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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Reiseversicherung

Zahlt die Reiseversicherung bei Vorerkrankungen?

Kurz gesagt

Ja, wenn die Krankheit bei Abschluss stabil war und die Verschlechterung unerwartet kommt. Nicht versichert ist, was bei Buchung absehbar war, etwa eine angekündigte Operation. Viele Tarife schließen Leiden aus, die in den letzten 6 Monaten behandelt wurden. Im Ausland zahlt der Krankenschutz meist die akute Verschlechterung, aber keine geplante Behandlung.

Zahlt die Reiseversicherung bei Vorerkrankungen?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge für Tarife, die stabile chronische Leiden einschließen, Stand September 2026.

BeispielRichtwert
Jahresvertrag Reiserücktritt, eine Person unter 66 Jahren, ohne Selbstbehalt, bis 3.000 Euro je Reise, stabile chronische Leiden eingeschlossenetwa 96 Euro im Jahr
Gleicher Tarif, Familieetwa 106 Euro im Jahr
Sehr gute Jahresverträge ohne Selbstbehalt, Familie, Reisepreis 3.000 Euro, ältestes Mitglied 66 Jahreetwa 125 bis 155 Euro im Jahr
Jahresvertrag Auslandskrankenschutz, eine Personetwa 8 bis 25 Euro im Jahr
Schlichtung beim Versicherungsombudsmann0 Euro, bindend für den Versicherer bis 10.000 Euro

Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Ob ein Tarif stabile Vorerkrankungen einschließt, steht allein im jeweiligen Bedingungswerk. Die Stornokosten im Rechenbeispiel und die Einschätzung, wann ein Spezialtarif nötig ist, sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Ehepaar, er 63 Jahre mit Diabetes, Pauschalreise für 3.000 Euro

Der Diabetes ist seit drei Jahren mit denselben Tabletten stabil eingestellt. Das Paar schließt bei Buchung einen Jahresvertrag ab, der stabile chronische Leiden einschließt. Drei Wochen vor Abreise kommt es zu einer schweren Entgleisung mit Klinikaufenthalt.

Stornokosten drei Wochen vor Abreise, angenommen 40 Prozent1.200 Euro
Selbstbehalt, entfällt in vielen Tarifen bei stationärer Behandlung0 Euro
Erstattung1.200 Euro
Gleicher Fall, aber vier Monate vor Abschluss Therapie umgestelltje nach Tarif 0 Euro

Mit stabilem Verlauf und passendem Tarif zahlt die Versicherung die vollen 1.200 Euro. War die Therapie kurz vor Abschluss geändert worden, greift bei vielen Tarifen die 6-Monats-Frist, und das Paar trägt die Kosten selbst. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Was eine Vorerkrankung für den Versicherer ist

Gemeint ist jede Krankheit, die schon vor dem Abschluss bestand oder behandelt wurde: Bluthochdruck, Diabetes, ein Bandscheibenvorfall, eine Depression, eine Krebserkrankung in Nachsorge. Entscheidend ist nicht, dass Sie krank waren, sondern ob bei Abschluss absehbar war, dass die Reise daran scheitern könnte.

Deshalb prüft der Versicherer im Schaden die Krankenakte der letzten Monate. Steht dort eine Behandlung, eine Überweisung oder ein Operationstermin, der zur Absage passt, lehnt er ab. Steht dort nur eine stabile Dauermedikation ohne Befundänderung, zahlt er in vielen Tarifen.

Reiserücktritt und Auslandskrankenschutz behandeln das unterschiedlich

Die Rücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten, wenn eine unerwartete schwere Erkrankung die Reise unzumutbar macht. Bei chronischen Leiden verlangen gute Tarife nur, dass die Krankheit bei Abschluss stabil eingestellt war und mit einer Verschlechterung nicht zu rechnen war. Einfachere Tarife schließen alles aus, was in den letzten 6 Monaten behandelt wurde.

Der Auslandskrankenschutz zahlt Behandlungen im Ausland, die medizinisch nötig und nicht geplant waren. Entgleist Ihr Blutzucker am Urlaubsort, ist das in den meisten Tarifen gedeckt. Reisen Sie dagegen, um eine Behandlung fortzusetzen, oder war sie vor Abreise schon absehbar, zahlt er nicht.

FallReiserücktrittAuslandskrankenschutz
Stabil eingestellter Diabetes, unerwartete Entgleisungmeist jameist ja
Operationstermin stand bei Buchung schon festneinnein, geplante Behandlung
Behandlung in den letzten 6 Monaten, dann Rückfallje nach Tarif, oft neinmeist ja, wenn akut
Krankheit nach dem Abschluss erstmals festgestelltjaja
Reise ins Ausland, um sich dort behandeln zu lassennicht betroffennein
Dauermedikament im Urlaub vergessennicht betroffenErsatz meist ja, wenn ärztlich verordnet

Was der Bundesgerichtshof entschieden hat

Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 129/23 eine Klausel gekippt, die Leistungen bei einem vorher bekannten medizinischen Zustand ausschloss. Sie war so allgemein, dass ein Kunde nicht erkennen konnte, welche Krankheiten in welchem Umfang betroffen sind. Nach § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB ist sie deshalb unwirksam.

