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Was ist ein Wegeunfall?

Kurz gesagt

Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit, Schule oder Kita. Er zählt als Arbeitsunfall, die gesetzliche Unfallversicherung zahlt Behandlung, Reha, Verletztengeld von 80 Prozent des Bruttolohns und ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit eine Rente. 2025 gab es 170.306 meldepflichtige Wegeunfälle.

Was ist ein Wegeunfall?

Was es kostet

Was ein Wegeunfall kostet und einbringt, in Zahlen aus Gesetz, Statistik und veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Ihr eigener Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung0 Euro, der Arbeitgeber zahlt im Schnitt 1,08 Euro je 100 Euro Lohnsumme (2025)
Verletztengeld nach der Lohnfortzahlung80 Prozent des Bruttolohns, höchstens der Nettolohn, bis zu 78 Wochen
Verletztenrente bei 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit und 45.000 Euro Jahresarbeitsverdienstrund 6.000 Euro im Jahr, etwa 500 Euro im Monat
Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr, gilt auch in der Freizeit

Stand Oktober 2026. Die Rente ist mit zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes mal Grad der Minderung gerechnet, ohne Zuschläge. Die privaten Beiträge stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen; Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Umfang ab.

Rechenbeispiel

Sturz mit dem Rad, einmal direkt, einmal mit Abstecher

Angestellte, 45.000 Euro brutto im Jahr, fährt mit dem Rad zur Arbeit und bricht sich bei einem Sturz das Handgelenk. Sie ist zehn Wochen arbeitsunfähig.

Fall 1: Sturz auf dem direkten WegWegeunfall, die Berufsgenossenschaft ist zuständig
Behandlung und Rehavollständig, ohne Zuzahlung
Woche 1 bis 6Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
Woche 7 bis 10Verletztengeld, 80 Prozent des Bruttolohns, höchstens netto
Dauerfolge 10 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeitkeine Rente, die Schwelle liegt bei 20 Prozent
Fall 2: Sturz auf dem Parkplatz des Supermarktsprivater Abstecher, kein Wegeunfall
Leistungen im Fall 2Krankenkasse mit Zuzahlungen, Krankengeld statt Verletztengeld
Mit privater Unfallversicherungzahlt in beiden Fällen nach Gliedertaxe, wenn eine dauerhafte Invalidität bleibt

Der direkte Weg ist gut geschützt, ein Abstecher von fünf Minuten ändert die Zuständigkeit. Eine bleibende Einschränkung unter 20 Prozent bringt gesetzlich kein Geld, privat aber eine Einmalzahlung.

Welche Wege versichert sind

Versichert ist der unmittelbare Weg von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit und zurück. Unmittelbar heißt nicht zwingend der kürzeste: Eine etwas längere Strecke, die schneller oder sicherer ist, zählt mit, solange sie in Richtung Ziel führt und den Weg nicht erheblich verlängert.

Das Gesetz nennt ausdrücklich einige Abweichungen, die trotzdem geschützt sind: der Umweg, um Ihr Kind in Kita, Schule oder zur Tagesmutter zu bringen, der Umweg für eine Fahrgemeinschaft und der Weg von und zur Familienwohnung, wenn Sie unter der Woche am Arbeitsort übernachten.

SituationGesetzlich versichert?
Direkter Weg zur Arbeit, auch zu Fuß oder mit dem Radja
Umweg, um das Kind in die Kita zu bringenja
Umweg, um Kollegen für die Fahrgemeinschaft abzuholenja
Abstecher zur Tankstellenein, auch nicht bei fast leerem Tank
Einkauf im Supermarkt auf dem Heimwegnein, für die Dauer des Einkaufs; danach wieder ja, wenn er nicht über zwei Stunden dauert
Sturz auf der Treppe im Haus vor der Außentürnein, der Weg beginnt erst an der Außentür
Weg von einem dritten Ort, etwa der Partnerwohnungja, wenn Sie dort mindestens zwei Stunden waren
Fahrt mit 1,1 Promille im Autoin der Regel nein, wenn der Alkohol die wesentliche Ursache war

Wann der Schutz endet

Sobald Sie den Weg aus privaten Gründen verlassen, ruht der Schutz. Das gilt schon für den Parkplatz vor dem Supermarkt. Kehren Sie innerhalb von zwei Stunden auf den Weg zurück, sind Sie für den Rest wieder versichert. Dauert die private Unterbrechung länger, ist der ganze restliche Weg privat.

Tanken war lange ein Streitfall. Heute sieht das Bundessozialgericht es als private Angelegenheit, auch wenn Sie ohne Tanken nicht zur Arbeit kämen. Ein Unfall an der Zapfsäule ist deshalb kein Wegeunfall.

