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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauche ich als Student?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen brauche ich als Student? Pflicht ist nur die Krankenversicherung: bis 25 oft beitragsfrei über die Familie, sonst als Studierender rund 145 bis 152 Euro im Monat mit Pflege. Haftpflicht und Hausrat laufen häufig über die Eltern. Sinnvoll ist früh eine Berufsunfähigkeitsversicherung, mit 20 Jahren etwa 48 bis 83 Euro im Monat für 1.500 Euro Rente.

Welche Versicherungen brauche ich als Student?

Was es kostet

Was die wichtigen Versicherungen für Studierende kosten, Richtwerte aus öffentlich genannten Beispielen.

BeispielRichtwert
Studentische Kranken- und Pflegeversicherung, kinderlos ab 23rund 145 bis 152 Euro im Monat
Familienversicherung über die Eltern0 Euro, bis 25 in Ausbildung
Eigene Privathaftpflicht, Singletarifetwa 3 bis 10 Euro im Monat
Hausrat für ein WG-Zimmer, einfacher Tarifab etwa 1,84 Euro im Monat
Berufsunfähigkeit, 20 Jahre, 1.500 Euro Renteetwa 48 bis 83 Euro im Monat je nach Studienfach

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsangaben und Tarifbeispielen.

Die Summen im Rechenbeispiel sind daraus gerechnet.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Studienfach und Umfang ab;

Norman Nammert holt als Versicherungsmakler Angebote ein.

Rechenbeispiel

Studentin, 24 Jahre, WG-Zimmer, Werkstudentenjob

So sieht die Rechnung aus, wenn die Familienversicherung wegen des Jobs endet und die Eltern ihre Haftpflicht im Familientarif haben.

Studentische Kranken- und Pflegeversicherungrund 145 bis 152 Euro im Monat
Privathaftpflicht über die Eltern0 Euro, erste Ausbildung
Eigene Hausrat für das WG-Zimmeretwa 2 bis 5 Euro im Monat
Berufsunfähigkeit, 1.500 Euro Rente, Informatiketwa 50 Euro im Monat

Zusammen rund 197 bis 207 Euro im Monat, davon ist nur die Krankenversicherung Pflicht. Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Die Rangfolge für Studierende

Für Studierende zählt zuerst, was existenziell ist: Krankheit, ein Schaden an Dritten und der Verlust der Arbeitskraft. Alles andere ist Kür. Viele Verträge, die Ihnen zum Studienstart angeboten werden, brauchen Sie als Student nicht.

Die Tabelle ordnet die wichtigsten Versicherungen danach, ob sie Pflicht, wichtig oder verzichtbar sind. Details zu Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und WG stehen auf den verlinkten Fachseiten.

VersicherungFür Studierende
KrankenversicherungPflicht, über die Familie oder als Studierender
Privathaftpflichtwichtig, oft über die Eltern
Berufsunfähigkeitwichtig, früh abschließen
Hausratmeist über die Eltern, bei eigener Wohnung eigener Vertrag
Auslandskrankenversicherungwichtig für Reisen und Auslandssemester
Kapitallebensversicherungmeist verzichtbar
Risikolebensversicherungnur nötig, wenn jemand von Ihrem Einkommen lebt

Krankenversicherung: Familie oder studentisch

Bis zum 25. Geburtstag sind Sie in Schul- oder Berufsausbildung in der Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Elternteils, so regelt es § 10 SGB V. Ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Freiwilligendienst kann die Grenze verlängern.

Die Familienversicherung endet, wenn Ihr regelmäßiges Einkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt. Ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist erlaubt. Ein gut bezahlter Werkstudentenjob kann die Familienversicherung beenden.

Danach sind Sie als Studierender pflichtversichert, nach § 5 SGB V längstens bis zum 30. Geburtstag, mit Ausnahmen etwa bei Zweitem Bildungsweg oder familiären Gründen. Der Beitrag richtet sich nach dem BAföG-Bedarf und liegt mit Pflege bei rund 145 bis 152 Euro im Monat, je nach Krankenkasse.

Haftpflicht und Hausrat über die Eltern

In der ersten Ausbildung sind Sie als Student meist über den Familientarif der Eltern haftpflichtversichert. Ältere Verträge enden aber oft mit 25 Jahren oder beim Auszug, ein Blick in die Bedingungen lohnt. Ein eigener Vertrag kostet etwa 3 bis 10 Euro im Monat.

Für Ihre Sachen im Studentenzimmer gilt oft die Außenversicherung der elterlichen Hausrat. Nach den Musterbedingungen VHB 2022 sind Sachen während einer Ausbildung unabhängig von der Dauer mitversichert, solange Sie keinen eigenen Hausstand gründen. Die Entschädigung ist dann meist auf einen Teil der Versicherungssumme begrenzt.

