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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauche ich als Gastfamilie für ein Au-pair?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen Sie für ein Au-pair brauchen, gibt die Bundesagentur für Arbeit vor: Als Gastfamilie schließen Sie eine Versicherung für Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall ab und zahlen sie selbst. Eine Haftpflicht ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen. Pakete aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtschutz kosten etwa 25 bis 70 Euro im Monat.

Welche Versicherungen brauche ich als Gastfamilie für ein Au-pair?

Was es kostet

Öffentlich genannte Beiträge und Pflichtbeträge, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Paket aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtschutz für ein Au-pair in Deutschlandetwa 25 bis 70 Euro im Monat
Krankenschutz für Gäste aus dem Ausland, Einstiegstarif bis 34 Jahreab etwa 36 Euro im Monat (1,19 Euro am Tag)
Unfall-Invaliditätssumme in veröffentlichten Au-pair-Paketenetwa 20.000 bis 60.000 Euro
Taschengeld nach dem Merkblatt der Bundesagentur280 Euro im Monat
Zuschuss zum Deutschkurs70 Euro im Monat oder 840 Euro einmalig

Die Beiträge stammen aus veröffentlichten Tarifangaben,

die Pflichtbeträge aus Merkblatt und Mustervertrag der Bundesagentur für Arbeit (Stand April und

Oktober 2023).

Einige Ratgeber nennen 260 Euro Taschengeld, maßgeblich ist der Betrag der Bundesagentur.

Ihr Beitrag hängt von Herkunft, Alter und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Gastfamilie mit zwei Kindern, Au-pair aus einem Land außerhalb der EU, zwölf Monate

So setzen sich die festen Kosten für ein Jahr zusammen, ohne Unterkunft, Essen und Fahrten zum Kurs.

Taschengeld (12 × 280 Euro)3.360 Euro
Zuschuss Deutschkurs840 Euro
Paket aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtschutz (12 × 25 bis 70 Euro)300 bis 840 Euro

Zusammen etwa 4.500 bis 5.040 Euro im Jahr. Die Versicherung ist davon der kleinste Teil, sparen sollten Sie dort nicht.

Was die Bundesagentur für Arbeit verlangt

Ein Au-pair ist in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt deshalb, dass für das Au-pair eine Versicherung für Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie für Unfälle abgeschlossen wird. Alle Beiträge gehen zu Lasten der Gastfamilie, eine Betriebsnummer brauchen Sie nicht.

Der Krankenschutz muss ab dem ersten Tag bestehen und für den ganzen Aufenthalt gelten. Kommt das Au-pair aus einem Land mit Visumpflicht, muss die Krankenversicherung schon im Visumantrag nachgewiesen werden.

VersicherungPflicht?Wer zahlt
Krankheit, Schwangerschaft, Geburtja, nach dem Merkblatt der BundesagenturGastfamilie
Unfallja, nach dem Merkblatt der BundesagenturGastfamilie
Haftpflichtnein, aber empfohlenim Paket meist die Gastfamilie
Gesetzliche Unfallversicherunggreift nicht, keine Anmeldungentfällt

Au-pairs aus der EU und aus anderen Ländern

Kommt Ihr Au-pair aus der EU, dem EWR oder der Schweiz und ist es zu Hause krankenversichert, gibt die Europäische Krankenversicherungskarte einen Grundschutz für bis zu zwölf Monate. Leistungen können eingeschränkt sein, und einen Rücktransport ins Heimatland zahlt sie nicht. Eine private Ergänzung schließt diese Lücke.

Au-pairs aus Ländern außerhalb Europas brauchen eine eigene Krankenversicherung für Gäste in Deutschland, oft Incoming-Versicherung genannt. Achten Sie auf die Altersgrenze des Tarifs und darauf, dass Schwangerschaft und Geburt eingeschlossen sind, denn genau das nennt die Bundesagentur ausdrücklich.

Was Ihre eigene Haftpflicht deckt und was nicht

Nach den Musterbedingungen der Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit mitversichert. Ob ein Au-pair darunter fällt, regelt Ihr Vertrag, fragen Sie das vor der Ankunft nach.

Zwei Lücken bleiben fast immer: Zerbricht das Au-pair eine Vase der Familie, zahlt Ihre eigene Haftpflicht nicht. Verletzt es beim Babysitten Ihr Kind, besteht über Ihren Vertrag ebenfalls kein Schutz. Beides deckt eine eigene Haftpflicht des Au-pairs, die in vielen Paketen enthalten ist.

