Betriebshaftpflicht
Die Vereins- oder Verbandshaftpflicht zahlt Personen- und Sachschäden bei Veranstaltungen, auf dem Gelände und bei allen satzungsgemäßen Aktivitäten.
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Das Sommerfest, der Kuchenstand, die Jugendfreizeit, die Kasse des Vorstands: Im Verein arbeiten meist Ehrenamtliche, die Haftung ist trotzdem echt. Ein vergessener Förderantrag oder ein Sturz auf dem Vereinsgelände landet schnell beim Vorstand persönlich. Hier steht, was Vereine, Verbände und Gemeinden wirklich brauchen und was es kostet.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Ehrenamtliche Vorstände, die höchstens die Ehrenamtspauschale bekommen, haften nach § 31a BGB dem Verein gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung gilt das nicht, etwa bei nicht abgeführten Lohnsteuern oder Beiträgen. Eine Vermögensschadenhaftpflicht oder D&O für den Vorstand schützt genau dort und kostet für kleine Vereine oft nur wenige hundert Euro im Jahr.
Beim Sommerfest stürzt ein Gast über ein Kabel, beim Laternenumzug verbrennt sich ein Kind. Der Verein haftet als Veranstalter.
Glatteis auf dem Weg zum Vereinsheim, ein loser Ast am Sportplatz, ein Dachziegel an der Kirche: Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Verein.
Ein Förderantrag wird zu spät gestellt, die Gemeinnützigkeit geht wegen fehlerhafter Mittelverwendung verloren, Steuern werden nicht abgeführt.
Veruntreuung durch Kassierer gehört zu den häufigen Schäden in Vereinen. Oft fällt sie erst bei der Kassenprüfung auf.
Helferinnen und Helfer fahren mit dem eigenen Auto, tragen Bänke, stehen auf Leitern. Nicht jeder Unfall ist gesetzlich abgesichert.
Mitgliederlisten mit Kontodaten und Geburtsdaten liegen oft auf privaten Rechnern. Ein Datenleck löst Meldepflichten aus.
Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.
Unverzichtbar
Die Vereins- oder Verbandshaftpflicht zahlt Personen- und Sachschäden bei Veranstaltungen, auf dem Gelände und bei allen satzungsgemäßen Aktivitäten.
Dringend empfohlen
Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Fehler des Vorstands, etwa verpasste Förderfristen oder falsche Mittelverwendung.
Versichert Vereinsheim, Gemeindehaus oder Kirche gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser.
Ersetzt Sportgeräte, Instrumente, Zelte und Ausstattung nach Brand, Wasser und Einbruch.
Schließt Lücken für Mitglieder und Helfer, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind.
Sinnvoll je nach Betrieb
Für größere Verbände und Stiftungen mit hauptamtlicher Leitung, die persönlich für Managemententscheidungen haftet.
Für Verbände mit Geschäftsstelle, Mitgliederportal und Spendenkonten.
Für Streit mit Beschäftigten, Vermietern oder ausgeschlossenen Mitgliedern.
Der Beitrag hängt von Mitgliederzahl, Veranstaltungen, Gebäuden und hauptamtlichen Beschäftigten ab. Viele Landessportbünde und Dachverbände haben Sammelverträge, die eine Grunddeckung schon enthalten.
| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Betriebshaftpflicht | Kleiner Verein mit etwa 100 Mitgliedern und einem Fest im Jahr | etwa 100 bis 300 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Verband mit Geschäftsstelle, zehn Beschäftigten und Tagungen | etwa 400 bis 1.200 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Vermögensschadenhaftpflicht für den Vorstand, 250.000 Euro | etwa 150 bis 500 Euro im Jahr |
| Gewerbegebäude | Vereinsheim oder Gemeindehaus mit 1 Mio. Euro Neuwert | etwa 800 bis 2.500 Euro im Jahr |
| Gruppenunfallversicherung | Ehrenamtliche Helfer, pauschal je Person | etwa 3 bis 10 Euro im Jahr je Person |
Zum Vergleich: Die Haftpflicht eines kleinen Vereins kostet im Jahr ungefähr so viel wie die Mitgliedsbeiträge von drei bis zehn Mitgliedern.
