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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebshaftpflicht

Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Kurz gesagt

Fast jeder, der ein Gewerbe betreibt oder selbstständig arbeitet und dabei Kunden, Räume oder fremde Sachen berührt. Gesetzlich Pflicht ist sie nur in wenigen Branchen, etwa im Bewachungsgewerbe. Auftraggeber, Vermieter und Ausschreibungen verlangen sie aber oft. Für reine Schreibtischarbeit reicht manchmal eine Vermögensschadenhaftpflicht, die Privathaftpflicht deckt berufliche Schäden dagegen nicht.

Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Was es kostet

Veröffentlichte Orientierungswerte für Jahresbeiträge nach Branche, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Büro, Beratung, Verwaltungetwa 60 bis 200 Euro im Jahr
IT-Dienstleisteretwa 100 bis 250 Euro im Jahr
Friseur, Kosmetiketwa 150 bis 300 Euro im Jahr
Kleine Gastronomieetwa 100 bis 400 Euro im Jahr
Ausbauhandwerketwa 200 bis 450 Euro im Jahr
Bau, Dachdecker, Gerüstbauab etwa 600 Euro, häufig über 1.000 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Orientierungswerten. Ihr Beitrag hängt von Branche, Umsatz und Deckung ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Nebengewerbe: Möbel aufarbeiten und verkaufen

Eine Angestellte arbeitet abends alte Möbel auf und verkauft sie auf Märkten und online. Ein Stuhl bricht beim Käufer zusammen, der sich dabei verletzt.

Forderung des KäufersBehandlung, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
Privathaftpflichtzahlt nicht, der Verkauf ist gewerblich
Betriebshaftpflicht für Kleingewerbeetwa 60 bis 200 Euro im Jahr
Deckungssumme3 bis 5 Millionen Euro

Mit Betriebshaftpflicht prüft und zahlt die Versicherung. Ohne sie trägt die Verkäuferin den Schaden selbst, bei Verletzungen schnell fünfstellig.

Warum Sie als Unternehmer haften

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. Das gilt im Beruf genauso wie privat, nur sind die Summen oft höher: Ein Kunde stolpert über ein Kabel im Laden, ein Mitarbeiter beschädigt beim Kunden das Parkett, ein Gast verträgt das Essen nicht.

Als Inhaber haften Sie auch für Fehler Ihrer Mitarbeiter. Ohne Versicherung zahlen Sie aus dem Betrieb, als Einzelunternehmer auch mit Ihrem Privatvermögen. Die Versicherung zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, notfalls vor Gericht.

Wer sie braucht und wer eher nicht

Unverzichtbar ist sie im Handwerk, im Handel mit Ladengeschäft, in der Gastronomie, bei Dienstleistern mit Kundenkontakt und überall dort, wo Sie in fremden Räumen arbeiten.

Weniger dringend ist sie, wenn Sie nur am eigenen Schreibtisch arbeiten, keine Kunden empfangen und keine Sachen anderer anfassen. Dann droht eher ein Geldschaden durch einen fachlichen Fehler, und dafür ist die Vermögensschadenhaftpflicht zuständig. Viele Tarife für Freiberufler kombinieren beides günstig.

Ihre LageBetriebshaftpflicht nötig?
Handwerksbetrieb, auch alleinja, Schäden beim Kunden sind häufig
Laden, Café, Friseur, Studio mit Kundenverkehrja
Bewachung und Sicherheitsdienstja, gesetzlich vorgeschrieben
Nebengewerbe, etwa Verkauf selbstgemachter Warenja, die Privathaftpflicht greift meist nicht
Beratung oder Programmierung nur im eigenen Büroeher Vermögensschadenhaftpflicht, oft kombiniert
Angestellt ohne eigene Selbstständigkeitnein, hier haftet der Arbeitgeber

Wann sie Pflicht ist

Eine allgemeine Versicherungspflicht für Betriebe gibt es in Deutschland nicht. Wer ein Bewachungsgewerbe anmeldet, muss der Behörde aber eine Haftpflichtversicherung mit festen Mindestsummen nachweisen, die in der Bewachungsverordnung stehen. Für einige Kammerberufe schreiben die Berufsordnungen eine Berufshaftpflicht vor.