Unfall: warum die gesetzliche Versicherung nicht hilft

Au-pairs gelten nicht als Hausangestellte, und Sie sind nicht ihr Arbeitgeber. Eine Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt, und damit auch deren Schutz. Stürzt das Au-pair auf dem Weg zur Kita, hilft nur die private Unfallversicherung aus dem Paket.

Prüfen Sie die Invaliditätssumme. In veröffentlichten Paketen liegt sie etwa zwischen 20.000 und 60.000 Euro. Das reicht für kleinere Folgen, bei schweren Verletzungen ist es wenig.

Wenn das Au-pair Ihr Auto fährt

Ist der Fahrerkreis Ihrer Kfz-Versicherung nicht beschränkt, darf das Au-pair fahren. Haben Sie ihn auf Familienangehörige oder Fahrer ab 25 Jahren begrenzt, müssen Sie das Au-pair melden, sonst kann der Versicherer neben dem Mehrbeitrag eine Vertragsstrafe verlangen.

Führerscheine aus EU und EWR gelten unbegrenzt. Andere ausländische Führerscheine gelten meist sechs Monate, Au-pairs können die Frist um sechs Monate verlängern lassen.

Was ein Jahr mit Au-pair sonst kostet

Neben der Versicherung zahlen Sie nach dem Merkblatt der Bundesagentur 280 Euro Taschengeld im Monat, unabhängig von der Arbeitszeit. Für den Deutschkurs beteiligen Sie sich mit mindestens 840 Euro, als Pauschale von 70 Euro im Monat oder auf einmal, dazu die Fahrtkosten zum Kurs. Unterkunft und Verpflegung stellen Sie kostenlos.

Das Au-pair hilft höchstens sechs Stunden am Tag und 30 Stunden in der Woche. Bei einem vollen Jahr stehen ihm vier Wochen bezahlter Urlaub zu.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob das Au-pair aus der EU kommt oder ein Visum braucht.
  2. Versicherung für Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall ab dem Anreisetag abschließen.
  3. Bei Ihrem Haftpflichtversicherer nachfragen, ob das Au-pair mitversichert ist.
  4. Eine eigene Haftpflicht für das Au-pair wählen, die Schäden an Ihren Sachen und Ihren Kindern deckt.
  5. Kfz-Versicherung prüfen und das Au-pair als Fahrer melden, wenn der Fahrerkreis beschränkt ist.
  6. Versicherungsnachweis zum Vertrag legen und bei Verlängerung die Laufzeit anpassen.

Checkliste

  • Krankenschutz mit Schwangerschaft und Geburt
  • Unfallschutz für Freizeit, Haushalt und Wege
  • Rücktransport ins Heimatland eingeschlossen
  • Haftpflicht deckt Schäden bei der Gastfamilie
  • Laufzeit deckt den ganzen Aufenthalt
  • Au-pair als Fahrer gemeldet, wenn nötig

Häufige Fehler

  • Sich auf die Europäische Krankenversicherungskarte allein verlassen
  • Annehmen, die eigene Haftpflicht zahle Schäden am eigenen Hausrat
  • Einen Tarif ohne Schwangerschaft und Geburt wählen
  • Das Au-pair ohne Meldung mit dem Familienauto fahren lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss die Gastfamilie die Versicherung bezahlen?

Ja.

Nach dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit gehen alle Versicherungsbeiträge zu Lasten der

Gastfamilie.

Ist eine Haftpflicht für das Au-pair Pflicht?

Nein, aber viele Vermittlungsagenturen empfehlen sie.

Ohne sie bleiben Schäden an Ihren Sachen und an Ihren Kindern meist ungedeckt.

Ist das Au-pair gesetzlich unfallversichert?

Nein.

Au-pairs werden nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet.

Schutz bei Unfällen gibt nur die private Unfallversicherung.

Reicht die Europäische Krankenversicherungskarte?

Für einen Grundschutz bis zu zwölf Monate, wenn das Au-pair zu Hause versichert ist.

Rücktransport und manche Leistungen fehlen, eine private Ergänzung ist sinnvoll.

Wie lange darf ein Au-pair bleiben?

Mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr.

Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nach dem Merkblatt nicht möglich.

Darf ich die Versicherung vom Taschengeld abziehen?

Nein.

Das Taschengeld von 280 Euro steht dem Au-pair zu,

die Versicherungsbeiträge trägt die Gastfamilie zusätzlich.

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