Welche Versicherungen braucht mein Kind für Auslandsjahr oder Work and Travel?
Für ein Auslandsjahr oder Work and Travel braucht Ihr Kind vor allem eine…
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Kurz gesagt
Im Freiwilligen Sozialen Jahr sind Sie kranken-, pflege-, renten-, arbeitslosen- und unfallversichert. Die Beiträge trägt nach § 20 SGB IV allein der Träger oder die Einsatzstelle, Sie zahlen nichts. Bekommen Sie Taschengeld, ruht die Familienversicherung. In der Privathaftpflicht der Eltern bleiben Sie nach den Musterbedingungen mitversichert.
Öffentlich genannte Beträge und Beiträge, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Taschengeld im FSJ, gesetzliche Obergrenze 2026 | höchstens rund 676 Euro im Monat |
| Beispiel eines kirchlichen Trägers ab 2026/2027: Taschengeld, Verpflegung, Mobilität | 190 plus 345 plus 50 Euro, zusammen 585 Euro im Monat |
| Sozialversicherung im selben Beispiel, von der Einsatzstelle gezahlt | rund 39,5 Prozent, etwa 231 Euro im Monat |
| Private Unfallversicherung, Erwachsene mit Bürotätigkeit, 100.000 Euro Grundsumme | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Eigene Privathaftpflicht für Singles, falls der Elternvertrag nicht greift | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
Die Obergrenze folgt aus § 2 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und der
Beitragsbemessungsgrenze 2026.
Das Trägerbeispiel stammt aus einer veröffentlichten Handreichung,
andere Träger zahlen andere Beträge.
Die Beiträge für Unfall und Haftpflicht sind veröffentlichte Tarifspannen;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So sieht der Monat aus, wenn die Einsatzstelle keine Unterkunft bezahlt.
| Taschengeld | 190 Euro |
| Geld für Verpflegung | 345 Euro |
| Mobilitätszuschlag | 50 Euro |
| Sozialversicherung, zahlt die Einsatzstelle | rund 231 Euro |
| Ihr eigener Beitrag zur Sozialversicherung | 0 Euro |
Sie bekommen 585 Euro im Monat und sind voll sozialversichert, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Offen bleibt nur der Unfallschutz in der Freizeit.
Das Jugendfreiwilligendienstegesetz legt fest, wer als Freiwilliger gilt und welche Leistungen Sie bekommen dürfen: Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung oder Geld dafür sowie einen Mobilitätszuschlag. Das Taschengeld darf 8 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht übersteigen, 2026 sind das rund 676 Euro.
Wer zahlt die Beiträge? Das regelt § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IV: Für Personen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr trägt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein. In der Praxis zahlt die Einsatzstelle oder der Träger also Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung komplett.
| Versicherung | Im FSJ | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | eigene Pflichtversicherung, wenn Sie Taschengeld bekommen | Träger oder Einsatzstelle |
| Pflegeversicherung | Pflichtversicherung | Träger oder Einsatzstelle |
| Rentenversicherung | Pflichtversicherung | Träger oder Einsatzstelle |
| Arbeitslosenversicherung | Pflichtversicherung | Träger oder Einsatzstelle |
| Gesetzliche Unfallversicherung | im Dienst und auf dem Weg | Träger oder Einsatzstelle |
| Privathaftpflicht | über die Eltern, nach den Musterbedingungen | Eltern, kein Mehrbeitrag |
Bekommen Sie Taschengeld, können Sie nicht in der Familienversicherung Ihrer Eltern bleiben, sondern sind selbst pflichtversichert. Die Familienversicherung ruht in dieser Zeit und kann nach dem FSJ wieder aufleben, wenn die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Zahlt der Träger kein Taschengeld, bleiben Sie familienversichert.
Unterbricht oder verzögert das FSJ Ihre Schul- oder Berufsausbildung, verlängert sich die Familienversicherung über den 25. Geburtstag hinaus um die Dauer des Dienstes. Das steht in § 10 SGB V. Wichtig wird das, wenn Sie danach studieren.
Während des Dienstes und auf dem direkten Weg zur Einsatzstelle und zurück sind Sie gesetzlich unfallversichert. Die Beiträge zahlt auch hier die Einsatzstelle oder der Träger.
Für Unfälle in der Freizeit zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer am Wochenende Rad fährt, klettert oder Fußball spielt, ist dabei nur privat geschützt. Eine private Unfallversicherung kostet für Erwachsene mit wenig körperlicher Arbeit etwa 60 bis 180 Euro im Jahr.
Machen Sie bei der Arbeit etwas kaputt, haften Sie nach § 13 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes nur wie ein Arbeitnehmer.
Privat bleiben Sie in der Haftpflicht Ihrer Eltern. Die Musterbedingungen sagen ausdrücklich: Leisten Sie ein freiwilliges soziales Jahr vor, während oder im Anschluss an die Ausbildung, bleibt der Schutz bestehen. Prüfen Sie den Vertrag Ihrer Eltern trotzdem, denn einzelne Tarife weichen ab. Ohne Elternvertrag kostet eine eigene Privathaftpflicht etwa 40 bis 120 Euro im Jahr.
Ihre Eltern bekommen während des FSJ weiter Kindergeld und den Kinderfreibetrag, solange Sie noch keine 25 Jahre alt sind. Die Familienkasse will dafür einen Nachweis über den Dienst.
Das Taschengeld legt der Träger fest, die meisten Freiwilligen bekommen deutlich weniger als die Obergrenze. Ein kirchlicher Träger zahlt ab dem Kursjahr 2026/2027 zum Beispiel 190 Euro Taschengeld, 345 Euro für Verpflegung und 50 Euro Mobilitätszuschlag im Monat. Das Taschengeld ist steuerfrei.
Fragen und Antworten
Nein.
Nach § 20 SGB IV trägt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein,
im FSJ zahlt ihn der Träger oder die Einsatzstelle.
Mit Taschengeld sind Sie selbst pflichtversichert, die Familienversicherung der Eltern ruht.
Nur ohne Taschengeld bleiben Sie familienversichert.
Nach den Musterbedingungen ja, wenn das FSJ vor, während oder nach der Ausbildung liegt.
Prüfen Sie den Vertrag Ihrer Eltern.
Ja, solange Sie unter 25 Jahre alt sind.
Die Familienkasse verlangt einen Nachweis über den Dienst.
Das legt der Träger fest.
Gesetzlich erlaubt sind 2026 höchstens rund 676 Euro im Monat, viele zahlen deutlich weniger.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen dasselbe:
Auch hier trägt der Arbeitgeber den Gesamtbeitrag allein,
das regelt ebenfalls § 20 SGB IV.
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