Alles zur Versicherung: Elementarschaden
Wird die Elementarschadenversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Eine Absage heißt selten, dass Ihr Haus nirgends versicherbar ist. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft lassen sich rund 99 Prozent der Gebäude versichern. Fragen Sie bei anderen Versicherern an, am besten über einen Makler mit Einzelprüfung, und bieten Sie eine höhere Selbstbeteiligung oder Schutzmaßnahmen wie eine Rückstauklappe an.
Was Sie für eine Annahme typischerweise in Kauf nehmen oder investieren.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Selbstbeteiligung in Risikolagen | 10 Prozent des Schadens, mindestens 500, höchstens 5.000 Euro |
| Elementarbaustein, Einfamilienhaus in ZÜRS-Klasse 3 | etwa 400 bis 600 Euro im Jahr |
| Rückstauklappe nachrüsten mit Einbau | etwa 1.500 bis 2.500 Euro |
| Elementarbaustein, Einfamilienhaus in Klasse 1 zum Vergleich | etwa 50 bis 150 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus veröffentlichten Beispielen. Dass eine Einzelprüfung beim Versicherer meist zwei bis vier Wochen dauert, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Ein Einfamilienhaus in ZÜRS-Klasse 3 mit zwei Kellerschäden durch Rückstau in den letzten zehn Jahren wird von zwei Direktanbietern online abgelehnt.
| Rückstauklappe nachgerüstet | einmalig etwa 2.000 Euro |
| Einzelanfrage mit Belegen und Fotos | ohne Kosten |
| Angebot mit höherer Selbstbeteiligung | etwa 550 Euro im Jahr |
| Selbstbeteiligung je Schaden | 10 Prozent, höchstens 5.000 Euro |
Bei einem Hochwasserschaden von 60.000 Euro tragen Sie 5.000 Euro selbst, 55.000 Euro zahlt der Versicherer.
Die meisten Absagen haben einen von drei Gründen: Die Adresse liegt in ZÜRS-Klasse 3 oder 4, am Haus gab es schon Wasserschäden, oder der Keller ist nicht gegen Rückstau gesichert.
Viele Versicherer entscheiden per Online-Abfrage und haben feste Grenzen. Was dort durchfällt, heißt nur: nicht in diesem Standardtarif. Andere Häuser prüfen dieselbe Adresse einzeln und kommen zu einem anderen Ergebnis.
| Grund der Absage | Was oft hilft |
|---|---|
| ZÜRS-Klasse 3 oder 4 | Einzelprüfung, höhere Selbstbeteiligung, Nachweise zur tatsächlichen Lage |
| Vorschaden durch Wasser | belegen, was seitdem am Haus verbessert wurde |
| Keine Rückstausicherung | Klappe einbauen lassen, Rechnung beilegen |
| Keller als Wohnraum in Flussnähe | Schutz auf das Gebäude ohne Kellerausbau begrenzen, wenn angeboten |
| Nur Online-Abfrage gemacht | Anfrage über einen Makler mit vollständigen Angaben |
Fragen Sie nach dem Grund. Der Versicherer muss ihn nicht immer nennen, sagt ihn aber oft. Damit wissen Sie, woran Sie arbeiten können.
Dann gezielt anfragen: mit Lageplan, Höhenangaben, Fotos des Kellers, Belegen über Rückstauklappe und Schutzbauten und einer Aufstellung früherer Schäden. Eine vollständige Anfrage wird eher einzeln geprüft als eine knappe.
Für Häuser, die regelmäßig unter Wasser stehen, gibt es Schutz oft nur mit hoher Selbstbeteiligung, etwa 10 Prozent des Schadens und bis zu 5.000 Euro, oder mit Auflagen. Ein Schnäppchen wird es in Klasse 4 nicht.
Und manchmal bleibt es bei der Absage. Dann zählt, was Sie baulich tun können, und ob sich ein Rücklagenkonto für den Ernstfall besser rechnet als ein teurer Vertrag.
Wenn nur die Hausratversicherung ohne Elementarbaustein abgelehnt wurde und Sie in einer oberen Etage ohne Kellerabteil wohnen, ist der Schaden durch Hochwasser für Sie meist klein. Den Schaden am Gebäude selbst trägt ohnehin die Versicherung des Eigentümers.
Für Eigentümer eines Hauses in Flussnähe gilt das nicht: Ein einziges Hochwasser kann dort die Rücklagen vieler Jahre kosten.
Fragen und Antworten
Ja. Es gibt in Deutschland derzeit keine Pflicht, Elementarschutz jedem anzubieten. Jeder Versicherer entscheidet selbst.
Wenn danach gefragt wird, ja. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer später nicht zahlt oder den Vertrag löst.
Oft ja. Sie nimmt dem Versicherer die vielen kleineren Schäden ab, und in Risikolagen ist sie häufig die Bedingung für eine Annahme.
Darauf ist kein Verlass. Hilfen nach einer Flut sind freiwillig, und Bayern etwa zahlt seit Juli 2019 grundsätzlich keine Soforthilfe mehr für versicherbare Schäden.
Ja, nach einem Schadenfall können in der Regel beide Seiten kündigen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Alternativen zu kennen.
Das ist politisch noch offen. Solange nichts beschlossen ist, sollten Sie nicht darauf warten.
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