Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
Privat
Privathaftpflicht Hausrat Wohngebäude Elementarschaden Photovoltaik Bauherrenversicherung Kfz-Versicherung Fahrrad und E-Bike Reiseversicherung Drohnenversicherung Hunde- und Pferdehaftpflicht Tierkrankenversicherung Rechtsschutz Unfallversicherung Berufsunfähigkeit Risikoleben Sterbegeld Private Rente Private Krankenversicherung Krankenzusatz Zahnzusatz Pflegezusatz Grundbesitzerhaftpflicht Gewässerschadenhaftpflicht Jagdhaftpflicht Pferdehaftpflicht Glasversicherung Handyversicherung Motorradversicherung Wohnmobilversicherung Auslandskranken Pferde-OP-Versicherung Grundfähigkeit KinderinvaliditätGewerbe
Betriebshaftpflicht Berufshaftpflicht D&O-Versicherung Firmenrechtsschutz Inhaltsversicherung Gewerbegebäude Betriebsunterbrechung Elektronikversicherung Maschinenversicherung Bauleistung Transportversicherung Flottenversicherung Cyberversicherung Warenkreditversicherung Betriebsrente (bAV) Betriebliche Krankenversicherung Gruppenunfallversicherung Nach BetriebsartRatgeber
Welche Versicherungen brauche ich? Wer zahlt den Schaden? Versicherungen, die nicht jeder braucht Kündigungsfristen Versicherungsfragen Bedingungen aller Tarife vergleichenVersicherer
Versicherer von A bis Z Versicherer in Österreich Versicherer in Spanien Beschwerden im VergleichKontakt
03375 / 29 12 77 Kontakt Kunden-Login, Verträge, DokumenteSprache
Österreich English Español Boot und YachtVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Private Krankenversicherung
Kurz gesagt
Ja, die private Krankenversicherung zahlt eine künstliche Befruchtung, wenn die Unfruchtbarkeit eine organische Ursache bei der versicherten Person hat. Dann trägt sie nach dem Verursacherprinzip meist die ganze Behandlung, auch am gesunden Partner. Eine feste Altersgrenze gibt es nicht, die Erfolgsaussicht je Versuch muss aber bei etwa 15 Prozent liegen. Ein Versuch kostet rund 3.700 bis 10.000 Euro.
Kosten je Behandlungsversuch aus veröffentlichten Angaben, ohne Zuschüsse der Länder.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| IVF, Privatversicherte, je Versuch | etwa 3.700 Euro |
| ICSI, Privatversicherte, je Versuch | etwa 5.000 bis 10.000 Euro |
| Eigenanteil gesetzlich Versicherter je Versuch | etwa 1.500 Euro bei IVF, 1.800 Euro bei ICSI |
| Vier Versuche im BGH-Fall von 2019 | rund 17.500 Euro |
| Einfrieren befruchteter Eizellen | etwa 800 Euro, Lagerung rund 25 Euro im Monat |
Die Kostenangaben je Versuch stammen aus einer Übersicht mit Stand 2021 und schwanken je Praxis
und Medikamenten.
Das Rechenbeispiel unten ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Ursache liegt beim Mann, deshalb trägt seine private Versicherung die ganze Behandlung, sofern der Tarif voll erstattet.
| Drei ICSI-Versuche zu je etwa 5.000 Euro | etwa 15.000 Euro |
| Erstattung der PKV bei voller Leistung | etwa 15.000 Euro |
| Selbstbeteiligung im Tarif, Beispiel | 500 Euro |
| Entgangene Beitragsrückerstattung | je nach Tarif |
Das Paar trägt vor allem die Selbstbeteiligung. Wäre die Frau die Ursache und gesetzlich versichert, zahlte die Kasse nur die Hälfte, und das Paar läge bei rund 7.500 Euro Eigenanteil.
Kinderlosigkeit selbst ist keine Krankheit, die organische Ursache dahinter schon, etwa verschlossene Eileiter oder eine stark eingeschränkte Samenqualität. Der Bundesgerichtshof hat die künstliche Befruchtung bei organisch bedingter Unfruchtbarkeit schon am 17. Dezember 1986 als medizinisch notwendige Heilbehandlung eingeordnet (Az. IVa ZR 78/85).
Gezahlt wird nur mit eigenen Ei- und Samenzellen des Paares. Eine Eizellspende, die in Deutschland verboten ist, muss die private Krankenversicherung auch dann nicht zahlen, wenn sie im Ausland erlaubt ist (BGH, 14. Juni 2017, Az. IV ZR 141/16).
