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Magazin / Bordfunk · Folge 18

Der Notsender im Wäschekorb: wer die Suche nach einem Boot bezahlt, das nie in Not war

Ein Boot auf Böcken in der Winterhalle, ein Notsender unter einer Rettungsweste und abends ein Anruf. Diese Folge erzählt, warum ein Fehlalarm in der Haftpflicht versichert ist und nicht in der Kasko, und warum die Unfallversicherung Premium auch eine vergebliche Suche bezahlt.

01. Oktober 202610 minNAMMERT Assekuradeur GmbH

Folge anhören Dauer 10 min
Die Folge zum Nachlesen

Willkommen beim Bordfunk, Folge achtzehn.

Ein Samstag Ende Oktober. Das Boot steht seit dem Vormittag in der Winterhalle, aufgebockt, der Rumpf gewaschen. Der Eigner räumt aus, was über den Winter nicht an Bord bleiben soll. Polster, Leinen, die Rettungswesten. Alles kommt in einen großen Wäschekorb auf der Werkbank. Ganz oben drauf, weil es so handlich ist, der kleine gelbe Notsender. Dann noch schnell die Persenning festgezurrt, Licht aus, Tor zu, nach Hause.

Was er nicht sieht: Beim Hineinlegen ist eine Weste auf den Sender gerutscht. Genau auf die Taste. Und der kleine Sender macht, wofür er gebaut ist. Er sendet. Kein Wind, kein Wasser, keine Welle. Ein Boot auf Böcken in einer verschlossenen Halle. Und irgendwo kommt ein Notsignal an.

Abends klingelt das Telefon. Eine Nummer, die er nicht kennt. Am anderen Ende jemand, der sehr ruhig und sehr genau fragt, ob mit dem Boot alles in Ordnung ist. Ob er an Bord ist. Ob jemand an Bord ist. Und während er antwortet, nein, das Boot steht in der Halle, ich sitze hier am Küchentisch, merkt er, wie ihm warm wird. Denn wer ein Notsignal empfängt, nimmt es ernst. Und Ernstnehmen kostet.

Die Frage, die ihn an diesem Abend nicht mehr loslässt, ist die Frage dieser Folge: Wer bezahlt eine Suche nach einem Boot, das nie in Not war?

Der erste Gedanke ist bei fast allen derselbe. Die Kasko. Die ist doch fürs Boot da. Nur ist dem Boot nichts passiert. Kein Kratzer, kein Wasser im Rumpf, nichts, was eine Werft reparieren müsste. Die Kasko ersetzt Schäden am Fahrzeug. Hier gibt es keinen. Der zweite Gedanke ist meistens: Dann eben selbst schuld, selbst zahlen. Und hier wird es interessant.

Jetzt kommt der Teil, der die meisten Gespräche über einen Fehlalarm entspannt. Die Antwort steht an einer Stelle, an der kaum jemand sucht. In der Haftpflicht. In den Tarifen Basis Plus und Premium gibt es einen eigenen Absatz mit der Überschrift Such- und Hilfekosten. Und der Satz darin lautet so: Es besteht Versicherungsschutz für entstandene Such- und Hilfekosten durch das unbeabsichtigte Auslösen von Notfallrettungsmitteln wie EPIRB oder DSC, ohne dass eine Notfallsituation vorliegt.

Lassen Sie sich das kurz auf der Zunge zergehen. Ohne dass eine Notfallsituation vorliegt. Der Absatz ist nicht für den echten Notfall geschrieben. Er ist für genau den Abend am Küchentisch geschrieben. Für den Sender im Wäschekorb. Für den Daumen, der am Funkgerät die Notruftaste erwischt, die in den Bedingungen DSC heißt. Im Klartext: Der Fehlalarm ist nicht die Lücke. Der Fehlalarm ist der versicherte Fall.

Und warum ausgerechnet die Haftpflicht? Eigentlich zahlt die Haftpflicht, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen. Hier hat niemand einen Schaden. Es haben sich nur andere um Sie gekümmert, ohne dass es nötig war. Die Bedingungen haben diese Kosten trotzdem dorthin gelegt. Merken Sie sich also für den Fall der Fälle: Nicht im Kaskovertrag blättern. In der Haftpflicht.

