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Was ist die Frühstart-Rente für Kinder?

Kurz gesagt

Geplant ist, dass der Staat für jedes Kind von 6 bis 18 Jahren 10 Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot zahlt, zusammen 1.440 Euro. Das Geld bleibt bis 65 angelegt. Stand Oktober 2026 ist das noch kein Gesetz: Der Entwurf wurde am 25. September 2026 im Bundestag beraten, Start soll der 1. Januar 2027 sein, rückwirkend für den Jahrgang 2020.

Was ist die Frühstart-Rente für Kinder?

Was es kostet

Werte aus dem Regierungsentwurf, Stand Oktober 2026, dazu eine eigene Beispielrechnung.

BeispielRichtwert
Staatliche Zahlung je Kind10 Euro im Monat, 120 Euro im Jahr, höchstens 1.440 Euro
Freiwillige Einzahlungen zusätzlichbis zu 6.840 Euro im Jahr
Kostendeckel im Standarddepothöchstens 1 Prozent Effektivkosten im Jahr
1.440 Euro bis 65 angelegt, 4 bis 6 Prozent Renditeetwa 11.000 bis 31.000 Euro, nicht garantiert
Haushaltskosten für den Bund198 Millionen Euro 2027, 411 Millionen Euro 2030

Alle Regeln stammen aus dem Gesetzentwurf und sind geplant, nicht beschlossen.

Die Hochrechnung ist eine eigene Rechnung mit angenommenen Renditen nach Kosten, ohne Inflation und ohne Steuern.

Rechenbeispiel

Kind, geboren 2021, Eltern legen 25 Euro im Monat dazu

So wirkt das Startgeld, wenn die Familie etwas ergänzt. Gerechnet von 6 bis 18 mit Einzahlungen, danach ohne weitere Beiträge bis 65.

Staatliche Zahlung 2027 bis 203910 Euro im Monat, zusammen 1.440 Euro
Eltern im selben Zeitraum25 Euro im Monat, zusammen 3.600 Euro
Wert mit 65 bei 4 Prozent im Jahrrund 40.000 Euro
Wert mit 65 bei 6 Prozent im Jahrrund 110.000 Euro

Aus 5.040 Euro Einzahlungen können je nach Börse rund 40.000 bis 110.000 Euro werden, vor Inflation und Steuern. Garantiert ist davon nichts, und das Geld ist bis 65 gebunden.

Was der Gesetzentwurf vorsieht

Die Bundesregierung hat den Entwurf am 12. August 2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 25. September 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Alles in diesem Abschnitt ist also geplant und kann sich im weiteren Verfahren noch ändern.

Nach dem Entwurf zahlt der Bund für jedes berechtigte Kind ab dem 6. Geburtstag bis zur Volljährigkeit 10 Euro im Monat in ein eigenes, am Kapitalmarkt angelegtes Altersvorsorgedepot. Einen Antrag soll es dafür nicht brauchen, die Prüfung und Auszahlung übernimmt die Zulagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung.

Die Frühstart-Rente ist keine Leistung der gesetzlichen Rente. Sie ist private, kapitalgedeckte Vorsorge mit staatlichem Startgeld.

GeburtsjahrGeplante Förderung
vor 2020keine Förderung, ein Depot kann trotzdem eröffnet werden
2020rückwirkend ab Januar 2026, erste Zahlungen 2027
2021ab 2027
ab 2022jeweils ab dem Jahr, in dem das Kind 6 wird

Wo das Geld liegt

Die Eltern sollen bei einem privaten Anbieter einen zertifizierten Standard-Depotvertrag für das Kind abschließen, auch online und ohne Beratung. Ein staatliches Produkt zur Auswahl ist nicht vorgesehen.

Eröffnen die Eltern kein Depot, legt zunächst die Bundesbank das Geld gesammelt an. Ab 2028 soll dafür ein eigenes Sondervermögen entstehen. Das gesammelte Guthaben wandert in ein eigenes Depot, sobald eines eröffnet wird, laut Entwurf bis zum 35. Lebensjahr.

Für die Anbieter sieht der Entwurf einen Kostendeckel von 1 Prozent Effektivkosten in der Ansparzeit vor, Abschluss- und Vertriebskosten sollen bis zum 18. Geburtstag nicht erhoben werden dürfen.

