Sie gegen einen echten, aber unzuverlässigen Händler vorgehen. Gegen Betrüger ohne Adresse bringt das wenig.

Wann sich Vorsorge nicht lohnt

Wer nur auf Rechnung, per Lastschrift, Kreditkarte oder mit Käuferschutz zahlt, ist gegen Kaufbetrug ohne Versicherung recht gut geschützt. Eine Cyberpolice nur dafür lohnt sich dann kaum.

Anders sieht es aus, wenn Sie oft privat kaufen und verkaufen und Verkäufer auf Überweisung bestehen. Dann ist die Police für 125 bis 160 Euro im Jahr eine echte Absicherung.

Schritt für Schritt

  1. Sofort Ihre Bank oder den Bezahldienst anrufen und Rückbuchung oder Käuferschutz beantragen.
  2. Bestellbestätigung, Chatverlauf, Shopseite und Zahlungsbeleg als Bildschirmfoto sichern.
  3. Anzeige bei der Polizei erstatten, in den Bundesländern meist auch online.
  4. Den Schaden Ihrer Cyberversicherung melden, mit Anzeige und Belegen.
  5. Bei fremden Abbuchungen Karte und Onlinebanking sperren lassen, Sperrnotruf 116 116.

Checkliste

  • Impressum mit Adresse und Handelsregister geprüft
  • Preis nicht unrealistisch niedrig
  • Zahlung per Rechnung, Lastschrift, Kreditkarte oder mit Käuferschutz möglich
  • Keine Zahlung an Freunde bei fremden Verkäufern
  • Bewertungen außerhalb des Shops gelesen
  • Cyberpolice deckt Kaufbetrug mit Geld, wenn Sie oft überweisen

Häufige Fehler

  • Auf Vorkasse per Überweisung eingehen, weil der Rabatt groß ist
  • Die Frist für Rückbuchung oder Käuferschutz verstreichen lassen
  • Keine Anzeige erstatten, die Versicherung verlangt sie meist
  • Eine TAN oder einen Code am Telefon weitergeben, dann muss die Bank oft nicht erstatten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss die Bank eine Überweisung an einen Fake-Shop erstatten?

In der Regel nicht, denn Sie haben die Zahlung selbst freigegeben. Ein schneller Anruf hilft nur, wenn das Geld noch nicht gebucht ist.

Zahlt die Hausratversicherung bei Betrug beim Onlinekauf?

Meist nicht. Ein Baustein für Onlinebanking zahlt eher, wenn Fremde Ihr Konto missbrauchen, nicht wenn Sie selbst an Betrüger zahlen.

Gilt der Käuferschutz beim Kauf über Kleinanzeigen?

Nur wenn Sie über die Funktion für Waren und Dienstleistungen bezahlt haben. Zahlungen an Freunde sind ausgenommen.

Was ist, wenn ich als Verkäufer betrogen werde?

Etwa mit gefälschten Zahlungsbelegen. Dafür zahlen nur Cybertarife, die Betrug beim Verkaufen ausdrücklich einschließen.

Lohnt sich eine Anzeige, wenn der Täter im Ausland sitzt?

Ja. Ohne Anzeige zahlen Versicherung und oft auch Bezahldienste nicht, und viele Fälle hängen zusammen.

Wie viel zahlt eine Cyberversicherung beim Onlineshopping?

Je nach Tarif nichts bis einige Tausend Euro je Fall, zum Beispiel 3.000 Euro je Fall und 10.000 Euro im Jahr.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Cyberversicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Cyberversicherung für Unternehmen

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.