Jetzt die Zahlen, weil sie zu einer ehrlichen Antwort gehören. Die Leistung beträgt zwanzigtausend Euro je Schadenereignis. Im ganzen Versicherungsjahr sind es für solche Fehlalarme zusammen höchstens vierzigtausend Euro. Und es gibt eine Selbstbeteiligung: zehn Prozent, mindestens fünfhundert Euro. Wer also eine Rechnung über dreitausend Euro bekommt, trägt davon fünfhundert selbst. Bei zehntausend Euro wären es tausend.

Und noch ein kleiner Satz am Ende des Absatzes, der wichtig ist: soweit diese nicht anderweitig erstattet werden können. Im Klartext: Zahlt schon jemand anderes, springt die Haftpflicht nicht ein zweites Mal ein. Sie ist die Stelle, an der die Rechnung landet, wenn sonst keiner da ist. Nicht die erste Adresse für jeden Euro.

Und in der Haftpflicht Basis? Dort steht dieser Absatz nicht. Wer Basis hat, findet zu Such- und Hilfekosten nach einem Fehlalarm in seinen Bedingungen nichts. Das ist einer der Unterschiede zwischen den Stufen, die man nicht auf den ersten Blick sieht. Und genau deshalb lohnt sich der zweite Blick in den eigenen Versicherungsschein.

Damit wäre die Geschichte eigentlich fertig. Aber es gibt einen zweiten Teil, und der dreht die Sache noch einmal um. Was ist, wenn es kein Fehlalarm war? Oder wenn alle dachten, es sei keiner?

Stellen Sie sich einen anderen Abend vor. Ein Boot kommt nicht zur verabredeten Zeit in den Hafen. Das Funkgerät schweigt. An Land macht sich jemand Sorgen und schlägt Alarm. Eine Suche läuft an. Und am Ende liegt das Boot friedlich in einer Bucht, weil der Akku vom Funkgerät leer war. Niemand war in Not. Aber nach allem, was man wusste, musste man es annehmen.

Hier kommt der zweite Aha-Moment, und er liegt wieder in einem Vertrag, an den man zuerst nicht denkt: in der Unfallversicherung Premium. Dort gibt es einen Baustein mit der Überschrift Seenotrettungs-, Bergungs- und Suchkosten. Ersetzt werden Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze nach einem Seenotfall oder Unfall. Und dann der Satz, auf den es ankommt: Einem Seenotfall oder Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, auch wenn die Suche vergeblich war.

Im Klartext: Es muss nichts passiert sein. Es muss nur so ausgesehen haben. Wer nach allem, was man wusste, in Not sein konnte, wird so behandelt, als wäre er es gewesen. Das gilt für alle, die die Unfallversicherung schützt: den Eigner und alle berechtigten Insassen, also Skipper, Crew und Gäste. Die Leistung geht bis fünfzigtausend Euro. Auch hier gilt: Muss ein anderer zahlen, etwa eine Krankenkasse, ist zuerst der dran.

Zwei Verträge also, zwei Situationen. Der Sender im Wäschekorb, bei dem jeder weiß, dass nie Gefahr war: Das ist die Haftpflicht, Basis Plus oder Premium. Die Suche nach einem Boot, das in Not sein konnte: Das ist die Unfallversicherung Premium. Und wenn das Boot selbst geborgen werden muss, weil es wirklich gesunken oder gestrandet ist, dann sind wir bei der Kasko und bei Folge zwölf.

Bleibt die Frage, was der Eigner an jenem Samstagabend am besten tut. Erstens: den Irrtum sofort aufklären, sobald er davon weiß. Die Bedingungen verlangen, dass man nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgt. Jede Minute, in der niemand mehr sucht, ist eine Minute, die keiner bezahlen muss. Zweitens: den Fall innerhalb einer Woche melden. So steht es in der Haftpflicht, auch wenn noch gar keine Rechnung gekommen ist. Drittens: alles aufheben, was danach kommt. Briefe, Rechnungen, Namen.

Nicht abwarten, ob vielleicht nichts kommt. Nicht hoffen, dass es keiner merkt. Melden.

Und damit zurück in die Winterhalle. Wer bezahlt eine Suche nach einem Boot, das nie in Not war? Wenn es ein echter Fehlalarm war und im Schein Basis Plus oder Premium steht: die Haftpflicht, abzüglich zehn Prozent, mindestens fünfhundert Euro. Wenn alle mit gutem Grund an einen Notfall glauben mussten: die Unfallversicherung Premium. Und wenn nichts davon im Vertrag steht, dann lohnt sich genau jetzt, im Winter, der Blick in den Schein, bevor der Sender wieder an Bord geht.

