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Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Kurz gesagt

Ja, als Angestellte oder Angestellter sind Sie im Homeoffice seit dem 18. Juni 2021 gesetzlich unfallversichert, im gleichen Umfang wie im Büro. Versichert sind die Arbeit, der Weg in der Wohnung zum Arbeitsplatz, zur Küche oder Toilette und der Weg zur Kita. Private Dinge zwischendurch, etwa Wäsche oder der Paketbote, sind nicht versichert.

Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Was es kostet

Was der gesetzliche Schutz im Homeoffice kostet und leistet, dazu der Preis einer privaten Ergänzung aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Ihr eigener Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung im Homeoffice0 Euro, der Arbeitgeber zahlt im Schnitt 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme (2025)
Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall zu Hause80 Prozent des Bruttolohns, höchstens der Nettolohn, bis zu 78 Wochen
Verletztenrente bei 30 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit und 50.000 Euro Jahresarbeitsverdienstrund 10.000 Euro im Jahr, etwa 830 Euro im Monat
Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026. Die Rente ist mit zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes mal Grad der Minderung gerechnet, ohne Zuschläge. Die privaten Beiträge stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen; Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Umfang ab.

Rechenbeispiel

Zwei Stürze auf derselben Treppe an einem Homeoffice-Tag

Angestellter, 50.000 Euro brutto im Jahr, arbeitet dienstags zu Hause. Das Arbeitszimmer liegt im Keller.

8.05 Uhr: Sturz auf dem Weg zum SchreibtischArbeitsunfall, gesetzlich versichert
Behandlung und Rehavollständig über die Berufsgenossenschaft
Bei Ausfall über sechs WochenVerletztengeld, 80 Prozent brutto, höchstens netto
Bleibende Minderung der Erwerbsfähigkeit 30 Prozentzwei Drittel von 50.000 Euro sind 33.333 Euro, davon 30 Prozent: rund 10.000 Euro Rente im Jahr
12.30 Uhr: Sturz auf dem Weg zur Waschmaschineprivat, kein Arbeitsunfall
Leistungen nach dem zweiten SturzKrankenkasse mit Zuzahlungen, gesetzliche Rente 0 Euro
Mit privater Unfallversicherungzahlt in beiden Fällen bei dauerhafter Invalidität nach Gliedertaxe

Dieselbe Treppe, zwei verschiedene Ergebnisse. Am Morgen fließt bei bleibendem Schaden eine laufende Rente, mittags kommt gesetzlich nichts. Wer zu Hause arbeitet, sollte wissen, welcher Gang wozu dient.

Was sich 2021 geändert hat

Bis Mitte 2021 war der Schutz zu Hause enger als im Büro. Der Gang in die Küche, um ein Glas Wasser zu holen, war im Betrieb versichert, im Homeoffice aber nicht. Seit dem 18. Juni 2021 steht im Gesetz, dass die Arbeit zu Hause oder an einem anderen Ort im gleichen Umfang geschützt ist wie auf dem Betriebsgelände.

Gleichzeitig kam ein neuer Weg dazu: Wer im Homeoffice arbeitet und sein Kind in die Kita oder zur Tagesmutter bringt, ist auf dem direkten Weg dorthin und zurück versichert. Vorher war das nur als Umweg auf dem Weg zur Firma geschützt. Für Unfälle bis einschließlich 17. Juni 2021 gilt die neue Regel nicht.

Situation im HomeofficeGesetzlich versichert?
Arbeit am Schreibtisch, Telefonat mit Kundenja
Erster Weg morgens vom Schlafzimmer ins Arbeitszimmerja, wenn Sie direkt anfangen zu arbeiten
Weg in die Küche, um etwas zu trinkenja, der Weg; nicht das Kochen oder Essen selbst
Weg zur Toiletteja, der Weg; nicht der Aufenthalt dort
Kind zur Kita bringen und zurück an den Schreibtischja, auf dem direkten Weg
Wäsche aufhängen in der Mittagspausenein
Zur Haustür, um ein privates Paket anzunehmennein
Arbeiten im Café oder in der Ferienwohnungja, für die Arbeit selbst; der Weg dorthin ist oft nicht versichert

Wo die Grenze im Alltag verläuft

Entscheidend ist, was Sie im Moment des Unfalls tun wollten. Wer mit dem Laptop unter dem Arm die Treppe zum Arbeitszimmer hinuntergeht, ist versichert. Wer dieselbe Treppe nimmt, um den Trockner zu leeren, nicht. Zu Hause verschwimmt beides leicht, und genau darum wird im Schadenfall oft gestritten.