Häufiger ist die Pflicht aus Verträgen: Große Auftraggeber, Vermieter von Gewerberäumen, Veranstalter von Märkten und öffentliche Ausschreibungen verlangen einen Versicherungsnachweis, bevor Sie anfangen dürfen.

Warum die Privathaftpflicht nicht reicht

Die private Haftpflicht deckt Schäden aus dem Alltag. Berufliche und gewerbliche Tätigkeiten schließen die Bedingungen in aller Regel aus. Das gilt auch für kleine Nebenerwerbe, etwa den Verkauf von selbstgemachtem Schmuck oder die Hundebetreuung gegen Geld.

Manche Tarife schließen kleine Nebentätigkeiten bis zu einer Umsatzgrenze ein. Ob Ihre dazugehört, steht in Ihren Bedingungen. Verlassen Sie sich nicht darauf, ohne nachgelesen zu haben.

Schritt für Schritt

  1. Aufschreiben, wo Sie arbeiten und womit: beim Kunden, im eigenen Laden, nur am Schreibtisch.
  2. Prüfen, ob Ihre Branche oder ein Auftraggeber einen Versicherungsnachweis verlangt.
  3. In der Privathaftpflicht nachlesen, ob Nebentätigkeiten ausgeschlossen sind.
  4. Klären, ob Ihnen eher Sach- und Personenschäden oder Geldschäden drohen.
  5. Vor dem ersten Auftrag abschließen, nicht erst nach dem ersten Schaden.

Checkliste

  • Alle Tätigkeiten und Nebentätigkeiten im Vertrag genannt
  • Deckungssumme mindestens 3 Millionen Euro pauschal
  • Schäden an Sachen beim Kunden eingeschlossen, wenn Sie dort arbeiten
  • Produkthaftung eingeschlossen, wenn Sie Waren herstellen oder verkaufen
  • Mitarbeiter und Aushilfen mitversichert
  • Versicherungsbestätigung für Auftraggeber griffbereit

Häufige Fehler

  • Glauben, die Privathaftpflicht decke auch das Nebengewerbe
  • Erst abschließen, wenn der Auftraggeber den Nachweis verlangt
  • Als Beratungsberuf nur die Betriebshaftpflicht haben und Geldschäden übersehen
  • Eine neue Tätigkeit aufnehmen, ohne sie zu melden

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Gesetzlich nur in wenigen Branchen, zum Beispiel im Bewachungsgewerbe. Viele Auftraggeber und Vermieter verlangen sie aber vertraglich.

Brauche ich sie als Kleingewerbe oder im Nebenerwerb?

Ja, sobald Kunden, Käufer oder fremde Sachen betroffen sein können. Die Privathaftpflicht schließt gewerbliche Tätigkeiten meist aus.

Brauchen Freiberufler eine Betriebshaftpflicht?

Wer Kunden empfängt oder bei ihnen arbeitet, ja. Wer nur berät oder schreibt, braucht vor allem eine Vermögensschadenhaftpflicht. Oft ist beides in einem Vertrag günstig kombiniert.

Sind meine Mitarbeiter mitversichert?

Ja, Schäden, die Mitarbeiter bei der Arbeit an Dritten verursachen, sind in der Regel eingeschlossen. Ihre eigenen Verletzungen sind ein Fall für die Berufsgenossenschaft.

Brauche ich sie schon vor der Gewerbeanmeldung?

Sie sollte spätestens ab dem ersten Auftrag gelten. Viele Versicherer bieten Gründern einfache Tarife zum Start.

Deckt sie Schäden an meinem eigenen Werkzeug?

Nein, sie zahlt nur Schäden, die Sie anderen zufügen. Für eigenes Inventar gibt es die Inhaltsversicherung.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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