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Welches Attest brauche ich für die Reiserücktrittsversicherung?

Kurz gesagt

Welches Attest brauche ich für die Reiserücktrittsversicherung? Eine ärztliche Bescheinigung der Reiseunfähigkeit mit Diagnose, Beginn der Krankheit und Behandlungsdaten, meist auf dem Formular des Versicherers. Eine Krankschreibung reicht in der Regel nicht, bei psychischen Erkrankungen oft nur ein Attest vom Facharzt für Psychiatrie. Das Attest kostet meist 5 bis 20 Euro, die Sie selbst zahlen.

Welches Attest brauche ich für die Reiserücktrittsversicherung?

Was es kostet

Was ein Attest nach der Gebührenordnung für Ärzte kostet und was beim Selbstbehalt bleibt, aus öffentlich genannten Zahlen.

BeispielRichtwert
Kurze Bescheinigung auf Formular, Gebührenordnung Nummer 70, 2,3-facher Satzetwa 5,36 Euro
Ausführlicher Befundbericht, Gebührenordnung Nummer 75, 2,3-facher Satzetwa 17,43 Euro
Attest mit Untersuchung und Beratungetwa 20 bis 40 Euro
Selbstbehalt bei Krankheit in vielen Tarifen20 Prozent der Stornokosten, mindestens 25 Euro je Person

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Die Gebühren für Bescheinigungen stammen aus der Gebührenordnung für Ärzte;

der Betrag für Attest mit Untersuchung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ob Ihr Tarif einen Selbstbehalt hat, steht in Ihrem Vertrag.

Rechenbeispiel

Pauschalreise für zwei Personen, 2.400 Euro, Lungenentzündung zwölf Tage vor Abreise

Der Hausarzt stellt die Diagnose und bescheinigt am selben Tag die Reiseunfähigkeit auf dem Formular des Versicherers. Die Reise wird noch am Abend storniert, der Veranstalter berechnet 50 Prozent.

Reisepreis2.400 Euro
Stornokosten 50 Prozent1.200 Euro
Selbstbehalt 20 Prozent240 Euro
Attest, selbst bezahltetwa 20 Euro
Erstattung960 Euro

Mit vollständigem Attest und schneller Absage erhalten Sie 960 Euro. Ohne Attest oder mit einem verspäteten Attest droht die Ablehnung. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Warum die Krankschreibung nicht genügt

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt nur, dass Sie nicht arbeiten können. Für den Reiserücktritt muss der Versicherer aber prüfen, ob eine unerwartete schwere Erkrankung vorliegt und ob Ihnen die Reise deshalb nicht zuzumuten ist. Dafür braucht er die Diagnose, den Beginn der Krankheit und eine Aussage zur Reiseunfähigkeit.

Die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft verlangen ein Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Versicherer zusätzlich anfordern, sie ersetzt das Attest aber nicht.

RücktrittsgrundWelcher Nachweis meist verlangt wird
Unerwartete schwere ErkrankungAttest zur Reiseunfähigkeit mit Diagnose und Behandlungsdaten
Schwerer UnfallAttest mit Diagnose, Unfalltag und Behandlungsdaten
Psychische ErkrankungAttest eines Facharztes für Psychiatrie
Erkrankung eines AngehörigenAttest über dessen Erkrankung und warum Ihre Anwesenheit nötig ist
Schwangerschaft, Impfunverträglichkeitärztliches Attest mit Diagnose und Datum
Tod eines AngehörigenSterbeurkunde, kein Attest

Was im Attest stehen muss

Typische Formulare fragen nach der genauen Diagnose, wann die Krankheit erstmals auftrat und behandelt wurde, ob sie mit einer früheren Erkrankung zusammenhängt, wie lange sie voraussichtlich dauert, ob ein Krankenhausaufenthalt nötig ist und seit wann völlige Reiseunfähigkeit besteht. Wichtig ist auch, wann der Arzt Ihnen geraten hat, die Reise abzusagen.

Die Frage nach früheren Erkrankungen ist heikel. Bei bekannten Vorerkrankungen zahlen viele Tarife nur, wenn sich die Krankheit unerwartet verschlechtert hat. Bitten Sie Ihren Arzt, das dann ausdrücklich zu vermerken.

