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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht ab?

Kurz gesagt

Welche Schäden zählen? Die Betriebshaftpflicht deckt Personenschäden, Sachschäden und daraus folgende Geldschäden, die Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Betrieb anderen zufügen. Sie prüft außerdem, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab. Schäden an der eigenen Arbeit und reine Geldschäden deckt sie nicht.

Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflicht ab?

Was es kostet

Veröffentlichte Orientierungswerte für den Jahresbeitrag mit Grundschutz, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Büro, Beratung, Verwaltungetwa 60 bis 120 Euro im Jahr
Einzelhandel, kleiner Ladenetwa 120 bis 250 Euro im Jahr
Handwerk, Standardgewerketwa 200 bis 450 Euro im Jahr
Hotel mit rund 10 Mitarbeiternetwa 500 bis 2.000 Euro im Jahr
Bau, Dachdecker, Gerüstbauab etwa 600 Euro im Jahr

Richtwerte aus öffentlich genannten Beispielen.

Bausteine wie Tätigkeitsschäden kosten je nach Gewerk und Teilsumme einen spürbaren Aufschlag, Richtwert aus der Angebotspraxis.Ihr Beitrag hängt von Branche, Umsatz und Bausteinen ab;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Malerbetrieb, ein Schaden, drei Teile

Ein Geselle stellt im Treppenhaus eines Kunden einen Farbeimer ab, ein Bewohner stolpert darüber, der Eimer kippt auf den Teppich der Arztpraxis im Erdgeschoss.

Personenschaden: Behandlung und Schmerzensgeldgedeckt
Sachschaden: neuer Teppichboden der Praxisgedeckt
Vermögensfolgeschaden: Praxis zwei Tage geschlossengedeckt
Farbe an der Wand, die der Betrieb gerade streicht, ist verlaufennur mit Baustein Tätigkeitsschäden
Neuanstrich, weil die Arbeit mangelhaft warnicht gedeckt

Drei von fünf Posten zahlt der Grundschutz. Den vierten nur mit Baustein, den fünften trägt der Betrieb selbst als Gewährleistung.

Die drei Schadenarten im Grundschutz

Personenschaden: Ein Kunde rutscht in Ihrem Laden auf nassem Boden aus und bricht sich das Handgelenk. Gezahlt werden Behandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und im schlimmsten Fall eine lebenslange Rente. Deshalb ist die Deckungssumme so hoch.

Sachschaden: Ihr Mitarbeiter stößt beim Kunden eine Vase um oder beschädigt beim Rangieren mit der Sackkarre eine Glastür. Ersetzt wird der Zeitwert oder die Reparatur.

Vermögensfolgeschaden: Weil die Glastür kaputt ist, muss der Kunde sein Geschäft einen Tag schließen. Der entgangene Umsatz folgt aus dem Sachschaden und ist deshalb mitversichert.

BeispielGedeckt im Grundschutz?
Kunde stürzt über ein Kabel in Ihrer Werkstattja, Personenschaden
Leiter fällt beim Kunden auf das Parkettmeist ja, Sachschaden
Ausfall beim Kunden wegen dieses Sachschadensja, Vermögensfolgeschaden
Ihre Arbeit ist mangelhaft und muss neu gemacht werdennein, das ist Ihre Vertragspflicht
Wand bricht beim Bohren an der Stelle, an der Sie arbeitennur mit Baustein Tätigkeitsschäden
Falsche Beratung kostet den Kunden Geld, ohne dass etwas kaputtgehtnein, reiner Vermögensschaden

Der Abwehrschutz wird oft unterschätzt

Nicht jede Forderung ist berechtigt. Die Betriebshaftpflicht prüft zuerst, ob Sie überhaupt haften und in welcher Höhe. Ist der Anspruch unbegründet oder überhöht, wehrt sie ihn ab und zahlt Anwalt, Gericht und Sachverständige.

Das kann mehr wert sein als die eigentliche Zahlung. Ein Rechtsstreit über einen behaupteten Wasserschaden kostet schnell mehrere tausend Euro, auch wenn Sie am Ende gewinnen.

Bausteine, die die Leistung erweitern

Was die Betriebshaftpflicht abdeckt, steht in den Bedingungen und im Versicherungsschein. Der Grundschutz folgt bei vielen Versicherern denselben Musterbedingungen, die Unterschiede liegen in den Erweiterungen.

