Alles zur Versicherung: Reiseversicherung
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Kurz gesagt
Ja, wenn die Krankheit bei Abschluss stabil war und die Verschlechterung unerwartet kommt. Nicht versichert ist, was bei Buchung absehbar war, etwa eine angekündigte Operation. Viele Tarife schließen Leiden aus, die in den letzten 6 Monaten behandelt wurden. Im Ausland zahlt der Krankenschutz meist die akute Verschlechterung, aber keine geplante Behandlung.
Veröffentlichte Beiträge für Tarife, die stabile chronische Leiden einschließen, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Jahresvertrag Reiserücktritt, eine Person unter 66 Jahren, ohne Selbstbehalt, bis 3.000 Euro je Reise, stabile chronische Leiden eingeschlossen | etwa 96 Euro im Jahr |
| Gleicher Tarif, Familie | etwa 106 Euro im Jahr |
| Sehr gute Jahresverträge ohne Selbstbehalt, Familie, Reisepreis 3.000 Euro, ältestes Mitglied 66 Jahre | etwa 125 bis 155 Euro im Jahr |
| Jahresvertrag Auslandskrankenschutz, eine Person | etwa 8 bis 25 Euro im Jahr |
| Schlichtung beim Versicherungsombudsmann | 0 Euro, bindend für den Versicherer bis 10.000 Euro |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen. Ob ein Tarif stabile Vorerkrankungen einschließt, steht allein im jeweiligen Bedingungswerk. Die Stornokosten im Rechenbeispiel und die Einschätzung, wann ein Spezialtarif nötig ist, sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Der Diabetes ist seit drei Jahren mit denselben Tabletten stabil eingestellt. Das Paar schließt bei Buchung einen Jahresvertrag ab, der stabile chronische Leiden einschließt. Drei Wochen vor Abreise kommt es zu einer schweren Entgleisung mit Klinikaufenthalt.
| Stornokosten drei Wochen vor Abreise, angenommen 40 Prozent | 1.200 Euro |
| Selbstbehalt, entfällt in vielen Tarifen bei stationärer Behandlung | 0 Euro |
| Erstattung | 1.200 Euro |
| Gleicher Fall, aber vier Monate vor Abschluss Therapie umgestellt | je nach Tarif 0 Euro |
Mit stabilem Verlauf und passendem Tarif zahlt die Versicherung die vollen 1.200 Euro. War die Therapie kurz vor Abschluss geändert worden, greift bei vielen Tarifen die 6-Monats-Frist, und das Paar trägt die Kosten selbst. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Gemeint ist jede Krankheit, die schon vor dem Abschluss bestand oder behandelt wurde: Bluthochdruck, Diabetes, ein Bandscheibenvorfall, eine Depression, eine Krebserkrankung in Nachsorge. Entscheidend ist nicht, dass Sie krank waren, sondern ob bei Abschluss absehbar war, dass die Reise daran scheitern könnte.
Deshalb prüft der Versicherer im Schaden die Krankenakte der letzten Monate. Steht dort eine Behandlung, eine Überweisung oder ein Operationstermin, der zur Absage passt, lehnt er ab. Steht dort nur eine stabile Dauermedikation ohne Befundänderung, zahlt er in vielen Tarifen.
Die Rücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten, wenn eine unerwartete schwere Erkrankung die Reise unzumutbar macht. Bei chronischen Leiden verlangen gute Tarife nur, dass die Krankheit bei Abschluss stabil eingestellt war und mit einer Verschlechterung nicht zu rechnen war. Einfachere Tarife schließen alles aus, was in den letzten 6 Monaten behandelt wurde.
Der Auslandskrankenschutz zahlt Behandlungen im Ausland, die medizinisch nötig und nicht geplant waren. Entgleist Ihr Blutzucker am Urlaubsort, ist das in den meisten Tarifen gedeckt. Reisen Sie dagegen, um eine Behandlung fortzusetzen, oder war sie vor Abreise schon absehbar, zahlt er nicht.
| Fall | Reiserücktritt | Auslandskrankenschutz |
|---|---|---|
| Stabil eingestellter Diabetes, unerwartete Entgleisung | meist ja | meist ja |
| Operationstermin stand bei Buchung schon fest | nein | nein, geplante Behandlung |
| Behandlung in den letzten 6 Monaten, dann Rückfall | je nach Tarif, oft nein | meist ja, wenn akut |
| Krankheit nach dem Abschluss erstmals festgestellt | ja | ja |
| Reise ins Ausland, um sich dort behandeln zu lassen | nicht betroffen | nein |
| Dauermedikament im Urlaub vergessen | nicht betroffen | Ersatz meist ja, wenn ärztlich verordnet |
Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen IV ZR 129/23 eine Klausel gekippt, die Leistungen bei einem vorher bekannten medizinischen Zustand ausschloss. Sie war so allgemein, dass ein Kunde nicht erkennen konnte, welche Krankheiten in welchem Umfang betroffen sind. Nach § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB ist sie deshalb unwirksam.
