Transportversicherung
Die Güterschaden- und Verkehrshaftpflicht ist nach § 7a GüKG Pflicht und deckt Ihre Haftung für Ladung nach HGB und CMR.
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Wer Güter mit Lkw über 3,5 Tonnen befördert, darf ohne Güterschadenhaftpflicht nicht einmal losfahren. Dazu kommen Kfz-Haftpflicht, Kasko und die Frage, was nach einem Unfall mit voller Ladung passiert. Hier steht, was Pflicht ist, was sinnvoll ist und was es kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ja, sobald Sie gewerblich Güter mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht befördern, auch mit Anhänger gerechnet. Die Pflicht nach § 7a GüKG gilt ab dem ersten Fahrzeug, die Mindestsumme beträgt 600.000 Euro je Schadenereignis, und die Bestätigung muss bei jeder Fahrt an Bord sein. Fehlt sie bei einer Kontrolle, drohen Bußgeld und Probleme mit der Erlaubnis.
Ein Lkw richtet bei einem Unfall schnell Millionenschäden an. Dafür ist die Kfz-Haftpflicht da, und ihre Deckungssumme sollte deutlich über dem Mindestbetrag liegen.
Rutschende Ladung, eine Vollbremsung, ein Umkippen in der Kurve: Beschädigte Ware ersetzt der Frachtführer bis zur gesetzlichen Haftungsgrenze.
Plane aufgeschlitzt, Diesel abgezapft, ganzer Auflieger weg: Rastplätze und ungesicherte Parkplätze sind Tatorte.
Kontrollen, Tachografen, Mautnachforderungen: Verfahren gegen Fahrer und Unternehmer kosten Zeit und Anwalt.
Nach einem Unfall steht das Fahrzeug Wochen in der Werkstatt. Leasing, Fahrerlohn und Aufträge laufen weiter.
Fahrer steigen täglich dutzendfach auf und ab, sichern Ladung und kuppeln Anhänger. Stürze und Rückenschäden sind häufig.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Güterschaden- und Verkehrshaftpflicht ist nach § 7a GüKG Pflicht und deckt Ihre Haftung für Ladung nach HGB und CMR.
Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes Fahrzeug Pflicht; Kasko schützt den Lkw selbst, ab drei Fahrzeugen im Flottenvertrag.
Dringend empfohlen
Für Schäden außerhalb des Straßenverkehrs, etwa beim Be- und Entladen mit fremden Staplern oder auf dem Betriebshof.
Mit Verkehrsrechtsschutz für Bußgeld- und Strafverfahren, Streit um Frachtlohn und Arbeitsrecht.
Sinnvoll je nach Betrieb
Zusätzlicher Unfallschutz für Fahrer, auch in der Freizeit und bei Übernachtungen unterwegs.
Hilft, wenn der Betriebshof mit Werkstatt nach einem Brand ausfällt.
Für Inhaber, die selbst fahren: Rücken und Gesundheit entscheiden über das Einkommen.
Den größten Teil macht die Kfz-Versicherung aus. Die Güterschadenhaftpflicht wird je Fahrzeug nach Gewicht, Einsatzgebiet und Haftungshöhe berechnet.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Transportversicherung | Güterschadenhaftpflicht 7,5-Tonner, Regionalverkehr bis 150 km, gesetzliche Haftung | etwa 280 bis 350 Euro im Jahr |
| Transportversicherung | Güterschadenhaftpflicht Lastzug über 7,5 Tonnen, Deutschland | etwa 450 bis 580 Euro im Jahr |
| Transportversicherung | Lastzug über 7,5 Tonnen, Deutschland und Europa nach CMR | etwa 620 bis 800 Euro im Jahr |
| Flottenversicherung | 7,5-Tonner im Güterverkehr, nur Haftpflicht | ab etwa 2.500 Euro im Jahr |
| Flottenversicherung | 7,5-Tonner mit Haftpflicht und Vollkasko | etwa 2.500 bis 5.000 Euro im Jahr |
Zum Vergleich: Die Güterschadenhaftpflicht für einen 7,5-Tonner kostet im Jahr ungefähr so viel wie eine volle Tankfüllung Diesel für denselben Lkw.