Was daraus werden kann

1.440 Euro sind wenig Geld, aber sie haben bis zum 65. Geburtstag rund 50 Jahre Zeit. Bei 4 Prozent Rendite nach Kosten im Jahr werden daraus rund 11.000 Euro, bei 6 Prozent rund 31.000 Euro. Das sind Zahlen ohne Abzug der Inflation, und keine Rendite ist garantiert.

Den größeren Unterschied machen eigene Einzahlungen. Eltern, Großeltern und andere dürfen laut Entwurf bis zu 6.840 Euro im Jahr zusätzlich einzahlen. Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei, besteuert wird erst im Alter.

Was Sie jetzt tun können und was nicht

Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, gibt es kein Frühstart-Depot zu kaufen. Verträge, die heute unter diesem Namen beworben werden, sind keine geförderten Frühstart-Verträge. Warten Sie die Verabschiedung und die zertifizierten Angebote ab.

Sinnvoll ist schon jetzt: prüfen, ob Ihr Kind zu einem berechtigten Jahrgang gehört, und überlegen, ob Sie selbst etwas dazulegen wollen. Zusätzliches Geld bindet sich bis zum Rentenalter. Wer keinen Notgroschen hat oder das Geld in der Ausbildung des Kindes braucht, legt es besser flexibel an.

Für Kinder, die vor 2020 geboren sind, gibt es nach dem Entwurf keine staatliche Zahlung. Ein eigener Sparplan auf den Namen der Eltern bleibt dort die flexiblere Lösung.

Schritt für Schritt

  1. Geburtsjahr Ihres Kindes prüfen: gefördert werden nach dem Entwurf Kinder ab Jahrgang 2020.
  2. Verabschiedung des Gesetzes abwarten, voraussichtlich bis Ende 2026.
  3. Zertifizierte Standarddepots vergleichen, vor allem Kosten und Anlage.
  4. Depot für das Kind eröffnen oder bewusst die Sammelanlage nutzen.
  5. Entscheiden, ob und wie viel Sie zusätzlich einzahlen, ohne den eigenen Notgroschen anzugreifen.

Checkliste

  • Kind ab Jahrgang 2020 und Erstwohnsitz in Deutschland
  • Gesetz tatsächlich beschlossen, bevor Sie einen Vertrag abschließen
  • Depot ist als Standarddepot für die Frühstart-Rente zertifiziert
  • Effektivkosten höchstens 1 Prozent
  • Eigene Zuzahlungen nur aus Geld, das bis 65 gebunden sein darf

Häufige Fehler

  • Schon jetzt einen beworbenen Kindervertrag abschließen, der gar nicht gefördert wird
  • Für ältere Geschwister mit staatlichem Geld rechnen
  • Viel Geld zuzahlen, das später für Ausbildung oder Führerschein fehlt
  • Die Hochrechnung für garantiert halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?

Nein, Stand Oktober 2026 ist sie ein Gesetzentwurf. Der Bundestag hat ihn am 25. September 2026 in erster Lesung beraten, das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 geplant.

Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?

Nach dem Entwurf nicht. Die Zulagenstelle prüft die Berechtigung, und ohne eigenes Depot legt zunächst die Bundesbank das Geld gesammelt an.

Bekommt mein Kind, geboren 2018, auch Geld?

Nach dem Entwurf nicht. Gefördert werden nur Kinder ab dem Geburtsjahr 2020. Sie können ein Depot trotzdem eröffnen, aber ohne staatliche Zahlung.

Kann mein Kind mit 18 an das Geld?

Nein. Ausgezahlt wird frühestens ab 65. Nach dem 18. Geburtstag kann das Kind selbst weiter einzahlen oder das Guthaben in einen anderen zertifizierten Vorsorgevertrag übertragen.

Wie viel dürfen Eltern dazuzahlen?

Laut Entwurf bis zu 6.840 Euro im Jahr, auch Großeltern und andere dürfen einzahlen.

Wird die Frühstart-Rente besteuert?

Erträge bleiben in der Ansparzeit steuerfrei. Besteuert wird erst bei der Auszahlung im Alter.

Ist das ein Ersatz für Kindersparen?

Nein. Das Geld ist bis 65 gebunden. Für Ausbildung, Führerschein oder die erste Wohnung brauchen Sie weiter eigenes, frei verfügbares Geld.

Quellen

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