Welche Versicherungen sind für Kinder wirklich sinnvoll?
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Kurz gesagt
Welche Versicherungen Sie für ein Au-pair brauchen, gibt die Bundesagentur für Arbeit vor: Als Gastfamilie schließen Sie eine Versicherung für Krankheit, Schwangerschaft, Geburt und Unfall ab und zahlen sie selbst. Eine Haftpflicht ist nicht Pflicht, wird aber empfohlen. Pakete aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtschutz kosten etwa 25 bis 70 Euro im Monat.
Öffentlich genannte Beiträge und Pflichtbeträge, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Paket aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtschutz für ein Au-pair in Deutschland | etwa 25 bis 70 Euro im Monat |
| Krankenschutz für Gäste aus dem Ausland, Einstiegstarif bis 34 Jahre | ab etwa 36 Euro im Monat (1,19 Euro am Tag) |
| Unfall-Invaliditätssumme in veröffentlichten Au-pair-Paketen | etwa 20.000 bis 60.000 Euro |
| Taschengeld nach dem Merkblatt der Bundesagentur | 280 Euro im Monat |
| Zuschuss zum Deutschkurs | 70 Euro im Monat oder 840 Euro einmalig |
Die Beiträge stammen aus veröffentlichten Tarifangaben,
die Pflichtbeträge aus Merkblatt und Mustervertrag der Bundesagentur für Arbeit (Stand April und
Oktober 2023).
Einige Ratgeber nennen 260 Euro Taschengeld, maßgeblich ist der Betrag der Bundesagentur.
Ihr Beitrag hängt von Herkunft, Alter und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So setzen sich die festen Kosten für ein Jahr zusammen, ohne Unterkunft, Essen und Fahrten zum Kurs.
| Taschengeld (12 × 280 Euro) | 3.360 Euro |
| Zuschuss Deutschkurs | 840 Euro |
| Paket aus Kranken-, Unfall- und Haftpflichtschutz (12 × 25 bis 70 Euro) | 300 bis 840 Euro |
Zusammen etwa 4.500 bis 5.040 Euro im Jahr. Die Versicherung ist davon der kleinste Teil, sparen sollten Sie dort nicht.
Ein Au-pair ist in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig. Die Bundesagentur für Arbeit verlangt deshalb, dass für das Au-pair eine Versicherung für Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie für Unfälle abgeschlossen wird. Alle Beiträge gehen zu Lasten der Gastfamilie, eine Betriebsnummer brauchen Sie nicht.
Der Krankenschutz muss ab dem ersten Tag bestehen und für den ganzen Aufenthalt gelten. Kommt das Au-pair aus einem Land mit Visumpflicht, muss die Krankenversicherung schon im Visumantrag nachgewiesen werden.
| Versicherung | Pflicht? | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Krankheit, Schwangerschaft, Geburt | ja, nach dem Merkblatt der Bundesagentur | Gastfamilie |
| Unfall | ja, nach dem Merkblatt der Bundesagentur | Gastfamilie |
| Haftpflicht | nein, aber empfohlen | im Paket meist die Gastfamilie |
| Gesetzliche Unfallversicherung | greift nicht, keine Anmeldung | entfällt |
Kommt Ihr Au-pair aus der EU, dem EWR oder der Schweiz und ist es zu Hause krankenversichert, gibt die Europäische Krankenversicherungskarte einen Grundschutz für bis zu zwölf Monate. Leistungen können eingeschränkt sein, und einen Rücktransport ins Heimatland zahlt sie nicht. Eine private Ergänzung schließt diese Lücke.
Au-pairs aus Ländern außerhalb Europas brauchen eine eigene Krankenversicherung für Gäste in Deutschland, oft Incoming-Versicherung genannt. Achten Sie auf die Altersgrenze des Tarifs und darauf, dass Schwangerschaft und Geburt eingeschlossen sind, denn genau das nennt die Bundesagentur ausdrücklich.
Nach den Musterbedingungen der Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht der im Haushalt beschäftigten Personen gegenüber Dritten aus dieser Tätigkeit mitversichert. Ob ein Au-pair darunter fällt, regelt Ihr Vertrag, fragen Sie das vor der Ankunft nach.
Zwei Lücken bleiben fast immer: Zerbricht das Au-pair eine Vase der Familie, zahlt Ihre eigene Haftpflicht nicht. Verletzt es beim Babysitten Ihr Kind, besteht über Ihren Vertrag ebenfalls kein Schutz. Beides deckt eine eigene Haftpflicht des Au-pairs, die in vielen Paketen enthalten ist.
Au-pairs gelten nicht als Hausangestellte, und Sie sind nicht ihr Arbeitgeber. Eine Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung entfällt, und damit auch deren Schutz. Stürzt das Au-pair auf dem Weg zur Kita, hilft nur die private Unfallversicherung aus dem Paket.
Prüfen Sie die Invaliditätssumme. In veröffentlichten Paketen liegt sie etwa zwischen 20.000 und 60.000 Euro. Das reicht für kleinere Folgen, bei schweren Verletzungen ist es wenig.
Ist der Fahrerkreis Ihrer Kfz-Versicherung nicht beschränkt, darf das Au-pair fahren. Haben Sie ihn auf Familienangehörige oder Fahrer ab 25 Jahren begrenzt, müssen Sie das Au-pair melden, sonst kann der Versicherer neben dem Mehrbeitrag eine Vertragsstrafe verlangen.
Führerscheine aus EU und EWR gelten unbegrenzt. Andere ausländische Führerscheine gelten meist sechs Monate, Au-pairs können die Frist um sechs Monate verlängern lassen.
Neben der Versicherung zahlen Sie nach dem Merkblatt der Bundesagentur 280 Euro Taschengeld im Monat, unabhängig von der Arbeitszeit. Für den Deutschkurs beteiligen Sie sich mit mindestens 840 Euro, als Pauschale von 70 Euro im Monat oder auf einmal, dazu die Fahrtkosten zum Kurs. Unterkunft und Verpflegung stellen Sie kostenlos.
Das Au-pair hilft höchstens sechs Stunden am Tag und 30 Stunden in der Woche. Bei einem vollen Jahr stehen ihm vier Wochen bezahlter Urlaub zu.
Fragen und Antworten
Ja.
Nach dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit gehen alle Versicherungsbeiträge zu Lasten der
Gastfamilie.
Nein, aber viele Vermittlungsagenturen empfehlen sie.
Ohne sie bleiben Schäden an Ihren Sachen und an Ihren Kindern meist ungedeckt.
Nein.
Au-pairs werden nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet.
Schutz bei Unfällen gibt nur die private Unfallversicherung.
Für einen Grundschutz bis zu zwölf Monate, wenn das Au-pair zu Hause versichert ist.
Rücktransport und manche Leistungen fehlen, eine private Ergänzung ist sinnvoll.
Mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr.
Eine erneute Beschäftigung als Au-pair ist nach dem Merkblatt nicht möglich.
Nein.
Das Taschengeld von 280 Euro steht dem Au-pair zu,
die Versicherungsbeiträge trägt die Gastfamilie zusätzlich.
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