Für Handwerk und Dienstleister vor Ort sind Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden der wichtigste Baustein. Dazu kommen Mietsachschäden an gemieteten Räumen, der Verlust fremder Schlüssel, Be- und Entladeschäden, Umwelt- und Gewässerschäden und die Produkthaftung für hergestellte oder gelieferte Waren.

BausteinFür wen wichtig
Tätigkeits- und BearbeitungsschädenHandwerk, Montage, Reinigung, Werkstätten
Mietsachschäden an Räumenalle mit gemietetem Laden, Büro oder Lager
SchlüsselverlustHausmeister, Reinigung, Pflegedienste, Handwerk
Umwelt und GewässerBetriebe mit Öl, Lösemitteln, Heizöltank
ProdukthaftungHersteller, Händler mit Eigenmarke, Importeure
AuslandsschädenMontage oder Lieferung ins Ausland

Wann der Grundschutz reicht

Ein Büro ohne Kundenverkehr, das nichts herstellt und nicht beim Kunden arbeitet, braucht meist keine teuren Bausteine. Hier genügt der Grundschutz mit Mietsachschäden an den Büroräumen.

Wer dagegen vor allem berät, plant oder programmiert, hat ein anderes Risiko: Fehler kosten den Kunden Geld, ohne dass etwas kaputtgeht. Das deckt die Betriebshaftpflicht nicht, dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht oder Berufshaftpflicht.

Schritt für Schritt

  1. Aufschreiben, wo Sie arbeiten: im eigenen Betrieb, beim Kunden, auf Baustellen, im Ausland.
  2. Prüfen, ob Sie fremde Sachen bearbeiten, mieten, leihen oder Schlüssel bekommen.
  3. Im Versicherungsschein nachsehen, welche Bausteine eingeschlossen sind und bis zu welcher Summe.
  4. Lücken mit den passenden Bausteinen schließen, nicht mit einer höheren Gesamtsumme.
  5. Reine Geldschäden durch Beratung gesondert absichern, falls Sie beraten oder planen.

Checkliste

  • Deckungssumme mindestens 3 Millionen Euro pauschal
  • Alle Tätigkeiten Ihres Betriebs im Vertrag beschrieben
  • Tätigkeitsschäden eingeschlossen, wenn Sie beim Kunden arbeiten
  • Mietsachschäden an gemieteten Geschäftsräumen eingeschlossen
  • Schlüsselverlust mit ausreichender Summe, wenn Sie fremde Schlüssel haben
  • Produkthaftung, wenn Sie Waren herstellen oder liefern

Häufige Fehler

  • Glauben, die Versicherung zahle auch für mangelhafte eigene Arbeit
  • Nur auf die Deckungssumme schauen und die Teilsummen für Bausteine übersehen
  • Eine neue Tätigkeit aufnehmen und sie nicht melden
  • Beratungsfehler über die Betriebshaftpflicht absichern wollen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Betriebshaftpflicht Schäden durch Mitarbeiter?

Ja. Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit für Ihren Betrieb anderen zufügen, sind mitversichert. Auch die persönliche Haftung der Mitarbeiter ist eingeschlossen.

Zahlt sie Schäden am eigenen Betrieb?

Nein. Eigene Maschinen, Waren und Räume sichern Sie über die Inhalts- oder Gebäudeversicherung ab. Die Haftpflicht zahlt nur, was Sie anderen schulden.

Sind Schäden im Ausland gedeckt?

Oft für vorübergehende Aufenthalte in Europa, für Montage oder Lieferung in andere Länder aber nur mit Erweiterung. Prüfen Sie die Klausel zu Auslandsschäden.

Was ist mit Schäden durch Firmenwagen?

Schäden durch Fahrzeuge mit Kennzeichen zahlt die Kfz-Haftpflicht, nicht die Betriebshaftpflicht. Kleine Arbeitsmaschinen ohne Zulassungspflicht sind oft in der Betriebshaftpflicht eingeschlossen.

Deckt sie auch Schmerzensgeld?

Ja, Schmerzensgeld gehört zum Personenschaden, ebenso Behandlungskosten, Verdienstausfall und Renten.

Brauche ich zusätzlich eine Produkthaftpflicht?

Wenn Sie Waren herstellen, bearbeiten oder unter eigenem Namen verkaufen, ja. Bei vielen Versicherern ist sie ein Baustein der Betriebshaftpflicht und kein eigener Vertrag.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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