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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Wann zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?

Kurz gesagt

Wann zahlt die Betriebshaftpflicht nicht? Vor allem bei Mängeln Ihrer eigenen Arbeit, bei reinen Geldschäden ohne Personen- oder Sachschaden und bei Vorsatz. Häufig fehlt auch ein Baustein, etwa für Tätigkeitsschäden, oder die Tätigkeit steht nicht im Vertrag. Wer den Beitrag nach Mahnung nicht zahlt oder einen Schaden zu spät meldet, riskiert den Schutz ganz.

Wann zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?

Was es kostet

Veröffentlichte Orientierungswerte für den Jahresbeitrag, um einzuschätzen, was ein vollständiger Schutz kostet, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Büro, Beratung, Verwaltungetwa 60 bis 120 Euro im Jahr
Einzelhandel, kleiner Ladenetwa 120 bis 250 Euro im Jahr
Handwerk, Standardgewerketwa 200 bis 450 Euro im Jahr
Bau, Dachdecker, Gerüstbauab etwa 600 Euro im Jahr

Richtwerte aus öffentlich genannten Beispielen.

Teilsummen für Bausteine wie Schlüsselverlust im Bereich einiger zehntausend Euro sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ihr Beitrag hängt von Branche, Umsatz und Bausteinen ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Sanitärbetrieb, undichte Pressverbindung

Ein Installateur baut ein neues Bad ein. Nach drei Wochen tropft eine Verbindung, Wasser läuft in die Decke der Wohnung darunter.

Verbindung öffnen und neu verpressennicht gedeckt, eigene Leistung
Fliesen im neuen Bad wieder herstellen, um an die Leitung zu kommenje nach Vertrag nur mit Erweiterung
Decke, Parkett und Möbel in der Wohnung daruntergedeckt
Hotelkosten der Nachbarn während der Trocknunggedeckt als Vermögensfolgeschaden
Selbstbeteiligungträgt der Betrieb

Der teure Folgeschaden beim Nachbarn ist versichert. Die eigene Nacharbeit zahlt der Betrieb, auch wenn sie der kleinere Posten ist.

Die eigene Arbeit ist nie versichert

Die Betriebshaftpflicht ersetzt Schäden, die Sie anderen zufügen. Sie bezahlt aber nicht dafür, dass Sie Ihren Vertrag richtig erfüllen. Ist die verlegte Fliese schief oder die Software fehlerhaft, müssen Sie selbst nachbessern. Das ist unternehmerisches Risiko und kein Versicherungsfall.

Versichert ist erst der Schaden, den die mangelhafte Arbeit an anderen Sachen oder Menschen verursacht. Die undichte Leitung selbst zahlen Sie, den Wasserschaden in der Wohnung darunter zahlt die Versicherung.

GrundWas Sie tun können
Mangel der eigenen Leistungnicht versicherbar, sauber arbeiten und dokumentieren
Reiner Vermögensschaden durch BeratungVermögensschadenhaftpflicht abschließen
Schaden an bearbeiteter SacheBaustein Tätigkeitsschäden einschließen
Schaden an gemieteten RäumenBaustein Mietsachschäden einschließen
Tätigkeit nicht im Vertragjede neue Tätigkeit vorher melden
Schaden durch Fahrzeug mit KennzeichenKfz-Haftpflicht zuständig
Vorsatznicht versicherbar

Die Lücken, die im Vertrag stehen

Viele Ablehnungen haben nichts mit Kleingedrucktem zu tun, sondern mit dem, was nie vereinbart war. Wer als Tischler versichert ist und nebenbei Fenster einbaut, hat für den Einbau womöglich keinen Schutz. Maßgeblich ist die Betriebsbeschreibung im Versicherungsschein.

Weitere übliche Ausschlüsse: Schäden an eigenen Sachen, an geliehenen oder gemieteten Sachen ohne Baustein, Ansprüche zwischen Mitversicherten, Asbest, schleichende Umweltschäden ohne Umweltbaustein und Haftung, die Sie vertraglich über das Gesetz hinaus übernommen haben, etwa eine Vertragsstrafe.