Richtwerte ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen und unserer Angebotspraxis. Prüfen Sie vorher, was ein Sammelvertrag Ihres Dachverbands schon abdeckt; das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
01
Für: Kleiner eingetragener Verein ohne eigenes Gebäude
Zusammen etwa 250 bis 700 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen02
Für: Verein oder Gemeinde mit eigenem Haus, Festen und vielen Helfern
Zusammen etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragen03
Für: Verband oder Stiftung mit Geschäftsstelle und hauptamtlicher Leitung
Zusammen etwa 2.500 bis 7.000 Euro im Jahr
Dieses Paket anfragenSechs Dinge, die Vereinen und Gemeinden wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Festsamstag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.
Beim Aufbau kippt ein Pavillon im Wind auf das Auto eines Nachbarn.
Eine Besucherin stolpert über ein Stromkabel und bricht sich das Handgelenk.
Ein Helfer rutscht von der Leiter, als er Lichterketten aufhängt. Er fällt länger im Beruf aus.
Der Kassenwart merkt: Der Antrag auf Landesförderung für die neue Flutlichtanlage ist nicht fristgerecht eingegangen.
In der Küche des Vereinsheims fängt eine Fritteuse Feuer. Küche und Saal sind verrußt.
Nach dem Fest brechen Unbekannte in den Geräteraum ein, Musikanlage und Kasse sind weg.
Welches Paket hätten Sie gehabt?
Beispielhafte Summen, ohne Selbstbeteiligung. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von den Bedingungen ab.
Aus der Bootsversicherung kennen wir Segel- und Wassersportvereine mit ihren Häfen, Regatten und Ehrenamtlichen. Wir wissen, wie Vorstand und Veranstaltungen zusammenhängen.
Als Makler prüfen wir, was Ihr Dachverband schon abdeckt, holen Angebote mehrerer Versicherer ein und schließen nur die echten Lücken.
In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst. Wir helfen dem Vorstand, einen Schaden sauber zu melden.
Für den Verein kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer. Der Vorstand wechselt, Ihr Ansprechpartner bei uns bleibt.
Fragen und Antworten
Gesetzlich nicht, praktisch ja. Der Verein haftet als Veranstalter und für sein Gelände, und ohne Versicherung zahlt er aus der Vereinskasse, im schlimmsten Fall haftet der Vorstand.
Für kleine Vereine etwa 100 bis 300 Euro im Jahr. Verbände mit Geschäftsstelle und Tagungen zahlen eher 400 bis 1.200 Euro.
Viele Ehrenamtliche in gemeinnützigen Organisationen, Kirchen und Kommunen sind gesetzlich unfallversichert, gewählte Vorstände aber oft nur freiwillig. Eine Gruppenunfallversicherung schließt die Lücken.
Meist nicht, wenn Feste in der Vereinshaftpflicht eingeschlossen sind. Bei großen oder öffentlichen Veranstaltungen lohnt die Nachfrage, weil es oft Grenzen bei der Besucherzahl gibt.
Sie schützt Vorstände und Geschäftsführer gegen Forderungen wegen Managementfehlern. Für größere Verbände und Stiftungen mit Hauptamtlichen ist sie sinnvoll, kleinen Vereinen reicht oft eine Vermögensschadenhaftpflicht.
Viele Kirchengemeinden sind über Sammelverträge der Landeskirche oder des Bistums versichert. Prüfen Sie, ob Veranstaltungen, Gebäude und eigene Einrichtungen wie Kitas darin vollständig enthalten sind.
NAMMERT Versicherungsmakler
Die empfohlenen Versicherungen sind schon angekreuzt. Ändern Sie, was nicht passt, wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Reicht die Versicherung über den Landessportbund nicht aus?

Wer zahlt, wenn ein Jugendlicher aus unserer Wohngruppe etwas beschädigt?

Wer haftet, wenn auf einer Veranstaltung ein Gast verletzt wird: die Agentur, der Kunde oder die Location?
Diese Seite gilt für folgende Wirtschaftszweige der WZ 2025:
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025). Alle Betriebsarten
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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