Facharzt, Zeitpunkt und Kosten

Für psychische Erkrankungen wie eine schwere Depression oder Angststörung verlangen viele Bedingungen ein Attest vom Facharzt für Psychiatrie, die Bescheinigung vom Hausarzt genügt dann nicht. Weil Termine dort knapp sind, sollten Sie sich früh kümmern und dem Versicherer Bescheid geben.

Lassen Sie sich die Reiseunfähigkeit am besten bescheinigen, bevor oder während Sie stornieren. Atteste, die erst Wochen nach der Absage ausgestellt werden, erkennen Versicherer und Gerichte oft nicht an. Die Kosten tragen Sie selbst, denn das Attest ist keine Kassenleistung. Gesetzlich Versicherte müssen dem vorher zustimmen.

Wenn der Versicherer nachfragt

Der Versicherer darf auf eigene Kosten ein weiteres fachärztliches Attest einholen und verlangen, dass Sie den Arzt dafür von der Schweigepflicht entbinden. Lehnen Sie das ab, kann er die Leistung kürzen oder verweigern.

Wann Sie kein Attest brauchen: bei Rücktrittsgründen ohne Krankheit, etwa Jobverlust oder Schaden an der Wohnung. Dort zählen Kündigungsschreiben, Polizeiprotokoll oder ähnliche Nachweise.

Schritt für Schritt

  1. Formular für die ärztliche Bescheinigung beim Versicherer herunterladen oder anfordern.
  2. Arzt aufsuchen und Reiseunfähigkeit mit Diagnose und Behandlungsdaten bescheinigen lassen.
  3. Bei psychischer Erkrankung einen Termin beim Facharzt für Psychiatrie vereinbaren.
  4. Die Reise sofort stornieren, um die Stornokosten gering zu halten.
  5. Attest, Stornorechnung, Buchungsbestätigung und Versicherungsnachweis einreichen.

Checkliste

  • Formular des Versicherers verwendet
  • Diagnose, Beginn und Behandlungsdaten eingetragen
  • Völlige Reiseunfähigkeit bestätigt
  • Facharzt bei psychischer Erkrankung
  • Attest zeitnah zur Absage ausgestellt
  • Stornorechnung und Buchungsunterlagen beigelegt

Häufige Fehler

  • Nur die Krankschreibung einreichen
  • Erst stornieren und Wochen später das Attest holen
  • Bei psychischer Erkrankung nur den Hausarzt bescheinigen lassen
  • Eine bekannte Vorerkrankung verschweigen, die im Attest auffällt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Reicht eine Krankschreibung für die Reiserücktrittsversicherung?

Meist nicht. Der Versicherer braucht Diagnose, Beginn der Krankheit und eine Aussage zur Reiseunfähigkeit.

Wer zahlt das Attest?

Sie selbst. Das Attest ist keine Kassenleistung, die Kosten liegen meist bei etwa 5 bis 20 Euro.

Muss ich zum Facharzt?

Bei psychischen Erkrankungen verlangen viele Bedingungen ein Attest vom Facharzt für Psychiatrie. Bei anderen Krankheiten reicht in der Regel der behandelnde Arzt.

Kann ich das Attest nachreichen?

Das Formular können Sie nachreichen, die Untersuchung sollte aber zur Zeit der Absage stattgefunden haben. Spät erstellte Atteste werden oft nicht anerkannt.

Brauche ich ein Attest, wenn ein Angehöriger krank ist?

Ja, über die Erkrankung des Angehörigen und am besten mit dem Hinweis, warum Ihre Anwesenheit nötig ist.

Darf der Versicherer einen weiteren Arzt einschalten?

Ja, die Bedingungen erlauben ihm meist ein eigenes fachärztliches Attest. Sie müssen dafür zustimmen und den Arzt von der Schweigepflicht entbinden.

Was gilt bei bekannter Vorerkrankung?

Viele Tarife zahlen dann nur bei einer unerwarteten Verschlechterung. Lassen Sie diese im Attest ausdrücklich vermerken.

Quellen

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