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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Was muss ich im Hausrat-Schadenfall tun?

Kurz gesagt

Schaden sofort melden, bei Einbruch zusätzlich die Polizei rufen. Schaden klein halten, alles fotografieren und nichts wegwerfen. Nach einem Einbruch gehört eine Liste der gestohlenen Sachen mit Neuwert zu Polizei und Versicherer. Ein Einbruch kostete 2025 im Schnitt rund 3.850 Euro. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kürzungen.

Was muss ich im Hausrat-Schadenfall tun?

Was es kostet

Was Hausratschäden im Schnitt kosten, nach den veröffentlichten Zahlen der Versicherer.

BeispielRichtwert
Durchschnittlicher versicherter Einbruchschaden 2025rund 3.850 Euro
Durchschnittlicher Blitz- und Überspannungsschaden 2025rund 1.760 Euro
Wohnungseinbrüche mit Leistung der Hausrat 2025rund 100.000 Fälle, zusammen etwa 380 Millionen Euro
Schlichtung beim Versicherungsombudsmann0 Euro für Sie, verbindlich für den Versicherer bis 10.000 Euro

Stand September 2026, aus Veröffentlichungen des Versicherungsverbands und des Ombudsmanns. Für den Einzelfall zählen Ihre Bedingungen; im Schadenfall helfen wir bei Meldung und Belegen.

Rechenbeispiel

Einbruch am Wochenende, Paar in einer Dreizimmerwohnung

Die Wohnungstür wurde aufgehebelt. Gestohlen wurden Laptop, Kamera und Schmuck, die Tür ist beschädigt. Versicherungssumme ausreichend, 150 Euro Selbstbeteiligung.

Laptop, Neupreis heute1.200 Euro
Kamera mit Objektiv900 Euro
Schmuck, nicht im Tresor1.500 Euro
Notdürftige Sicherung der Tür am selben Abend250 Euro
Summe3.850 Euro
Abzüglich Selbstbeteiligung150 Euro

Erstattet werden 3.700 Euro, wenn die Stehlgutliste vollständig und rechtzeitig vorliegt und der Schmuck unter der Wertsachengrenze bleibt. Die Tür selbst zahlt bei Mietern oft die Gebäudeversicherung des Vermieters.

Die ersten Stunden

Zuerst kommt die Sicherheit: Bei Brand und Wasser Menschen in Sicherheit bringen, Strom und Wasser abstellen, wenn das gefahrlos geht. Nach einem Einbruch nichts anfassen und die Polizei unter 110 rufen.

Danach müssen Sie den Schaden so klein wie möglich halten. Das heißt zum Beispiel: Wasser aufnehmen, nasse Möbel aus dem Raum holen, eine kaputte Tür notdürftig sichern und gestohlene Bank- und Kreditkarten sperren. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer in der Regel mit.

SchadenartWas sofort zu tun ist
EinbruchPolizei rufen, nichts verändern, Karten sperren, Versicherer melden
LeitungswasserWasser abdrehen, Vermieter informieren, Möbel retten, Fotos machen
BrandFeuerwehr, danach Fotos, Ruß nicht selbst wegwischen
Überspannung nach GewitterGeräte vom Netz, aufbewahren, Uhrzeit notieren
FahrraddiebstahlPolizei anzeigen, Rahmennummer und Kaufbeleg bereithalten

Melden und belegen

Melden Sie den Schaden telefonisch, per Mail oder über das Kundenportal, und zwar sofort. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Einige Bedingungen verlangen nach einem Einbruch sogar eine Meldung innerhalb eines Tages. Mehrere Wochen Pause gelten in Streitfällen oft als zu spät.

Machen Sie Fotos vom Schaden, bevor Sie aufräumen. Heben Sie beschädigte Sachen auf, bis der Versicherer zustimmt. Kaufbelege, Kontoauszüge, Garantiekarten und alte Fotos aus der Wohnung helfen beim Nachweis, was Sie besessen haben.

Die Stehlgutliste nach einem Einbruch

In die Liste gehört jede gestohlene oder beschädigte Sache mit genauer Beschreibung, Marke, Alter und dem Preis für einen gleichwertigen Neukauf. Sie geht an die Polizei und getrennt an den Versicherer. Nur bei der Polizei abzugeben, reicht nicht.

