Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
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Kurz gesagt
Welche Selbstbeteiligung passt, hängt vor allem von Ihrer Rücklage ab. Bewährt hat sich bei der Autoversicherung oft 150 Euro in der Teilkasko und 300 Euro in der Vollkasko. Höher ist nur sinnvoll, wenn Sie den Betrag jederzeit zahlen können: Von 300 auf 1.000 Euro sparte ein veröffentlichtes Beispiel rund 120 Euro im Jahr. In der Haftpflicht gibt es keine.
Beitragsbeispiel aus einer veröffentlichten Auswertung: Kompaktwagen, Fahrer 45 Jahre, SF 10, 12.000 km, Berlin.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Vollkasko, 150 statt 0 Euro Selbstbeteiligung | rund 280 Euro weniger im Jahr, etwa 24 Prozent |
| Vollkasko, 300 statt 0 Euro | rund 379 Euro weniger, etwa 33 Prozent |
| Vollkasko, 1.000 statt 300 Euro | rund 123 Euro weniger im Jahr |
| Teilkasko, 150 statt 0 Euro | rund 109 Euro weniger, etwa 18 Prozent |
| Teilkasko, 500 statt 150 Euro | rund 125 Euro weniger im Jahr |
Stand Oktober 2026, Beispielwerte vom September 2025.
Ihr Beitrag hängt von Auto, Wohnort und SF-Klasse ab.
Die Schwelle von etwa sechs Jahren ohne Kaskoschaden ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis, gerechnet aus dem Beispiel.
Rechenbeispiel
Gleiches Auto wie im Beitragsbeispiel, über sechs Jahre gerechnet, mit einem Kaskoschaden in dieser Zeit.
| Ersparnis mit 1.000 Euro, sechs Jahre × rund 123 Euro | rund 740 Euro |
| Mehr Eigenanteil beim einen Schaden | 700 Euro |
| Unterschied nach sechs Jahren | rund 40 Euro zugunsten der hohen Stufe |
| Mit zwei Schäden in sechs Jahren | rund 660 Euro zugunsten der niedrigen Stufe |
Die hohe Selbstbeteiligung lohnt nur, wenn Schäden selten bleiben. Schon ein zweiter Schaden kehrt die Rechnung um.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie bei jedem Kaskoschaden selbst tragen. Bei einem Glasschaden von 900 Euro und 150 Euro Selbstbeteiligung zahlt die Versicherung 750 Euro. Bei zwei Schäden im Jahr zahlen Sie den Betrag zweimal.
Teilkasko und Vollkasko haben meist getrennte Beträge. Üblich ist eine Kombination wie 300 Euro Vollkasko und 150 Euro Teilkasko. Für einen Wildunfall gilt dann die niedrigere, für den selbst verursachten Unfall die höhere.
Der Beitrag fällt am stärksten beim ersten Schritt. Danach wird jede weitere Stufe teurer erkauft: Sie tragen ein paar hundert Euro mehr Risiko für einige zehn Euro Ersparnis im Jahr.
Die Zahlen unten stammen aus einem veröffentlichten Beispiel für einen Kompaktwagen. Bei Ihrem Auto sind die Euro anders, das Muster ist fast immer gleich.
| Vollkasko Selbstbeteiligung | Jahresbeitrag im Beispiel | Ersparnis zur Stufe davor |
|---|---|---|
| 0 Euro | rund 1.166 Euro | keine |
| 150 Euro | rund 886 Euro | rund 280 Euro |
| 300 Euro | rund 786 Euro | rund 99 Euro |
| 500 Euro | rund 729 Euro | rund 57 Euro |
| 1.000 Euro | rund 664 Euro | rund 66 Euro |
Eine Selbstbeteiligung von 500 oder 1.000 Euro passt, wenn Sie selten Schäden haben, das Geld ohne Mühe auf dem Konto liegt und Sie kleine Schäden ohnehin selbst zahlen würden, um Ihre Schadenfreiheitsklasse zu schonen. Dann zahlen Sie weniger Beitrag für einen Schutz, den Sie bei Kleinschäden sowieso nicht nutzen.
Rechnen Sie den Abstand aus: Wer von 300 auf 1.000 Euro geht, trägt im Schadenfall 700 Euro mehr und spart im Beispiel rund 120 Euro im Jahr. Das rechnet sich nur, wenn Sie seltener als etwa alle sechs Jahre einen Kaskoschaden haben.
Bei Fahranfängern, häufigem Parken in engen Städten, neuen oder geleasten Autos und knapper Rücklage ist eine niedrige Selbstbeteiligung besser. Ein Schaden von 1.000 Euro sollte Sie nicht in Bedrängnis bringen.
Null Euro Selbstbeteiligung lohnt dagegen selten. Der Aufschlag ist hoch, und Kleinschäden würden Sie in der Vollkasko wegen der Rückstufung oft trotzdem selbst zahlen. Eine Ausnahme kann die Teilkasko sein, wenn Sie häufig Steinschläge in der Scheibe haben.
Fragen und Antworten
Nein. Wer durch Ihr Auto geschädigt wird, bekommt den vollen Schaden ersetzt. Eine Selbstbeteiligung gibt es nur in Teilkasko und Vollkasko.
Ja, bei jedem Schadenereignis wird sie von der Entschädigung abgezogen. Zwei Schäden im Jahr bedeuten zweimal Eigenanteil.
Meist zur nächsten Hauptfälligkeit oder bei einem Wechsel. Manche Versicherer erlauben es auch während des Jahres.
In vielen Tarifen ja. Manche verzichten darauf, wenn die Scheibe repariert statt getauscht wird. Das steht in Ihren Bedingungen.
Eher eine niedrige Selbstbeteiligung, etwa 150 Euro Teilkasko und 300 Euro Vollkasko, weil Schäden in den ersten Jahren häufiger sind.
Dann zahlt seine Haftpflicht Ihren Schaden ganz. Haben Sie zuerst Ihre Kasko genutzt, können Sie den Eigenanteil vom Gegner zurückfordern.
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