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Wie kündige ich meine Unfallversicherung?

Kurz gesagt

Sie kündigen schriftlich oder in Textform, meist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Bei einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung haben Sie einen Monat ab Zugang der Mitteilung Zeit, nach einer Leistung im Schadenfall ebenfalls einen Monat. Kündigen Sie erst, wenn der neue Vertrag angenommen ist.

Wie kündige ich meine Unfallversicherung?

Was es kostet

Was eine Kündigung kostet und was ein Ersatzvertrag heute kostet, aus Bedingungen und veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Kosten der Kündigung selbst0 Euro, nur das Porto für ein Einschreiben
Beitrag nach Ende des Vertrags0 Euro, gezahlt wird nur bis zum Vertragsende
Neuer Vertrag, Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Neuer Vertrag, körperliche Arbeit, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 120 bis 260 Euro im Jahr
Neuer Vertrag ab etwa 60 Jahrenetwa 120 bis 460 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026. Fristen nach Gesetz und den Musterbedingungen der Branche, Ihr Vertrag kann abweichen. Die Beiträge stammen aus öffentlich genannten Tarifbeispielen; Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab. Die Aussage zum Rückkaufswert bei Beitragsrückgewähr ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Kündigung wegen Beitragserhöhung, Versicherungsjahr endet am 31. Dezember

Ein Kunde erhält am 10. Oktober die Mitteilung, dass sein Beitrag ab 1. Dezember steigt, ohne dass sich der Schutz ändert. Er will zu einem neuen Tarif wechseln.

Ordentliche Kündigung zum 31. Dezemberhätte bis 30. September zugehen müssen, zu spät
Sonderkündigung wegen Beitragserhöhungmöglich bis 10. November, ein Monat nach Zugang
Wirksam zum1. Dezember, dem Tag der Erhöhung
Neuen Antrag stellenMitte Oktober, Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten
Annahme des neuen Vertrags abwartenBeginn 1. Dezember
Kündigung abschickenerst nach Annahme, per Einwurfeinschreiben, spätestens Anfang November

Der Wechsel klappt ohne Lücke und ohne den höheren Beitrag. Hätte der Kunde zuerst gekündigt und wäre der neue Antrag abgelehnt worden, stünde er ab Dezember ohne Schutz da.

Die Fristen im Überblick

Die meisten Unfallversicherungen laufen ein Jahr und verlängern sich dann jeweils um ein weiteres Jahr. Das Gesetz erlaubt eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten, in den Musterbedingungen der Branche und in den meisten Verträgen sind es drei Monate vor Ablauf. Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Datum auf Ihrem Brief.

Haben Sie eine feste Laufzeit von mehr als drei Jahren vereinbart, etwa für einen Rabatt, dürfen Sie trotzdem zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündigen, ebenfalls mit drei Monaten Frist.

AnlassFristWirksam zum
Ordentliche Kündigungmeist drei Monate vor AblaufEnde des Versicherungsjahres
Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeitdrei MonateEnde des dritten oder jedes weiteren Jahres
Beitragserhöhung ohne mehr Leistungein Monat nach Zugang der MitteilungZeitpunkt der Erhöhung
Nach einer Leistung im Schadenfallein Monat nach der Leistungsofort oder später, spätestens Ende des Versicherungsjahres
Widerruf eines neuen Vertrags14 Tagesofort, ohne Begründung

Sonderkündigung: wann Sie schneller herauskommen

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne dass der Schutz entsprechend wächst, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird zum Zeitpunkt der Erhöhung wirksam. Ein höherer Beitrag, weil eine vereinbarte Dynamik greift oder ein Kindertarif umgestellt wird, steht dagegen meist schon im Vertrag und löst dieses Recht oft nicht aus. Lesen Sie die Mitteilung genau.

Nach einem Unfall sehen viele Bedingungen ein Kündigungsrecht für beide Seiten vor, wenn der Versicherer erstmals geleistet hat oder Sie geklagt haben. Die Frist beträgt dann einen Monat. Beachten Sie: Auch der Versicherer kann dieses Recht nutzen.

Was Sie vor der Kündigung prüfen sollten

Ein neuer Vertrag fragt Ihre Gesundheit neu ab. Was seit dem alten Abschluss dazugekommen ist, etwa ein Bandscheibenvorfall oder eine Knieoperation, kann zu Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen. Im alten Vertrag spielt das für die Annahme keine Rolle mehr. Das ist ein echter Wert, den Sie mit der Kündigung aufgeben.

Läuft gerade ein Schadenfall, kündigen Sie nicht vorschnell. Ansprüche aus Unfällen während der Vertragszeit bleiben zwar bestehen, aber ein laufendes Verfahren mit einem Wechsel zu verbinden, macht es selten leichter.

Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist eine Mischung aus Versicherung und Sparvertrag. Wer sie früh kündigt, bekommt meist deutlich weniger zurück, als er eingezahlt hat. Prüfen Sie vorher den Rückkaufswert, der in Ihren Unterlagen steht oder beim Versicherer erfragt werden kann.

So formulieren Sie die Kündigung

Nötig sind Name, Anschrift, Versicherungsnummer, der Satz, dass Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, und die Bitte um schriftliche Bestätigung mit Datum. Eine Begründung brauchen Sie bei der ordentlichen Kündigung nicht. Bei einer Sonderkündigung nennen Sie den Anlass, etwa die Beitragserhöhung mit Datum der Mitteilung.

Schicken Sie die Kündigung so, dass Sie den Zugang belegen können: per E-Mail mit Eingangsbestätigung, Fax mit Sendebericht oder Einwurfeinschreiben. Verlangen Ihre Bedingungen die Schriftform, ist ein unterschriebener Brief nötig. Kommt nach zwei Wochen keine Bestätigung, fragen Sie nach.

Wann Kündigen richtig ist und wann nicht

Kündigen lohnt sich, wenn der Vertrag alt ist und eine schwache Gliedertaxe, kurze Fristen oder eine niedrige Grundsumme hat, und Sie gesund genug für einen neuen Abschluss sind. Auch wenn Sie inzwischen eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und fest angestellt sind, kann der Zusatznutzen klein sein.

Nicht kündigen sollten Sie, nur weil ein anderer Tarif ein paar Euro günstiger ist, wenn Sie inzwischen Vorerkrankungen haben, oder wenn ein Schadenfall noch offen ist. Oft ist es besser, den bestehenden Vertrag anzupassen, etwa die Grundsumme zu erhöhen oder überflüssiges Krankenhaustagegeld zu streichen.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsschein und Bedingungen heraussuchen: Laufzeit, Ablaufdatum und Kündigungsfrist notieren.
  2. Prüfen, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, etwa nach Beitragserhöhung oder Leistung.
  3. Neuen Vertrag beantragen und die Annahme abwarten.
  4. Kündigung mit Versicherungsnummer schreiben und nachweisbar verschicken.
  5. Bestätigung abheften und die Lastschrift nach dem Vertragsende kontrollieren.

Checkliste

  • Ablaufdatum und Frist aus dem Versicherungsschein notiert
  • Neuer Vertrag angenommen, bevor der alte endet
  • Kein offener Schadenfall
  • Rückkaufswert geprüft bei Vertrag mit Beitragsrückgewähr
  • Zugang der Kündigung belegbar
  • Schriftliche Bestätigung mit Enddatum erhalten

Häufige Fehler

  • Zuerst kündigen und dann feststellen, dass der neue Versicherer wegen Vorerkrankungen ablehnt
  • Die Frist nach dem Absendedatum statt nach dem Zugang berechnen
  • Eine vertraglich vereinbarte Beitragsanpassung mit einer Erhöhung verwechseln, die ein Sonderrecht auslöst
  • Den Vertrag mit Beitragsrückgewähr früh kündigen, ohne den Rückkaufswert zu kennen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich meine Unfallversicherung monatlich kündigen?

Nein, auch bei monatlicher Zahlung gilt die vereinbarte Laufzeit, meist ein Jahr. Gekündigt wird zum Ende des Versicherungsjahres.

Reicht eine E-Mail?

Meist ja, wenn die Bedingungen Textform verlangen. Steht dort Schriftform, schicken Sie einen unterschriebenen Brief. Sichern Sie in jedem Fall den Nachweis des Zugangs.

Was passiert mit einem Unfall kurz vor Vertragsende?

Für Unfälle während der Laufzeit bleibt der Versicherer zuständig, auch wenn die Invalidität erst später festgestellt wird. Halten Sie die Fristen aus dem alten Vertrag ein.

Kann der Versicherer mir nach einem Unfall kündigen?

Ja, wenn die Bedingungen ein Kündigungsrecht nach dem Versicherungsfall vorsehen. In den Musterbedingungen wird seine Kündigung einen Monat nach Zugang wirksam.

Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück?

Ja, endet der Vertrag während einer bezahlten Periode, steht dem Versicherer der Beitrag grundsätzlich nur bis zum Vertragsende zu.

Muss ich einen Grund angeben?

Bei der ordentlichen Kündigung nicht. Bei einer Sonderkündigung nennen Sie den Anlass, damit sie richtig zugeordnet wird.

Was ist, wenn mein Kind volljährig wird?

Kinderverträge werden meist auf einen Erwachsenentarif umgestellt, oft mit neuem Beitrag. Das ist ein guter Zeitpunkt, den Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls zu kündigen.

Quellen

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