Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
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Kurz gesagt
Ja, als Angestellte oder Angestellter sind Sie im Homeoffice seit dem 18. Juni 2021 gesetzlich unfallversichert, im gleichen Umfang wie im Büro. Versichert sind die Arbeit, der Weg in der Wohnung zum Arbeitsplatz, zur Küche oder Toilette und der Weg zur Kita. Private Dinge zwischendurch, etwa Wäsche oder der Paketbote, sind nicht versichert.
Was der gesetzliche Schutz im Homeoffice kostet und leistet, dazu der Preis einer privaten Ergänzung aus veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ihr eigener Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung im Homeoffice | 0 Euro, der Arbeitgeber zahlt im Schnitt 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme (2025) |
| Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall zu Hause | 80 Prozent des Bruttolohns, höchstens der Nettolohn, bis zu 78 Wochen |
| Verletztenrente bei 30 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit und 50.000 Euro Jahresarbeitsverdienst | rund 10.000 Euro im Jahr, etwa 830 Euro im Monat |
| Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026. Die Rente ist mit zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes mal Grad der Minderung gerechnet, ohne Zuschläge. Die privaten Beiträge stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen; Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Umfang ab.
Rechenbeispiel
Angestellter, 50.000 Euro brutto im Jahr, arbeitet dienstags zu Hause. Das Arbeitszimmer liegt im Keller.
| 8.05 Uhr: Sturz auf dem Weg zum Schreibtisch | Arbeitsunfall, gesetzlich versichert |
| Behandlung und Reha | vollständig über die Berufsgenossenschaft |
| Bei Ausfall über sechs Wochen | Verletztengeld, 80 Prozent brutto, höchstens netto |
| Bleibende Minderung der Erwerbsfähigkeit 30 Prozent | zwei Drittel von 50.000 Euro sind 33.333 Euro, davon 30 Prozent: rund 10.000 Euro Rente im Jahr |
| 12.30 Uhr: Sturz auf dem Weg zur Waschmaschine | privat, kein Arbeitsunfall |
| Leistungen nach dem zweiten Sturz | Krankenkasse mit Zuzahlungen, gesetzliche Rente 0 Euro |
| Mit privater Unfallversicherung | zahlt in beiden Fällen bei dauerhafter Invalidität nach Gliedertaxe |
Dieselbe Treppe, zwei verschiedene Ergebnisse. Am Morgen fließt bei bleibendem Schaden eine laufende Rente, mittags kommt gesetzlich nichts. Wer zu Hause arbeitet, sollte wissen, welcher Gang wozu dient.
Bis Mitte 2021 war der Schutz zu Hause enger als im Büro. Der Gang in die Küche, um ein Glas Wasser zu holen, war im Betrieb versichert, im Homeoffice aber nicht. Seit dem 18. Juni 2021 steht im Gesetz, dass die Arbeit zu Hause oder an einem anderen Ort im gleichen Umfang geschützt ist wie auf dem Betriebsgelände.
Gleichzeitig kam ein neuer Weg dazu: Wer im Homeoffice arbeitet und sein Kind in die Kita oder zur Tagesmutter bringt, ist auf dem direkten Weg dorthin und zurück versichert. Vorher war das nur als Umweg auf dem Weg zur Firma geschützt. Für Unfälle bis einschließlich 17. Juni 2021 gilt die neue Regel nicht.
| Situation im Homeoffice | Gesetzlich versichert? |
|---|---|
| Arbeit am Schreibtisch, Telefonat mit Kunden | ja |
| Erster Weg morgens vom Schlafzimmer ins Arbeitszimmer | ja, wenn Sie direkt anfangen zu arbeiten |
| Weg in die Küche, um etwas zu trinken | ja, der Weg; nicht das Kochen oder Essen selbst |
| Weg zur Toilette | ja, der Weg; nicht der Aufenthalt dort |
| Kind zur Kita bringen und zurück an den Schreibtisch | ja, auf dem direkten Weg |
| Wäsche aufhängen in der Mittagspause | nein |
| Zur Haustür, um ein privates Paket anzunehmen | nein |
| Arbeiten im Café oder in der Ferienwohnung | ja, für die Arbeit selbst; der Weg dorthin ist oft nicht versichert |
Entscheidend ist, was Sie im Moment des Unfalls tun wollten. Wer mit dem Laptop unter dem Arm die Treppe zum Arbeitszimmer hinuntergeht, ist versichert. Wer dieselbe Treppe nimmt, um den Trockner zu leeren, nicht. Zu Hause verschwimmt beides leicht, und genau darum wird im Schadenfall oft gestritten.
Sie müssen den Zusammenhang mit der Arbeit nachweisen. Wenn Sie stürzen, schreiben Sie deshalb noch am selben Tag auf, was Sie gerade tun wollten, und melden den Unfall Ihrem Arbeitgeber, auch wenn er klein wirkt.
Bei einem anerkannten Arbeitsunfall im Homeoffice gelten dieselben Leistungen wie im Büro: Behandlung und Reha ohne Zuzahlung, nach der Lohnfortzahlung Verletztengeld von 80 Prozent des Bruttolohns, höchstens netto, und ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente von bis zu zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes.
Für Schäden an Ihrem Laptop, Ihrer Wohnung oder Ihren Möbeln ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig. Das klären Arbeitsvertrag, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung.
Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler arbeiten im eigenen Büro zu Hause meist ohne gesetzlichen Unfallschutz, es sei denn, sie haben sich bei ihrer Berufsgenossenschaft freiwillig versichert. Für sie ist die Frage nach einer privaten Unfallversicherung wichtiger als für Angestellte.
Auch Angestellte haben zu Hause eine Lücke: alles, was nicht zur Arbeit gehört. Der Sturz von der Leiter beim Gardinenaufhängen um 14 Uhr an einem Homeoffice-Tag ist ein Freizeitunfall.
Nur wegen des Homeoffice müssen Sie keine eigene Police abschließen. Der Schutz für die Arbeit ist gesetzlich geregelt und kostet Sie nichts. Eine private Unfallversicherung lohnt sich aus anderen Gründen: für Haushalt, Freizeit und Sport, für Selbstständige und für alle, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen.
Fragen und Antworten
Seit dem 18. Juni 2021. Für Unfälle bis einschließlich 17. Juni 2021 gilt noch die alte, engere Regel.
Der Weg in die Küche, um etwas zu trinken oder zu essen zu holen, ja. Das Zubereiten und Essen selbst ist wie im Büro privat.
Für die Arbeit selbst ja, das Gesetz nennt ausdrücklich auch andere Orte als die Wohnung. Wege zu diesem Ort sind aber oft privat.
Entscheidend ist, dass Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers arbeiten. Eine klare Absprache erleichtert aber den Nachweis erheblich.
Der direkte Weg zur Kita oder Tagesmutter und zurück ist seit Juni 2021 versichert. Ein Einkauf auf dem Rückweg unterbricht den Schutz.
Nein, sie ist nur für Gesundheitsschäden zuständig. Für Sachschäden kommt es auf den Arbeitsvertrag und Ihre eigenen Versicherungen an.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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