Das heißt nicht, dass jeder Ausschluss fällt. Klare Klauseln mit fester Frist, etwa 6 Monate vor Abschluss, bleiben wirksam. Wenn Ihnen eine Leistung mit einer schwammigen Formulierung verweigert wird, lohnt sich aber ein zweiter Blick, notfalls über den Versicherungsombudsmann. Er entscheidet kostenlos und bis 10.000 Euro für den Versicherer bindend.

Wann Sie keinen besonderen Tarif brauchen

Ist Ihre Krankheit seit Jahren stabil, ohne neue Befunde und ohne Therapiewechsel, reicht meist ein guter Standardtarif, der chronische Leiden bei stabilem Verlauf einschließt. Ein teurer Spezialtarif bringt Ihnen dann wenig.

Umgekehrt nützt Ihnen auch der beste Tarif nichts, wenn die Absage bei Buchung schon absehbar war. Wer weiß, dass eine Operation ansteht, bucht besser flexibel stornierbar, statt auf eine Versicherung zu setzen, die in diesem Fall nie zahlt.

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Die meisten Reisetarife stellen keine Gesundheitsfragen. Tut ein Tarif es doch, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten. Wer eine gefragte Krankheit verschweigt, riskiert, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt oder im Schaden nicht zahlt, auch wenn der Schaden mit der Krankheit wenig zu tun hat.

Bei Langzeitreisen und Tarifen für Ältere sind Gesundheitsfragen häufiger. Dort kann eine schwere Vorerkrankung zu einem Zuschlag oder einem Ausschluss dieser einen Krankheit führen. Das ist besser als ein Vertrag, der im Ernstfall nicht hält.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Buchung vom Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass Sie reisefähig sind und keine Verschlechterung absehbar ist.
  2. In den Bedingungen nach Frist und Wortlaut des Vorerkrankungsausschlusses suchen.
  3. Einen Tarif wählen, der stabil eingestellte chronische Leiden ausdrücklich einschließt.
  4. Gesundheitsfragen, falls gestellt, vollständig und ehrlich beantworten.
  5. Bei einer Verschlechterung sofort zum Arzt, Attest mit Diagnose holen und am selben Tag stornieren.

Checkliste

  • Vorerkrankungsklausel gelesen und Frist notiert
  • Stabile chronische Leiden im Tarif eingeschlossen
  • Ärztliche Bestätigung der Reisefähigkeit liegt vor
  • Auslandskrankenschutz zahlt akute Verschlechterung
  • Medikamente und Arztbriefe für die Reise eingepackt
  • Keine Behandlung geplant, die in die Reisezeit fällt

Häufige Fehler

  • Die Versicherung erst abschließen, wenn sich die Krankheit schon verschlechtert hat
  • Eine bekannte Operation verschweigen und auf die Versicherung hoffen
  • Kurz vor Abschluss die Therapie ändern und das nicht dokumentieren
  • Gesundheitsfragen ungenau beantworten
  • Eine Ablehnung wegen einer schwammigen Klausel ungeprüft hinnehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich mit Bluthochdruck versichert?

Meist ja, wenn der Blutdruck bei Abschluss gut eingestellt war und keine Verschlechterung absehbar war. Kommt es dann unerwartet zu einer Krise, zahlen gute Tarife Storno und Behandlung im Ausland.

Wie lange vorher darf ich nicht behandelt worden sein?

Das steht in Ihrem Bedingungswerk. Viele Tarife nennen 6 Monate vor Abschluss, gute Tarife verzichten auf eine feste Frist und fragen nur, ob der Verlauf stabil war.

Zahlt die Versicherung bei Krebs in der Nachsorge?

Wenn die Erkrankung bei Abschluss als stabil galt und ein Rückfall unerwartet kommt, oft ja. Stand eine Behandlung schon fest, nicht. Lassen Sie sich die Reisefähigkeit vorher bestätigen.

Gilt eine Schwangerschaft als Vorerkrankung?

Nein, aber eine bei Abschluss bekannte Schwangerschaft ist kein unerwartetes Ereignis. Unerwartete Komplikationen sind in vielen Tarifen versichert.

Zahlt der Auslandskrankenschutz meine Dauermedikamente?

Den Vorrat für die Reise nicht. Wenn Medikamente am Urlaubsort verloren gehen oder unerwartet nötig werden, zahlen viele Tarife den ärztlich verordneten Ersatz.

Was tun, wenn der Versicherer wegen einer Vorerkrankung ablehnt?

Begründung und Klausel schriftlich anfordern, Arztunterlagen dagegenlegen und bei Zweifel den Versicherungsombudsmann anrufen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.

Brauche ich einen Spezialtarif für Vorerkrankte?

Bei stabilem Verlauf meist nicht, ein guter Standardtarif mit Einschluss chronischer Leiden reicht. Nur bei schweren oder frisch behandelten Leiden lohnt eine gezielte Anfrage.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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