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Lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung vor der Schwangerschaft?

Kurz gesagt

Lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung vor der Schwangerschaft? Für die Geburt selbst meist nicht, denn die Krankenkasse zahlt Vorsorge, drei Ultraschalluntersuchungen, Hebamme und Entbindung. Sinnvoll ist sie für das Einbettzimmer, das sonst etwa 89 bis 134 Euro je Nacht kostet, und um Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung mitzuversichern. Schließen Sie dafür mindestens acht Monate vor der Geburt ab.

Lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung vor der Schwangerschaft?

Was es kostet

Was ein Einbettzimmer bei der Geburt selbst kostet und was die Versicherung dafür verlangt.

BeispielRichtwert
Einbettzimmer je Nacht, selbst bezahltim Schnitt etwa 89 bis 134 Euro, je nach Bundesland
Zweibettzimmer je Nacht, selbst bezahltim Schnitt etwa 43 bis 72 Euro
Krankenhaustarif Einbettzimmer und Chefarzt, Eintritt mit 43 Jahrenetwa 39 bis 75 Euro im Monat
Krankenhaustarif Zweibettzimmer, Eintritt mit 43 Jahrenetwa 36 bis 49 Euro im Monat
Krankenhaustarif für eine gesunde Frau um 30etwa 15 bis 35 Euro im Monat
Professionelle Zahnreinigungetwa 80 bis 120 Euro

Zimmerpreise aus der Übersicht der privaten Krankenversicherer, Tarifbeiträge aus einem Test von 2020 für 43-Jährige.

Der Beitrag für eine Frau um 30 ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt an Alter, Gesundheit und Umfang; das konkrete Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Geburt mit vier Nächten in der Klinik, Bundesdurchschnitt

So stehen Beitrag und Nutzen gegeneinander, wenn Sie ein Jahr vor der Schwangerschaft abschließen.

Einbettzimmer, 4 Nächte zu etwa 124 Eurorund 500 Euro
Beitrag Krankenhaustarif, etwa 25 Euro im Monat300 Euro im Jahr
Beiträge bis zur Geburt, 20 Monate500 Euro
Kind ohne Gesundheitsprüfung mitversichertja, bei Anmeldung binnen zwei Monaten

Allein für das Zimmer bei einer Geburt geht die Rechnung ungefähr null auf. Der Gewinn liegt im Schutz für jeden weiteren Klinikaufenthalt und in der Mitversicherung Ihres Kindes ohne Prüfung.

Was die Krankenkasse ohnehin bezahlt

Die gesetzliche Krankenkasse deckt Schwangerschaft und Geburt gut ab: ärztliche Vorsorge alle vier Wochen, gegen Ende alle zwei, drei Ultraschalluntersuchungen, Hebammenhilfe bis zwölf Wochen nach der Geburt und die Entbindung in Klinik, Geburtshaus oder zu Hause.

Für Arznei- und Hilfsmittel wegen Schwangerschaftsbeschwerden fallen keine Zuzahlungen an. Auch ein Kaiserschnitt ist eine normale Kassenleistung. Für die medizinische Versorgung brauchen Sie also keine Zusatzversicherung.

LeistungKrankenkasseZusatzversicherung
Vorsorge und drei Ultraschalluntersuchungenjanicht nötig
Hebamme vor und nach der Geburtja, bis zwölf Wochen danachnicht nötig
Entbindung und Kaiserschnittjanicht nötig
Einbett- oder Zweibettzimmerneinja, mit Krankenhaustarif
Behandlung durch Chefarzt oder Wunscharztneinja, mit Krankenhaustarif
Zusätzlicher Ultraschall auf Wunschneinteils mit ambulantem Tarif
Professionelle Zahnreinigungmeist neinja, mit Zahntarif

Wo eine Zusatzversicherung wirklich hilft

Der greifbarste Nutzen ist das Zimmer. Nach der Geburt bleiben Sie meist einige Tage in der Klinik, und ein Einbettzimmer gibt Ruhe zum Stillen und Schlafen. Selbst bezahlt kostet es im Schnitt zwischen 89 Euro in Sachsen-Anhalt und 134 Euro im Saarland je Nacht.

Der zweite Nutzen betrifft Ihr Kind. Wer mindestens drei Monate vor der Geburt versichert ist, kann das Neugeborene binnen zwei Monaten im gleichen Umfang anmelden, ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit. Das ist wertvoll, wenn das Kind krank oder zu früh zur Welt kommt.

Ein Zahntarif kann sich lohnen, weil das Zahnfleisch in der Schwangerschaft oft empfindlicher ist. Eine Zahnreinigung kostet etwa 80 bis 120 Euro.

Die Grenzen, offen gesagt

Ein Einbettzimmer bekommen Sie nur, wenn eines frei ist. Gerade auf vollen Geburtsstationen klappt das nicht immer, die Versicherung zahlt dann nur, was tatsächlich in Rechnung gestellt wird.

