Alles zur Versicherung: Hausrat
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Kurz gesagt
Oft ja, aber nicht in jedem Tarif. Ob die Hausratversicherung verdorbene Lebensmittel nach einem Stromausfall zahlt, hängt davon ab, ob Kühl- und Gefriergut in Ihrem Vertrag steht. In einfachen und älteren Verträgen fehlt das häufig, sonst gilt meist eine Grenze von 500 bis 2.500 Euro. Hat der Netzbetreiber den Ausfall verschuldet, haftet er für Sachschäden in der Regel bis 5.000 Euro.
Grenzen in Tarifen und gesetzliche Haftung, aus Bedingungen, Gesetz und Test.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Pauschale für Kühl- und Gefriergut in Hausrattarifen | etwa 500 bis 2.500 Euro je Schaden |
| Haftung des Netzbetreibers für Sachschäden ohne grobe Fahrlässigkeit | bis 5.000 Euro je Anschlussnutzer |
| Schaden unter 30 Euro, Netzbetreiber nicht grob fahrlässig | 0 Euro |
| Inhalt einer gut gefüllten Gefriertruhe | etwa 200 bis 600 Euro |
Stand Oktober 2026.
Der Wert einer gefüllten Gefriertruhe ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,
ebenso dass ältere Verträge oft unter 500 Euro liegen.
Der Aufpreis für den Baustein ist je Versicherer verschieden und wird hier nicht genannt.
Ihre Grenze steht in Ihren Vertragsunterlagen; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So rechnet sich der Schaden, wenn Ihr Tarif Kühlgut bis 500 Euro einschließt.
| Verdorbener Inhalt nach Einkaufswerten (angenommen) | 420 Euro |
| Grenze für Kühlgut im Tarif | 500 Euro |
| Leistung der Hausrat | 420 Euro, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung |
Der Schaden liegt unter der Grenze und wird ersetzt. Ohne Kühlgut im Vertrag bleibt nur der Netzbetreiber, und der zahlt nur, wenn er den Ausfall verschuldet hat.
Lebensmittel gehören zum Hausrat. Ein Stromausfall ist aber keine der Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Ob verdorbenes Kühl- und Gefriergut versichert ist, muss deshalb eigens im Vertrag stehen.
In neueren, umfassenden Tarifen ist das nach einem öffentlichen Stromausfall meist dabei, so die Stiftung Warentest im Januar 2026. Einfache und ältere Verträge schränken das oft ein oder lassen es ganz weg. Dann lässt es sich meist als Baustein ergänzen oder über einen Wechsel in einen besseren Tarif.
| Ursache | Hausrat | Andere Stelle |
|---|---|---|
| Öffentliches Stromnetz fällt aus | wenn Kühlgut im Vertrag steht | Netzbetreiber, wenn er schuld ist |
| Sicherung im eigenen Haushalt fliegt raus | je nach Tarif | keine |
| Kompressor der Gefriertruhe defekt | je nach Tarif, teils gar nicht | Hersteller in der Gewährleistung |
| Stecker versehentlich gezogen | meist nicht | keine |
| Tauwasser beschädigt Küchenmöbel | nicht über die Hausrat | je nach Fall andere Versicherung |
Für Kühl- und Gefriergut setzen Tarife meist eine eigene Pauschale innerhalb der Versicherungssumme, oft zwischen 500 und 2.500 Euro je Schaden. Ältere Verträge liegen häufig darunter.
Für einen normalen Haushalt reicht das meist. Wer eine große Truhe mit Fleisch vom Hof, Wild oder selbst Geerntetem füllt, sollte die Grenze mit dem Inhalt vergleichen.
Liegt der Fehler im Netz, haftet der Netzbetreiber nach § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung. Er haftet nur bei Verschulden, bei Sachschäden wird das aber vermutet. Ohne Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 5.000 Euro je Anschlussnutzer begrenzt, Schäden unter 30 Euro ersetzt er dann nicht.
Melden Sie den Schaden unverzüglich beim Netzbetreiber.
Haben Sie nur einen kleinen Kühlschrank mit Gefrierfach, ist der mögliche Schaden gering. Dafür lohnt sich ein Aufpreis kaum, zumal der Netzbetreiber bei eigenem Verschulden ohnehin haftet.
Prüfen Sie stattdessen, ob Ihr Tarif Überspannung durch Blitz und grobe Fahrlässigkeit enthält. Diese Lücken kosten im Schadenfall meist deutlich mehr.
Fragen und Antworten
Das hängt vom Tarif ab.
Manche Bedingungen setzen einen Ausfall des öffentlichen Netzes voraus,
andere schließen auch Störungen im Haushalt ein.
Ein Defekt am Gerät ist eine eigene Ursache und nicht in jedem Tarif versichert.
Für die Truhe selbst kann die Gewährleistung des Händlers greifen.
Ja, und zwar unverzüglich.
Das verlangt § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung.
Eine feste Zahl an Tagen nennt die Vorschrift nicht.
Nur wenn er den Ausfall verschuldet hat.
Schäden unter 30 Euro ersetzt er ohne Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht.
Oft ja, dann schätzt der Versicherer den Wert.
Fotos und eine genaue Liste helfen, ohne Nachweise fällt die Erstattung meist geringer aus.
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Alles zur Versicherung: Hausrat
Brauche ich eine Hausratversicherung?
Zahlt die Hausrat bei Überspannung durch Blitz?
Ja, wenn Überspannung durch Blitz in Ihrem Vertrag steht. Neuere Tarife haben das fast immer…
Was ist in der Hausratversicherung versichert?
Versichert sind alle beweglichen Sachen in Ihrer Wohnung, also Möbel, Kleidung, Technik…
Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?
Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn die Gefahr nicht versichert ist, etwa Hochwasser…
Was muss ich im Hausrat-Schadenfall tun?
Im Hausrat-Schadenfall den Schaden sofort melden, bei Einbruch zusätzlich die Polizei rufen.…
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