Der Eigner legt seinen Notsender seitdem übrigens nicht mehr in den Wäschekorb, sondern in eine Schublade. Und falls Sie sich fragen, ob so ein Sender merkt, dass er in einer Halle liegt und nicht auf See treibt: Nein, das merkt er nicht, er ist in dieser Hinsicht sehr pflichtbewusst.

Das war der Bordfunk, Folge achtzehn. Die Stellen aus den Bedingungen finden Sie in den Shownotes. Kommen Sie gut durch den Winter.

Ein Samstag Ende Oktober: Das Boot steht aufgebockt in der Winterhalle, der Eigner räumt Polster, Leinen und Rettungswesten in einen Wäschekorb, ganz oben der kleine Notsender. Eine Weste rutscht auf die Taste, und der Sender sendet. Abends fragt am Telefon jemand sehr ruhig, ob mit dem Boot alles in Ordnung ist. Die Frage dieser Folge: Wer bezahlt eine Suche nach einem Boot, das nie in Not war?

Der erste Aha-Moment: Die Kasko ist es nicht, denn am Boot ist nichts beschädigt. Die Antwort steht in der Haftpflicht. In Basis Plus und Premium gibt es einen eigenen Absatz zu Such- und Hilfekosten, und der gilt ausdrücklich für das unbeabsichtigte Auslösen von Notfallrettungsmitteln wie EPIRB oder DSC, ohne dass eine Notfallsituation vorliegt. Der Fehlalarm ist also nicht die Lücke, sondern der versicherte Fall. Die Leistung beträgt 20.000 Euro je Schadenereignis und 40.000 Euro im Versicherungsjahr, die Selbstbeteiligung zehn Prozent, mindestens 500 Euro. In der Haftpflicht Basis steht dieser Absatz nicht.

Der zweite Aha-Moment betrifft die Suche, die sich hinterher als unnötig herausstellt. Die Unfallversicherung Premium ersetzt Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze nach einem Seenotfall oder Unfall, und einem Seenotfall steht gleich, wenn er unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, auch wenn die Suche vergeblich war. Versichert sind der Eigner und alle berechtigten Insassen, die Leistung geht bis 50.000 Euro, soweit kein Dritter zahlen muss.

Was nach einem Fehlalarm zu tun ist, steht ebenfalls in den Bedingungen: den Schaden nach Möglichkeit abwenden und mindern, also den Irrtum sofort aufklären, und den Versicherungsfall in der Haftpflicht innerhalb einer Woche anzeigen, auch wenn noch keine Rechnung gekommen ist. Muss das Boot selbst geborgen werden, ist das eine Frage der Kasko, siehe Folge 12.

Shownotes

Such- und Hilfekosten: Versicherungsschutz für entstandene Such- und Hilfekosten durch das unbeabsichtigte Auslösen von Notfallrettungsmitteln wie EPIRB oder DSC (Notrufsignal), ohne dass eine Notfallsituation vorliegt, soweit diese nicht anderweitig erstattet werden können (A-15.1 AVB Haftpflicht Basis Plus, A-15.2 AVB Haftpflicht Premium) Leistung 20.000 Euro je Schadenereignis, jährlich insgesamt höchstens 40.000 Euro für Schäden infolge unbeabsichtigten Auslösens von Rettungsmitteln; Selbstbeteiligung 10 Prozent, mindestens 500 Euro je Schaden (A-15.2 und A-15.3 AVB Haftpflicht Basis Plus, entsprechend Premium) Die AVB Haftpflicht Basis enthalten keinen Absatz zu Such- und Hilfekosten Seenotrettungs-, Bergungs- und Suchkosten: Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nach einem Seenotfall oder Unfall; einem Seenotfall oder Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war, auch wenn die Suche vergeblich war; nur soweit kein Dritter zur Kostenerstattung verpflichtet ist; bis maximal 50.000 Euro (A-2.4 AVB Unfall Premium) Versicherte Personen der Unfallversicherung sind der Eigner sowie alle berechtigten Insassen, also Skipper, Crew und Gäste (A-1.1 AVB Unfall Premium) Nach dem Versicherungsfall: Anzeige innerhalb einer Woche, nach Möglichkeit für Abwendung und Minderung des Schadens sorgen (B-5.3 AVB Haftpflicht Premium) Bergung und Wrackbeseitigung des Bootes selbst: Kasko, siehe Folge 12

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