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Zahlt die Hausratversicherung verdorbene Lebensmittel nach einem Stromausfall?

Kurz gesagt

Oft ja, aber nicht in jedem Tarif. Ob die Hausratversicherung verdorbene Lebensmittel nach einem Stromausfall zahlt, hängt davon ab, ob Kühl- und Gefriergut in Ihrem Vertrag steht. In einfachen und älteren Verträgen fehlt das häufig, sonst gilt meist eine Grenze von 500 bis 2.500 Euro. Hat der Netzbetreiber den Ausfall verschuldet, haftet er für Sachschäden in der Regel bis 5.000 Euro.

Zahlt die Hausratversicherung verdorbene Lebensmittel nach einem Stromausfall?

Was es kostet

Grenzen in Tarifen und gesetzliche Haftung, aus Bedingungen, Gesetz und Test.

BeispielRichtwert
Pauschale für Kühl- und Gefriergut in Hausrattarifenetwa 500 bis 2.500 Euro je Schaden
Haftung des Netzbetreibers für Sachschäden ohne grobe Fahrlässigkeitbis 5.000 Euro je Anschlussnutzer
Schaden unter 30 Euro, Netzbetreiber nicht grob fahrlässig0 Euro
Inhalt einer gut gefüllten Gefriertruheetwa 200 bis 600 Euro

Stand Oktober 2026.

Der Wert einer gefüllten Gefriertruhe ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,

ebenso dass ältere Verträge oft unter 500 Euro liegen.

Der Aufpreis für den Baustein ist je Versicherer verschieden und wird hier nicht genannt.

Ihre Grenze steht in Ihren Vertragsunterlagen; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Stromausfall von zwei Tagen, volle Gefriertruhe

So rechnet sich der Schaden, wenn Ihr Tarif Kühlgut bis 500 Euro einschließt.

Verdorbener Inhalt nach Einkaufswerten (angenommen)420 Euro
Grenze für Kühlgut im Tarif500 Euro
Leistung der Hausrat420 Euro, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung

Der Schaden liegt unter der Grenze und wird ersetzt. Ohne Kühlgut im Vertrag bleibt nur der Netzbetreiber, und der zahlt nur, wenn er den Ausfall verschuldet hat.

Wann die Hausrat Ihre Lebensmittel ersetzt

Lebensmittel gehören zum Hausrat. Ein Stromausfall ist aber keine der Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch. Ob verdorbenes Kühl- und Gefriergut versichert ist, muss deshalb eigens im Vertrag stehen.

In neueren, umfassenden Tarifen ist das nach einem öffentlichen Stromausfall meist dabei, so die Stiftung Warentest im Januar 2026. Einfache und ältere Verträge schränken das oft ein oder lassen es ganz weg. Dann lässt es sich meist als Baustein ergänzen oder über einen Wechsel in einen besseren Tarif.

UrsacheHausratAndere Stelle
Öffentliches Stromnetz fällt auswenn Kühlgut im Vertrag stehtNetzbetreiber, wenn er schuld ist
Sicherung im eigenen Haushalt fliegt rausje nach Tarifkeine
Kompressor der Gefriertruhe defektje nach Tarif, teils gar nichtHersteller in der Gewährleistung
Stecker versehentlich gezogenmeist nichtkeine
Tauwasser beschädigt Küchenmöbelnicht über die Hausratje nach Fall andere Versicherung

Welche Grenzen gelten

Für Kühl- und Gefriergut setzen Tarife meist eine eigene Pauschale innerhalb der Versicherungssumme, oft zwischen 500 und 2.500 Euro je Schaden. Ältere Verträge liegen häufig darunter.

Für einen normalen Haushalt reicht das meist. Wer eine große Truhe mit Fleisch vom Hof, Wild oder selbst Geerntetem füllt, sollte die Grenze mit dem Inhalt vergleichen.

Wann der Netzbetreiber zahlt

Liegt der Fehler im Netz, haftet der Netzbetreiber nach § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung. Er haftet nur bei Verschulden, bei Sachschäden wird das aber vermutet. Ohne Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist die Haftung auf 5.000 Euro je Anschlussnutzer begrenzt, Schäden unter 30 Euro ersetzt er dann nicht.

Melden Sie den Schaden unverzüglich beim Netzbetreiber.

Wann Sie den Baustein nicht brauchen

Haben Sie nur einen kleinen Kühlschrank mit Gefrierfach, ist der mögliche Schaden gering. Dafür lohnt sich ein Aufpreis kaum, zumal der Netzbetreiber bei eigenem Verschulden ohnehin haftet.

Prüfen Sie stattdessen, ob Ihr Tarif Überspannung durch Blitz und grobe Fahrlässigkeit enthält. Diese Lücken kosten im Schadenfall meist deutlich mehr.

Schritt für Schritt

  1. Truhe und Kühlschrank geschlossen halten, solange der Strom fehlt.
  2. Verdorbene Lebensmittel fotografieren, bevor Sie sie entsorgen.
  3. Eine Liste mit Art, Menge und ungefährem Einkaufswert anlegen.
  4. Den Schaden unverzüglich bei Hausrat und Netzbetreiber melden.
  5. Belege wie Kassenzettel oder Kontoauszüge sammeln, soweit vorhanden.

Checkliste

  • Kühl- und Gefriergut ausdrücklich im Vertrag genannt
  • Grenze passt zum Inhalt Ihrer Truhe
  • Klar, ob nur Netzausfall oder auch Sicherung und Gerätedefekt zählen
  • Fotos und Liste vor dem Entsorgen gemacht
  • Netzbetreiber über den Ausfall informiert

Häufige Fehler

  • Lebensmittel wegwerfen, bevor sie fotografiert sind
  • Annehmen, jeder Hausratvertrag zahle bei Stromausfall
  • Den Schaden beim Netzbetreiber zu spät melden
  • Eine große Truhe mit niedriger Altgrenze versichert lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hausrat, wenn nur die Sicherung in meiner Wohnung rausgeflogen ist?

Das hängt vom Tarif ab.

Manche Bedingungen setzen einen Ausfall des öffentlichen Netzes voraus,

andere schließen auch Störungen im Haushalt ein.

Zahlt die Versicherung, wenn meine Gefriertruhe kaputtgeht?

Ein Defekt am Gerät ist eine eigene Ursache und nicht in jedem Tarif versichert.

Für die Truhe selbst kann die Gewährleistung des Händlers greifen.

Muss ich den Schaden beim Netzbetreiber melden?

Ja, und zwar unverzüglich.

Das verlangt § 18 der Niederspannungsanschlussverordnung.

Eine feste Zahl an Tagen nennt die Vorschrift nicht.

Was zahlt der Netzbetreiber bei einem kurzen Ausfall?

Nur wenn er den Ausfall verschuldet hat.

Schäden unter 30 Euro ersetzt er ohne Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht.

Zahlt die Hausrat Lebensmittel ohne Kassenzettel?

Oft ja, dann schätzt der Versicherer den Wert.

Fotos und eine genaue Liste helfen, ohne Nachweise fällt die Erstattung meist geringer aus.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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