Alkohol beendet den Schutz nicht automatisch, aber ab 1,1 Promille am Steuer und ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad gilt man als absolut fahruntüchtig. Dann wird der Alkohol meist als wesentliche Ursache gewertet. Ein bloßer Verkehrsverstoß wie zu schnelles Fahren nimmt den Schutz dagegen nicht weg.

Was die gesetzliche Unfallversicherung zahlt

Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt Behandlung und Reha ohne Zuzahlungen, dazu Hilfsmittel und, wenn nötig, Hilfen für Wohnung oder Auto. Nach der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zahlt sie Verletztengeld: 80 Prozent des Bruttolohns, höchstens Ihr Nettolohn, längstens 78 Wochen.

Bleibt über die 26. Woche hinaus eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, gibt es eine Rente. Die volle Rente beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, bei Teilminderung der entsprechende Anteil. Ein Schmerzensgeld gibt es aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht.

Wo die Grenzen liegen

Der Schutz ist an den Zweck des Weges gebunden, nicht an Sie. Derselbe Sturz mit dem Rad am Samstag zum Bäcker ist kein Wegeunfall, und unter 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt es keinen Euro Rente, auch wenn ein Knie dauerhaft schmerzt.

Wer selbstständig ist, ist meist gar nicht gesetzlich unfallversichert, auch nicht auf dem Weg ins eigene Büro. Für manche Berufe gibt es eine Pflicht oder eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft, das lohnt sich zu prüfen.

Wann Sie privat nichts zusätzlich brauchen

Für den Arbeitsweg allein lohnt keine eigene Police. Wer angestellt ist, ist dort schon gut geschützt, mit laufender Rente statt Einmalzahlung. Eine private Unfallversicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie die Lücke in Freizeit und Haushalt schließen wollen, denn dort passieren die meisten Unfälle.

Schritt für Schritt

  1. Nach dem Unfall in der Praxis sofort sagen, dass es auf dem Weg zur Arbeit passiert ist.
  2. Den Arbeitgeber noch am selben Tag informieren, auch bei kurzem Ausfall.
  3. Unfallort, Uhrzeit, Zeugen und Fotos festhalten, besonders bei Umwegen für Kinder oder Fahrgemeinschaft.
  4. Bei Ablehnung durch die Berufsgenossenschaft fristgerecht Widerspruch einlegen.
  5. Prüfen, ob eine private Unfallversicherung besteht, und den Unfall dort ebenfalls melden.

Checkliste

  • Unfall als Wegeunfall angegeben, nicht über die Krankenkasse abgerechnet
  • Arbeitgeber informiert, er meldet ab mehr als drei Tagen Ausfall an die Berufsgenossenschaft
  • Grund für jeden Umweg belegbar, etwa Kita oder Fahrgemeinschaft
  • Keine private Unterbrechung über zwei Stunden
  • Bei Selbstständigkeit geklärt, ob überhaupt gesetzlicher Schutz besteht
  • Private Police für Freizeit und Haushalt geprüft

Häufige Fehler

  • Den Unfall beim Arzt nicht als Wegeunfall nennen, dann läuft alles über die Krankenkasse
  • Glauben, der Tankstopp oder der Einkauf auf dem Heimweg sei mitversichert
  • Den Sturz auf der Treppe im eigenen Haus als Wegeunfall melden
  • Annehmen, die gesetzliche Unfallversicherung zahle Schmerzensgeld

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist der Weg zur Arbeit auch mit dem Rad oder zu Fuß versichert?

Ja. Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle, entscheidend ist der Zweck des Weges.

Ist ein Umweg über die Kita versichert?

Ja, wenn Sie Ihr Kind wegen Ihrer Arbeit in fremde Obhut geben. Das Gesetz nennt diesen Umweg ausdrücklich.

Bin ich beim Tanken auf dem Arbeitsweg versichert?

Nein. Tanken gilt als private Angelegenheit, auch wenn der Tank sonst nicht bis zur Arbeit reicht.

Wann beginnt der versicherte Weg?

An der Außentür des Wohnhauses. Ein Sturz auf der Treppe innerhalb des Hauses davor ist in der Regel nicht versichert.

Zahlt die Berufsgenossenschaft auch für mein Fahrrad oder Auto?

In der Regel nicht. Sachschäden am Fahrzeug sind kein Fall der gesetzlichen Unfallversicherung, dafür kommen die Kfz-Versicherung oder der Unfallgegner in Betracht.

Was ist, wenn ich nicht von zu Hause, sondern von der Partnerwohnung losfahre?

Dann ist der Weg versichert, wenn Sie sich dort mindestens zwei Stunden aufgehalten haben.

Bin ich als Selbstständiger auf dem Weg zur Arbeit versichert?

Meist nicht. Nur wenn Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft pflicht- oder freiwillig versichert sind.

Quellen

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