Alles zur Versicherung: Betriebsrente (bAV)
Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbieten?
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Kurz gesagt
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung? Sie verzichten auf einen Teil Ihres Bruttolohns, und Ihr Arbeitgeber zahlt ihn direkt in einen Vorsorgevertrag. 2026 sind bis 338 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei, bis 676 Euro steuerfrei. Der Arbeitgeber muss 15 Prozent dazulegen, soweit er Sozialbeiträge spart. Im Alter wird die Rente versteuert und verbeitragt.
Rechengrößen 2026 und typische Monatsbeträge bei der Entgeltumwandlung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Umwandlung 100 Euro, Arbeitgeber gibt die Pflicht von 15 Prozent | 115 Euro in den Vertrag, Nettoaufwand etwa 50 bis 60 Euro |
| Umwandlung 200 Euro, 15 Prozent Zuschuss | 230 Euro in den Vertrag, Nettoaufwand etwa 100 bis 105 Euro |
| Umwandlung 338 Euro, voll abgabenfrei, 15 Prozent Zuschuss | rund 389 Euro in den Vertrag |
| Umwandlung 500 Euro | 338 Euro abgabenfrei, 162 Euro nur steuerfrei |
Grenzen nach Gesetz und Rechengrößen 2026.
Die Nettoaufwände sind Richtwerte aus der Angebotspraxis für Steuerklasse I mit mittlerem Einkommen; Ihr Wert hängt an Steuerklasse, Kinderzahl und Krankenkasse.
Rechenbeispiel
So sieht die Entgeltumwandlung auf der Gehaltsabrechnung aus.
| Bruttolohn vorher | 3.200 Euro |
| Umgewandelt | 150 Euro |
| Bruttolohn für Steuer und Abgaben | 3.050 Euro |
| Ersparte Sozialabgaben, rund 21 Prozent | etwa 32 Euro |
| Ersparte Lohnsteuer | etwa 35 bis 40 Euro |
| Weniger netto auf dem Konto | etwa 78 bis 83 Euro |
| In den Vertrag mit 15 Prozent Zuschuss | 172,50 Euro |
Für rund 80 Euro weniger netto fließen 172,50 Euro im Monat in Ihre Altersversorgung, gut doppelt so viel.
Sie schließen mit Ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung: Ein fester Betrag Ihres künftigen Bruttolohns wird nicht ausgezahlt, sondern fließt in einen Vertrag für Ihre Altersversorgung. Auf diesen Betrag zahlen Sie innerhalb der Grenzen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben.
Den Anspruch darauf gibt das Betriebsrentengesetz jedem Arbeitnehmer. Ihr Arbeitgeber darf den Weg vorgeben, etwa eine bestimmte Direktversicherung oder Pensionskasse. Einen Vertrag Ihrer Wahl muss er nicht nehmen.
Später zahlt der Vertrag eine Rente oder, wenn vereinbart, eine Einmalzahlung. Diese ist voll steuerpflichtig, und gesetzlich Versicherte zahlen darauf Kranken- und Pflegebeitrag.
| Grenze 2026 | Betrag |
|---|---|
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 101.400 Euro im Jahr |
| 4 Prozent: steuer- und sozialabgabenfrei | 4.056 Euro im Jahr, 338 Euro im Monat |
| 8 Prozent: nur steuerfrei | 8.112 Euro im Jahr, 676 Euro im Monat |
| Mindestbetrag bei Rechtsanspruch, ein 160stel der Bezugsgröße | rund 297 Euro im Jahr |
| Pflichtzuschuss bei 338 Euro Umwandlung | bis 50,70 Euro im Monat |
Die Entgeltumwandlung läuft über einen von fünf Wegen. In kleinen und mittleren Betrieben ist die Direktversicherung am häufigsten, weil sie für den Arbeitgeber wenig Aufwand macht.
Der Pflichtzuschuss von 15 Prozent gilt nur für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Ein Tarifvertrag kann eine andere Regel treffen.
| Weg | Was Sie wissen sollten |
|---|---|
| Direktversicherung | Vertrag läuft auf Ihr Leben, beim Jobwechsel gut mitnehmbar |
| Pensionskasse | ähnlich wie Direktversicherung, oft branchen- oder firmenbezogen |
| Pensionsfonds | mehr Freiheit bei der Anlage, dafür meist ohne volle Garantie |
| Unterstützungskasse | keine Grenze von 8 Prozent, aber schwerer mitzunehmen |
| Direktzusage | Arbeitgeber zahlt selbst, beim Wechsel nicht übertragbar |
Seit 2022 muss der Arbeitgeber bei allen Verträgen 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazulegen, soweit er durch die Umwandlung selbst Sozialbeiträge spart. Verdienen Sie über der Grenze der Krankenversicherung von 69.750 Euro im Jahr, spart er weniger und darf auch weniger zahlen.
Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr, 20 bis 50 Prozent sind keine Seltenheit. Fragen Sie danach, das ist der stärkste Hebel für die Rendite.
Neu seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II: Betriebe dürfen auch ohne Tarifvertrag per Betriebsvereinbarung alle Beschäftigten automatisch einbeziehen. Wer nicht will, widerspricht. Der Zuschuss muss dann mindestens 20 Prozent betragen.
Weil weniger Rentenbeitrag fließt, fällt Ihre gesetzliche Rente etwas niedriger aus. Wer ein Jahr lang 200 Euro im Monat umwandelt, verliert grob 2 Euro Monatsrente.
Auch Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld können etwas kleiner ausfallen, weil sie sich am geringeren Brutto orientieren.
Im Alter zahlen gesetzlich Versicherte den vollen Kranken- und Pflegebeitrag auf die Betriebsrente, rund 21 bis 22 Prozent auf den Teil über 197,75 Euro im Monat. Das holt einen Teil der heutigen Ersparnis zurück.
Fragen und Antworten
Nein, Sie haben einen Rechtsanspruch bis 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Den Weg darf er aber vorgeben.
Ja, meist zum Monatsende oder mit kurzer Frist laut Vereinbarung. Der Vertrag wird dann beitragsfrei gestellt, Ihr Geld bleibt darin.
Ja, auch Minijobber haben den Anspruch. Bei kleinen Beträgen fressen die Kosten aber schnell den Vorteil, rechnen Sie genau.
Ohne Gehalt ruht die Umwandlung. Seit Juli 2026 können Sie eine Direktversicherung danach innerhalb von drei Monaten zu alten Bedingungen wieder aufnehmen.
Ja, Sonderzahlungen lassen sich umwandeln, solange die Jahresgrenzen von 4.056 und 8.112 Euro nicht überschritten werden.
Der Betrieb meldet alle automatisch an, Sie können widersprechen. Ohne Tarifvertrag geht das seit 2026 nur mit mindestens 20 Prozent Zuschuss.
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