Reichen Sie die Liste so schnell wie möglich ein. Fällt Ihnen später noch etwas ein, ergänzen Sie es schriftlich. Wer die Liste gar nicht oder sehr spät einreicht, riskiert, dass der Versicherer kürzt oder ganz ablehnt.

Was der Versicherer darf und was nicht

Der Versicherer darf Fragen stellen, Belege anfordern und einen Gutachter oder Regulierer schicken. Sie müssen wahrheitsgemäß antworten. Falsche Angaben, auch zu Kleinigkeiten, können den ganzen Anspruch kosten.

Er darf aber nicht einfach monatelang schweigen. Ist nach einem Monat noch nicht alles geklärt, können Sie einen Abschlag auf den Betrag verlangen, der sicher feststeht. Lehnt er ab, lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben.

Wann Sie besser nicht melden

Ein sehr kleiner Schaden knapp über der Selbstbeteiligung bringt oft wenig. Mehrere Meldungen in kurzer Zeit können dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag kündigt oder den Beitrag erhöht. Rechnen Sie also kurz nach, bevor Sie einen Kleinschaden einreichen.

Das gilt nicht bei Einbruch: Den müssen Sie wegen der Polizei ohnehin anzeigen, und der Versicherer sollte davon wissen.

Schritt für Schritt

  1. Sicherheit herstellen, bei Einbruch sofort die Polizei unter 110 rufen.
  2. Schaden begrenzen: Wasser abdrehen, Karten sperren, Tür oder Fenster sichern.
  3. Alles fotografieren, bevor Sie aufräumen, und beschädigte Sachen aufbewahren.
  4. Den Versicherer noch am selben oder nächsten Tag informieren und die Schadennummer notieren.
  5. Bei Einbruch die Stehlgutliste an Polizei und Versicherer schicken.
  6. Belege sammeln: Kaufbelege, Kontoauszüge, Fotos, Anzeige der Polizei.
  7. Nach einem Monat ohne Ergebnis schriftlich einen Abschlag verlangen.

Checkliste

  • Schadennummer und Ansprechpartner notiert
  • Fotos vom Schaden vor dem Aufräumen
  • Stehlgutliste mit Neuwerten an Polizei und Versicherer
  • Kosten für Notmaßnahmen mit Belegen gesammelt
  • Beschädigte Sachen aufbewahrt, bis der Versicherer zustimmt
  • Alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß

Häufige Fehler

  • Aufräumen und Wegwerfen, bevor es Fotos gibt
  • Die Stehlgutliste nur bei der Polizei abgeben
  • Zu hohe Werte angeben oder Sachen dazuschreiben, die nicht weg sind
  • Wochenlang warten, bis der Schaden gemeldet wird
  • Einen Kleinschaden knapp über der Selbstbeteiligung melden und damit den Vertrag belasten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie schnell muss ich einen Hausratschaden melden?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern. Nach einem Einbruch am besten noch am selben oder nächsten Tag. Einige Bedingungen nennen für Einbruch ausdrücklich einen Tag.

Was ist, wenn ich keine Kaufbelege mehr habe?

Andere Nachweise helfen auch: Kontoauszüge, Bestellungen im Onlinekonto, Garantiekarten, Fotos aus der Wohnung oder Zeugen. Ganz ohne Nachweis wird es schwierig.

Darf ich nach einem Wasserschaden gleich einen Handwerker beauftragen?

Notmaßnahmen, die weiteren Schaden verhindern, ja. Größere Reparaturen oder das Entsorgen von Möbeln sprechen Sie vorher mit dem Versicherer ab.

Kann der Versicherer nach einem Schaden kündigen?

Ja, nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen. Bei einem einzigen berechtigten Schaden ist das selten, bei mehreren kurz hintereinander kommt es vor.

Was mache ich, wenn der Versicherer nicht zahlt?

Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich begründen und prüfen Sie sie. Danach können Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden, bevor Sie an ein Gericht denken.

Hilft mir ein Makler im Schadenfall?

Ja, das gehört zu seiner Aufgabe. Er kennt Ihre Bedingungen, hilft bei Meldung und Belegen und hakt nach, wenn es stockt.

Quellen

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