Wenn Sie selbst den Schutz gefährden

Melden Sie jeden Vorfall, der zu einer Forderung führen kann, innerhalb einer Woche. Wird gegen Sie geklagt oder ermittelt, sofort. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen solche Pflichten verstößt, riskiert eine Kürzung bis zum vollständigen Verlust der Leistung.

Ein Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten macht den Schutz nicht automatisch kaputt. Die Versicherung zahlt aber nur, was Sie wirklich schulden. Sagen Sie also vor Ort lieber, dass Sie den Schaden melden, statt eine Zahlung zuzusagen.

Beim Beitrag gilt: Ist die erste Rate nicht bezahlt, beginnt der Schutz meist gar nicht. Bei späteren Raten setzt der Versicherer eine Frist von mindestens zwei Wochen; danach zahlt er für neue Schäden nicht mehr.

Wann die Summe nicht reicht

Auch ein gedeckter Schaden wird nur bis zur Deckungssumme und zu Teilsummen bezahlt. Bausteine wie Schlüsselverlust oder Mietsachschäden haben oft eigene, viel niedrigere Grenzen, zum Beispiel einige zehntausend Euro. Den Rest und die Selbstbeteiligung tragen Sie selbst.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsschein lesen: Steht jede Ihrer Tätigkeiten in der Betriebsbeschreibung?
  2. Bausteine und Teilsummen prüfen, vor allem Tätigkeits-, Miet- und Schlüsselschäden.
  3. Lastschrift für den Beitrag einrichten, damit keine Mahnung untergeht.
  4. Mitarbeitern sagen: vor Ort nichts zusagen, Fotos machen, sofort melden.
  5. Jeden Vorfall innerhalb einer Woche melden, auch wenn noch keine Forderung da ist.

Checkliste

  • Betriebsbeschreibung deckt alle Tätigkeiten
  • Tätigkeitsschäden eingeschlossen, wenn Sie beim Kunden arbeiten
  • Teilsummen für Bausteine passen zu Ihrem Risiko
  • Beitrag per Lastschrift, Mahnungen werden gelesen
  • Ablauf für Schadenmeldungen im Team bekannt
  • Beratungsfehler separat abgesichert, falls Sie beraten

Häufige Fehler

  • Nachbesserung der eigenen Arbeit bei der Versicherung einreichen
  • Neue Leistungen anbieten, ohne den Vertrag anzupassen
  • Vor Ort eine Zahlung zusagen, bevor die Versicherung geprüft hat
  • Schaden erst melden, wenn der Anwaltsbrief kommt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Betriebshaftpflicht bei grober Fahrlässigkeit?

Ja. Ausgeschlossen ist nur Vorsatz. Grobe Fahrlässigkeit bei der Arbeit ist versichert, anders als bei Pflichtverstößen gegenüber der Versicherung selbst.

Zahlt sie, wenn mein Mitarbeiter den Schaden verursacht?

Ja, Schäden durch Mitarbeiter bei der Arbeit sind mitversichert. Hat ein Mitarbeiter vorsätzlich gehandelt, kann es für ihn anders aussehen.

Was passiert, wenn ich den Schaden zu spät melde?

Bei leichter Fahrlässigkeit nichts. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden, bei Vorsatz entfallen. Hatte die Verspätung keinen Einfluss darauf, wie der Schaden festgestellt wurde und wie hoch er ist, muss außer bei Arglist trotzdem gezahlt werden (§ 28 VVG).

Zahlt sie bei Schäden an gemieteten Geräten?

Im Grundschutz meist nicht. Geliehene und gemietete Sachen brauchen einen eigenen Baustein, Mieträume ebenso.

Was tun, wenn die Versicherung ablehnt?

Die Begründung schriftlich anfordern und mit den Bedingungen vergleichen. Unterstützung bekommen Sie von Ihrem Makler oder einem Anwalt für Versicherungsrecht.

Kann die Versicherung nach einem Schaden kündigen?

Ja, nach Anerkennung oder Ablehnung eines Schadens dürfen beide Seiten innerhalb eines Monats kündigen (§ 111 VVG).

Quellen

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