Alles zur Versicherung: Krankenzusatz
Welche Krankenzusatzversicherung ist wirklich sinnvoll?
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Kurz gesagt
Ja, es gibt Wartezeiten bei Krankenzusatzversicherungen: gesetzlich erlaubt sind höchstens drei Monate allgemein und acht Monate für Zahnersatz, Psychotherapie und Entbindung. Viele Tarife verzichten heute ganz darauf. Nach einem Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit, und Beschwerden von vor dem Abschluss sind nie versichert.
Beispiele, was Wartezeit und Anfangsgrenzen in Euro bedeuten, aus veröffentlichten Bedingungen und Vergleichen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Zahntarif ohne Wartezeit, Höchstbetrag im ersten Jahr | etwa 500 bis 1.750 Euro |
| Zahnstaffel über vier Jahre, Beispieltarif | 750, 1.500, 2.250 und 3.000 Euro |
| Brillenbaustein nach Ende der Wartezeit | etwa 300 bis 400 Euro alle zwei Jahre |
| Heilpraktiker-Budget nach Ende der Wartezeit | etwa 1.000 bis 2.400 Euro in zwei Jahren |
Stand Oktober 2026.
Fristen und Grenzen unterscheiden sich je Tarif; maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
Rechenbeispiel
Die Krone wird erst nach Abschluss nötig. Der Tarif zahlt 90 Prozent, im ersten Jahr aber höchstens 750 Euro.
| Rechnung für die Krone | 1.000 Euro |
| Festzuschuss der Kasse | etwa 250 Euro |
| Tarifleistung ohne Grenze (90 Prozent minus Kasse) | 650 Euro |
| Höchstbetrag im ersten Jahr | 750 Euro |
Der Tarif zahlt die vollen 650 Euro, Sie tragen 100 Euro. Mit acht Monaten Wartezeit hätten Sie dagegen 750 Euro selbst gezahlt.
Die Wartezeit ist die Frist zwischen Versicherungsbeginn und dem Tag, ab dem der Tarif zahlt. Behandlungen, die in diese Frist fallen, erstattet er nicht, auch wenn die Rechnung später kommt.
Das Gesetz begrenzt die Fristen: Die allgemeine Wartezeit darf drei Monate nicht überschreiten, die besondere für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.
| Zusatzversicherung | Übliche Wartezeit |
|---|---|
| Zahnzusatz | oft keine, sonst bis acht Monate für Zahnersatz |
| Krankenhauszusatz | meist drei Monate, einige Tarife ohne |
| Heilpraktiker | meist drei Monate, einige Tarife ohne |
| Brille | meist drei Monate, einige Tarife ohne |
| Auslandsreisekranken | in der Regel keine |
Tarife ohne Wartezeit bremsen die Leistung häufig auf andere Weise. Bei Zahntarifen ist das die Zahnstaffel: Im ersten Jahr zahlt der Tarif zum Beispiel höchstens 750 Euro, im zweiten zusammen 1.500 Euro und so weiter.
Dazu kommt eine feste Regel, die kein Tarif aufhebt: Was vor dem Abschluss schon begonnen, angeraten oder bekannt war, ist nicht versichert. Wer mit Zahnschmerzen abschließt, bekommt die anstehende Krone nicht bezahlt.
Nach einem Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit. Viele Tarife verzichten auch auf die besondere Wartezeit, wenn ein Unfall den Zahnersatz nötig macht.
Manche Versicherer erlassen die Wartezeit, wenn Sie kurz nach Abschluss ein ärztliches Attest über Ihren Gesundheitszustand auf deren Formular einreichen. Ob das angeboten wird, steht in den Bedingungen.
Wenn Sie gesund sind und keine Behandlung absehbar ist, spielt die Wartezeit kaum eine Rolle. Wichtiger sind dann Erstattungssatz, Höchstbeträge und Beitrag.
Steht dagegen schon etwas an, hilft auch der Tarif ohne Wartezeit nicht. Dann ist es für diesen Fall zu spät, für künftige Behandlungen aber nicht.
Fragen und Antworten
Drei Monate allgemein und acht Monate für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung.
Die allgemeine Wartezeit entfällt nach einem Unfall. Viele Tarife verzichten dann auch auf die besondere Wartezeit und die Höchstbeträge.
Ja, vor allem bei Zahn-, Brillen- und Krankenhaustarifen. Bereits bekannte Beschwerden sind aber auch dort nicht versichert.
Nein. Was in der Wartezeit beginnt, zahlt der Tarif in der Regel auch danach nicht.
Für Leistungen, die Sie schon hatten, meist nicht. Für neue oder höhere Leistungen kann eine neue Wartezeit gelten.
In der Wartezeit zahlt der Tarif gar nicht. Die Zahnstaffel begrenzt die Leistung in den ersten Jahren auf feste Beträge.
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