Sie müssen den Zusammenhang mit der Arbeit nachweisen. Wenn Sie stürzen, schreiben Sie deshalb noch am selben Tag auf, was Sie gerade tun wollten, und melden den Unfall Ihrem Arbeitgeber, auch wenn er klein wirkt.

Was die gesetzliche Unfallversicherung zahlt

Bei einem anerkannten Arbeitsunfall im Homeoffice gelten dieselben Leistungen wie im Büro: Behandlung und Reha ohne Zuzahlung, nach der Lohnfortzahlung Verletztengeld von 80 Prozent des Bruttolohns, höchstens netto, und ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente von bis zu zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes.

Für Schäden an Ihrem Laptop, Ihrer Wohnung oder Ihren Möbeln ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Das klären Arbeitsvertrag, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung.

Für wen der Schutz nicht gilt

Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler arbeiten im eigenen Büro zu Hause meist ohne gesetzlichen Unfallschutz, es sei denn, sie haben sich bei ihrer Berufsgenossenschaft freiwillig versichert. Für sie ist die Frage nach einer privaten Unfallversicherung wichtiger als für Angestellte.

Auch Angestellte haben zu Hause eine Lücke: alles, was nicht zur Arbeit gehört. Der Sturz von der Leiter beim Gardinenaufhängen um 14 Uhr an einem Homeoffice-Tag ist ein Freizeitunfall.

Wann Sie privat nichts zusätzlich brauchen

Nur wegen des Homeoffice müssen Sie keine eigene Police abschließen. Der Schutz für die Arbeit ist gesetzlich geregelt und kostet Sie nichts. Eine private Unfallversicherung lohnt sich aus anderen Gründen: für Haushalt, Freizeit und Sport, für Selbstständige und für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie angestellt und damit gesetzlich versichert sind oder selbstständig ohne Schutz.
  2. Homeoffice-Tage und Arbeitszeiten schriftlich mit dem Arbeitgeber festhalten.
  3. Nach einem Unfall sofort notieren, wohin Sie wollten und warum.
  4. Den Unfall dem Arbeitgeber melden und beim Arzt als Arbeitsunfall angeben.
  5. Für Haushalt und Freizeit prüfen, ob eine private Unfallversicherung nötig ist.

Checkliste

  • Homeoffice ist mit dem Arbeitgeber vereinbart
  • Unfall beim Arzt als Arbeitsunfall angegeben
  • Zweck des Weges im Moment des Unfalls notiert
  • Weg zur Kita direkt, ohne private Abstecher
  • Bei Selbstständigkeit freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft geprüft
  • Freizeitrisiko zu Hause bewusst abgesichert oder bewusst offen gelassen

Häufige Fehler

  • Glauben, zu Hause sei grundsätzlich alles versichert, auch die Hausarbeit
  • Einen kleinen Sturz nicht melden und Monate später den Zusammenhang nicht mehr belegen können
  • Als Selbstständige annehmen, die Regel für Angestellte gelte auch für sie
  • Den Unfall über die Krankenkasse laufen lassen statt als Arbeitsunfall

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Seit wann gilt der Schutz im Homeoffice wie im Büro?

Seit dem 18. Juni 2021. Für Unfälle bis einschließlich 17. Juni 2021 gilt noch die alte, engere Regel.

Ist der Weg zum Kühlschrank versichert?

Der Weg in die Küche, um etwas zu trinken oder zu essen zu holen, ja. Das Zubereiten und Essen selbst ist wie im Büro privat.

Bin ich versichert, wenn ich im Café oder im Zug arbeite?

Für die Arbeit selbst ja, das Gesetz nennt ausdrücklich auch andere Orte als die Wohnung. Wege zu diesem Ort sind aber oft privat.

Gilt der Schutz auch ohne schriftliche Homeoffice-Vereinbarung?

Entscheidend ist, dass Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers arbeiten. Eine klare Absprache erleichtert aber den Nachweis erheblich.

Was ist mit dem Weg zur Kita, wenn ich zu Hause arbeite?

Der direkte Weg zur Kita oder Tagesmutter und zurück ist seit Juni 2021 versichert. Ein Einkauf auf dem Rückweg unterbricht den Schutz.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung für meinen kaputten Laptop?

Nein, sie ist nur für Gesundheitsschäden zuständig. Für Sachschäden kommt es auf den Arbeitsvertrag und Ihre eigenen Versicherungen an.

Quellen

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