Alles zur Versicherung: Zahnzusatz
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
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Kurz gesagt
Die häufigsten Gründe: Die Behandlung war vor Vertragsbeginn schon angeraten oder begonnen, die Wartezeit von meist acht Monaten lief noch, oder die Höchstbeträge der ersten vier bis fünf Jahre sind ausgeschöpft. Dazu kommen fehlende Zähne, die nicht mitversichert sind, und falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen.
Was im ersten Vertragsjahr bei Ihnen hängen bleiben kann, Richtwerte.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Implantat 3.000 Euro im ersten Jahr, Grenze 1.000 Euro | etwa 1.300 bis 1.600 Euro Eigenanteil trotz Tarif |
| Krone angeraten vor Abschluss, 800 Euro | etwa 560 Euro Eigenanteil, Tarif zahlt nichts |
| Brücke in der Wartezeit, 1.500 Euro | etwa 800 bis 950 Euro Eigenanteil |
| Implantat 3.000 Euro ab dem fünften Jahr, Tarif 90 Prozent | etwa 300 Euro Eigenanteil |
Richtwerte, Stand September 2026, mit Kassenzuschuss 2026 gerechnet. Die Beispiele zum Eigenanteil sind Richtwerte aus der Angebotspraxis; maßgeblich sind Ihre Tarifbedingungen.
Rechenbeispiel
Der Vertrag läuft seit 14 Monaten, im ersten Jahr wurden 300 Euro für Füllungen erstattet. Jetzt kommt ein Implantat.
| Implantat mit Krone | 3.000 Euro |
| Festzuschuss der Kasse ohne Bonus | etwa 553 Euro |
| Tarif 90 Prozent würde zahlen | etwa 2.147 Euro |
| Grenze bis zum 2. Jahr abzüglich 300 Euro | noch 1.700 Euro frei |
Der Tarif zahlt 1.700 Euro statt 2.147 Euro. Sie tragen etwa 750 Euro. Wer das Implantat um einige Monate ins dritte Jahr schieben kann, bekommt mehr.
Versichert ist nur, was beim Abschluss noch nicht feststand. Hat der Zahnarzt eine Krone oder ein Implantat schon empfohlen, zählt das als angeratene Behandlung, auch wenn noch nichts gemacht wurde.
Entscheidend ist die Karteikarte in der Praxis. Der Versicherer kann sie im Leistungsfall anfordern. Wer kurz nach einer Diagnose abschließt, bekommt für genau diesen Zahn kein Geld.
Viele Tarife haben eine Wartezeit: für Zahnbehandlung oft drei Monate, für Zahnersatz und Kieferorthopädie oft acht Monate. Es gibt Tarife ohne Wartezeit, aber auch dort gelten die Anfangsgrenzen.
In den ersten Jahren ist die Erstattung gedeckelt. Eine übliche Staffel sieht so aus:
| Vertragsjahr | Höchstleistung zusammen etwa |
|---|---|
| 1. Jahr | 1.000 Euro |
| bis 2. Jahr | 2.000 Euro |
| bis 3. Jahr | 3.000 Euro |
| bis 4. Jahr | 4.000 Euro |
| ab 5. Jahr | meist unbegrenzt |
Ein Zahn, der beim Abschluss schon fehlt, ist meist ausgeschlossen. Manche Tarife nehmen ein bis drei fehlende Zähne gegen Zuschlag auf, andere gar keine.
Das gilt auch für Lücken, die Sie selbst gar nicht als Problem sehen. Geben Sie jede Lücke an, sonst droht später Streit.
Rein kosmetische Behandlungen wie Bleaching sind meist nicht versichert. Kieferorthopädie für Erwachsene zahlen viele Tarife nur nach einem Unfall oder gar nicht.
Rechnet der Zahnarzt über dem Höchstsatz der Gebührenordnung ab, erstatten viele Tarife den Teil darüber nicht. Fragen Sie vorher nach, ob Ihr Tarif das abdeckt.
Lassen Sie sich den Grund schriftlich geben und prüfen Sie ihn gegen Ihre Bedingungen. Oft hilft eine Stellungnahme des Zahnarztes, wann die Diagnose wirklich gestellt wurde.
Bleibt es beim Nein, können Sie sich kostenlos an den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Das Verfahren ist für Sie gebührenfrei.
Fragen und Antworten
Nein. Begonnene und angeratene Behandlungen sind in allen üblichen Tarifen ausgeschlossen.
Ja, viele Tarife verzichten darauf. Die Höchstbeträge in den ersten Jahren gelten trotzdem.
Im Leistungsfall ja, mit Ihrer Einwilligung. Ohne sie kann er die Leistung verweigern, bis der Fall geklärt ist.
Je nach Verschulden kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder den Beitrag rückwirkend erhöhen. Melden Sie Fehler besser selbst.
Bei vielen Tarifen ja, weil Unfälle von Wartezeit und oft auch von den Anfangsgrenzen ausgenommen sind. Prüfen Sie das im Tarif.
Wenn Sie mit der einfachen Regelversorgung zufrieden sind oder einen Eigenanteil von einigen tausend Euro aus Erspartem zahlen können.
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Alles zur Versicherung: Zahnzusatz
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Gibt es eine Wartezeit bei der Zahnzusatzversicherung?
Viele Tarife verzichten heute auf eine Wartezeit, gesetzlich erlaubt sind für Zahnersatz bis zu acht Monate. Wichtiger …
Zahlt die Zahnzusatz, wenn die Behandlung schon begonnen hat?
Nein, in der Regel nicht. Was der Zahnarzt vor Vertragsbeginn angeraten oder begonnen hat, ist bei normalen Tarifen au …
Was übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatzversicherung zahlt den Teil, den die Krankenkasse offen lässt. Gute Tarife erstatten beim Zahnersatz 80 …
Was kostet Zahnersatz und was zahlt die Krankenkasse?
Eine Krone kostet meist 400 bis 1.000 Euro, eine Brücke 900 bis 2.000 Euro und ein Implantat mit Krone 2.000 bis 4.500 …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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