Alles zur Versicherung: Private Rente
Lohnt sich eine private Rentenversicherung überhaupt noch?
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Kurz gesagt
Geplant ist, dass der Staat für jedes Kind von 6 bis 18 Jahren 10 Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot zahlt, zusammen 1.440 Euro. Das Geld bleibt bis 65 angelegt. Stand Oktober 2026 ist das noch kein Gesetz: Der Entwurf wurde am 25. September 2026 im Bundestag beraten, Start soll der 1. Januar 2027 sein, rückwirkend für den Jahrgang 2020.
Werte aus dem Regierungsentwurf, Stand Oktober 2026, dazu eine eigene Beispielrechnung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Staatliche Zahlung je Kind | 10 Euro im Monat, 120 Euro im Jahr, höchstens 1.440 Euro |
| Freiwillige Einzahlungen zusätzlich | bis zu 6.840 Euro im Jahr |
| Kostendeckel im Standarddepot | höchstens 1 Prozent Effektivkosten im Jahr |
| 1.440 Euro bis 65 angelegt, 4 bis 6 Prozent Rendite | etwa 11.000 bis 31.000 Euro, nicht garantiert |
| Haushaltskosten für den Bund | 198 Millionen Euro 2027, 411 Millionen Euro 2030 |
Alle Regeln stammen aus dem Gesetzentwurf und sind geplant, nicht beschlossen.
Die Hochrechnung ist eine eigene Rechnung mit angenommenen Renditen nach Kosten, ohne Inflation und ohne Steuern.
Rechenbeispiel
So wirkt das Startgeld, wenn die Familie etwas ergänzt. Gerechnet von 6 bis 18 mit Einzahlungen, danach ohne weitere Beiträge bis 65.
| Staatliche Zahlung 2027 bis 2039 | 10 Euro im Monat, zusammen 1.440 Euro |
| Eltern im selben Zeitraum | 25 Euro im Monat, zusammen 3.600 Euro |
| Wert mit 65 bei 4 Prozent im Jahr | rund 40.000 Euro |
| Wert mit 65 bei 6 Prozent im Jahr | rund 110.000 Euro |
Aus 5.040 Euro Einzahlungen können je nach Börse rund 40.000 bis 110.000 Euro werden, vor Inflation und Steuern. Garantiert ist davon nichts, und das Geld ist bis 65 gebunden.
Die Bundesregierung hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Alles in diesem Abschnitt ist also geplant und kann sich im weiteren Verfahren noch ändern.
Nach dem Entwurf zahlt der Bund für jedes berechtigte Kind ab dem 6. Geburtstag bis zur Volljährigkeit 10 Euro im Monat in ein eigenes, am Kapitalmarkt angelegtes Altersvorsorgedepot. Einen Antrag soll es dafür nicht brauchen, die Prüfung und Auszahlung übernimmt die Zulagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Frühstart-Rente ist keine Leistung der gesetzlichen Rente. Sie ist private, kapitalgedeckte Vorsorge mit staatlichem Startgeld.
| Geburtsjahr | Geplante Förderung |
|---|---|
| vor 2020 | keine Förderung, ein Depot kann trotzdem eröffnet werden |
| 2020 | rückwirkend ab Januar 2026, erste Zahlungen 2027 |
| 2021 | ab 2027 |
| ab 2022 | jeweils ab dem Jahr, in dem das Kind 6 wird |
Die Eltern sollen bei einem privaten Anbieter einen zertifizierten Standard-Depotvertrag für das Kind abschließen, auch online und ohne Beratung. Ein staatliches Produkt zur Auswahl ist nicht vorgesehen.
Eröffnen die Eltern kein Depot, legt zunächst die Bundesbank das Geld gesammelt an. Ab 2028 soll dafür ein eigenes Sondervermögen entstehen. Das gesammelte Guthaben wandert in ein eigenes Depot, sobald eines eröffnet wird, laut Entwurf bis zum 35. Lebensjahr.
Für die Anbieter sieht der Entwurf einen Kostendeckel von 1 Prozent Effektivkosten in der Ansparzeit vor, Abschluss- und Vertriebskosten sollen bis zum 18. Geburtstag nicht erhoben werden dürfen.
1.440 Euro sind wenig Geld, aber sie haben bis zum 65. Geburtstag rund 50 Jahre Zeit. Bei 4 Prozent Rendite nach Kosten im Jahr werden daraus rund 11.000 Euro, bei 6 Prozent rund 31.000 Euro. Das sind Zahlen ohne Abzug der Inflation, und keine Rendite ist garantiert.
Den größeren Unterschied machen eigene Einzahlungen. Eltern, Großeltern und andere dürfen laut Entwurf bis zu 6.840 Euro im Jahr zusätzlich einzahlen. Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei, besteuert wird erst im Alter.
Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gibt es kein Frühstart-Depot zu kaufen. Verträge, die heute unter diesem Namen beworben werden, sind keine geförderten Frühstart-Verträge. Warten Sie die Verabschiedung und die zertifizierten Angebote ab.
Sinnvoll ist schon jetzt: prüfen, ob Ihr Kind zu einem berechtigten Jahrgang gehört, und überlegen, ob Sie selbst etwas dazulegen wollen. Zusätzliches Geld bindet sich bis zum Rentenalter. Wer keinen Notgroschen hat oder das Geld in der Ausbildung des Kindes braucht, legt es besser flexibel an.
Für Kinder, die vor 2020 geboren sind, gibt es nach dem Entwurf keine staatliche Zahlung. Ein eigener Sparplan auf den Namen der Eltern bleibt dort die flexiblere Lösung.
Fragen und Antworten
Nein, Stand Oktober 2026 ist sie ein Gesetzentwurf. Der Bundestag hat ihn am 25. September 2026 in erster Lesung beraten, das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant.
Nach dem Entwurf nicht. Die Zulagenstelle prüft die Berechtigung, und ohne eigenes Depot legt zunächst die Bundesbank das Geld gesammelt an.
Nach dem Entwurf nicht. Gefördert werden nur Kinder ab dem Geburtsjahr 2020. Sie können ein Depot trotzdem eröffnen, aber ohne staatliche Zahlung.
Nein. Ausgezahlt wird frühestens ab 65. Nach dem 18. Geburtstag kann das Kind selbst weiter einzahlen oder das Guthaben in einen anderen zertifizierten Vorsorgevertrag übertragen.
Laut Entwurf bis zu 6.840 Euro im Jahr, auch Großeltern und andere dürfen einzahlen.
Erträge bleiben in der Ansparzeit steuerfrei. Besteuert wird erst bei der Auszahlung im Alter.
Nein. Das Geld ist bis 65 gebunden. Für Ausbildung, Führerschein oder die erste Wohnung brauchen Sie weiter eigenes, frei verfügbares Geld.
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