Das heißt nicht, dass jeder Ausschluss fällt. Klare Klauseln mit fester Frist, etwa 6 Monate vor Abschluss, bleiben wirksam. Wenn Ihnen eine Leistung mit einer schwammigen Formulierung verweigert wird, lohnt sich aber ein zweiter Blick, notfalls über den Versicherungsombudsmann. Er entscheidet kostenlos und bis 10.000 Euro für den Versicherer bindend.
Ist Ihre Krankheit seit Jahren stabil, ohne neue Befunde und ohne Therapiewechsel, reicht meist ein guter Standardtarif, der chronische Leiden bei stabilem Verlauf einschließt. Ein teurer Spezialtarif bringt Ihnen dann wenig.
Umgekehrt nützt Ihnen auch der beste Tarif nichts, wenn die Absage bei Buchung schon absehbar war. Wer weiß, dass eine Operation ansteht, bucht besser flexibel stornierbar, statt auf eine Versicherung zu setzen, die in diesem Fall nie zahlt.
Die meisten Reisetarife stellen keine Gesundheitsfragen. Tut ein Tarif es doch, müssen Sie wahrheitsgemäß antworten. Wer eine gefragte Krankheit verschweigt, riskiert, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt oder im Schaden nicht zahlt, auch wenn der Schaden mit der Krankheit wenig zu tun hat.
Bei Langzeitreisen und Tarifen für Ältere sind Gesundheitsfragen häufiger. Dort kann eine schwere Vorerkrankung zu einem Zuschlag oder einem Ausschluss dieser einen Krankheit führen. Das ist besser als ein Vertrag, der im Ernstfall nicht hält.
Fragen und Antworten
Meist ja, wenn der Blutdruck bei Abschluss gut eingestellt war und keine Verschlechterung absehbar war. Kommt es dann unerwartet zu einer Krise, zahlen gute Tarife Storno und Behandlung im Ausland.
Das steht in Ihrem Bedingungswerk. Viele Tarife nennen 6 Monate vor Abschluss, gute Tarife verzichten auf eine feste Frist und fragen nur, ob der Verlauf stabil war.
Wenn die Erkrankung bei Abschluss als stabil galt und ein Rückfall unerwartet kommt, oft ja. Stand eine Behandlung schon fest, nicht. Lassen Sie sich die Reisefähigkeit vorher bestätigen.
Nein, aber eine bei Abschluss bekannte Schwangerschaft ist kein unerwartetes Ereignis. Unerwartete Komplikationen sind in vielen Tarifen versichert.
Den Vorrat für die Reise nicht. Wenn Medikamente am Urlaubsort verloren gehen oder unerwartet nötig werden, zahlen viele Tarife den ärztlich verordneten Ersatz.
Begründung und Klausel schriftlich anfordern, Arztunterlagen dagegenlegen und bei Zweifel den Versicherungsombudsmann anrufen. Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Bei stabilem Verlauf meist nicht, ein guter Standardtarif mit Einschluss chronischer Leiden reicht. Nur bei schweren oder frisch behandelten Leiden lohnt eine gezielte Anfrage.
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Welche Reiseversicherung brauche ich?
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?
Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Grund bei Abschluss schon bekannt oder vorhersehbar war, wenn er nicht schwer w …
Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt die Stornokosten, wenn Sie wegen eines versicherten Grundes nicht reisen können: …
Was zahlt die Auslandskrankenversicherung?
Sie zahlt die akute Behandlung im Ausland: Arzt, Krankenhaus, Medikamente, Transport in die Klinik, Schmerzbehandlung …
Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Ja, für gesetzlich Versicherte fast immer. Die Krankenkasse zahlt im Ausland nur begrenzt und keinen Rücktransport nac …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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