Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Welches Attest brauche ich für die Reiserücktrittsversicherung? Eine ärztliche Bescheinigung der Reiseunfähigkeit mit Diagnose, Beginn der Krankheit und Behandlungsdaten, meist auf dem Formular des Versicherers. Eine Krankschreibung reicht in der Regel nicht, bei psychischen Erkrankungen oft nur ein Attest vom Facharzt für Psychiatrie. Das Attest kostet meist 5 bis 20 Euro, die Sie selbst zahlen.
Was ein Attest nach der Gebührenordnung für Ärzte kostet und was beim Selbstbehalt bleibt, aus öffentlich genannten Zahlen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kurze Bescheinigung auf Formular, Gebührenordnung Nummer 70, 2,3-facher Satz | etwa 5,36 Euro |
| Ausführlicher Befundbericht, Gebührenordnung Nummer 75, 2,3-facher Satz | etwa 17,43 Euro |
| Attest mit Untersuchung und Beratung | etwa 20 bis 40 Euro |
| Selbstbehalt bei Krankheit in vielen Tarifen | 20 Prozent der Stornokosten, mindestens 25 Euro je Person |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Die Gebühren für Bescheinigungen stammen aus der Gebührenordnung für Ärzte;
der Betrag für Attest mit Untersuchung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ob Ihr Tarif einen Selbstbehalt hat, steht in Ihrem Vertrag.
Rechenbeispiel
Der Hausarzt stellt die Diagnose und bescheinigt am selben Tag die Reiseunfähigkeit auf dem Formular des Versicherers. Die Reise wird noch am Abend storniert, der Veranstalter berechnet 50 Prozent.
| Reisepreis | 2.400 Euro |
| Stornokosten 50 Prozent | 1.200 Euro |
| Selbstbehalt 20 Prozent | 240 Euro |
| Attest, selbst bezahlt | etwa 20 Euro |
| Erstattung | 960 Euro |
Mit vollständigem Attest und schneller Absage erhalten Sie 960 Euro. Ohne Attest oder mit einem verspäteten Attest droht die Ablehnung. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt nur, dass Sie nicht arbeiten können. Für den Reiserücktritt muss der Versicherer aber prüfen, ob eine unerwartete schwere Erkrankung vorliegt und ob Ihnen die Reise deshalb nicht zuzumuten ist. Dafür braucht er die Diagnose, den Beginn der Krankheit und eine Aussage zur Reiseunfähigkeit.
Die Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft verlangen ein Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Versicherer zusätzlich anfordern, sie ersetzt das Attest aber nicht.
| Rücktrittsgrund | Welcher Nachweis meist verlangt wird |
|---|---|
| Unerwartete schwere Erkrankung | Attest zur Reiseunfähigkeit mit Diagnose und Behandlungsdaten |
| Schwerer Unfall | Attest mit Diagnose, Unfalltag und Behandlungsdaten |
| Psychische Erkrankung | Attest eines Facharztes für Psychiatrie |
| Erkrankung eines Angehörigen | Attest über dessen Erkrankung und warum Ihre Anwesenheit nötig ist |
| Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit | ärztliches Attest mit Diagnose und Datum |
| Tod eines Angehörigen | Sterbeurkunde, kein Attest |
Typische Formulare fragen nach der genauen Diagnose, wann die Krankheit erstmals auftrat und behandelt wurde, ob sie mit einer früheren Erkrankung zusammenhängt, wie lange sie voraussichtlich dauert, ob ein Krankenhausaufenthalt nötig ist und seit wann völlige Reiseunfähigkeit besteht. Wichtig ist auch, wann der Arzt Ihnen geraten hat, die Reise abzusagen.
Die Frage nach früheren Erkrankungen ist heikel. Bei bekannten Vorerkrankungen zahlen viele Tarife nur, wenn sich die Krankheit unerwartet verschlechtert hat. Bitten Sie Ihren Arzt, das dann ausdrücklich zu vermerken.
Für psychische Erkrankungen wie eine schwere Depression oder Angststörung verlangen viele Bedingungen ein Attest vom Facharzt für Psychiatrie, die Bescheinigung vom Hausarzt genügt dann nicht. Weil Termine dort knapp sind, sollten Sie sich früh kümmern und dem Versicherer Bescheid geben.
Lassen Sie sich die Reiseunfähigkeit am besten bescheinigen, bevor oder während Sie stornieren. Atteste, die erst Wochen nach der Absage ausgestellt werden, erkennen Versicherer und Gerichte oft nicht an. Die Kosten tragen Sie selbst, denn das Attest ist keine Kassenleistung. Gesetzlich Versicherte müssen dem vorher zustimmen.
Der Versicherer darf auf eigene Kosten ein weiteres fachärztliches Attest einholen und verlangen, dass Sie den Arzt dafür von der Schweigepflicht entbinden. Lehnen Sie das ab, kann er die Leistung kürzen oder verweigern.
Wann Sie kein Attest brauchen: bei Rücktrittsgründen ohne Krankheit, etwa Jobverlust oder Schaden an der Wohnung. Dort zählen Kündigungsschreiben, Polizeiprotokoll oder ähnliche Nachweise.
Fragen und Antworten
Meist nicht. Der Versicherer braucht Diagnose, Beginn der Krankheit und eine Aussage zur Reiseunfähigkeit.
Sie selbst. Das Attest ist keine Kassenleistung, die Kosten liegen meist bei etwa 5 bis 20 Euro.
Bei psychischen Erkrankungen verlangen viele Bedingungen ein Attest vom Facharzt für Psychiatrie. Bei anderen Krankheiten reicht in der Regel der behandelnde Arzt.
Das Formular können Sie nachreichen, die Untersuchung sollte aber zur Zeit der Absage stattgefunden haben. Spät erstellte Atteste werden oft nicht anerkannt.
Ja, über die Erkrankung des Angehörigen und am besten mit dem Hinweis, warum Ihre Anwesenheit nötig ist.
Ja, die Bedingungen erlauben ihm meist ein eigenes fachärztliches Attest. Sie müssen dafür zustimmen und den Arzt von der Schweigepflicht entbinden.
Viele Tarife zahlen dann nur bei einer unerwarteten Verschlechterung. Lassen Sie diese im Attest ausdrücklich vermerken.
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