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Kann ich meine Risikolebensversicherung kündigen?

Kurz gesagt

Ja, jederzeit zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, bei monatlicher Zahlung also meist zum Monatsende. Geld bekommen Sie dabei in der Regel nicht zurück, denn eine reine Risikolebensversicherung spart nichts an. Kündigen Sie nie, bevor ein neuer Vertrag angenommen ist, und prüfen Sie vorher, ob eine kleinere Summe oder eine Beitragspause reicht.

Kann ich meine Risikolebensversicherung kündigen?

Was es kostet

Was ein Neuabschluss nach der Kündigung kostet, aus Tarifbeispielen und Tests, gesunde Nichtraucher.

BeispielRichtwert
25 Jahre, 200.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitetwa 6 bis 7 Euro im Monat
35 Jahre, 250.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitetwa 20 bis 60 Euro im Monat
Rückzahlung bei Kündigung einer reinen Risikolebensversicherungmeist 0 Euro
Summe von 300.000 auf 150.000 Euro senkenBeitrag sinkt etwa um 40 bis 50 Prozent

Stand Oktober 2026. Die Spanne für 35 Jahre beruht auf dem Testergebnis, dass teure Tarife fast dreimal so viel kosten wie günstige. Die Wirkung einer Summensenkung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, weil Versicherer feste Kostenanteile behalten.

Rechenbeispiel

Kredit zur Hälfte getilgt, Kinder noch in der Schule

Eine Familie zahlt 30 Euro im Monat für 300.000 Euro Schutz. Der Kredit ist auf 120.000 Euro gesunken, und sie will sparen.

Kündigen30 Euro gespart, aber kein Schutz für die Kinder mehr
Summe auf 150.000 Euro senkenetwa 15 bis 18 Euro im Monat
Ersparnis durch Senkenetwa 12 bis 15 Euro im Monat
Neuabschluss später mit 150.000 Eurohöheres Alter, neue Gesundheitsfragen

Senken statt kündigen spart rund die Hälfte und lässt Kredit und Kinder abgesichert, ohne neue Gesundheitsprüfung.

So kündigen Sie richtig

Das Gesetz erlaubt die Kündigung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Bei monatlicher Zahlung ist das in der Regel das Monatsende, bei jährlicher Zahlung das Ende des Versicherungsjahres. Die genaue Frist steht in Ihren Bedingungen, häufig ist es ein Monat.

Kündigen Sie schriftlich mit Versicherungsnummer, gewünschtem Termin und der Bitte um Bestätigung. Ist der Vertrag an eine Bank abgetreten, sprechen Sie vorher mit ihr. Sonst kann die Bank eine andere Sicherheit verlangen.

Warum kein Geld zurückkommt

Eine Risikolebensversicherung ist wie eine Versicherung für das Auto: Sie zahlen für den Schutz in der Zeit, in der er gilt. Ein Rückkaufswert ist im Gesetz nur für Verträge vorgeschrieben, bei denen die Zahlung sicher kommt, etwa eine Kapitallebensversicherung. Bei der Risikolebensversicherung ist das nicht so.

Bei langen Laufzeiten mit gleichbleibendem Beitrag kann trotzdem ein kleiner Betrag angespart sein, weil Sie in jungen Jahren etwas mehr zahlen, als Ihr Risiko kostet. Ob davon etwas ausgezahlt wird, steht in den Bedingungen. Rechnen Sie nicht damit.

Kündigen, ändern oder behalten

Oft gibt es einen besseren Weg als die Kündigung. Die Tabelle zeigt die Möglichkeiten und was sie bedeuten.