Mit eigener Wohnung und eigenem Haushalt endet dieser Weg. Dann brauchen Sie eine eigene Hausrat, für ein WG-Zimmer schon ab etwa 1,84 Euro im Monat.

Berufsunfähigkeit: jetzt am günstigsten

Studierende haben in der Regel noch keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil die Wartezeit von fünf Beitragsjahren fehlt. Wer im Studium dauerhaft krank wird, steht ohne Einkommen da.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet nie wieder so wenig wie mit 20 und ohne Vorerkrankungen. Für 1.500 Euro Monatsrente zahlen Sie je nach Studienfach etwa 48 bis 83 Euro im Monat. Startertarife senken den Beitrag in den ersten Jahren.

Unfall, Ausland und Nebenjob

An der Hochschule, im Hörsaal und auf dem direkten Weg dorthin sind Sie gesetzlich unfallversichert, § 2 Absatz 1 Nummer 8 SGB VII. In der Freizeit gilt das nicht; eine private Unfallversicherung ist für Studierende aber nachrangig, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.

Für ein Auslandssemester in der EU hilft die Europäische Krankenversicherungskarte, sie zahlt aber keinen Rücktransport und keine Privatärzte. Eine Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke, außerhalb Europas ist sie unverzichtbar.

Was Studierende nicht brauchen

Eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung bindet Geld, das im Studium knapp ist, und lohnt sich wegen der Kosten selten. Eine Risikolebensversicherung brauchen Sie erst, wenn ein Partner oder ein Kind von Ihrem Einkommen abhängt.

Auch Handy- und Brillenversicherungen oder Reiserücktrittsschutz für jede Fahrt sind für Studierende meist teurer als der Schaden, den sie abdecken.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob die Familienversicherung noch gilt: Alter unter 25 und Einkommen unter der Grenze.
  2. Sonst bei Studienbeginn eine Krankenkasse wählen und die Bescheinigung für die Hochschule anfordern.
  3. Bei den Eltern nachfragen, bis wann deren Haftpflicht und Hausrat Sie mitversichern.
  4. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen, solange Sie jung und gesund sind.
  5. Vor einem Auslandssemester eine Auslandskrankenversicherung abschließen.
  6. Bei Auszug in eine eigene Wohnung Haftpflicht und Hausrat neu ordnen.

Checkliste

  • Krankenversicherung geklärt, Bescheinigung an die Hochschule
  • Einkommen aus Nebenjobs im Blick wegen der Familienversicherung
  • Haftpflicht über die Eltern bestätigt oder eigener Vertrag
  • Hausrat über die Außenversicherung oder eigener Vertrag
  • Berufsunfähigkeit geprüft
  • Auslandskrankenversicherung für Reisen und Auslandssemester

Häufige Fehler

  • Einen gut bezahlten Nebenjob annehmen und die Krankenkasse nicht informieren
  • Annehmen, die Haftpflicht der Eltern gelte immer bis 25
  • Die Berufsunfähigkeit aufschieben, bis Vorerkrankungen dazukommen
  • Zum Studienstart eine Kapitallebensversicherung abschließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich mich als Student selbst krankenversichern?

Erst wenn die Familienversicherung endet,

also mit 25 oder wenn Ihr Einkommen die Grenze übersteigt.

Dann zahlen Sie rund 145 bis 152 Euro im Monat.

Was passiert mit 30 in der Krankenversicherung?

Die studentische Pflichtversicherung endet nach § 5 SGB V grundsätzlich mit dem 30.

Geburtstag.

Danach versichern Sie sich meist freiwillig weiter, die Krankenkasse berät zum Übergang.

Bin ich als Student über meine Eltern haftpflichtversichert?

Meist ja, in der ersten Ausbildung und wenn die Eltern einen Familientarif haben.

Ältere Verträge haben oft eine Altersgrenze.

Brauche ich als Student eine Hausratversicherung?

Solange Sie keinen eigenen Hausstand haben, schützt oft die Außenversicherung der Eltern.

Mit eigener Wohnung brauchen Sie einen eigenen Vertrag.

Lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Studium?

Ja, Studierende haben meist keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente,

und der Beitrag ist in jungen Jahren am niedrigsten.

Bin ich in der Uni gegen Unfälle versichert?

Ja, während des Studiums an der Hochschule und auf dem direkten Weg dorthin über die gesetzliche

Unfallversicherung, nicht in der Freizeit.

Quellen

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