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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Elementarschaden

Was tun, wenn die Elementarversicherung abgelehnt wird?

Kurz gesagt

Eine Absage heißt selten, dass Ihr Haus nirgends versicherbar ist. Nach Angaben der Versicherungswirtschaft lassen sich rund 99 Prozent der Gebäude versichern. Fragen Sie bei anderen Versicherern an, am besten über einen Makler mit Einzelprüfung, und bieten Sie eine höhere Selbstbeteiligung oder Schutzmaßnahmen wie eine Rückstauklappe an.

Was tun, wenn die Elementarversicherung abgelehnt wird?

Was es kostet

Was Sie für eine Annahme typischerweise in Kauf nehmen oder investieren.

BeispielRichtwert
Selbstbeteiligung in Risikolagen10 Prozent des Schadens, mindestens 500, höchstens 5.000 Euro
Elementarbaustein, Einfamilienhaus in ZÜRS-Klasse 3etwa 400 bis 600 Euro im Jahr
Rückstauklappe nachrüsten mit Einbauetwa 1.500 bis 2.500 Euro
Elementarbaustein, Einfamilienhaus in Klasse 1 zum Vergleichetwa 50 bis 150 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand September 2026, aus veröffentlichten Beispielen. Dass eine Einzelprüfung beim Versicherer meist zwei bis vier Wochen dauert, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Haus am Bach, zwei Vorschäden, online abgelehnt

Ein Einfamilienhaus in ZÜRS-Klasse 3 mit zwei Kellerschäden durch Rückstau in den letzten zehn Jahren wird von zwei Direktanbietern online abgelehnt.

Rückstauklappe nachgerüsteteinmalig etwa 2.000 Euro
Einzelanfrage mit Belegen und Fotosohne Kosten
Angebot mit höherer Selbstbeteiligungetwa 550 Euro im Jahr
Selbstbeteiligung je Schaden10 Prozent, höchstens 5.000 Euro

Bei einem Hochwasserschaden von 60.000 Euro tragen Sie 5.000 Euro selbst, 55.000 Euro zahlt der Versicherer.

Warum Versicherer ablehnen

Die meisten Absagen haben einen von drei Gründen: Die Adresse liegt in ZÜRS-Klasse 3 oder 4, am Haus gab es schon Wasserschäden, oder der Keller ist nicht gegen Rückstau gesichert.

Viele Versicherer entscheiden per Online-Abfrage und haben feste Grenzen. Was dort durchfällt, heißt nur: nicht in diesem Standardtarif. Andere Häuser prüfen dieselbe Adresse einzeln und kommen zu einem anderen Ergebnis.

Grund der AbsageWas oft hilft
ZÜRS-Klasse 3 oder 4Einzelprüfung, höhere Selbstbeteiligung, Nachweise zur tatsächlichen Lage
Vorschaden durch Wasserbelegen, was seitdem am Haus verbessert wurde
Keine RückstausicherungKlappe einbauen lassen, Rechnung beilegen
Keller als Wohnraum in FlussnäheSchutz auf das Gebäude ohne Kellerausbau begrenzen, wenn angeboten
Nur Online-Abfrage gemachtAnfrage über einen Makler mit vollständigen Angaben

So gehen Sie nach einer Absage vor

Fragen Sie nach dem Grund. Der Versicherer muss ihn nicht immer nennen, sagt ihn aber oft. Damit wissen Sie, woran Sie arbeiten können.

Dann gezielt anfragen: mit Lageplan, Höhenangaben, Fotos des Kellers, Belegen über Rückstauklappe und Schutzbauten und einer Aufstellung früherer Schäden. Eine vollständige Anfrage wird eher einzeln geprüft als eine knappe.

Ehrlich gesagt: wo die Grenzen liegen

Für Häuser, die regelmäßig unter Wasser stehen, gibt es Schutz oft nur mit hoher Selbstbeteiligung, etwa 10 Prozent des Schadens und bis zu 5.000 Euro, oder mit Auflagen. Ein Schnäppchen wird es in Klasse 4 nicht.

Und manchmal bleibt es bei der Absage. Dann zählt, was Sie baulich tun können, und ob sich ein Rücklagenkonto für den Ernstfall besser rechnet als ein teurer Vertrag.

Wann Sie die Absage gelassen sehen können

Wenn nur die Hausratversicherung ohne Elementarbaustein abgelehnt wurde und Sie in einer oberen Etage ohne Kellerabteil wohnen, ist der Schaden durch Hochwasser für Sie meist klein. Den Schaden am Gebäude selbst trägt ohnehin die Versicherung des Eigentümers.

Für Eigentümer eines Hauses in Flussnähe gilt das nicht: Ein einziges Hochwasser kann dort die Rücklagen vieler Jahre kosten.

Schritt für Schritt

  1. Nach dem Grund der Absage fragen und ihn notieren.
  2. Die ZÜRS-Klasse der Adresse abfragen und mit der Lage vor Ort vergleichen.
  3. Schwachstellen beheben, vor allem die Rückstausicherung, und Rechnungen aufheben.
  4. Mit vollständigen Unterlagen bei mehreren Versicherern anfragen, gern über einen Makler.
  5. Höhere Selbstbeteiligung von sich aus anbieten.
  6. Den alten Vertrag erst kündigen, wenn der neue Schutz schriftlich zugesagt ist.

Checkliste

  • Grund der Absage bekannt
  • ZÜRS- und Starkregenklasse der Adresse bekannt
  • Liste früherer Schäden mit Datum und Höhe
  • Belege für Rückstauklappe und andere Schutzmaßnahmen
  • Fotos von Keller, Lichtschächten und Eingängen
  • Bereitschaft zu höherer Selbstbeteiligung geklärt

Häufige Fehler

  • Nach der ersten Absage aufgeben
  • Vorschäden im Antrag verschweigen, das kann den Schutz im Schadenfall kosten
  • Den bestehenden Vertrag mit Elementarschutz kündigen, um woanders billiger zu werden
  • Nur online anfragen, wo feste Grenzen gelten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Darf ein Versicherer den Elementarschutz ablehnen?

Ja. Es gibt in Deutschland derzeit keine Pflicht, Elementarschutz jedem anzubieten. Jeder Versicherer entscheidet selbst.

Muss ich die Absage bei der nächsten Anfrage angeben?

Wenn danach gefragt wird, ja. Falsche Angaben können dazu führen, dass der Versicherer später nicht zahlt oder den Vertrag löst.

Hilft eine höhere Selbstbeteiligung wirklich?

Oft ja. Sie nimmt dem Versicherer die vielen kleineren Schäden ab, und in Risikolagen ist sie häufig die Bedingung für eine Annahme.

Zahlt der Staat, wenn ich keinen Schutz bekomme?

Darauf ist kein Verlass. Hilfen nach einer Flut sind freiwillig, und Bayern etwa zahlt seit Juli 2019 grundsätzlich keine Soforthilfe mehr für versicherbare Schäden.

Kann mir mein bisheriger Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja, nach einem Schadenfall können in der Regel beide Seiten kündigen. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig Alternativen zu kennen.

Wird die Pflichtversicherung das Problem lösen?

Das ist politisch noch offen. Solange nichts beschlossen ist, sollten Sie nicht darauf warten.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Elementarschaden

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