MöglichkeitWas passiertWann sinnvoll
KündigenSchutz endet, kein Geld zurückniemand braucht mehr Schutz, Kredit getilgt, Kinder selbstständig
Summe senkenBeitrag sinkt, Schutz bleibt in kleinerer HöheKredit teilweise getilgt, Bedarf kleiner
Laufzeit kürzenVertrag endet früher, oft geringerer BeitragKinder werden früher selbstständig als geplant
Beiträge stundenZahlung pausiert für eine vereinbarte Zeit, Schutz läuft meist weiterkurzer finanzieller Engpass
Beitragsfrei stellenkeine Beiträge mehr, Schutz sinkt stark oder entfälltnur wenn eine Mindestleistung erreicht wird, bei reinem Todesfallschutz selten
Wechselnneuer Vertrag, alter erst danach kündigendeutlich günstiger bei gleichem Schutz und guter Gesundheit

Wechseln: nur mit neuem Vertrag in der Hand

Ein Wechsel kann sich lohnen, denn Tarife unterscheiden sich stark. Bei gleichem Schutz kosten teure Verträge mehr als dreimal so viel wie günstige. Aber der neue Vertrag rechnet mit Ihrem heutigen Alter und heutigen Gesundheitszustand.

Drei Dinge beginnen außerdem neu: die Gesundheitsfragen, die Frist, in der der Versicherer bei falschen Angaben zurücktreten kann, und die Selbsttötungsklausel. Sie schließt in den ersten drei Jahren die Leistung bei Suizid in der Regel aus. Kündigen Sie den alten Vertrag deshalb erst, wenn der neue schriftlich angenommen ist.

Wann Kündigen richtig ist

Ist der Kredit abbezahlt, verdienen die Kinder selbst und hat der Partner ein eigenes Auskommen, wird der Schutz überflüssig. Dann ist jeder Beitrag verschenkt, und die Kündigung ist richtig.

Ehrlich gesagt kündigen viele zu früh. Wer im Engpass kündigt und zwei Jahre später erkrankt, bekommt oft keinen neuen Vertrag mehr oder nur mit hohem Zuschlag. Ein Gespräch über Stundung oder kleinere Summe kostet nichts.

Schritt für Schritt

  1. Klären, wer heute noch von Ihrem Einkommen abhängt und wie hoch der Kredit ist.
  2. In den Bedingungen Frist, Rückkaufswert und Möglichkeiten zur Änderung nachlesen.
  3. Beim Versicherer nach Summensenkung, Laufzeitkürzung oder Stundung fragen.
  4. Bei einem Wechsel erst den neuen Vertrag abschließen und die Annahme abwarten.
  5. Abtretung an die Bank prüfen und die Bank vorher informieren.
  6. Schriftlich kündigen und die Bestätigung aufbewahren.

Checkliste

  • Niemand braucht den Schutz mehr oder ein neuer Vertrag ist angenommen
  • Kündigungsfrist und Termin aus den Bedingungen bekannt
  • Bank informiert, falls der Vertrag abgetreten ist
  • Alternativen wie Summe senken oder Stundung geprüft
  • Partner über das Ende des Schutzes informiert
  • Kündigungsbestätigung erhalten

Häufige Fehler

  • Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue angenommen ist
  • Auf eine Rückzahlung hoffen, die es bei reinem Todesfallschutz nicht gibt
  • Im kurzen Engpass kündigen statt stunden
  • Die Abtretung an die Bank vergessen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bekomme ich bei der Kündigung Geld zurück?

In der Regel nicht. Die Beiträge haben den Schutz bezahlt, angespart wird bei einer reinen Risikolebensversicherung nichts.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Sie können zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Die genaue Frist steht in Ihren Bedingungen, oft ist es ein Monat.

Kann ich den Vertrag kurz nach Abschluss widerrufen?

Ja, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Unterlagen ohne Angabe von Gründen.

Was passiert, wenn ich einfach nicht mehr zahle?

Der Versicherer mahnt und setzt eine Frist. Zahlen Sie nicht, kann er kündigen, und im Todesfall ist der Schutz gefährdet. Besser ist eine geordnete Kündigung oder Stundung.

Kann der Versicherer kündigen, wenn ich krank werde?

Nein, eine Erkrankung nach Abschluss ist kein Kündigungsgrund. Der Schutz bleibt, solange Sie zahlen und Ihre Angaben bei Abschluss stimmten.

Kann ich nur einen Teil kündigen?

Bei vielen Versicherern ja, indem Sie die Summe herabsetzen. Der Beitrag sinkt dann entsprechend.

Lohnt sich ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif?

Wenn Sie gesund sind und der neue Beitrag deutlich niedriger ist, oft ja. Rechnen Sie mit Ihrem heutigen Alter und kündigen Sie erst nach der Annahme.

Quellen

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