Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
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Kurz gesagt
Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit, Schule oder Kita. Er zählt als Arbeitsunfall, die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Behandlung, Reha, Verletztengeld von 80 Prozent des Bruttolohns und ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente. 2025 gab es 170.306 meldepflichtige Wegeunfälle.
Was ein Wegeunfall kostet und einbringt, in Zahlen aus Gesetz, Statistik und veröffentlichten Tarifbeispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ihr eigener Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung | 0 Euro, der Arbeitgeber zahlt im Schnitt 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme (2025) |
| Verletztengeld nach der Lohnfortzahlung | 80 Prozent des Bruttolohns, höchstens der Nettolohn, bis zu 78 Wochen |
| Verletztenrente bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit und 45.000 Euro Jahresarbeitsverdienst | rund 6.000 Euro im Jahr, etwa 500 Euro im Monat |
| Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr, gilt auch in der Freizeit |
Stand Oktober 2026. Die Rente ist mit zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes mal Grad der Minderung gerechnet, ohne Zuschläge. Die privaten Beiträge stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen; Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Umfang ab.
Rechenbeispiel
Angestellte, 45.000 Euro brutto im Jahr, fährt mit dem Rad zur Arbeit und bricht sich bei einem Sturz das Handgelenk. Sie ist zehn Wochen arbeitsunfähig.
| Fall 1: Sturz auf dem direkten Weg | Wegeunfall, die Berufsgenossenschaft ist zuständig |
| Behandlung und Reha | vollständig, ohne Zuzahlung |
| Woche 1 bis 6 | Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber |
| Woche 7 bis 10 | Verletztengeld, 80 Prozent des Bruttolohns, höchstens netto |
| Dauerfolge 10 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit | keine Rente, die Schwelle liegt bei 20 Prozent |
| Fall 2: Sturz auf dem Parkplatz des Supermarkts | privater Abstecher, kein Wegeunfall |
| Leistungen im Fall 2 | Krankenkasse mit Zuzahlungen, Krankengeld statt Verletztengeld |
| Mit privater Unfallversicherung | zahlt in beiden Fällen nach Gliedertaxe, wenn eine dauerhafte Invalidität bleibt |
Der direkte Weg ist gut geschützt, ein Abstecher von fünf Minuten ändert die Zuständigkeit. Eine bleibende Einschränkung unter 20 Prozent bringt gesetzlich kein Geld, privat aber eine Einmalzahlung.
Versichert ist der unmittelbare Weg von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück. Unmittelbar heißt nicht zwingend der kürzeste: Eine etwas längere Strecke, die schneller oder sicherer ist, zählt mit, solange sie in Richtung Ziel führt und den Weg nicht erheblich verlängert.
Das Gesetz nennt ausdrücklich einige Abweichungen, die trotzdem geschützt sind: der Umweg, um Ihr Kind in Kita, Schule oder zur Tagesmutter zu bringen, der Umweg für eine Fahrgemeinschaft und der Weg von und zur Familienwohnung, wenn Sie unter der Woche am Arbeitsort übernachten.
| Situation | Gesetzlich versichert? |
|---|---|
| Direkter Weg zur Arbeit, auch zu Fuß oder mit dem Rad | ja |
| Umweg, um das Kind in die Kita zu bringen | ja |
| Umweg, um Kollegen für die Fahrgemeinschaft abzuholen | ja |
| Abstecher zur Tankstelle | nein, auch nicht bei fast leerem Tank |
| Einkauf im Supermarkt auf dem Heimweg | nein, für die Dauer des Einkaufs; danach wieder ja, wenn er nicht über zwei Stunden dauert |
| Sturz auf der Treppe im Haus vor der Außentür | nein, der Weg beginnt erst an der Außentür |
| Weg von einem dritten Ort, etwa der Partnerwohnung | ja, wenn Sie dort mindestens zwei Stunden waren |
| Fahrt mit 1,1 Promille im Auto | in der Regel nein, wenn der Alkohol die wesentliche Ursache war |
Sobald Sie den Weg aus privaten Gründen verlassen, ruht der Schutz. Das gilt schon für den Parkplatz vor dem Supermarkt. Kehren Sie innerhalb von zwei Stunden auf den Weg zurück, sind Sie für den Rest wieder versichert. Dauert die private Unterbrechung länger, ist der ganze restliche Weg privat.
Tanken war lange ein Streitfall. Heute sieht das Bundessozialgericht es als private Angelegenheit, auch wenn Sie ohne Tanken nicht zur Arbeit kämen. Ein Unfall an der Zapfsäule ist deshalb kein Wegeunfall.
Alkohol beendet den Schutz nicht automatisch, aber ab 1,1 Promille am Steuer und ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad gilt man als absolut fahruntüchtig. Dann wird der Alkohol meist als wesentliche Ursache gewertet. Ein bloßer Verkehrsverstoß wie zu schnelles Fahren nimmt den Schutz dagegen nicht weg.
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt Behandlung und Reha ohne Zuzahlungen, dazu Hilfsmittel und, wenn nötig, Hilfen für Wohnung oder Auto. Nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zahlt sie Verletztengeld: 80 Prozent des Bruttolohns, höchstens Ihr Nettolohn, längstens 78 Wochen.
Bleibt über die 26. Woche hinaus eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, gibt es eine Rente. Die volle Rente beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, bei Teilminderung der entsprechende Anteil. Ein Schmerzensgeld gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht.
Der Schutz ist an den Zweck des Weges gebunden, nicht an Sie. Derselbe Sturz mit dem Rad am Samstag zum Bäcker ist kein Wegeunfall, und unter 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt es keinen Euro Rente, auch wenn ein Knie dauerhaft schmerzt.
Wer selbstständig ist, ist meist gar nicht gesetzlich unfallversichert, auch nicht auf dem Weg ins eigene Büro. Für manche Berufe gibt es eine Pflicht oder eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft, das lohnt sich zu prüfen.
Für den Arbeitsweg allein lohnt keine eigene Police. Wer angestellt ist, ist dort schon gut geschützt, mit laufender Rente statt Einmalzahlung. Eine private Unfallversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie die Lücke in Freizeit und Haushalt schließen wollen, denn dort passieren die meisten Unfälle.
Fragen und Antworten
Ja. Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle, entscheidend ist der Zweck des Weges.
Ja, wenn Sie Ihr Kind wegen Ihrer Arbeit in fremde Obhut geben. Das Gesetz nennt diesen Umweg ausdrücklich.
Nein. Tanken gilt als private Angelegenheit, auch wenn der Tank sonst nicht bis zur Arbeit reicht.
An der Außentür des Wohnhauses. Ein Sturz auf der Treppe innerhalb des Hauses davor ist in der Regel nicht versichert.
In der Regel nicht. Sachschäden am Fahrzeug sind kein Fall der gesetzlichen Unfallversicherung, dafür kommen die Kfz-Versicherung oder der Unfallgegner in Betracht.
Dann ist der Weg versichert, wenn Sie sich dort mindestens zwei Stunden aufgehalten haben.
Meist nicht. Nur wenn Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft pflicht- oder freiwillig versichert sind.
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