Alles zur Versicherung: Hausrat
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Kurz gesagt
Wie man den Hausrat in einer WG versichert, hängt vom Zusammenleben ab. Meist hat jeder einen eigenen Vertrag für sein Zimmer mit Anteil an Küche und Bad, ab etwa 2 Euro im Monat. Ein gemeinsamer Vertrag ist günstiger, wenn alle darin namentlich stehen. Studierende sind oft über die Eltern mit Grenzen versichert. Diebstahl durch Mitbewohner ohne Einbruch zahlt keiner der Wege.
Richtwerte aus veröffentlichten Preisangaben für WG-Zimmer und Studierende.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| WG-Zimmer, einfacher Tarif | ab etwa 1,84 Euro im Monat |
| WG-Zimmer mit Anteil der Gemeinschaftsräume, rund 30 m², guter Tarif | etwa 30 bis 60 Euro im Jahr |
| Gemeinsamer Vertrag für 90 m², geteilt durch drei | etwa 20 bis 40 Euro je Person im Jahr |
| Schutz über die Hausrat der Eltern | 0 Euro zusätzlich, mit Obergrenze |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Die Einstiegspreise stammen aus öffentlich genannten Angaben;
die Beiträge für 30 m² und den geteilten Vertrag sowie die Grenzen der Außenversicherung sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ihr Zimmer hat 18 m², Küche, Bad und Flur haben 36 m². Weil die WG ihr Erstwohnsitz ist, greift der Vertrag der Eltern nicht.
| Eigenes Zimmer | 18 m² |
| Anteil Gemeinschaftsräume (36 m² durch 3) | 12 m² |
| Versicherungssumme (30 × 650 Euro) | 19.500 Euro |
| Beitrag eigener Vertrag | etwa 30 bis 60 Euro im Jahr |
Rund 3 bis 5 Euro im Monat für Laptop, Rad, Kleidung und Möbel. Ein gemeinsamer Vertrag wäre billiger, muss aber bei jedem Wechsel angepasst werden.
Eigener Vertrag: Jeder versichert seine eigenen Sachen. Die Wohnfläche ist das eigene Zimmer plus ein Anteil an Küche, Bad und Flur. Zieht jemand aus, bleiben die anderen Verträge unberührt. Das ist der einfachste und sauberste Weg.
Gemeinsamer Vertrag: Ein Vertrag für die ganze Wohnung, alle Mitbewohner stehen namentlich darin und teilen den Beitrag. Das spart Geld, aber bei jedem Wechsel in der WG muss der Vertrag angepasst werden, und im Schadenfall wird über eine Summe für alle abgerechnet.
Vertrag des Hauptmieters: Hat nur der Hauptmieter einen Vertrag, sind die Sachen der Untermieter nicht automatisch dabei. Darauf sollten Sie sich nicht verlassen.
| Weg | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Eigener Vertrag je Person | unabhängig, klare Zuordnung | etwas teurer als geteilt |
| Gemeinsamer Vertrag | günstiger je Kopf | Anpassung bei jedem Ein- und Auszug, nicht überall möglich |
| Nur Vertrag des Hauptmieters | keiner | Sachen der Mitbewohner meist nicht versichert |
| Über die Eltern | kostet nichts extra | Obergrenze, nur ohne eigenen Haushalt |
Viele Hausratverträge der Eltern schließen Kinder in Ausbildung ein, die auswärts wohnen. Das gilt in der Regel nur, solange das WG-Zimmer nicht der Erstwohnsitz ist und der Lebensmittelpunkt bei den Eltern bleibt.
Der Schutz ist dann eine Außenversicherung mit Grenze, oft ein Teil der Versicherungssumme der Eltern. Für ein Zimmer mit Laptop, Rad und ein paar Möbeln reicht das häufig. Für teure Technik oder Instrumente rechnen Sie besser nach.
Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl, also wenn jemand gewaltsam eindringt. Nimmt ein Mitbewohner oder ein Partygast etwas mit, ohne etwas aufzubrechen, ist das einfacher Diebstahl und nicht versichert.
Auch Schäden, die Sie Mitbewohnern oder dem Vermieter zufügen, gehören nicht in die Hausrat, sondern in die Privathaftpflicht. Möbel, die dem Vermieter gehören, versichert er selbst.
Wenn Sie wenig besitzen und alles ohne Mühe neu kaufen könnten, ist eine Hausratversicherung verzichtbar. Das gilt etwa für ein möbliertes Zimmer, in dem Ihnen nur Kleidung und ein günstiger Laptop gehören.
Auch wenn die Außenversicherung der Eltern greift und deren Grenze zu Ihren Sachen passt, ist ein eigener Vertrag doppelt bezahlt. Prüfen Sie das bei jedem Umzug neu.
Fragen und Antworten
Nein. Möglich sind eigene Verträge oder ein gemeinsamer. Wichtig ist, dass die Sachen jeder Person tatsächlich versichert sind.
Oft ja, solange Ihr Lebensmittelpunkt bei den Eltern liegt und die WG nicht Ihr Erstwohnsitz ist. Die Leistung ist auf eine Grenze beschränkt.
Meist nicht. Ohne Einbruch gilt das als einfacher Diebstahl, und der ist nicht versichert. Hier hilft nur eine Anzeige.
Ihr Zimmer plus Ihr Anteil an Küche, Bad und Flur. Balkon und Keller zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche.
Der Vertrag muss angepasst werden. Wer auszieht, sollte vorher einen eigenen Schutz für die neue Wohnung haben.
Ja, die Hausrat zahlt keine Schäden, die Sie anderen zufügen. Dafür ist die Privathaftpflicht da, Studierende sind oft über die Eltern versichert.
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