Entscheidend ist, bei wem die Ursache liegt. Ist der privat versicherte Mann unfruchtbar, zahlt seine Versicherung auch die Behandlung an der Frau, also Hormone, Eizellentnahme und Embryotransfer. Die Behandlung lässt sich nicht in Einzelteile zerlegen (BGH, 3. März 2004, Az. IV ZR 25/03).
Liegt die Ursache dagegen bei einer gesetzlich versicherten Partnerin, gelten für sie die Regeln der Kasse mit Altersgrenzen und 50 Prozent Zuschuss. In solchen gemischten Fällen klären Sie vorab mit beiden Versicherern, wer welchen Teil übernimmt.
| Ursache liegt bei | Versicherung | Wer zahlt was |
|---|---|---|
| Mann | Mann privat | PKV des Mannes, meist die ganze Behandlung |
| Frau | Frau privat | PKV der Frau, meist die ganze Behandlung |
| Frau | Frau gesetzlich | Kasse nach ihren Regeln, 50 Prozent |
| Beide | gemischt | jede Seite nach ihren Regeln, vorher abstimmen |
Die private Versicherung zahlt nur, solange die Behandlung eine ausreichende Aussicht auf eine Schwangerschaft hat. Nach der Rechtsprechung liegt die Grenze bei etwa 15 Prozent je Versuch. Viele erfolglose Versuche können die Aussicht senken. Der BGH hat 2005 auch entschieden, dass die Versicherung für ein zweites Kind zahlen muss (21. September 2005, Az. IV ZR 113/04).
Allein das Alter der Frau ist kein Grund zur Ablehnung. Am 4. Dezember 2019 verurteilte der BGH einen Versicherer, die Kosten von rund 17.500 Euro für vier Versuche einer 44 Jahre alten Frau weitgehend zu tragen (Az. IV ZR 323/18). Maßstab ist die Aussicht auf eine Schwangerschaft, nicht auf eine Geburt.
Viele Tarife erstatten die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte voll, andere nur einen Prozentsatz. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gilt auch hier, und wer eine Erstattung einreicht, verliert in vielen Tarifen die Beitragsrückerstattung für dieses Jahr.
Holen Sie vor dem ersten Versuch eine schriftliche Leistungszusage mit Behandlungsplan ein. Dann wissen Sie, welche Schritte gezahlt werden, und streiten nicht erst nach der Rechnung.
Ohne organische Ursache, bei Behandlung mit gespendeten Zellen und bei Verfahren, die in Deutschland verboten sind. Auch wenn die Erfolgsaussicht nach ärztlicher Einschätzung unter der Schwelle liegt, lehnt der Versicherer meist ab.
Wer erst mit konkretem Kinderwunsch in die private Versicherung wechseln möchte, muss bekannte Befunde in den Gesundheitsfragen angeben. Das kann zu einem Ausschluss oder Zuschlag führen.
Fragen und Antworten
Bei vielen Versicherern ja, anders als die gesetzliche Kasse.
Maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen, fragen Sie vorab nach.
Keine feste.
Das Alter allein reicht nach dem BGH nicht für eine Ablehnung,
es zählt die Aussicht auf eine Schwangerschaft.
Eine feste Zahl gibt es meist nicht.
Entscheidend ist, dass jeder Versuch noch eine Erfolgsaussicht von etwa 15 Prozent hat.
Ja, die Krankheit besteht nach der Geburt des ersten Kindes fort.
So hat es der BGH 2005 entschieden.
Ja, wenn die Ursache bei Ihnen liegt.
Dann gehört die Behandlung Ihrer Frau zur Behandlung Ihrer Krankheit.
Nein.
Methoden, die in Deutschland verboten sind, muss sie auch im Ausland nicht zahlen.
Meist nur, wenn es medizinisch nötig ist, etwa vor einer Krebstherapie.
Holen Sie dafür vorher eine Zusage ein.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Private Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?
Wie werden Kinder in der PKV versichert?
Jedes Kind bekommt in der privaten Krankenversicherung einen eigenen Vertrag mit eigenem…
Private oder gesetzliche Krankenversicherung: Was ist besser?
Keine ist grundsätzlich besser. Die private lohnt sich vor allem für Beamte und für gut…
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Ein gesunder Angestellter um 30 zahlt für einen guten Tarif meist 450 bis 700 Euro im Monat…
Wann lohnt sich die Beitragsrückerstattung in der PKV?
Die Beitragsrückerstattung lohnt sich, wenn Ihre Arztrechnungen eines Jahres unter dem…
Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Wir sind Makler und vermitteln Ihnen genau den Tarif, den Sie gewählt haben,
bei jedem Versicherer am Markt.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen