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Was kostet Zahnersatz und was zahlt die Krankenkasse?

Kurz gesagt

Eine Krone kostet meist 400 bis 1.000 Euro, eine Brücke 900 bis 2.000 Euro und ein Implantat mit Krone 2.000 bis 4.500 Euro je Zahn. Die gesetzliche Kasse zahlt nur einen Festzuschuss zur einfachsten Lösung: 60 Prozent davon, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent. Bei einer Krone sind das 2026 etwa 239 bis 299 Euro, den Rest zahlen Sie selbst.

Was kostet Zahnersatz und was zahlt die Krankenkasse?

Was es kostet

Gesamtkosten und Festzuschüsse der gesetzlichen Kasse, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Metallkrone Seitenzahn, Regelversorgungetwa 400 Euro gesamt, Zuschuss 239 bis 299 Euro
Brücke mit drei Gliedern, Regelversorgungetwa 920 Euro gesamt, Zuschuss 553 bis 691 Euro
Vollprothese OberkieferZuschuss etwa 576 bis 721 Euro
Implantat mit Krone, je Zahnetwa 2.000 bis 4.500 Euro

Stand September 2026. Die Kosten für Keramik und Implantate schwanken je nach Praxis und Labor stark; die Eigenanteile bei Keramikversorgungen sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Maßgeblich ist Ihr Heil- und Kostenplan.

Rechenbeispiel

Implantat statt Brücke, zehn Jahre Bonusheft

Ein Backenzahn fehlt. Die Kasse sieht als Regelversorgung eine Brücke vor, Sie entscheiden sich für ein Implantat.

Implantat mit Krone laut Heil- und Kostenplan3.000 Euro
Festzuschuss für die Lücke mit 75 Prozentetwa 691 Euro
Eigenanteil ohne Zusatzversicherungetwa 2.309 Euro
Zusatztarif mit 90 Prozent Gesamterstattungzahlt etwa 2.009 Euro

Mit einem guten Zusatztarif bleiben etwa 300 Euro bei Ihnen, ohne Tarif rund 2.300 Euro. Das gilt nur, wenn der Vertrag vor der Diagnose bestand und die Anfangsgrenzen nicht greifen.

So rechnet die Krankenkasse

Die Kasse zahlt nicht für ein Material oder eine Methode, sondern für Ihren Befund. Für jeden Befund ist eine einfache Standardlösung festgelegt, die Regelversorgung. Dazu gibt es einen festen Betrag, den Festzuschuss.

Wählen Sie eine bessere Lösung, etwa eine weiße Keramikkrone statt Metall oder ein Implantat statt Brücke, bleibt der Zuschuss gleich. Die Mehrkosten tragen Sie vollständig.

Die Festzuschüsse steigen jedes Jahr leicht. Zum 1. Januar 2026 wurden sie um gut 4 Prozent angehoben.

Was Zahnersatz kostet und was übrig bleibt

Die Tabelle zeigt übliche Gesamtkosten und den Eigenanteil ohne Bonusheft. Die Spannen sind groß, weil Labor, Material und Region den Preis stark bewegen.

VersorgungGesamtkostenKassenzuschuss ohne BonusIhr Anteil etwa
Metallkrone Seitenzahn, Regelversorgungetwa 400 Euroetwa 239 Euroetwa 160 Euro
Keramikkroneetwa 600 bis 1.000 Euroetwa 239 Euroetwa 360 bis 760 Euro
Brücke, drei Glieder, Regelversorgungetwa 920 Euroetwa 553 Euroetwa 370 Euro
Keramikbrücke, drei Gliederetwa 1.500 bis 2.000 Euroetwa 553 Euroetwa 950 bis 1.450 Euro
Implantat mit Kroneetwa 2.000 bis 4.500 EuroZuschuss zur Lückeoft 1.500 bis 4.000 Euro

Was das Bonusheft bringt

Wer jedes Jahr zur Kontrolle geht und das im Bonusheft stempeln lässt, bekommt nach fünf Jahren lückenlosem Nachweis 70 Prozent, nach zehn Jahren 75 Prozent. Bei einer Brücke sind das rund 140 Euro mehr.

Fehlt ein Jahr, beginnt die Zählung neu. Viele Kassen erlauben einmal in zehn Jahren eine Lücke, fragen Sie Ihre Kasse.

Der Härtefall

Mit geringem Einkommen, etwa beim Bezug von Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG, übernimmt die Kasse die Regelversorgung vollständig. Mehrkosten für bessere Lösungen zahlen Sie trotzdem selbst.

Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Kasse, am besten zusammen mit dem Heil- und Kostenplan.

Wann eine Zusatzversicherung hilft und wann nicht

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich, wenn Sie Implantate oder Keramik möchten und noch keine Behandlung angeraten ist. Gute Tarife erstatten zusammen mit dem Kassenzuschuss 80 bis 100 Prozent.

Nicht sinnvoll ist sie, wenn der Zahnarzt die Behandlung schon geplant hat, denn dann zahlt kein Tarif. Wer nur die einfache Regelversorgung will, zahlt oft weniger Eigenanteil als Beiträge über die Jahre.

Schritt für Schritt

  1. Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt geben lassen.
  2. Plan bei der Krankenkasse einreichen und den Zuschuss bestätigen lassen.
  3. Bonusheft beilegen, damit 70 oder 75 Prozent angerechnet werden.
  4. Bei hohem Eigenanteil eine zweite Meinung oder ein zweites Angebot einholen.
  5. Erst nach der Genehmigung der Kasse mit der Behandlung beginnen.

Checkliste

  • Heil- und Kostenplan liegt schriftlich vor
  • Kasse hat den Plan vor Behandlungsbeginn genehmigt
  • Bonusheft vollständig und beigelegt
  • Härtefall geprüft, wenn das Einkommen gering ist
  • Laborkosten im Plan einzeln ausgewiesen
  • Zusatzversicherung vorher gefragt, ob und wie viel sie erstattet

Häufige Fehler

  • Mit der Behandlung beginnen, bevor die Kasse den Plan genehmigt hat
  • Das Bonusheft vergessen und auf bis zu 15 Prozentpunkte Zuschuss verzichten
  • Erst nach der Diagnose eine Zusatzversicherung abschließen und auf Erstattung hoffen
  • Nur auf den Gesamtpreis schauen und nicht fragen, welche Leistungen darin stecken

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was zahlt die Krankenkasse bei einem Implantat?

Nur den Festzuschuss, den es auch für die Brücke gäbe. Die Operation und das Implantat selbst zahlen Sie.

Wie lange gilt der Heil- und Kostenplan?

In der Regel sechs Monate ab Genehmigung durch die Kasse. Beginnen Sie später, müssen Sie ihn neu einreichen.

Zahlt die Kasse eine Keramikkrone?

Nur den Zuschuss zur Metallkrone. Im sichtbaren Frontzahnbereich ist eine Verblendung oft in der Regelversorgung enthalten, im Seitenzahnbereich nicht.

Kann ich den Zahnersatz in Raten zahlen?

Viele Praxen bieten Ratenzahlung über Abrechnungsgesellschaften an. Fragen Sie nach dem effektiven Zins, er ist nicht immer null.

Ist Zahnersatz im Ausland günstiger?

Oft ja, aber der Festzuschuss gilt nur mit genehmigtem Plan, und Nachbesserungen sind aufwendig. Klären Sie das vorher mit Ihrer Kasse.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung nur für Zahnersatz?

Für Implantate und Keramik meist ja, wenn Sie gesund abschließen. Für reine Regelversorgung oft nicht.

Quellen

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