Welche Versicherungen brauche ich als Azubi?
Als Azubi sind Sie über den Betrieb kranken-, renten- und unfallversichert. Die Haftpflicht l …
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Kurz gesagt
Welche Versicherungen brauche ich als Student? Pflicht ist nur die Krankenversicherung: bis 25 oft beitragsfrei über die Familie, sonst als Studierender rund 145 bis 152 Euro im Monat mit Pflege. Haftpflicht und Hausrat laufen häufig über die Eltern. Sinnvoll ist früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung, mit 20 Jahren etwa 48 bis 83 Euro im Monat für 1.500 Euro Rente.
Was die wichtigen Versicherungen für Studierende kosten, Richtwerte aus öffentlich genannten Beispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Studentische Kranken- und Pflegeversicherung, kinderlos ab 23 | rund 145 bis 152 Euro im Monat |
| Familienversicherung über die Eltern | 0 Euro, bis 25 in Ausbildung |
| Eigene Privathaftpflicht, Singletarif | etwa 3 bis 10 Euro im Monat |
| Hausrat für ein WG-Zimmer, einfacher Tarif | ab etwa 1,84 Euro im Monat |
| Berufsunfähigkeit, 20 Jahre, 1.500 Euro Rente | etwa 48 bis 83 Euro im Monat je nach Studienfach |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsangaben und Tarifbeispielen.
Die Summen im Rechenbeispiel sind daraus gerechnet.
Ihr Beitrag hängt von Alter, Studienfach und Umfang ab;
Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote ein.
Rechenbeispiel
So sieht die Rechnung aus, wenn die Familienversicherung wegen des Jobs endet und die Eltern ihre Haftpflicht im Familientarif haben.
| Studentische Kranken- und Pflegeversicherung | rund 145 bis 152 Euro im Monat |
| Privathaftpflicht über die Eltern | 0 Euro, erste Ausbildung |
| Eigene Hausrat für das WG-Zimmer | etwa 2 bis 5 Euro im Monat |
| Berufsunfähigkeit, 1.500 Euro Rente, Informatik | etwa 50 Euro im Monat |
Zusammen rund 197 bis 207 Euro im Monat, davon ist nur die Krankenversicherung Pflicht. Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Für Studierende zählt zuerst, was existenziell ist: Krankheit, ein Schaden an Dritten und der Verlust der Arbeitskraft. Alles andere ist Kür. Viele Verträge, die Ihnen zum Studienstart angeboten werden, brauchen Sie als Student nicht.
Die Tabelle ordnet die wichtigsten Versicherungen danach, ob sie Pflicht, wichtig oder verzichtbar sind. Details zu Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und WG stehen auf den verlinkten Fachseiten.
| Versicherung | Für Studierende |
|---|---|
| Krankenversicherung | Pflicht, über die Familie oder als Studierender |
| Privathaftpflicht | wichtig, oft über die Eltern |
| Berufsunfähigkeit | wichtig, früh abschließen |
| Hausrat | meist über die Eltern, bei eigener Wohnung eigener Vertrag |
| Auslandskrankenversicherung | wichtig für Reisen und Auslandssemester |
| Kapitallebensversicherung | meist verzichtbar |
| Risikolebensversicherung | nur nötig, wenn jemand von Ihrem Einkommen lebt |
Bis zum 25. Geburtstag sind Sie in Schul- oder Berufsausbildung in der Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils, so regelt es § 10 SGB V. Ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Freiwilligendienst kann die Grenze verlängern.
Die Familienversicherung endet, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt. Ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist erlaubt. Ein gut bezahlter Werkstudentenjob kann die Familienversicherung beenden.
Danach sind Sie als Studierender pflichtversichert, nach § 5 SGB V längstens bis zum 30. Geburtstag, mit Ausnahmen etwa bei Zweitem Bildungsweg oder familiären Gründen. Der Beitrag richtet sich nach dem BAföG-Bedarf und liegt mit Pflege bei rund 145 bis 152 Euro im Monat, je nach Krankenkasse.
In der ersten Ausbildung sind Sie als Student meist über den Familientarif der Eltern haftpflichtversichert. Ältere Verträge enden aber oft mit 25 Jahren oder beim Auszug, ein Blick in die Bedingungen lohnt. Ein eigener Vertrag kostet etwa 3 bis 10 Euro im Monat.
Für Ihre Sachen im Studentenzimmer gilt oft die Außenversicherung der elterlichen Hausrat. Nach den Musterbedingungen VHB 2022 sind Sachen während einer Ausbildung unabhängig von der Dauer mitversichert, solange Sie keinen eigenen Hausstand gründen. Die Entschädigung ist dann meist auf einen Teil der Versicherungssumme begrenzt.
Mit eigener Wohnung und eigenem Haushalt endet dieser Weg. Dann brauchen Sie eine eigene Hausrat, für ein WG-Zimmer schon ab etwa 1,84 Euro im Monat.
Studierende haben in der Regel noch keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil die Wartezeit von fünf Beitragsjahren fehlt. Wer im Studium dauerhaft krank wird, steht ohne Einkommen da.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet nie wieder so wenig wie mit 20 und ohne Vorerkrankungen. Für 1.500 Euro Monatsrente zahlen Sie je nach Studienfach etwa 48 bis 83 Euro im Monat. Startertarife senken den Beitrag in den ersten Jahren.
An der Hochschule, im Hörsaal und auf dem direkten Weg dorthin sind Sie gesetzlich unfallversichert, § 2 Absatz 1 Nummer 8 SGB VII. In der Freizeit gilt das nicht; eine private Unfallversicherung ist für Studierende aber nachrangig, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.
Für ein Auslandssemester in der EU hilft die Europäische Krankenversicherungskarte, sie zahlt aber keinen Rücktransport und keine Privatärzte. Eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke, außerhalb Europas ist sie unverzichtbar.
Eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung bindet Geld, das im Studium knapp ist, und lohnt sich wegen der Kosten selten. Eine Risikolebensversicherung brauchen Sie erst, wenn ein Partner oder ein Kind von Ihrem Einkommen abhängt.
Auch Handy- und Brillenversicherungen oder Reiserücktrittsschutz für jede Fahrt sind für Studierende meist teurer als der Schaden, den sie abdecken.
Fragen und Antworten
Erst wenn die Familienversicherung endet,
also mit 25 oder wenn Ihr Einkommen die Grenze übersteigt.
Dann zahlen Sie rund 145 bis 152 Euro im Monat.
Die studentische Pflichtversicherung endet nach § 5 SGB V grundsätzlich mit dem 30.
Geburtstag.
Danach versichern Sie sich meist freiwillig weiter, die Krankenkasse berät zum Übergang.
Meist ja, in der ersten Ausbildung und wenn die Eltern einen Familientarif haben.
Ältere Verträge haben oft eine Altersgrenze.
Solange Sie keinen eigenen Hausstand haben, schützt oft die Außenversicherung der Eltern.
Mit eigener Wohnung brauchen Sie einen eigenen Vertrag.
Ja, Studierende haben meist keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente,
und der Beitrag ist in jungen Jahren am niedrigsten.
Ja, während des Studiums an der Hochschule und auf dem direkten Weg dorthin über die gesetzliche
Unfallversicherung, nicht in der Freizeit.
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