Die Werte zur Güterschadenhaftpflicht stammen aus einem veröffentlichten Tarif (ohne Versicherungsteuer, 125 Euro Selbstbehalt, Zuschläge für Thermo-, Tank- und Silofahrzeuge), die Kfz-Werte aus öffentlichen Vergleichsangaben. Stand September 2026. Schwere Sattelzüge liegen in der Kfz-Versicherung deutlich höher.
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Für: Unternehmer mit einem Fahrzeug, der selbst fährt
Zusammen etwa 3.300 bis 6.500 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Betrieb mit drei bis zehn Lkw und angestellten Fahrern
Zusammen etwa 12.000 bis 50.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Fernverkehr mit Sattelzügen im In- und Ausland, eigener Betriebshof
Zusammen ab etwa 50.000 Euro im Jahr, individuell kalkuliert
Dieses Paket anfragenSechs Ereignisse, wie sie Transportunternehmer kennen, alle an einem Montag. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.
Auf dem Rastplatz wurde die Plane aufgeschlitzt, zwölf Kartons Elektrowerkzeug fehlen.
Auffahrunfall im Stau: Der Lkw schiebt zwei Pkw zusammen, eine Fahrerin wird verletzt.
Die Front des eigenen Lkw ist zerstört, Kühler und Kabine müssen ersetzt werden.
Die Ladung Fliesen verrutscht bei einer Vollbremsung, ein Drittel ist zerbrochen.
Beim Entladen mit dem Kundenstapler beschädigt Ihr Fahrer eine Sprinkleranlage in der Halle.
Ein Bußgeldverfahren wegen Lenkzeitverstößen wird eröffnet, Sie brauchen einen Anwalt.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Güterschadenhaftpflicht, CMR, Kfz-Flotte und Betriebshaftpflicht greifen ineinander. Als Makler vergleichen wir mehrere Versicherer und schließen die Lücken dazwischen.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst, darunter Transportschäden an Booten auf dem Tieflader. Wir wissen, welche Fotos und Frachtbriefe ein Versicherer sehen will.
Flotte, Verkehrshaftung, Fahrerschutz und Ihre private Vorsorge laufen bei uns zusammen.
Viele Transportunternehmen sind Familienbetriebe wie wir. Für Sie ist unsere Arbeit kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Fragen und Antworten
Für gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger. Die Mindestsumme beträgt 600.000 Euro je Schadenereignis.
Nach einem veröffentlichten Tarif etwa 280 bis 800 Euro im Jahr je Fahrzeug, abhängig von Gewicht, Einsatzgebiet und Haftungshöhe.
Nein. Die Kfz-Haftpflicht deckt Schäden Dritter durch den Unfall, die Kasko Ihren Lkw. Für die Ladung haften Sie als Frachtführer, das deckt die Verkehrshaftung.
Das ist die gesetzliche Haftungsgrenze für Ladungsschäden im Inland und nach CMR, umgerechnet rund zehn Euro je Kilogramm. Darüber hinaus haften Sie nur, wenn Sie mehr vereinbart haben oder grob fahrlässig handeln.
Nein, dort ist die Güterschadenhaftpflicht gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ihre Auftraggeber verlangen sie aber fast immer.
Die BG Verkehr. Sie ist Pflicht, sobald Sie Fahrer oder andere Mitarbeiter beschäftigen; als Unternehmer können Sie sich dort selbst versichern.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Muss ich als Spediteur ohne eigene Lkw überhaupt eine Versicherung haben?

Ich fahre nur einen Sprinter unter 3,5 Tonnen. Brauche ich trotzdem eine Frachtführerversicherung?

Wofür hafte ich eigentlich, wenn beim Umzug etwas kaputtgeht?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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