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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Krankenzusatz

Gibt es Wartezeiten bei Krankenzusatzversicherungen?

Kurz gesagt

Ja, es gibt Wartezeiten bei Krankenzusatzversicherungen: gesetzlich erlaubt sind höchstens drei Monate allgemein und acht Monate für Zahnersatz, Psychotherapie und Entbindung. Viele Tarife verzichten heute ganz darauf. Nach einem Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit, und Beschwerden von vor dem Abschluss sind nie versichert.

Gibt es Wartezeiten bei Krankenzusatzversicherungen?

Was es kostet

Beispiele, was Wartezeit und Anfangsgrenzen in Euro bedeuten, aus veröffentlichten Bedingungen und Vergleichen.

BeispielRichtwert
Zahntarif ohne Wartezeit, Höchstbetrag im ersten Jahretwa 500 bis 1.750 Euro
Zahnstaffel über vier Jahre, Beispieltarif750, 1.500, 2.250 und 3.000 Euro
Brillenbaustein nach Ende der Wartezeitetwa 300 bis 400 Euro alle zwei Jahre
Heilpraktiker-Budget nach Ende der Wartezeitetwa 1.000 bis 2.400 Euro in zwei Jahren

Stand Oktober 2026.

Fristen und Grenzen unterscheiden sich je Tarif; maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

Rechenbeispiel

Zahntarif ohne Wartezeit, Krone nach vier Monaten

Die Krone wird erst nach Abschluss nötig. Der Tarif zahlt 90 Prozent, im ersten Jahr aber höchstens 750 Euro.

Rechnung für die Krone1.000 Euro
Festzuschuss der Kasseetwa 250 Euro
Tarifleistung ohne Grenze (90 Prozent minus Kasse)650 Euro
Höchstbetrag im ersten Jahr750 Euro

Der Tarif zahlt die vollen 650 Euro, Sie tragen 100 Euro. Mit acht Monaten Wartezeit hätten Sie dagegen 750 Euro selbst gezahlt.

Was eine Wartezeit ist

Die Wartezeit ist die Frist zwischen Versicherungsbeginn und dem Tag, ab dem der Tarif zahlt. Behandlungen, die in diese Frist fallen, erstattet er nicht, auch wenn die Rechnung später kommt.

Das Gesetz begrenzt die Fristen: Die allgemeine Wartezeit darf drei Monate nicht überschreiten, die besondere für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate.

ZusatzversicherungÜbliche Wartezeit
Zahnzusatzoft keine, sonst bis acht Monate für Zahnersatz
Krankenhauszusatzmeist drei Monate, einige Tarife ohne
Heilpraktikermeist drei Monate, einige Tarife ohne
Brillemeist drei Monate, einige Tarife ohne
Auslandsreisekrankenin der Regel keine

Ohne Wartezeit heißt nicht ohne Grenze

Tarife ohne Wartezeit bremsen die Leistung häufig auf andere Weise. Bei Zahntarifen ist das die Zahnstaffel: Im ersten Jahr zahlt der Tarif zum Beispiel höchstens 750 Euro, im zweiten zusammen 1.500 Euro und so weiter.

Dazu kommt eine feste Regel, die kein Tarif aufhebt: Was vor dem Abschluss schon begonnen, angeraten oder bekannt war, ist nicht versichert. Wer mit Zahnschmerzen abschließt, bekommt die anstehende Krone nicht bezahlt.

Wann die Wartezeit wegfällt

Nach einem Unfall entfällt die allgemeine Wartezeit. Viele Tarife verzichten auch auf die besondere Wartezeit, wenn ein Unfall den Zahnersatz nötig macht.

Manche Versicherer erlassen die Wartezeit, wenn Sie kurz nach Abschluss ein ärztliches Attest über Ihren Gesundheitszustand auf deren Formular einreichen. Ob das angeboten wird, steht in den Bedingungen.

Wann Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen

Wenn Sie gesund sind und keine Behandlung absehbar ist, spielt die Wartezeit kaum eine Rolle. Wichtiger sind dann Erstattungssatz, Höchstbeträge und Beitrag.

Steht dagegen schon etwas an, hilft auch der Tarif ohne Wartezeit nicht. Dann ist es für diesen Fall zu spät, für künftige Behandlungen aber nicht.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen nach Wartezeit, Zahnstaffel und Höchstbeträgen suchen.
  2. Prüfen, ob die Wartezeit nach einem Unfall entfällt.
  3. Ehrlich klären, ob schon eine Behandlung angeraten ist.
  4. Bei Bedarf fragen, ob ein ärztliches Attest die Wartezeit ersetzt.
  5. Abschluss nicht aufschieben, wenn Sie den Schutz ohnehin wollen.

Checkliste

  • Allgemeine Wartezeit höchstens drei Monate oder keine
  • Besondere Wartezeit für Zahnersatz genannt oder ausgeschlossen
  • Höchstbeträge der ersten Jahre bekannt
  • Unfälle von allen Grenzen ausgenommen
  • Keine angeratene Behandlung bei Abschluss

Häufige Fehler

  • Glauben, ohne Wartezeit werde auch eine schon geplante Behandlung bezahlt
  • Die Zahnstaffel übersehen und im ersten Jahr eine große Leistung erwarten
  • Den Abschluss so lange aufschieben, bis Beschwerden da sind
  • Beim Tarifwechsel vergessen, dass für neue Leistungen eine neue Wartezeit laufen kann

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange darf eine Wartezeit höchstens sein?

Drei Monate allgemein und acht Monate für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Psychotherapie und Entbindung.

Gilt die Wartezeit auch nach einem Unfall?

Die allgemeine Wartezeit entfällt nach einem Unfall. Viele Tarife verzichten dann auch auf die besondere Wartezeit und die Höchstbeträge.

Gibt es Krankenzusatzversicherungen ohne Wartezeit?

Ja, vor allem bei Zahn-, Brillen- und Krankenhaustarifen. Bereits bekannte Beschwerden sind aber auch dort nicht versichert.

Zahlt der Tarif, wenn die Behandlung in der Wartezeit beginnt?

Nein. Was in der Wartezeit beginnt, zahlt der Tarif in der Regel auch danach nicht.

Muss ich bei einem Wechsel erneut warten?

Für Leistungen, die Sie schon hatten, meist nicht. Für neue oder höhere Leistungen kann eine neue Wartezeit gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Zahnstaffel?

In der Wartezeit zahlt der Tarif gar nicht. Die Zahnstaffel begrenzt die Leistung in den ersten Jahren auf feste Beträge.

Quellen

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