Die Chefarztbehandlung hat bei einer normalen Geburt wenig Gewicht. Im Kreißsaal sind meist die Hebamme und der diensthabende Arzt bei Ihnen, nicht der Chefarzt.

Ein Familienzimmer für den Partner zahlen viele Tarife nicht oder nur begrenzt. Fragen Sie danach, bevor Sie sich darauf verlassen.

Warum der Zeitpunkt entscheidet

Für Entbindungen dürfen Versicherer bis zu acht Monate Wartezeit verlangen. Wer erst in der Schwangerschaft abschließt, ist für diese Geburt meist zu spät dran.

Dazu kommen die Gesundheitsfragen. Eine bestehende Schwangerschaft wird abgefragt und führt oft zur Ablehnung oder zum Ausschluss genau dieser Geburt. Wer plant, schwanger zu werden, schließt deshalb vorher ab.

Sind Sie schon schwanger, lohnt sich ein Abschluss trotzdem für später: für weitere Klinikaufenthalte, für ein zweites Kind und damit die Frist für die Mitversicherung des Babys erfüllt ist. Bis zur Geburt sollten Sie mindestens drei Monate versichert sein.

Wann Sie keine brauchen

Wenn Ihnen das Mehrbettzimmer nichts ausmacht oder Sie ambulant entbinden wollen, bringt die Zusatzversicherung bei der Geburt kaum etwas.

Haben Sie Ersparnisse und planen nur ein Kind, ist ein selbst bezahltes Einbettzimmer für drei oder vier Nächte oft günstiger als jahrelange Beiträge. Rechnen Sie es durch.

Schritt für Schritt

  1. Entscheiden, was Ihnen wichtig ist: Zimmer, Arztwahl, Zahn oder die Mitversicherung des Kindes.
  2. Möglichst ein Jahr vor der geplanten Schwangerschaft abschließen.
  3. Gesundheitsfragen vollständig und ehrlich beantworten.
  4. In den Bedingungen nach Wartezeit für Entbindung und Regeln für Neugeborene sehen.
  5. Nach der Geburt das Kind binnen zwei Monaten beim Versicherer anmelden.
  6. Bei der Aufnahme in der Klinik das Einbettzimmer als Wahlleistung vereinbaren.

Checkliste

  • Wartezeit für Entbindung höchstens acht Monate und bis zur Geburt abgelaufen
  • Mitversicherung des Neugeborenen ohne Gesundheitsprüfung geregelt
  • Einbett- oder Zweibettzimmer ohne Höchstbetrag je Tag
  • Leistung auch in Kliniken mit Geburtsstation in Ihrer Nähe
  • Familienzimmer oder Unterbringung des Partners geprüft
  • Beitrag auch nach der Elternzeit tragbar

Häufige Fehler

  • Erst in der Schwangerschaft abschließen und mit Leistung für diese Geburt rechnen
  • Eine Schwangerschaft in den Gesundheitsfragen verschweigen
  • Die Frist von zwei Monaten für die Anmeldung des Babys verpassen
  • Auf Chefarzt im Kreißsaal hoffen, der dort selten dabei ist
  • Einen Tarif wählen, der das Zimmer nur mit niedrigem Tagessatz erstattet

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich eine Krankenzusatzversicherung abschließen, wenn ich schon schwanger bin?

Oft ja, aber die laufende Schwangerschaft und Geburt sind dann meist ausgeschlossen oder der Antrag wird zurückgestellt. Für spätere Aufenthalte und ein weiteres Kind lohnt es sich trotzdem.

Zahlt die Krankenkasse einen Kaiserschnitt?

Ja, ein Kaiserschnitt ist eine normale Kassenleistung, egal ob geplant oder im Notfall.

Muss ich den Partner im Familienzimmer selbst bezahlen?

Meist ja. Kliniken verlangen dafür einen Tagessatz, und nur wenige Tarife übernehmen ihn. Fragen Sie in der Klinik vorab nach dem Preis.

Wie versichere ich mein Baby ohne Gesundheitsfragen?

Melden Sie es binnen zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrem Versicherer an. Der Versicherer kann verlangen, dass Sie selbst seit mindestens drei Monaten versichert sind. Das Kind bekommt höchstens Ihren Umfang.

Zahlt die Kasse zusätzliche Ultraschalluntersuchungen?

Nur, wenn ein Arzt sie medizinisch für nötig hält. Auf Wunsch gemachte Zusatzuntersuchungen zahlen Sie selbst oder über einen ambulanten Tarif.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung vor der Schwangerschaft?

Wenn Sie ohnehin regelmäßig zur Zahnreinigung gehen, oft ja. Für Zahnersatz gilt meist ebenfalls eine Wartezeit von acht Monaten.

Quellen

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