Alles zur Versicherung: Krankenzusatz
Welche Krankenzusatzversicherung ist wirklich sinnvoll?
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Kurz gesagt
Lohnt sich eine Krankenzusatzversicherung vor der Schwangerschaft? Für die Geburt selbst meist nicht, denn die Krankenkasse zahlt Vorsorge, drei Ultraschalluntersuchungen, Hebamme und Entbindung. Sinnvoll ist sie für das Einbettzimmer, das sonst etwa 89 bis 134 Euro je Nacht kostet, und um Ihr Kind ohne Gesundheitsprüfung mitzuversichern. Schließen Sie dafür mindestens acht Monate vor der Geburt ab.
Was ein Einbettzimmer bei der Geburt selbst kostet und was die Versicherung dafür verlangt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einbettzimmer je Nacht, selbst bezahlt | im Schnitt etwa 89 bis 134 Euro, je nach Bundesland |
| Zweibettzimmer je Nacht, selbst bezahlt | im Schnitt etwa 43 bis 72 Euro |
| Krankenhaustarif Einbettzimmer und Chefarzt, Eintritt mit 43 Jahren | etwa 39 bis 75 Euro im Monat |
| Krankenhaustarif Zweibettzimmer, Eintritt mit 43 Jahren | etwa 36 bis 49 Euro im Monat |
| Krankenhaustarif für eine gesunde Frau um 30 | etwa 15 bis 35 Euro im Monat |
| Professionelle Zahnreinigung | etwa 80 bis 120 Euro |
Zimmerpreise aus der Übersicht der privaten Krankenversicherer, Tarifbeiträge aus einem Test von 2020 für 43-Jährige.
Der Beitrag für eine Frau um 30 ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ihr Beitrag hängt an Alter, Gesundheit und Umfang; das konkrete Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So stehen Beitrag und Nutzen gegeneinander, wenn Sie ein Jahr vor der Schwangerschaft abschließen.
| Einbettzimmer, 4 Nächte zu etwa 124 Euro | rund 500 Euro |
| Beitrag Krankenhaustarif, etwa 25 Euro im Monat | 300 Euro im Jahr |
| Beiträge bis zur Geburt, 20 Monate | 500 Euro |
| Kind ohne Gesundheitsprüfung mitversichert | ja, bei Anmeldung binnen zwei Monaten |
Allein für das Zimmer bei einer Geburt geht die Rechnung ungefähr null auf. Der Gewinn liegt im Schutz für jeden weiteren Klinikaufenthalt und in der Mitversicherung Ihres Kindes ohne Prüfung.
Die gesetzliche Krankenkasse deckt Schwangerschaft und Geburt gut ab: ärztliche Vorsorge alle vier Wochen, gegen Ende alle zwei, drei Ultraschalluntersuchungen, Hebammenhilfe bis zwölf Wochen nach der Geburt und die Entbindung in Klinik, Geburtshaus oder zu Hause.
Für Arznei- und Hilfsmittel wegen Schwangerschaftsbeschwerden fallen keine Zuzahlungen an. Auch ein Kaiserschnitt ist eine normale Kassenleistung. Für die medizinische Versorgung brauchen Sie also keine Zusatzversicherung.
| Leistung | Krankenkasse | Zusatzversicherung |
|---|---|---|
| Vorsorge und drei Ultraschalluntersuchungen | ja | nicht nötig |
| Hebamme vor und nach der Geburt | ja, bis zwölf Wochen danach | nicht nötig |
| Entbindung und Kaiserschnitt | ja | nicht nötig |
| Einbett- oder Zweibettzimmer | nein | ja, mit Krankenhaustarif |
| Behandlung durch Chefarzt oder Wunscharzt | nein | ja, mit Krankenhaustarif |
| Zusätzlicher Ultraschall auf Wunsch | nein | teils mit ambulantem Tarif |
| Professionelle Zahnreinigung | meist nein | ja, mit Zahntarif |
Der greifbarste Nutzen ist das Zimmer. Nach der Geburt bleiben Sie meist einige Tage in der Klinik, und ein Einbettzimmer gibt Ruhe zum Stillen und Schlafen. Selbst bezahlt kostet es im Schnitt zwischen 89 Euro in Sachsen-Anhalt und 134 Euro im Saarland je Nacht.
Der zweite Nutzen betrifft Ihr Kind. Wer mindestens drei Monate vor der Geburt versichert ist, kann das Neugeborene binnen zwei Monaten im gleichen Umfang anmelden, ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit. Das ist wertvoll, wenn das Kind krank oder zu früh zur Welt kommt.
Ein Zahntarif kann sich lohnen, weil das Zahnfleisch in der Schwangerschaft oft empfindlicher ist. Eine Zahnreinigung kostet etwa 80 bis 120 Euro.
Ein Einbettzimmer bekommen Sie nur, wenn eines frei ist. Gerade auf vollen Geburtsstationen klappt das nicht immer, die Versicherung zahlt dann nur, was tatsächlich in Rechnung gestellt wird.
Die Chefarztbehandlung hat bei einer normalen Geburt wenig Gewicht. Im Kreißsaal sind meist die Hebamme und der diensthabende Arzt bei Ihnen, nicht der Chefarzt.
Ein Familienzimmer für den Partner zahlen viele Tarife nicht oder nur begrenzt. Fragen Sie danach, bevor Sie sich darauf verlassen.
Für Entbindungen dürfen Versicherer bis zu acht Monate Wartezeit verlangen. Wer erst in der Schwangerschaft abschließt, ist für diese Geburt meist zu spät dran.
Dazu kommen die Gesundheitsfragen. Eine bestehende Schwangerschaft wird abgefragt und führt oft zur Ablehnung oder zum Ausschluss genau dieser Geburt. Wer plant, schwanger zu werden, schließt deshalb vorher ab.
Sind Sie schon schwanger, lohnt sich ein Abschluss trotzdem für später: für weitere Klinikaufenthalte, für ein zweites Kind und damit die Frist für die Mitversicherung des Babys erfüllt ist. Bis zur Geburt sollten Sie mindestens drei Monate versichert sein.
Wenn Ihnen das Mehrbettzimmer nichts ausmacht oder Sie ambulant entbinden wollen, bringt die Zusatzversicherung bei der Geburt kaum etwas.
Haben Sie Ersparnisse und planen nur ein Kind, ist ein selbst bezahltes Einbettzimmer für drei oder vier Nächte oft günstiger als jahrelange Beiträge. Rechnen Sie es durch.
Fragen und Antworten
Oft ja, aber die laufende Schwangerschaft und Geburt sind dann meist ausgeschlossen oder der Antrag wird zurückgestellt. Für spätere Aufenthalte und ein weiteres Kind lohnt es sich trotzdem.
Ja, ein Kaiserschnitt ist eine normale Kassenleistung, egal ob geplant oder im Notfall.
Meist ja. Kliniken verlangen dafür einen Tagessatz, und nur wenige Tarife übernehmen ihn. Fragen Sie in der Klinik vorab nach dem Preis.
Melden Sie es binnen zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrem Versicherer an. Der Versicherer kann verlangen, dass Sie selbst seit mindestens drei Monaten versichert sind. Das Kind bekommt höchstens Ihren Umfang.
Nur, wenn ein Arzt sie medizinisch für nötig hält. Auf Wunsch gemachte Zusatzuntersuchungen zahlen Sie selbst oder über einen ambulanten Tarif.
Wenn Sie ohnehin regelmäßig zur Zahnreinigung gehen, oft ja. Für Zahnersatz gilt meist ebenfalls eine Wartezeit von acht Monaten.
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