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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Betriebsrente (bAV)

Was passiert mit der Betriebsrente bei einem Jobwechsel?

Kurz gesagt

Was passiert mit der Betriebsrente bei einem Jobwechsel? Was Sie per Entgeltumwandlung eingezahlt haben, bleibt Ihnen sofort. Reine Arbeitgeberbeiträge bleiben, wenn die Zusage drei Jahre bestand und Sie mindestens 21 sind. Sie können den Vertrag binnen eines Jahres zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, beitragsfrei ruhen lassen oder privat weiterzahlen.

Was passiert mit der Betriebsrente bei einem Jobwechsel?

Was es kostet

Grenzen und Fristen beim Jobwechsel, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Höchster Übertragungswert mit Rechtsanspruch101.400 Euro
Frist für den Antrag auf Mitnahme1 Jahr nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Abfindung ohne Zustimmung, Monatsrentebis 59,33 Euro
Abfindung ohne Zustimmung, Kapitalbis 7.119 Euro
Wiederaufnahme nach Zeit ohne Gehaltinnerhalb von 3 Monaten

Grenzen nach Betriebsrentengesetz und Versicherungsvertragsgesetz in der Fassung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes II.

Ob bei der Übertragung Kosten anfallen, hängt vom Versorger ab; das prüfen wir im Einzelfall.

Rechenbeispiel

Acht Jahre Direktversicherung, Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber

So prüfen Sie, welche Wege Ihnen offenstehen.

Umwandlung 150 Euro plus 15 Prozent Zuschuss172,50 Euro im Monat
Eingezahlt in acht Jahren16.560 Euro
Übertragungswert laut Standmitteilung, Beispiel17.000 Euro
Unter 101.400 Euro?ja, Recht auf Mitnahme
Über 7.119 Euro?ja, keine Abfindung ohne Ihre Zustimmung

Sie können wählen. Hat der alte Vertrag bessere Garantien als das Angebot des neuen Arbeitgebers, lassen Sie ihn fortführen. Sonst übertragen Sie den Wert innerhalb eines Jahres.

Was Ihnen beim Wechsel bleibt

Geld, das Sie selbst aus Ihrem Bruttolohn umgewandelt haben, gehört Ihnen ab dem ersten Euro. Das gilt auch für den Pflichtzuschuss von 15 Prozent, den Ihr Arbeitgeber darauf gezahlt hat.

Bei einer Betriebsrente, die allein der Arbeitgeber zahlt, gibt es eine Wartezeit: Die Zusage muss beim Ausscheiden mindestens drei Jahre bestanden haben, und Sie müssen 21 Jahre alt sein. Sonst verfällt dieser Teil.

Verloren geht also selten etwas. Die eigentliche Frage ist, welcher der folgenden Wege für Ihren Vertrag am günstigsten ist.

Ihre vier Möglichkeiten

Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob Ihr neuer Arbeitgeber eine Betriebsrente anbietet, wie gut der alte Vertrag ist und ob Sie weiter sparen wollen.

WegVorteilNachteil
Mitnahme zum neuen ArbeitgeberFörderung läuft weiter, ein Vertrag statt vielerneuer Vertrag kann schlechtere Bedingungen haben
Alten Vertrag vom neuen Arbeitgeber fortführen lassenalter Rechnungszins und Bedingungen bleibenneuer Arbeitgeber muss zustimmen
Beitragsfrei stellenkein Aufwand, Geld bleibt angelegtVerwaltungskosten laufen weiter, Rente bleibt klein
Privat weiterzahlenVertrag bleibt erhaltenBeiträge aus dem Netto, keine Steuer- und Abgabenersparnis

Die Mitnahme: Ihr Recht und seine Grenzen

Innerhalb eines Jahres nach dem Ende des alten Arbeitsverhältnisses können Sie verlangen, dass der Wert Ihrer Anwartschaft zum neuen Arbeitgeber übertragen wird. Der neue Arbeitgeber muss Ihnen dann eine gleichwertige Zusage geben.

Das Recht gilt bis zu einem Übertragungswert von 101.400 Euro im Jahr 2026 und nur für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Eine Direktzusage oder Unterstützungskasse können Sie nur mitnehmen, wenn alter und neuer Arbeitgeber zustimmen.

Viele Versorger haben Abkommen, nach denen sie bei der Übertragung keine neuen Abschlusskosten berechnen. Fragen Sie das vorher schriftlich ab. Ein alter Vertrag mit hohem Garantiezins ist oft mehr wert als ein neuer, dann ist das Fortführen beim neuen Arbeitgeber besser als die Übertragung.

Wenn der alte Arbeitgeber abfinden will

Kleine Anwartschaften darf der alte Arbeitgeber auch ohne Ihre Zustimmung auszahlen. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II ist diese Grenze 2026 gestiegen: auf eine spätere Monatsrente von 59,33 Euro oder einen Kapitalwert von 7.119 Euro.

Machen Sie Ihr Recht auf Mitnahme geltend, ist eine solche Abfindung ausgeschlossen. Wer die Mitnahme will, sollte sie deshalb früh schriftlich verlangen.

Eine Abfindung ist steuerpflichtig und fließt in Ihr Einkommen des Jahres. Prüfen Sie, ob Mitnahme oder Weiterführen nicht mehr bringt.

Lücke zwischen zwei Jobs

Sind Sie zwischen zwei Stellen ohne Gehalt, ruht die Direktversicherung meist beitragsfrei. Seit 1. Juli 2026 können Sie nach einer Zeit ohne Entgelt innerhalb von drei Monaten verlangen, dass der Vertrag zu den alten Bedingungen weiterläuft, ohne neue Gesundheitsprüfung.

Wer den Vertrag privat übernimmt und weiterzahlt, wird selbst Versicherungsnehmer. Der Teil, der aus diesen privaten Beiträgen entsteht, ist im Alter in der Regel frei von Krankenkassenbeitrag. Der Teil aus der Zeit beim Arbeitgeber bleibt beitragspflichtig.

Schritt für Schritt

  1. Vor dem Wechsel die letzte Standmitteilung und die Vertragsbedingungen heraussuchen.
  2. Beim neuen Arbeitgeber fragen, welchen Weg und welchen Zuschuss er anbietet.
  3. Prüfen, ob der neue Arbeitgeber den alten Vertrag fortführen würde.
  4. Beim Versorger schriftlich nach Kosten einer Übertragung fragen.
  5. Entscheidung innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden treffen und schriftlich verlangen.
  6. Nach dem Wechsel prüfen, ob der Vertrag auf den neuen Arbeitgeber umgestellt ist.

Checkliste

  • Durchführungsweg des alten Vertrags bekannt
  • Übertragungswert und Garantiezins notiert
  • Frist von einem Jahr im Kalender
  • Kosten der Übertragung schriftlich
  • Zuschuss beim neuen Arbeitgeber geklärt
  • Bei Lücke ohne Gehalt die Frist von drei Monaten notiert

Häufige Fehler

  • Die Frist von einem Jahr verstreichen lassen
  • Einen alten Vertrag mit hohem Garantiezins übertragen und damit Garantien aufgeben
  • Den Vertrag beitragsfrei vergessen, während die Kosten weiterlaufen
  • Einer Abfindung zustimmen, ohne die Steuer darauf zu bedenken

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Verliere ich meine Betriebsrente, wenn ich kündige?

Was Sie selbst eingezahlt haben, nicht. Reine Arbeitgeberbeiträge nur, wenn die Zusage keine drei Jahre bestand oder Sie jünger als 21 sind.

Muss mein neuer Arbeitgeber meinen Vertrag übernehmen?

Den alten Vertrag selbst nicht. Er muss aber auf Ihr Verlangen den Übertragungswert aufnehmen und Ihnen eine gleichwertige Zusage geben.

Kann ich mir die Betriebsrente beim Jobwechsel auszahlen lassen?

In der Regel nicht. Eine Auszahlung ist nur bei kleinen Anwartschaften als Abfindung möglich, und die ist steuerpflichtig.

Was passiert, wenn ich mich selbständig mache?

Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen oder privat weiterzahlen. Die Steuer- und Abgabenersparnis entfällt dann.

Was, wenn mein neuer Arbeitgeber keine Betriebsrente anbietet?

Jeder Arbeitgeber muss Entgeltumwandlung ermöglichen. Er darf den Weg wählen, die Übertragung muss er dennoch annehmen.

Gilt das auch bei einem Wechsel ins Ausland?

Die Anwartschaft bleibt Ihnen. Die Mitnahme ins ausländische System ist gesetzlich nicht vorgesehen, lassen Sie den Vertrag dann meist ruhen.

Quellen

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